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cartridgemaster

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Beiträge von cartridgemaster

  1. Die FDP und dort insbesondere ihre führenden Köpfe sind nicht die Vertreter der Interessen des bundesdeutschen LWB sondern deren Totengräber.

    Mal wieder zur Erinnerung, wem wir das erste Nachkriegs-WaffG von 1972 maßgeblich zu verdanken haben:

    Zitat

    1970 wurde auf Initiative des Hamburger Senats eine Bundesrats-Kommission unter dem Vorsitz des Hamburger Regierungsdirektors Siegfried Schiller (FDP) gegründet, die den Entwurf für das bundeseinheitliche Waffengesetz erarbeitete. Sein Bestreben war, „möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren.“ Der Hamburger Regierungsdirektor beharrte darauf, „daß schon der bloße Waffenbesitz ganz ohne Hintergedanken zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könne und mithin die geplante rigorose Reglementierung vertretbar sei.“ Quelle: Wiki

    Am 20. April 2013 wurde unter dem Dach der Vereinten Nationen nach maßgeblichem Druck durch die UN Generalversammlung von zunächst 18 souveränen Staaten der sog. "Arms Trade Treaty" (ATT) unterzeichnet.

    Eines der Ziele dieses Abkommens ist u.a. auch die weltweite Abschaffung des Waffenbesitzes für Privatpersonen.

    Vor Dutzenden laufender TV-Kameras vollzog als erster Vertreter eines souveränen Staates der Aussenminister der Bundesrepublk Deutschland, Guido Westerwelle (FDP), den Akt der Ratifizierung.

    Kein Bild verdeutlicht die Haltung dieser Partei zum privaten Waffenbesitz besser als das anschließende Pressefoto vor dem UN-Gebäude.

     

    westerwelleatt-652x366.jpg

     

    Bis September 2016 hatten 88 Staaten den Vertrag ratifiziert, weitere 45 Staaten hatten ihn unterzeichnet.

     

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  2. vor 6 Stunden schrieb mark1:

    Aufdruck auf den Hülsen der Bore Snakes

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass mit "Hülsen" hier das Messinggewicht zum Einführen der Reinigungsschnur in den Lauf gemeint ist, oder?

     

    HOPPES's Bore Snake 30(v-sm).jpg

     

    Das wäre dann eigentlich i.V.m. der Beschriftung auf der Box selbsterklärend.

     

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  3. vor 3 Stunden schrieb karlyman:

    Wenn Lebensgefahr besteht, ...

    When seconds count Your Policeofficer is only minutes away.

    Polizeipräsenz verhindert keine Gewaltstraftaten, egal ob bewaffnet oder unbewaffnet.

    Wenn in solchen Fällen die sog. "Einsatzkräfte" am Tatort eintreffen, dann ist i.d.R. das eigentliche Tatgeschehen längst abgeschlossen, d.h. man kann sich voll auf die Spurensicherung und die Suche nach dem Täter konzentrieren, ist ja auch viel ungefährlicher.

     

     

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  4. Biete hier wg. versehentlichem Doppelkauf

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    frankfort priming tool (1).jpg

     

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  5. vor 2 Stunden schrieb mwe:

    die Bundesregierungen der letzten 20 Jahre

    Gibt es irgendwo eine verlässliche Quelle für alle seit 2015 behördlich erfassten Fälle von sexuellen Übergriffen, schwerer Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, versuchte und vollendete Tötungsdelikte in DE durch illegal eingereiste Personen und solche ggf. auch schon länger hier lebende mit MiHiGru, natürlich auch solche mit angeblich terroristischem Hintergrund?

     

  6. vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

    ab 10 Jahre Mitgliedschaft im Verein

    Auch hier stellt sich mir die Frage: ununterbrochene Mitgliedschaft in (irgend)einem Verein oder im Verein, also im selben Verein?

    Kann man diese Neuregelung mittlerweile in einer konkretisierenden textlichen Ausführung (WaffG, AWaffV oder WaffVwV) nachlesen?

    Ich finde dazu noch nichts in Stein gemeißeltes.

    .

  7. Am 13.9.2021 um 11:08 schrieb Speedmark:

    ... kaufe ... lieber ... bei Henke.

    Du weisst aber schon, warum es bei Onkel Heinz schon seit langem keine Leupold-ZF mehr gibt?

    Weil Leupold & Stevens ihm nach diversen "Warnschüssen" die Generalvertretung für den deutschsprachigen Raum entzogen hat.

    Warum das?

    Weil Onkel Heinz sich gegenüber Kunden geweigert hat angefallene Garantieleistungen (remember LEUPOLD Lifetime Warranty!) zu bearbeiten oder abzuwickeln, wenn die Optik nicht in seinem Laden gekauft worden war, obwohl er als Generalverteter dazu verpflichtet gewesen wäre.

    Nach zahlreichen Kundenbeschwerden hat Leupold ihm dann den Stecker rausgezogen und das völlig zu recht.

     

     

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  8. vor 20 Minuten schrieb ASE:

    Höchstrichterlich in den Staub geschmettert.

    Ich will den Bogen hier nicht überspannen, aber die Ansicht des Hess. VGH war bereits eine obergerichtliche und für den Betroffenen quasi nur eine Stellungnahme und kein Urteil zu einer Verwaltungsmaßnahme (Entzug der WBK), konnte demzufolge auch nicht in einer weiteren Instanz angefochten werden.

    Dass "höchstrichterliche" Entscheidungen im Zusammenhang mit Waffenbesitz in DE durchaus auch recht krude ausfallen können, hat das BVerwG mit seiner Begründung zur Verwendung von Selbstlade-Langwaffen durch Jagdscheininhaber eindrucksvoll bewiesen (2-Schuss-Magazin-Urteil).

     

  9. vor 14 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    ... kann man wieder bis zum Erreichen der Stückzahl von zehn neu erwerben.

    Die zuständigen Ordnungs-/Erlaubnisbehörden werden uns sicher im engen Zusammenwirken mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes in dieser Frage erläutern.

    Ich erinnere an dieser Stelle nur mal kurz an die Auffassung des Hess. VGH zu "... 18 mal pro Jahr mit JEDER besessenen Waffe!" 

     

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  10. Nach den Erläuterungen des Gesetzgebers zur verwaltungsrechtlichen Handhabung der WBK (gelb) nach dem WaffRNeuRegG ist diese auf der Grundlage des § 14 (6) für Sportschützen erteilte Erlaubnis "... auf maximal zehn Erwerbsvorgänge begrenzt", was nach meinem laienhaften Verständnis bedeutet, dass nach dem Ausschöpfen des Erlaubnisumfangs (10 Waffen) kein weiterer Erwerb auf diese WBK gem. 14 (6) möglich ist, auch wenn in der Folgezeit Waffen aus dieser WBK an berechtigte Dritte veräussert werden, d.h. ein "Wiederaufüllen" des Bestandes explizit ausgeschlossen wird.

    Wie ist dazu die Meinung des hier versammelten Sachverstandes?

     

     

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  11. vor 18 Stunden schrieb karlyman:

    jagdrechtliche Konsequenzen

    auf welcher Rechtsgrundlage?

    vor 18 Stunden schrieb karlyman:

    für Jäger bedeutsam.

    Nö.

    Ich kenne nur die Einschränkung bzw. Forderung eines Nachweises zum sog. "Bewegungsschießen" [lfd. Keiler] bei Einladungen zu Bewegungsjagden durch die jeweiligen Landesforstbetriebe.

    Is' eben so, haste keinen Führerschein, darfste nich' Auto fahren, manche tun es trotzdem.

    Bei privaten Einladungen zu Drück-/Bewegungsjagden wurde ein solcher Nachweis noch nie gefordert.

     

  12. vor 46 Minuten schrieb Micha176:

    ... das so was noch möglich ist!

    Es gibt durchaus auch noch andere vertraglich vereinbarte Mitbenutzungsmöglichkeiten für militärische Einrichtungen, z.B. Hammelburg (SB 3 bis ca. 700 m, SB 6 bis ca. 1400 m), Wildflecken, Stetten a.k.M., etc.

    Allerdings sind die von den jeweilig zuständigen BwDLZ in Rechnung gestellten Nutzungskosten astronomisch, TrÜbPl Hammelburg 3.500,00 € pro Nutzungstag.

    Der Fairness halber muss man aber dazu bemerken, dass dafür die gesamte Rahmenorganisation und das dazu erforderliche Personal u. Material von der ÜbPlKdtr bereit gestellt wird.

    Zitat

    einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag

    Bist Du sicher?

    Oder deklariert Ihr Eure Spass-Schießen einfach nur als "dienstliche Veranstaltung"?

     

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