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Beiträge von cartridgemaster
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vor 40 Minuten schrieb rwlturtle:
Warum?
Das ist ein neuer Service für User, die hier schon seit mehr als 20 Jahren ihr Unwesen treiben.
Es zeigt Dir nur an, dass Du den tollen Beitrag, den Du jetzt gerade schreiben willst, gestern schon ins Forum geschrieben hast.
Eine wie ich finde sehr aufmerksame Hilfe für die Ü65 Generation, oder?
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Die FDP und dort insbesondere ihre führenden Köpfe sind nicht die Vertreter der Interessen des bundesdeutschen LWB sondern deren Totengräber.
Mal wieder zur Erinnerung, wem wir das erste Nachkriegs-WaffG von 1972 maßgeblich zu verdanken haben:
Zitat1970 wurde auf Initiative des Hamburger Senats eine Bundesrats-Kommission unter dem Vorsitz des Hamburger Regierungsdirektors Siegfried Schiller (FDP) gegründet, die den Entwurf für das bundeseinheitliche Waffengesetz erarbeitete. Sein Bestreben war, „möglichst allen Bürgern in allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren.“ Der Hamburger Regierungsdirektor beharrte darauf, „daß schon der bloße Waffenbesitz ganz ohne Hintergedanken zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könne und mithin die geplante rigorose Reglementierung vertretbar sei.“ Quelle: Wiki
Am 20. April 2013 wurde unter dem Dach der Vereinten Nationen nach maßgeblichem Druck durch die UN Generalversammlung von zunächst 18 souveränen Staaten der sog. "Arms Trade Treaty" (ATT) unterzeichnet.
Eines der Ziele dieses Abkommens ist u.a. auch die weltweite Abschaffung des Waffenbesitzes für Privatpersonen.
Vor Dutzenden laufender TV-Kameras vollzog als erster Vertreter eines souveränen Staates der Aussenminister der Bundesrepublk Deutschland, Guido Westerwelle (FDP), den Akt der Ratifizierung.
Kein Bild verdeutlicht die Haltung dieser Partei zum privaten Waffenbesitz besser als das anschließende Pressefoto vor dem UN-Gebäude.
Bis September 2016 hatten 88 Staaten den Vertrag ratifiziert, weitere 45 Staaten hatten ihn unterzeichnet.
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vor 11 Minuten schrieb Michael Grote:
Danke für Eure Geduld
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All said man, thx for that.
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Na, da bin ich jetzt aber froh, dass ich nicht wieder der einzige Foren-IT-Depp bin!
Deshalb: wenn die Ursache und der Lösungsweg gefunden sind, bitte hier publizieren!
Danke!
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vor 6 Stunden schrieb mark1:
Aufdruck auf den Hülsen der Bore Snakes
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass mit "Hülsen" hier das Messinggewicht zum Einführen der Reinigungsschnur in den Lauf gemeint ist, oder?
Das wäre dann eigentlich i.V.m. der Beschriftung auf der Box selbsterklärend.
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Zur Aufstellung im Wohnbereich gibt es ja auch durchaus optisch ansprechendes Design für so ein Sicherheitsverwahrgelass:
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vor 3 Stunden schrieb karlyman:
Wenn Lebensgefahr besteht, ...
When seconds count Your Policeofficer is only minutes away.
Polizeipräsenz verhindert keine Gewaltstraftaten, egal ob bewaffnet oder unbewaffnet.
Wenn in solchen Fällen die sog. "Einsatzkräfte" am Tatort eintreffen, dann ist i.d.R. das eigentliche Tatgeschehen längst abgeschlossen, d.h. man kann sich voll auf die Spurensicherung und die Suche nach dem Täter konzentrieren, ist ja auch viel ungefährlicher.
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vor 14 Minuten schrieb AGS:
Gekauft!
Sorry, Du bist zu spät.
Danke für das gezeigte Interesse und die Beteiligung.
Beste Grüße,
der cartridgemaster
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Biete hier wg. versehentlichem Doppelkauf
1 Frankford Arsenal Perfect Seat Hand priming tool
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vor 2 Stunden schrieb mwe:
die Bundesregierungen der letzten 20 Jahre
Gibt es irgendwo eine verlässliche Quelle für alle seit 2015 behördlich erfassten Fälle von sexuellen Übergriffen, schwerer Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, versuchte und vollendete Tötungsdelikte in DE durch illegal eingereiste Personen und solche ggf. auch schon länger hier lebende mit MiHiGru, natürlich auch solche mit angeblich terroristischem Hintergrund?
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vor 53 Minuten schrieb Sachbearbeiter:
Welche von den vielen ist aber wurscht.
Das deckt sich dann auch mit meinem laienhaften Verständnis, schließlich bin ich kein Rechtsgelehrter.
thx
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vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:
ab 10 Jahre Mitgliedschaft im Verein
Auch hier stellt sich mir die Frage: ununterbrochene Mitgliedschaft in (irgend)einem Verein oder im Verein, also im selben Verein?
Kann man diese Neuregelung mittlerweile in einer konkretisierenden textlichen Ausführung (WaffG, AWaffV oder WaffVwV) nachlesen?
Ich finde dazu noch nichts in Stein gemeißeltes.
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vor 15 Stunden schrieb Granit:
Service kostet und wird gerne von den
HerstellernHändlern auf dieHändlerKunden abgewälzt.Ich hab das mal korrigiert, jetzt stimmts wieder.
Zitat eines Händlers auf einer großen Messe:
"Ich kaufe den Artikel für 2,00 € ein und verkaufe ihn dann für 5,00 € und von den 3% soll ich leben?"
Kein Kommentar.
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vor 16 Minuten schrieb Benny07:
Gerade das mit der Lieferzeit bzw. Verfügbarkeit ist ja nicht so einfach ...
10.000,00 € und 12 bis 18 Monate Lieferzeit, da bleibt noch genügend Zeit zum Überlegen.
https://www.diewaffenbrüder.de/Waffen/Heckler-Koch-G28-Z.html
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Am 13.9.2021 um 11:08 schrieb Speedmark:
... kaufe ... lieber ... bei Henke.
Du weisst aber schon, warum es bei Onkel Heinz schon seit langem keine Leupold-ZF mehr gibt?
Weil Leupold & Stevens ihm nach diversen "Warnschüssen" die Generalvertretung für den deutschsprachigen Raum entzogen hat.
Warum das?
Weil Onkel Heinz sich gegenüber Kunden geweigert hat angefallene Garantieleistungen (remember LEUPOLD Lifetime Warranty!) zu bearbeiten oder abzuwickeln, wenn die Optik nicht in seinem Laden gekauft worden war, obwohl er als Generalverteter dazu verpflichtet gewesen wäre.
Nach zahlreichen Kundenbeschwerden hat Leupold ihm dann den Stecker rausgezogen und das völlig zu recht.
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vor 20 Minuten schrieb ASE:
Höchstrichterlich in den Staub geschmettert.
Ich will den Bogen hier nicht überspannen, aber die Ansicht des Hess. VGH war bereits eine obergerichtliche und für den Betroffenen quasi nur eine Stellungnahme und kein Urteil zu einer Verwaltungsmaßnahme (Entzug der WBK), konnte demzufolge auch nicht in einer weiteren Instanz angefochten werden.
Dass "höchstrichterliche" Entscheidungen im Zusammenhang mit Waffenbesitz in DE durchaus auch recht krude ausfallen können, hat das BVerwG mit seiner Begründung zur Verwendung von Selbstlade-Langwaffen durch Jagdscheininhaber eindrucksvoll bewiesen (2-Schuss-Magazin-Urteil).
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vor 14 Minuten schrieb Sachbearbeiter:
... kann man wieder bis zum Erreichen der Stückzahl von zehn neu erwerben.
Die zuständigen Ordnungs-/Erlaubnisbehörden werden uns sicher im engen Zusammenwirken mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes in dieser Frage erläutern.
Ich erinnere an dieser Stelle nur mal kurz an die Auffassung des Hess. VGH zu "... 18 mal pro Jahr mit JEDER besessenen Waffe!"
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Nach den Erläuterungen des Gesetzgebers zur verwaltungsrechtlichen Handhabung der WBK (gelb) nach dem WaffRNeuRegG ist diese auf der Grundlage des § 14 (6) für Sportschützen erteilte Erlaubnis "... auf maximal zehn Erwerbsvorgänge begrenzt", was nach meinem laienhaften Verständnis bedeutet, dass nach dem Ausschöpfen des Erlaubnisumfangs (10 Waffen) kein weiterer Erwerb auf diese WBK gem. 14 (6) möglich ist, auch wenn in der Folgezeit Waffen aus dieser WBK an berechtigte Dritte veräussert werden, d.h. ein "Wiederaufüllen" des Bestandes explizit ausgeschlossen wird.
Wie ist dazu die Meinung des hier versammelten Sachverstandes?
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vor einer Stunde schrieb Ballerkopp:
meine Schlösser häkeln mittlerweile auch ein wenig ...
Ist doch aber ganz süß geworden, oder?
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vor 3 Stunden schrieb Gruger:
„Multi“
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vor 18 Stunden schrieb karlyman:
jagdrechtliche Konsequenzen
auf welcher Rechtsgrundlage?
vor 18 Stunden schrieb karlyman:für Jäger bedeutsam.
Nö.
Ich kenne nur die Einschränkung bzw. Forderung eines Nachweises zum sog. "Bewegungsschießen" [lfd. Keiler] bei Einladungen zu Bewegungsjagden durch die jeweiligen Landesforstbetriebe.
Is' eben so, haste keinen Führerschein, darfste nich' Auto fahren, manche tun es trotzdem.
Bei privaten Einladungen zu Drück-/Bewegungsjagden wurde ein solcher Nachweis noch nie gefordert.
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vor 46 Minuten schrieb Micha176:
... das so was noch möglich ist!
Es gibt durchaus auch noch andere vertraglich vereinbarte Mitbenutzungsmöglichkeiten für militärische Einrichtungen, z.B. Hammelburg (SB 3 bis ca. 700 m, SB 6 bis ca. 1400 m), Wildflecken, Stetten a.k.M., etc.
Allerdings sind die von den jeweilig zuständigen BwDLZ in Rechnung gestellten Nutzungskosten astronomisch, TrÜbPl Hammelburg 3.500,00 € pro Nutzungstag.
Der Fairness halber muss man aber dazu bemerken, dass dafür die gesamte Rahmenorganisation und das dazu erforderliche Personal u. Material von der ÜbPlKdtr bereit gestellt wird.
Zitateinen unentgeltlichen Nutzungsvertrag
Bist Du sicher?
Oder deklariert Ihr Eure Spass-Schießen einfach nur als "dienstliche Veranstaltung"?
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Beim Posten von neuen Beuträgen steht fast immer der alte Beitrag noch im Feld, warum?
in WO Forum Help Desk
Geschrieben
In Anbetracht der sich gegenwärtig rasant entwickelnden Mangellage bei einigen sehr wichtigen Versorgungsgütern wäre eine zeitnahe Bestandsergänzung sicher nicht falsch, oder was meinst Du?
Danke für Deine fürsorgliche Anteilnahme.