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Absehen4

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  1. Aber nicht auf einer "öffentlichen Straße" im Revier. Hierzu ein Urteil: "Die Jagdausübung im Sinne von § 13 Abs. 6 1. HS WaffG erfasst nicht die Fahrt und das Mitsichführen einer geladenen Jagdwaffe mit dem Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße, und zwar auch dann nicht, wenn diese durch das Revier führt. " (Hierzu die Begründung im Urteil!) http://www.kreisjaegerschafthagen.de/files/urteil_waffenrecht.pdf Abs4
  2. Dir ist aber schon klar, dass es drei(!) normierte Varianten des Führens gibt? - nicht schuß- und zugriffsbereit (vulgo "transportieren") - zugriffsbereit, aber nicht schußbereit (im Zusammenhang mit Jagdausübung) - schuß- und zugriffsbereit (tatsächliche Jagdausübung und Waffenschein) Abs4
  3. .....weil hier eben das "Führen eines Kfz" mit dem Halten praktisch endet und zur "tatsächlichen Jagdausübung" übergegangen wird. --> Es gilt der Grundsatz, das die Tätigkeiten "Autofahren" und "tatsächliche Jagdausübung" nicht gleichzeitig ausgeübt werden können. Abs4
  4. Mir ging es in dem Zitat um die Sicht des Gerichts, dass unberechtigtes Führen durch einen LWB eine "gravierende Sicherheitsgefährdung" sei. Abs4
  5. Mal ein Auszug aus einer Urteilsbegründung, die die Denkweise der Gerichte gut verstehen lässt: "Der Kläger ist wegen vorsätzlichen Führens einer Schusswaffe ohne die erforderliche Erlaubnis rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hat damit der aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehenden Erlaubnispflicht zuwidergehandelt, obwohl ihm als Jäger bekannt sein musste, wann die Jagdwaffe geladen werden darf und unter welchen Voraussetzungen dies vom Jagdschein gedeckt ist. Das Führen einer geladenen Waffe außerhalb erlaubter Bereiche stellt eine gravierende Sicherheitsgefährdung dar. Der Kläger hat damit gegen elementare Obliegenheiten eines Jägers verstoßen." http://openjur.de/u/771264.html Abs4
  6. Im Grunde genommen kannst du machen was du willst, wenn da damit aber vor irgendeinem Gericht landest (z.B. um einen WBK-Entzug durch Verwaltungsakt) anzufechten, zählt das, was die Gerichte heute als "herrschende Meinung" bezeichnen und durch laufende Rechtsprechung verfestigen: --> Waffen dürfen im Zweifel NICHT geladen sein und du musst darlegen, weshalb es von deinem Bedürfnis ausnahmsweise doch gedeckt gewesen sein soll. Viel Spaß dabei. Abs4
  7. Waffengesetz (WaffG), § 5 Zuverlässigkeit, (1) 2 : "..mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen.." Vorsätzliche Verstöße gegen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften (hier: VSG 4.4 - 3.(1) ) sind solche die Zuverlässigkeit negierende Tatsachen. Abs4
  8. Bei einer Patrone im Lauf könnte man auch spekulieren, ob die Waffe schon vor dem Entsichern (bzw. Spannen) schussbereit ist. Wegen solcher Feinheiten hat man sich in der Rechtsprechung auf die Definition "Patrone in der Waffe = schussbereit" festgelegt. Abs4
  9. Im Revier darf die Waffe nur während der "tatsächlichen Jagdausübung" geladen sein., also nicht im Kfz, nicht beim Hochsitzaufstellen oder im Rahmen eines "Lernorts Natur" und auch nicht beim Frühstück in der Hütte. Gutes Beispiel: Wann darf eine Waffe bei einer Gesellschaftsjagd geladen werden und wann ist sie zwingend zu entladen? Abs4
  10. ....., wobei inzwischen immer dann, wenn sich eine Patrone IN der Waffe befindet (fast egal wo) von "schussbereit" ausgegangen wird. Abs4
  11. Das ist ebenso FALSCH wie der Satz "Der Jäger darf im Revier seine Waffen immer geladen führen". Jeder Richter wird inzwischen feststellen, dass eine Waffe immer erst UNMITTELBAR vor der vom Bedürfnis umfassten Verwendung geladen werden darf und das jedes unnötige Laden einer Waffe einen nicht sachgemäßen Umgang damit darstellt. Ausnahme: Laden einer Waffe in der eigenen Wohnung/befr. Grundstück um z.B. die Ladbarkeit einer Munition oder andere Funktionsprüfungen vorzunehmen. Abs4
  12. Hier ein Artikel über "Prepper" in Deutschland in RP-Online. Abs4
  13. Mein Nachbar ist bei der Schutzpolizei. Seine Frau hat mir mal erzählt, dass er nach Feierabend seine Waffe oft mit nach Hause nimmt und bis zum nächsten Dienst auf den Nachtschrank legt. Sie hat aber Angst vor dem Ding und fasst es deshalb auch nicht an. Alles wird gut. Abs4
  14. "Texas Land der Cowboys, lockert sogar sein Waffengesetz: Dort dürfen Bürger mit Waffenschein ihre Revolver, Pistolen und dergleichen nun wieder offen im Holster zur Schau stellen. ..... Die Genehmigung zum Waffentragen können in Texas Erwachsene beantragen, die über 21 Jahre alt sind und einen praktischen und theoretischen Kurs absolviert haben. Mögliche Vorstrafen werden geprüft. Rund 850.000 Texaner (der Bundesstaat hat 25 Millionen Einwohner) haben derzeit eine Lizenz zum Tragen verborgener Waffen. Die Zahl geht seit Jahren steil nach oben." http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/id_74191656/rueckkehr-der-cowboys-texas-erlaubt-waffen-am-holster.html Wäre mal interessant zu hinterfragen, welche tatsächlichen Aus- und Nebenwirkungen die rasante Zunahme der Lizenzen hat. Abs4
  15. Hach...soviel Stil und Tradition...einfach schön: https://www.youtube.com/watch?v=AyKSGl0cEFM Da werden Erinnerungen an wach. abs4
  16. http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/militaer-verteidigung/id_73961060/beamter-soll-wegen-g36-maengeln-kaltgestellt-worden-sein.html Dafür kennt er offenbar was von Werkstoffen. Abs4
  17. http://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/g36/beamter-warnte-bereits-2006-vor-dem-gewehr-40891718,var=a,view=conversionToLogin.bild.html Irgendwie ein nettes Foto zu einer unnetten Geschichte. Abs4
  18. Ich empfehle diesen "Experten" dringend, sich endlich mal dieses Video anzuschauen: https://www.youtube.com/watch?v=3SlOXowwC4c (Geeignet auch für Journalisten aller Blätter, Sender und Portale) abs4
  19. Schön, dass nun mal "alle" betroffen sind und nicht nur eine Minderheit: "Das Übelste an dieser automatisierten Verschärfungs-Logik ist aber: Ihr ist jeder Anlass recht, was bedeutet, dass letztlich der Anlass völlig unwichtig ist. Die Opfer werden nicht betrauert, sondern posthum missbraucht, um Politik gegen Menschen zu rechtfertigen. Manchmal ist man angesichts einer solch zynischen Polit-Kultur versucht, seinen Pass nicht nur zu Hause zu lassen, sondern ihn ganz zurückzugeben." http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/die_religion_ewiger_kontrollverschaerfung Abs4
  20. "Gründe für die mangelnde Präzision fänden sich in den Konstrukionswünschen der Bundeswehr." http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/streit-um-sturmgewehr-g36-wehrbeauftragter-nimmt-heckler-koch-in-schutz-13520087.html Abs4
  21. Jetzt ist es amtlich: "Nach monatelanger Untersuchung hat die Bundeswehr massive Probleme bei der Treffsicherheit ihres Standardgewehrs G36 festgestellt. "Das G36 hat offenbar ein Präzisionsproblem bei hohen Temperaturen, aber auch im heißgeschossenen Zustand", erklärte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen." http://www.tagesschau.de/inland/sturmgewehr-101.html Abs4
  22. Das kommt eben dabei raus, wenn "Schiessen" und "Waffenrecht" 13 Jahre lang nicht auf dem Stundenplan standen. Abs4
  23. http://derstandard.at/2000013289345/PolenParamilitaers-sollen-bei-Verteidigung-helfen So weit weg ist Polen auch nicht.... Abs4
  24. Nach der Aktualität der FWR-Webseite zu urteilen, befinden die sich gerade in Auflösung. Oder im Winterschlaf. Oder sie schweben über den irdischen Dingen. Mit meinem Beitrag. http://www.fwr.de/was-gibt-es-neues/ Abs4
  25. .....heute ist das hier: http://www.welt.de/videos/article136807091/Dieser-Bogenschuetze-ist-ein-unglaubliches-Phaenomen.html Abs4
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