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ThomasMueller

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Beiträge von ThomasMueller

  1. Zitat

    Die erfragten Angaben zu Reichsbürger und Selbstverwalter ergeben sich aus nachfol-
    gender Tabelle:
    Phänomenbereich Anzahl Inhabende von
    Waffenbesitzkarten
    Anzahl Waffen
    Reichsbürger und Selbst-
    verwalter
    1 1
    Stand: 31.12.2023
    Diese Person wurde bereits zu einem Widerruf angehört.

    Das ist also der Abgrund, in den Frau Faeser ständig blickt, ein einziges kleines Reichsbürgerlein in ganz Berlin. Was für ein Mummenschanz, der da betrieben wird, um irgendwie eine Waffenrechtsverschärfung zu rechtfertigen.

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  2. Kaum hat er das von ihm zu verantwortende Behördenversagen  beim Amoklauf in Hamburg erfolgreich unter den Teppich gekehrt, hat er jetzt schon wieder die größte Klappe.
    Wenn seine Parteigenossin Faeser dann morgen laut neuster Kriminalstatistik erklären muss, dass der Ampel die Kriminalität aus dem Ruder läuft, dann darf man schon gespannt sein,
    wie der "Handlungsbedarf" gegen rechtstreue Legalwaffenbesitzer herbei geschwaffelt wird.

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  3. Ihr müsst den Rechenknecht mal was "Vernüftiges" fragen, zb:


    "Wie kann ich ein Bedürfnis für eine Sportwaffe über Grundkontingent begründen?"

    ChatGPT:

    "

    Wenn Sie ein Bedürfnis für eine Sportwaffe über das Grundkontingent hinaus begründen möchten, gibt es einige mögliche Ansätze. Beachten Sie jedoch, dass die genauen Voraussetzungen und rechtlichen Bestimmungen je nach Land und Gesetzgebung unterschiedlich sein können. Im Folgenden finden Sie allgemeine Überlegungen:

    1. Teilnahme an spezialisierten Sportarten: Wenn Sie an Sportarten teilnehmen, die den Einsatz von Waffen erfordern, können Sie dies als Begründung für eine spezifische Sportwaffe anführen. Zum Beispiel könnte dies für den Schießsport, das IPSC-Schießen (International Practical Shooting Confederation) oder das Biathlon gelten. Erklären Sie, warum die spezifische Sportwaffe notwendig ist, um Ihre sportlichen Aktivitäten effektiv auszuüben.

    2. Leistungsniveau: Wenn Sie auf nationaler oder internationaler Ebene erfolgreich an Wettkämpfen teilnehmen, können Sie dies als Begründung für eine Sportwaffe über das Grundkontingent hinaus verwenden. Zeigen Sie auf, wie die Verwendung einer spezifischen Waffe Ihre Leistung verbessern kann und warum sie für Ihre sportliche Entwicklung unerlässlich ist.

    3. Vereinsmitgliedschaft: Eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein oder einem anderen entsprechenden Sportverband kann Ihnen helfen, Ihre Begründung zu stärken. Vereine können als Unterstützung dienen, indem sie bestätigen, dass Sie aktiv an Wettbewerben teilnehmen und eine spezielle Sportwaffe benötigen.

    4. Sicherheitsaspekte: Betonen Sie, dass Sie die sichere Handhabung von Waffen verstehen und dass Sie bereit sind, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dies kann durch Absolvieren von Sicherheitsschulungen und den Nachweis eines guten Sicherheitsverhaltens unterstützt werden.

    5. Erforderliche Ausstattung: Begründen Sie, warum die Sportwaffe, für die Sie eine Genehmigung beantragen, bestimmte Merkmale oder Spezifikationen aufweisen muss, um den Anforderungen Ihres Sports gerecht zu werden. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Notwendigkeit klar und präzise darlegen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Prozesse von Land zu Land unterschiedlich sind. Informieren Sie sich daher immer über die spezifischen Gesetze und Vorschriften in Ihrem Land und wenden Sie sich gegebenenfalls an die zuständige Behörde oder an einen Rechtsanwalt, der auf Waffenrecht spezialisiert ist, um eine präzise Beratung zu erhalten.

    "

    Ganz nett, aber das wird jedem Sachbearbeiter ein Grinsen ins Gesicht treiben.


    Also, ich sehe auf absehbare Zeit wirkliche Intelligenz nur wenn 1.500 Gramm Biomasse unter der Haube zu finden sind. Trotzdem wird AI unsere Welt nachhaltig verändern.

  4. Die Zahl der Messerangriffe hat sich in den letzten 2 Jahren verdoppelt. Vielleicht sollte sich Frau Faeser mal fragen, woran das liegt.
    Die Antwort könnte weite Teile der Bevölkerung beunruhigen und der AfD noch mehr Wähler ins Kontor treiben.
    Gerade bei uns, Großfahndung. Messerstecher hat Passanten bedroht. Was man bis jetzt weiß, er heisst nicht Heinrich Schmidt.
    Die Politik präsentiert wie sooft eine Lösung, die nicht zum Problem passt.

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    • Wichtig 1
  5. Was nun, Frau Faeser? Ich sehe jetzt schon die "verschärften" Waffensachkundeanforderungen am Horizont. Der "Schwarze Peter" landet bei uns.

     

    "Wie kann man denn bei der Sachkundeprüfung durchfallen? Da muss man sich ja schon wirklich dumm dran stellen. "

    Die Frage würde ich nicht stellen, weil man kann die Sache auch so gestalten, dass 50 Prozent durchfallen, garantiert!

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  6. vor 18 Stunden schrieb GermanKraut:

     

    Berlin Wahl 2023:

     

    FDP 4,5%.

     

    Da hat selbst der Dümmste gemerkt, dass die nichts mehr zu melden haben und bei diesem wohl jeder Beziehung unglaubwürdigen Verein demnächst das Licht ausgeht.

     

    Hier im Forum allerdings könnte es wohl noch ein klein wenig dauern, bis diese Erkenntnis durchgedrungen ist.

     

    Wählt AfD.

     

    9%.

     

    Tendenz steigend.

     

    Bevor ich Putin's 5.Kolonne wähle, nehme ich lieber die Flex und säge meine Teile in handliche Stücke. Dass die FDP in der linksgrünen Hauptstadt, in der ja erst in der Neuzeit der Waffenbesitz überhaupt
    wieder erlaubt ist,verliert, ist jetzt nicht so verwunderlich. Der Run zur CDU war für das bürgerliche Lager ein Fehler, weil eben knapp 5 Prozent der Stimmen nun unter den Tisch fallen. Das bedeutet in der
    Konsequenz aber Totalverlust, weil das wie ROT-ROT-GRÜN weitermachen wird. Vielleicht wird das Zugpferd:in vorne ausgewechselt, aber mehr eben nicht.

    • Gefällt mir 3
  7. vor 2 Stunden schrieb JDHarris:

    Die Zukunft hängt viel öfter als wir denken an einem "seidenen Faden".

    Natürlich, und ich will hier gar nicht aufzählen was alles schief gehen und das war's dann mit dem legalen Waffenbesitz.

    Aber wir haben keine andere Möglichkeit als zu versuchen, massiv politischen Einfluss auf die Parteien zu nehmen.
    Wir haben eben kein 2nd Amendment oder eine NRA. Vor allem haben wir keine Bevölkerung wie in den USA,
    die mehrheitlich hinter dem privaten Waffenbesitz steht.

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  8. vor 16 Stunden schrieb GermanKraut:

     

    Wenn die "bösen schwarzen Militärwaffen für LWB" verboten werden (das werden sie definitiv), dann werden 99% der Betroffenen ihre Waffen zwar zähneknirschend, aber rechtskonform abgeben bzw. unbrauchbar machen lassen.

     

    Ganz einfach deswegen, weil sie von Natur aus rechtstreue Bürger sind und keine Lust haben, die Konsequenzen des Besitzes illegaler Schußwaffen erleben zu dürfen.

     

    Alles andere zu glauben, ist definitiv Blödsinn.

     

    Natürlich werden sich rechtstreue Bürger und Legalwaffenbesitzer an Recht und Gesetz halten. Aber "bösen schwarzen Militärwaffen für LWB" werden nicht verboten werden, solange die FDP mit in der Regierung sitzt.
    Noch sind wir nicht völlig wehrlos . Die politischen Mehrheiten sind dünn und fragil. Das muss man nutzen und der Politik klar machen, dass wir auch das Zünglein an der Waage sein können. Hop oder Top,
    Regierung oder Opposition. Das haben wir mit in der Hand.

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  9. Aus einem Handbuch für Bestatter:
    "... oder Fahnen, Banner bzw. Standarten sein (Verein, Militär, Polizei) Werden persönliche Gegenstände des Verstorbenen in die Dekoration eingebaut, dann sind diese unverzüglich an die Angehörigen zurückzugeben! Nutzen Sie zusätzliche Lichtquellen wie Strahler, Deckenfluter,... Sind besondere Rituale/Aktionen zu erwarten? Essen, Trinken, Luftballonaufstieg, Salutschießen,... Tiere? Daisi & Mooshammer? Genehmigung der FH-Verwaltung einholen?! "

    Salutschießen ist also nicht die Ausnahme und es bedarf nun wirklich einer sehr guten Begründung, warum man das verbieten will.

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  10. vor einer Stunde schrieb raze4711:

    Hier gibt es keine Schützenvereine,  die 200 aktive Mitglieder haben , und noch weniger Vereine die 10 Vereinsmitglieder zu einer Beerdigung stellen können . 

    Wir haben nur 110 Mitglieder und bei der letzten Beerdigung sind rund 30 Mann (aktive und passive) angetreten. Ist halt eine Frage der Ehre.

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  11. "Leider hat die Gemeinde auf dem Friedhof das Hausrecht .  "

    Man kann aber auch bei der nächsten Gemeinderatsitzung öffentlich thematisieren, warum man einem Schützenkameraden eine der letzten Ehren verweigert.
    Man muss sich immer wieder vor Augen halten, und auch vor Augen führen, dass Behörden und Beamten für uns da zu sein haben, und nicht wir für sie.

     

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  12. vor 39 Minuten schrieb PetMan:

    Es wurde auch nicht auf die " Totenruhe " o.ä. abgestellt, sondern einzig auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Als das hinterfragt wurde kam dann das Argument mit dem Naturschutzgebiet neben dem Friedhof.

    Das Sportschiessen ist als immaterielles Kulturerbe von der UNESCO anerkannt. Wie sind keine Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung. Und in der Kultur des Sportschiessens ist das Salutschiessen schon seit Ewigkeiten fest verankert.

    Kleine Korrektur, nicht das Sportschiessen, sondern das deutsche Schützenwesen ist Kulturerbe. Dazu zählt auch das "Lärmbrauchtum in den deutschen Landen".

    Wir böllern (Kanone) immer bei Beerdigungen, es sein denn es wird von den Angehörigen nicht gewünscht. Wie es mit K98 aussieht weiß ich nicht. Die würden dann ja im öffentlichen Raum geführt. Fällt unter WaffG 42a, möglicherweise.


    Info: (https://www.dsb.de/tradition)

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