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PPC Sniper

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  1. Diese Argumentation ist eine der Unqualifiziertesten! Wenn sich jemand über sein Auto beschwert, sagt ihm auch niemand, er soll Entwicklungsleiter oder Chef von dem jeweiligen Hersteller werden.
  2. Der VDB hat jetzt schon ca. 16000 Fördermitglieder, die freiwillig und nicht für irgendwelche Bescheinigungen den Verband unterstützen. Da würde ich mir als Verband (BDS, DSB usw.) mal meine Gedanken machen! Wenn das kein Warnschuss ist, was muss dann noch passieren?
  3. Dem Fritz ist das Hemd näher wie die Hose.
  4. Das können die Ämter in Baden Württemberg so umsetzen, weil es die Vollzugshinweise vom Regierungspräsidium so hergeben. Mir ist bisher noch niemand bekannt, der da den Leiter der Waffenbehörde umgestimmt hat. Selbst verschiedene Juristen sagen, dass gegen die Vollzugshinweise in BW aktuell kein Kraut gewachsen ist.
  5. Ja, die Kontrollen sollen alle 5 Jahre stattfinden. Die Behörde kann aber auch in kürzeren Intervallen kontrollieren. Das heißt, du musst permanent mit jeder Überkontingentwaffe in jedem Jahr Wettkämpfe schießen.
  6. Es geht nach der Reihenfolge der Eintragung in die WBK. Die Frage stellt sich nur, wenn zwei Waffen am selben Termin eingetragen wurden. Ist das der Fall, gehe ich davon aus, dass es dann nach der Reihenfolge (Ziffer Nr.) geht.
  7. Die zuletzt erworbenen Waffen zählen zum Überkontingent. Hier in Baden Württemberg etwas südlich von Reutlingen, Tübingen verlangen die Ämter einen Nachweis wo für jede einzelne Überkontingentwaffe ein Wettkampf in den letzten beiden Jahren nachgewiesen werden muss. Vereinsmeisterschaften gelten nur dann, wenn diese offiziell ausgeschrieben waren, und in der Ausschreibung die entsprechenden Disziplinen benannt waren. Das offizielle Formular vom BDS - LV7 erkennen die Behörden nicht an. Der BDS bestätigt nur im Paket, einmal für Kurzwaffen und einmal für Selbstladelangwaffen. Der Nachweis genügt den Behörden nicht. Die Nachweispflicht obliegt aber ausdrücklich dem Schützen. Wer keine Nachweise hat, bekommt eine Frist von 6-9 Wochen, dann müssen die betreffenden Waffen ausgetragen sein. Ich kenne mehrere Kollegen die das schon durch haben. Hier in der Region haben schon mehrere Leute ihre Überkontingentwaffen verkauft, oder sogar zur Vernichtung dem Amt überlassen. Die Ämter richten sich komplett nach der Vollzugsempfehlung vom Innenministerium. Das ist ein Zirkus ohne Ende. In der Praxis sieht es so aus, dass jeder angeschriebene Schütze ein Einzelkämpfer ist, und mit dem Amt einen Konsens finden muss, wenn er alle Überkontingentwaffen behalten möchte. Es gibt natürlich auch die unterschiedlichsten Konstellationen. Bei einer Mitgliedschaft in mehreren Verbänden, kommt es darauf an, bei welchem Verband die Waffe beantragt wurde. Der GSVBW sagt z.B. er kann keine Einzelbescheinigung erstellen, für eine Kurzwaffe, die über den WSV beantragt wurde, und mit der schon länger kein Wettkampf beim BDS geschossen wurde. Wenn es sich um eine Überkontingentwaffe handelt, ist es natürlich einfacher mit dem Amt eine Lösung zu finden, wie bei 5 oder mehr Überkontingentwaffen. Vollzugshinweise__14_Abs._5.docx.pdf
  8. @ASE Du hast den korrekten Link eingestellt. Der ist aktuell. Und genau dieses Formular wird von unserem Amt nicht akzeptiert! Da kann man jede einzelne Waffe auflisten. Das bringt aber null und nichts, weil nur die erste Seite von dem Antrag an das Amt geht. Zudem schreibt der GSVBW nirgends auf dem Antrag, dass man auf die Reihenfolge achten muss, und die Zuletzt erworbenen Waffen nicht zum Grundkontingent gehören.
  9. @struve2005 Hier bei uns in der Region Zollernalb ist gewaltig was los! Mehrere Personen bei uns aus dem Verein haben wegen dem Amt schon einen Teil ihrer Waffen austragen lassen müssen. Wer keine Wettkämpfe für die zuletzt erworbenen Überkontingentwaffen nachweisen kann, der bekommt eine Frist, bis wann die Waffen ausgetragen sein müssen. Eine Vereinsmeisterschaft alleine genügt dem Amt nicht. Es muss für jede Überkontingentwaffe mindestens eine Kreismeisterschaft oder ein Rundenwettkampf in den letzten 2 Jahren nachgewiesen werden. Von den Verbänden WSV und GSVBW gibt es keinerlei Hilfe! Die offizielle Bescheinigung vom GSVBW wird vom Amt nicht anerkannt, weil das Amt für jede einzelne Waffe einen Wettkampfnachweis haben möchte. Das ist beim GSVBW bislang so nicht vorgesehen. Der Schütze ist für das Amt in der Beweislast. Ich kenne einen Fall, da hat das Amt die vom Schützen erbrachten Wettkampfnachweise ohne die Bescheinigung vom GSVBW akzeptiert. Jeder einzelne Schütze ist Einzelkämpfer. Der WSV bescheinigt jede Waffe einzeln. Wer da seine Nachweise hat, hat kein Problem.
  10. Ich habe mal eine Frage zu dem Thema Überkontingentwaffen im WSV 1850 e.V Ein Sportschütze hat alle seine Kurzwaffen über den WSV beantragt. Er hat lnsgesamt 5 Kurzwaffen, also drei Kurzwaffen über dem Grundkontingent. Er schießt damit seit vielen Jahren pro Jahr insgesamt 6 Rundenwettkämpfe (RWK GK-Gebrauchspistole). Bei den Überkontingentwaffen handelt sich um die Kaliber 9 Para, .357 Magnum, .44 Magnum. Bei den oben aufgeführten Waffen handelt es sich um die zuletzt erworbenen Waffen. Die Behörde vordert aktuell den Schützen auf, für jede einzelne Waffe über dem Grundkontingent einen Nachweis vom Verband vorzulegen. Reichen die 6 Wettkämpfe pro Jahr aus, damit der WSV 1850e.V. das Bedürfnis für diese Waffen bestätigt? Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen. Ich höre oft, dass für eine Saison RWK mit 6 Wettkämpfen nur eine Waffe angerechnet wird.
  11. Was mich auch ärgert: Noch vor einem Jahr hieß es von Seiten der Behörde, dass der Schütze selber bestimmen kann, welche Waffe zum Grundkontingent zählt und welche zum Überkontingent. Aktuell schreibt die Behörde, dass die zuletzt eingetragenen Waffen als Überkontingent zählen, und für diese die Wettkampfnachweise erbracht werden müssen. Diesen Umstand sieht das Formular vom GSVBW ebenfalls nicht vor. Da steht nirgends etwas von der Reihenfolge. Dass die zuletzt erworbene Waffe zum Überkontingent zählt, ist aus meiner Sicht ein schlechter Witz. Wenn ich mir als Leistungsschütze eine neue Waffe kaufe, dann muss ich damit trainieren, evtl. brauche ich noch Zubehör wie einen andern Griff, eine bessere Visierung usw. Mit der neuen Waffe schieße ich darum jahrelang solange nicht alles perfekt passt, keine Wettkämpfe.
  12. Auf jeden Fall mit dem Sachbearbeiter oder sogar dem Chef vom Ordnungsamt diskutieren, und ja nichts falsches sagen, so zumindest bei uns auf der Behörde.
  13. Unsere Behörde in BW verlangt schon aktuell Nachweise bei Überkontingentwaffen vom Verband. Dabei ist vieles nicht klar zum Thema Überkontingent. Der Schütze hat seine Überkontingent - Kurzwaffen alle über den DSB beantragt. Schießen tut er damit BDS sowie DSB-Wettkämpfe. Wobei er einzelne Überkontingentwaffen nur beim BDS einsetzt. Aktuell sagt die Behörde in BW, dass Sie nur eine Unterschrift von dem Verband akzeptiert, der das Bedürfnis genehmigt hat. Das heißt, dass die Behörde für die Kurzwaffen keine Bescheinigung vom BDS akzeptiert. Der GSVBW verlangt auf seinem Formular ebenfalls, dass der Schütze ankreuzt, bei welchem Verband die Waffe beantragt wurde. Auf Nachfrage sagt auch der BDS, dass er keine Bescheinigung ausstellen kann für Waffen, die nicht über den BDS beantragt wurden. Das Thema kocht aktuell ziemlich hoch hier in der Gegend. Einige Schützen mit Überkontingent haben darum schon ihren Bestand reduziert, weil ihnen der Ärger zu blöd ist.
  14. @sidolin Wie will der Schütze einem Schießleiter der beim Anscheinsparagraph nicht sattelfest ist unter Zeitdruck unmittelbar vor dem Wettkampf etwas beweisen?
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