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Muck

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Beiträge von Muck

  1. Es gibt keine Leihe im Waffengesetz. Es gibt nur eine Erlaubnisfreistellung für den Erwerb und Besitz durch den Inhaber einer Waffenbesitzkarte. Für Langwaffen gilt auch der Jagdschein.

    Deshalb darf auch Munition erworben, besessen uns natürlich auch verschossen werden. Der "Ausleihende" ist Besitzer und darf im Rahmen seines Bedürfnisses alles was ein Besitzer eben darf.

     

    Die Leihe im Sinne des BGB würde prinzipiell eine Rückgabe der Leihsache erfordern, hat daneben aber auch die unangenehme Tatsache, dass eine verliehene Waffe durch einen Dritten im Rahmen des gutgläubigen Erwerbs dauerhaft in das Eigentum des Dritten übergehen könnte, ohne dass der Leihgeber etwas dagegen machen kann.

     

    2 Paar Schuhe. WaffG Erlaubnisfreistellung für Erwerb und Besitz. BGB Leihe mit allen Rechtsfolgen.

  2. vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Nicht ganz, weil lediglich inzwischen auch Anträge im NWR gespeichert werden, deren Rücknahme aber zu einer sofortigen Löschung im NWR führen. Danach kann man im NWR dazu nichts mehr sehen.

     

    Das o.g. Urteil ist aber trotzdem obsolet geworden, weil § 10 Abs. 2 BZRG mit Wirkung zum 29.07.2017 wie folgt mit einem zweiten Satz ergänzt worden ist:

     

    "Einzutragen sind auch der Verzicht auf die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (§ 10 Absatz 1 des Waffengesetzes) oder Munition (§ 10 Absatz 3 des Waffengesetzes), zum Führen einer Waffe (§ 10 Absatz 4 des Waffengesetzes), zur Ausübung der Jagd (§ 15 des Bundesjagdgesetzes) sowie der Verzicht auf die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes, wenn der jeweilige Verzicht während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung oder nach § 34 des Sprengstoffgesetzes erfolgt. "

     

    Insofern müssen die Waffenbehörden seitdem keine Verfügungen mehr nach zuvor erfolgtem freiwilligem Verzicht erlassen.

     

    Gruß SBine

     

     

    Danke für die Vervollständigung, wollte nicht zu weit ausholen. :drinks:

  3. Am 3.12.2023 um 03:50 schrieb Elo:

     

    Weißt Du das sicher?

     

    BZRG § 10:

     

    (1) In das Register sind die vollziehbaren und die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde einzutragen, durch die

    ...
    3.  a) nach dem Waffengesetz der Besitz und Erwerb von Waffen und Munition untersagt wird,
        b) die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbsscheins, eines Waffenscheins, eines Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung abgelehnt oder nach § 34 des Sprengstoffgesetzes, zurückgenommen oder widerrufen wird.

     

    Einzutragen sind auch der Verzicht auf die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (§ 10 Absatz 1 des Waffengesetzes) oder Munition (§ 10 Absatz 3 des Waffengesetzes), zum Führen einer Waffe (§ 10 Absatz 4 des Waffengesetzes), zur Ausübung der Jagd (§ 15 des Bundesjagdgesetzes) sowie der Verzicht auf die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes, wenn der jeweilige Verzicht während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung oder nach § 34 des Sprengstoffgesetzes erfolgt.

    ...

     

    WaffRG § 5

     

    Die Verarbeitung von Daten im Waffenregister setzt voraus, dass

    1. ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gestellt wird,

    ...

     

    Urteil des BVerwG vom 17.11.2016 - 6 C 36.15

    (es geht dort um den "Verzicht" auf einen kleinen Waffenschein)

     

    https://www.bverwg.de/171116U6C36.15.0

     

    Zitat (auszugsweise):

    ...

    (14)

    ...

    Dem Verzicht des Erlaubnisinhabers auf eine waffenrechtliche Erlaubnis und damit deren Erledigung auf andere Weise nach Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG steht ein solches öffentliches Interesse jedenfalls dann entgegen, wenn die zuständige Behörde zum Zeitpunkt der Verzichtserklärung bereits ein Widerrufsverfahren auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG eingeleitet hat, weil Zweifel am Fortbestand der erforderlichen Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung des Erlaubnisinhabers bestehen. In einem solchen Fall besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse daran, dass der Wegfall der Berechtigung zum Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen durch einen im Waffengesetz vorgesehenen Verwaltungsakt verbindlich geregelt wird und auf dieser Grundlage durch eine Eintragung im Nationalen Waffenregister sowie im Bundeszentralregister dokumentiert werden kann. Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des Waffengesetzes und der hieran anknüpfenden Regelungen des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG) sowie des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

    (15)

    Zweck des Waffengesetzes ist es, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, auf ein Mindestmaß zu beschränken und nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, stRspr, vgl. etwa Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17 m.w.N., vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:221014U6C30.13.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 104 Rn. 19 und vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280115U6C1.14.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 8, 17). Dieses Ziel der Risikominimierung kann nur erreicht werden, wenn den zuständigen Behörden bei der Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen nach § 10 WaffG alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, um insbesondere überprüfen zu können, ob der Antragsteller gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt. Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung hat die zuständige Behörde deshalb nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 WaffG unter anderem die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einzuholen. Zudem ist die Waffenbehörde gemäß § 10 Nr. 1 Buchst. a NWRG, durch das § 43a WaffG umgesetzt wird, zur Erfüllung ihrer Aufgaben - und damit insbesondere auch zur Überprüfung der erforderlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung als Erteilungsvoraussetzungen für eine beantragte waffenrechtliche Erlaubnis - berechtigt, sich die im Nationalen Waffenregister nach § 4 Abs. 1 und 2 NWRG gespeicherten Daten übermitteln zu lassen.

    (16)

    Könnte der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis den bei Wegfall der erforderlichen Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung gesetzlich zwingend vorgesehenen Widerruf der Erlaubnis durch eine einseitige Verzichtserklärung ohne weiteres verhindern, würde dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erkenntnisgrundlage der in späteren waffenrechtlichen Verwaltungsverfahren zuständigen Behörden führen und damit dem Zweck des Waffengesetzes, die mit jedem Waffenbesitz verbundenen Risiken auf ein Mindestmaß zu beschränken, zuwiderlaufen. Denn im Bundeszentralregister sind gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b BZRG zwar unter anderem die vollziehbaren und die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde einzutragen, durch die die Erteilung eines Waffenscheins wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung widerrufen wird; die Eintragung des Verzichts auf den Waffenschein ist jedoch nicht vorgesehen. Zu den im Nationalen Waffenregister gespeicherten Daten gehört nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 NWRG zwar unter anderem auch die "Abbildung der jeweiligen tatsächlichen und waffenrechtlich bedeutsamen Gegebenheiten" für die Datengruppe waffenrechtliche Erlaubnisse einschließlich der ausgestellten Dokumente (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 NWRG). Auch diese Daten werden jedoch lediglich aus den in § 3 NWRG im Einzelnen bestimmten Anlässen gespeichert. Ein Anlass der Speicherung ist nach § 3 Nr. 23 NWRG der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 WaffG. Demgegenüber wird der einseitige Verzicht des Erlaubnisinhabers auf die Erlaubnis in § 3 NWRG nicht als Anlass der Speicherung erwähnt.

    ...

     

    Dieses Urteil ist juristische Geschichte und war eine typische höchstrichterliche Meisterleistung eines Haltungs- und Regierungswunschstaates, ohne echte Rechtsgrundlagen. Es ist durch Gesetzesänderungen gegenstandslos geworden. Der Verzicht im eröffneten, aber auch außerhalb eines Widerrufsverfahren steht über die Vorgaben des WaffRG nunmehr im NWR.

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  4. Ein Stahllamellenfang ist halt auch nur so gut wie der davor befindliche Rückprallschutz. Kann aber relativ einfach gelöst werden. Eine Schütte Geschossfanggranulat davor und fertig. Der Geschossfang aus Hardox bleibt der Hauptkugelfang und hält anschließend ewig, da er kaum noch beaufschlagt wird.

     

    Leider sind viele Schießstände technisch stehen geblieben und die Betreiber waren nicht auf Zack um die neuen Erkenntnisse zeitgerecht in eine Bestandsverbesserung zu überführen. Das ist alles nicht neu, wie die Probleme bei Wadcutter und Förderbandgummi als Splitterschutz. Sich verändernde Waffen- und Geschosstechnik bedarf auch eines angepassten Standes. Kugelfänge unterliegen mit den neueren Disziplinen, die oft durch eine Vielzahl von Schussabgaben gekennzeichnet sind, einer ganz anderen Belastung als noch vor 30 Jahren. Damals wurde meistens KK geschossen und gelegentlich GK. Heute ist es meistens umgekehrt. Hardox unter Stress bildet auch Krater und hält nicht ewig. Die Erneuerung kostet aber und so wird manchmal aus Kostengründen geschludert. Liegt die 45°-Kante einer Lamelle im Haupttrefferbereich ist diese Ruckzuck an der Stirnseite platt. Ein nicht splitterndes Geschoss kann hier vermutlich sehr wohl schnurgerade zurückkommen.

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  5. Bürgerservice - AVWaffBeschR: § 5 Befreiungen (gesetze-bayern.de)

     

    Beispiel für Bayern; gibt es wo anders auch. Für die Bediensteten der Waffenbehörde gibt es kein Waffengesetz gegen das sie verstoßen können, solange sie ihre Aufgabe erfüllen oder dienstlich tätig werden. Deshalb dürfen diese Bediensteten Umgang mit Waffen haben ohne sachkundig zu sein oder irgendeiner Erlaubnis zu bedürfen. Ja, sogar an der Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG kann es mangeln. Spielt erst einmal keine Rolle.

     

    Waffenbesitzer sollten nicht nur komisch sein und im Brustton der Überzeugung den Hardliner spielen ("bei mir bekommen die nichts in die Hand"), sondern durchaus einmal den Willen haben auch diese Regeln zu kennen. Kann man leicht bei seinen Behörden erfragen und sorgt auch beim Waffenbesitzer für einen entspannteren Umgang. In den Behörden arbeiten auch nur Menschen (zwar nicht überall, aber meistens).

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  6. Strafbewehrung prüfen ist das Stichwort. Die Magazine werden noch viel Freude machen, vor allem den Erben. Die Anzeigebescheinigung nach § 37 h WaffG könnte durch ein Gericht auch als Erlaubnis gewertet werden und wäre dann bei Unzuverlässigkeit zu widerrufen. Eine potentielle Folge wäre die Sicherstellung als verbotener Gegenstand durch die Ordnungsmacht und anschließend weiteres Nachdenken was man dann als zuständige Behörde nun tun soll, weil keine passenden Werkzeuge vorliegen. Richter, Räuber, Rechtsanwälte verbindet mehr als das R. Sitzen im Buntentag nicht überwiegend Rechtsanwälte und Ungelernte? Die einen Wissen, dass sie durch solche Gesetze immer Arbeit haben und die anderen schlichtweg nicht was sie tun.

  7. vor 6 Stunden schrieb AmericanDad:


    Ich kenn das, bin aber gleichzeitig überzeugt, dass dies, wenn mal gerichtlich bis zur obersten Instanz geprüft, keinen Bestand hätte. 
     

    Auch halte ich von solcher Gesetzgebung nichts. Alle sollen die selben Rechte haben, niemand sollte Bürger zweiter Klasse sein. 
     

    Das sag ich als Amerikaner. Wir haben ja auch so einige Gruppen, die durch besondere Verhaltensweisen auffallen. Entwaffnen würde ich die deshalb nicht.

     

    Das Schweizer Modell wendet sich ja an Zugereiste und ein Zugereister sollte sich erst einmal verdienen ein Citoye zu sein. Hat er dass, ist er auch kein Bürger zweiter Klasse. Auch du nimmst nicht einfach jeden daher gelaufenen Penner in deine Familie auf und versorgst ihn, ohne dass er für deine Familie ein positive Bedeutung (materiell oder ideell) hat.

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  8. vor 22 Stunden schrieb Mittelalter:

    Das ist ja etwas, was kaum einer auf dem Schirm hat... 

    Du kennst natürlich beide Seiten der Medaille... 

     

    Gefühlt ist es trotzdem nicht richtig, das ganze herab zu Stufen... 

    Und ja, wenn ich zu meinem Auto komme und da hat jemand die Tür reingefahren und ist abgehauen, dann wünsche ich ihm 5 Jahre Kerker bei Wasser und Brot. Ist doch logisch... 

    Der betrunkene im Gartenzaun ruft diese Emotionen nicht hervor :grin:

     

    Vor allem der Autotäter hat eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung die den Schaden reguliert. Es kostet ihn auch nichts, lediglich die Versicherungsprämie für die Zukunft erhöht sich weil er eben diese Pflichtversicherung einmal in Anspruch genommen hat.

     

    Der Betrunkene im Gartenzaun verursacht auch eine Schaden dessen Beseitigung verlangt werden kann. Ein paar abgebrochene Zaunlatten sind aber für die grundsätzliche Betriebsfähigkeit des Zauns nicht entscheidend. Ein paar kaputte Rücklichter schon mit all den dazugehörigen Auswirkungen. Ausfallzeit des möglicherweise notwendigen Kfz incl. sitzenbleiben auf den Kosten. Bei Schäden die über die Bagatelle hinausgehen (Betriebsunfähigkeit des geschädigten Kfz und nicht der kaum sichtbarer Kratzer beim Türöffnen auf einem Supermarktparkplatz, der bei irgendeinem Kundendienst nebenbei repariert werden kann) gäbe es bei mir bei Fahrerflucht immer mindestens ein Jahr Entzug. Die Dokumentation seiner eigenen Schadensverursachung sollte allerdings erheblich erleichtert werden.

     

    Herabstufung solcher Taten sind immer ein Zeichen von Shithole. Begonnen hat es mit dem Ladendiebstahl und enden wird es wie in Caracas oder Nairobi.

     

    Man kann auch ohne solche Taten durchs Leben gehen.

     

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  9. Fahrerflucht ist nur dann erforderlich, wenn dass das kleinste Delikt ist. Handybild, Email an PI sprich Erleichterung des Verfahrens wäre ja auch möglich und kein Problem. Reduktion auf OWi ist eine Aufforderung sich aus dem Staub zu machen, weil das Alles oder Nichts bei einem erwischt werden keine allzu großen Auswirkungen mehr hat.

     

    Ein weiteres Stück Shithole. Der Rechtsstaat der sich ganz offen aufgibt existiert nicht mehr.

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  10. Am 8.4.2023 um 18:31 schrieb Rohrzange:

    ......... Es gibt viele potentielle Wähler, die die AfD wählen würden, wenn Höcke nicht in der AfD wäre.

     

    Das sind die Trottel die noch nicht kapiert haben, dass der Höcke von den Mittelstrahl-Medien als Teufel gepriesen wird. Diese Trottel werden nach Höcke einen neuen Teufel präsentiert bekommen und die AfD auch dann nicht wählen solange sich die AfD nicht von diesem neuen Teufel getrennt hat.

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    • Wichtig 3
  11. Die Jägerschaft hat den Schalldämpfer bekommen, die Nachtjagdtechnik und hier steht der nächste Schritt schon bevor, dass auf völlig falscher Basis gefallene Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Halbautomaten niedergerungen usw.. Es sollte hier nicht auf die Jäger eingeprügelt werden, die kämpfen selber. Nicht der alte Dorfjäger und dessen jungtraditoneller Enkel der schlicht und einfach dumm und der Blaserwerbung erlegen ist, sondern eben auch die Funktionäre der Verbände, die die Sache mal mehr mal weniger gut hinbekommen. Die BJV-Führung war auch lange gegen den SD und es hat keine Rolle gespielt, weil Teile der Jagdfunktionäre selbständig tätig wurden. Jäger haben eben oft mehr politisch-wirtschaftlichen Schwung, sind in ihrer Art und Weise honoriger und erfüllen einen Staatsauftrag, dass fehlt den Sportschießern eben ein wenig. Das ist nun auch kein Vorwurf, sondern eine Feststellung. Jäger sind auch durchaus bereit geschlossen zu handeln.

     

    Protestmarsch der Jäger in Düsseldorf

     

    Meiner Meinung nach sollten die Sportschützen die um Medaillen kämpfen öfter mal das Image ihre Sports aufpolieren. Hier fehlt mir ein bisschen Engagement und auch wenn die Sportverbände politisch neutral sind, könnten diese mehr an die Öffentlichkeit treten und deren großes Engagement für große Teile der Bevölkerung transparenter machen. Die Masse des Volkes weiß gar nicht was die Sportschießer tun und was man nicht kennt interessiert auch keinen. Ein einfacher Hinweis nach einer Medaille, dass es in Deutschland schwerer ist Nachwuchs zu gewinnen als im Ausland, auf Grund wesentlich schwerer Zugangsvoraussetzungen zum Sport wird, wenn er oft genug fällt, auch Allgemeingut.

     

    Jeder der nun ehrlich ist, muss zugeben, dass die Sportschießer hier etwas träger sind. So gestaltet man aber nicht. Die Sportschießer sollten sich auf ihre Traditionen als Schützen berufen. An den bayerischen Gebirgsschützen sieht man deutlich wie so etwas gehen kann, da kommt nicht einmal der Pabst daran vorbei. Raus in die Welt und nicht auf dem Schießstand rumjammern. Wer sein AR behalten will sollte die stärkere Seite der Waffenbesitzer nicht beschimpfen, sondern versuchen diese für sich zu interessieren um anschließend gemeinsam zu marschieren. Die Lodenjockel sind zwar teilweise grauslig altmodisch, aber ich habe schon oft erlebt, dass deren Aussage "braucht man nicht" oft schlagartig in Interesse umschlägt, wenn man in lustiger Runde die neuen Dinge (SD, Nachtjagdtechnik usw.) präsentiert. Das führt nicht gleich dazu, dass die das haben wollen, aber sie sind oft nicht mehr dagegen und akzeptieren auf einmal anderer Leute Pläsierchen.

     

    Unsere Feinde sind erfolgreich. Jeder Krieg der nicht von vornherein entschieden war wurde gewonnen, weil die Anfangs Unterlegenen die oft besseren Methoden und Taktiken der Feinde studierten, kopierten und so möglich verbesserten. Wir müssen auch aus schlechter Position heraus den gleichen Weg gehen und wir brauchen Beides: Geheimdiplomatie und Öffentlichkeit.

     

    Im Übrigen bin ich mir sicher, dass noch meine Enkelkinder Waffen haben werden. Die Frage ist lediglich wofür?

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  12. vor 5 Stunden schrieb Casper:


    Ich bin zwar neu hier im Forum, aber tatsächlich ist mir bereits aufgefallen, dass hier einige sehr radikale Meinungen vertreten. Z.B. Waffenbesitz als Bedürfnis zur Selbstverteidigung (was letztlich ein 2nd amendment impliziert).

     

    Weiterbildung schadet nie.

    Das Adjektiv „radikal“ ist vom lateinischen radix (Wurzel) abgeleitet und beschreibt das Bestreben, gesellschaftliche und politische Probleme „an der Wurzel“ zu greifen und von dort aus möglichst umfassend, vollständig und nachhaltig zu lösen.

     

    https://www.bpb.de/lernen/bewegtbild-und-politische-bildung/reflect-your-past/313920/abgrenzung-von-extremismus-radikalismus-und-radikalisierung/

     

    Radikal ist bei der Lösung eines Problems der einzig wahre Weg, da jede Verwässerung einer Sache neue Probleme schafft. D. h. aber nicht, dass ein radikal gelöstes Problem nicht auch neue Probleme bereiten kann und hier ist eben der Kompromiss ein möglicher Weg. Nicht jeder hat aber das notwendige Mindset (German-Angst) bei einer Neuregelung von Verhältnissen das Bisherige völlig hinter sich zu lassen.

     

    Ist das neue Wahlrecht nun radikal oder extremistisch - meiner Meinung nach extremistisch, weil ein Weg verfolgt wird der ganz offen versucht andere zu benachteiligen und die vorgebliche Problembeseitigung nur als Scheinzweck benutzt.

     

    Nur ein konservativer Mensch kann liberal sein. Er will nämlich das Gute bewahren und in alt bewährter Weise die Zustände auch verbessern. Wer nur die Asche bewacht ist nicht konservativ sondern steht still und wer nur ändert um nicht als Stillstehender zu erscheinen ist dumm.

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    • Wichtig 1
  13. So. So.

     

    Dieser Personenkreis hat vielleicht nichts mit dem Spitzensport zu tun, ist aber trotzdem zuverlässig, persönlich geeignet, sachkundig und erfüllt alle Voraussetzungen.

     

    Aus deiner Sicht "schwarze Schafe" gibt es in allen Lebensbereichen, trotzdem geht in der Regel auch von den schwarzen Schafen keine besondere Gefahr aus. Das nennt man Statistik.

     

    Für alle "Sportschießer" die sich zu den Guten zählen noch ein kleiner Hinweis. Auch wenn man es nicht glauben mag, sogar bei diesen Schützen setzt relativ schnell ein Leistungsstreben ein und die Faszination an potentiell gefährlichen Hobbys oder Dingen wie z. B. Wing Gliding, Bergsteigen, Tauchen, Fallschirmspringen, Motorradfahren, Umgang mit gefährlichen Tieren usw. ist nichts verwerfliches, vielmehr ist es die Würze des Lebens.

     

    Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig die Menschen mit dem Begriff Freiheit etwas anfangen können.

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  14. Einfach mal so.

     

    Solche Taten sind im Gegensatz zum Messermissbrauch absolute Einzelfälle und meistens Beziehungstaten.

    Am gleichen Tag sind statistisch geschehen genauso viele Menschen im Straßenverkehr gestorben. Die Zahl der Verkehrstoten war aber an allen Tagen davor und danach genauso hoch. Hier handelt es sich also um keine Einzelfälle.

    Verkehrstote entstehen regelmäßig weil jemand persönlich (geistig oder körperlich) nicht geeignet war mit der Situation umzugehen oder sein Ego nicht im Griff hatte und in unverantwortlicher Weise die Verkehrsregeln missachtete. Unter den Verkehrstoten findet man sicherlich auch Mord und Selbstmord. Wird nun für alle Kfz-Lenker über eine MPU nachgedacht? Nein, weil jedem klar ist, dass dies aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und Aufwand und Erfolg einer solchen Maßnahmen in keinem Verhältnis stehen. Dies gilt insbesondere auch deshalb weil eine MPU für die Meisten nur eine Momentaufnahme darstellen würde. Irgendwer, ich glaube  Petman, hat schon geschrieben, der Messermörder von Brokstedt hatte eine positive Begutachtung. Der Wert solcher Begutachtungen sind also eher begrenzt, wenn es nur um die Psyche geht. Körperliche Defizite wie Drogenmissbrauch usw. können hier aber durchaus erkannt werden, wobei es mittlerweile auch eine MPU-Industrie gibt in der man lernt wie man eine MPU bestehen kann auch wenn man tatsächlich nicht geeignet ist. Viele staatliche Maßnahmen sind insoweit ein Placebo für den Glauben an eine sichere Welt.

     

    Welchen Schluss soll man nun aus dem seltenen Ereignis Mord mit Schusswaffe ziehen? Nüchtern betrachtet nur: "Gehen sie weiter, es gibt nichts zu sehen".

    Das ist das Ergebnis einer rationellen Betrachtungsweise, alles andere nennt man Ideologie oder Politik.

     

    Zur Leistung der Behörde.

    Die Patrone außerhalb des Schrankes? Der Typ war anwesend, abhängig vom Auffindeort der Waffe könnte hier eine Erkenntnis vorliegen die ein "Mehr" an Maßnahme zugelassen hätten. Vermutlich war das Verhalten der Beamten aus der Situation heraus grundsätzlich richtig im vorliegenden Fall hat es halt nicht gepasst. Und jetzt? Die im Nachgang geschehene Tat steht soweit außerhalb der menschlichen Normen, dass das so niemand erwarten konnte. Eine Sicherstellung war vermutlich wirklich nicht angezeigt und hätte erfahrungsgemäß die Sache nur verzögert. Hätte die Polizei aber tatsächlich sichergestellt, wie ginge es dann weiter. Man gibt dem Betroffenen auf ein Gutachten über seine persönliche Eignung erstellen zu lassen. Wer halbwegs intelligent und noch nicht völlig aus dem Rahmen fällt, bei der Kontrolle zeigte er sich ja durchaus umgänglich und normal, ist auch in der Lage ein für ihn günstiges Gutachten abzuliefern. Belässt man die Waffen in der Zeit der Begutachtung aber beim Betroffenen ändert sich auf die Tat bezogen nichts. Die Erstellung eines Gutachtens ist eben keine Sache von Stunden, 8 bis 10 Wochen sind dabei keine unübliche Zeit. 

     

    Und nun?

     

    Dann hätte man sagen können wir haben alles getan und doch nichts verhindert, weil solche Menschen nur schwer an irgendetwas gehindert werden können.

    Behördenbashing ist hier eben sowenig angebracht wie politische Hyperaktivität. Die Sozialisten sollen einfach mal die Klappe halten, die haben schon genug Unheil über die Menschheit gebracht.

     

     

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    • Wichtig 1
  15. Die FDP hätte alle Chancen wieder einmal ein Projekt 18% anzustreben. 3x 18% wären ja auch 54%.

     

    Sichere Energieversorgung (Atom- und Kohleausstieg? zwar dagegen aber ohne zwingenden Willen), Ausstieg aus allem das Krisen erzwingt (Waffenlieferungen in Kriegsgebiete? dagegen, der Krieg muss befeuert werden), gesicherter Lebensabend für Rentner (offiziell dafür sogar mit einem gleitenden Eintrittsmodell nach schwedischen Vorbild), ein sicheres Land ohne importierte Gewalt (offiziell dafür), Beweislastumkehr- und Denunziantengesetze (juristische Erbsünde die alleine diese Partei unwählbar macht), Verbrenner aus (offiziell dagegen).

     

    Es gibt reichlich Dinge die die FDP anpacken könnte zum Wohle unseres Landes. Zu vielen dieser Dinge äußert sie sich offiziell sogar positiv, wenn sie aber glaubt diese Dinge mit Sozialisten und Kommunisten umsetzen zu können, wird sie mit diesen Parteien untergehen. Wenn die Partei den Mut findet eine liberalkonservative Regierung anzustreben wird sie wieder wählbar, aber solange sie dem übelsten politischen Spektrum die Stange hält, ist sie es nicht.

     

    Alles was als sogenannte "Linke" bezeichnet wird führt mit der derzeitigen Politikergeneration über den Weg der Er- und Umerziehung zu Not und Elend. Die FDP sollte sich als Wegbereiter hierfür zu schade sein.

     

    Darüber hinaus sollte sie sich, so wird es ja anderswo auch verlangt, von ihren Extremisten (Kriegstreibern und Rechtsverdrehern) trennen.

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  16. vor 23 Stunden schrieb Rohrzange:

    Warum soll das weit hergeholt sein. Wenn ein großer Waffenscheininhaber von einer bestimmten Personengruppe bedroht wird, weswegen er ja den Waffenschein hat, dann könnten diese gerade Silvester gezielt als Tarnung nutzen, um sich unter der Schar der SRS Ballermeute sich mit einer echten Waffe der Zielperson zu nähern ohne das diese sofort Verdacht schöpft. Daher besteht für solche Waffenscheininhaber hier eine besonders große Gefahr ohne dass es denen vielleicht so deutlich ist, wie hier geschildert und ebenso für die SRS Ballermeute, die tatsächlich nur mit SRS rumballern möchte aber dann Opfer eines Missverständnisses wird.

     

    Heilig´s Blechle. Was rauchst du den sonst? Eine Zielperson mit Waffenschein (typischerweise wohl ein HartzIV-Empfänger) hängt in den Scheißlöchern unserer Städte ab und ist dadurch in Gefahr.

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  17. Die ganzen Verbotsforderer sind einfach nett.

     

    Die SRS-Waffen existieren um ein Ventil zu haben das der Haben-Wollen-Typ keine scharfen Waffen vom Schwarzmarkt kauft.

     

    Nahezu alle Verbotsforderer sind von den bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht belastet, d. h. es wird etwas gefordert ohne dass man die bestehenden Regeln kennt.

     

    Leute, dass was in Berlin stattfand war/ist bereits alles verboten. Die Täter ausfindig machen, auf´s Härteste bestrafen und gut ist.

    Die Verbotsforderer sind Hosenkacker die Nancy´s Spiel spielen. Fordert doch einmal die Einhaltung bereits bestehenden Rechtes von der Politik ein und lasst euch nicht schon wieder teilen.

     

    Bettina Fischer war die Schnellere. :s75:

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  18. Im Übrigen nochmals zur FDP. Ja sie sollte hier Kurshalten, bis zu den Wahlen ist noch ein bißchen Zeit. Dann noch den eigenen Leute wie einem Herrn Buschmann den Begriff der Freiheit erklären und die Waffenlobbyisting mit dem MaxHeadroom-Style aus dem Rennen nehmen bevor uns die Kriegstreiberei um die Ohren fliegt, dann wird sie auch wieder anders bewertet werden.

     

    Die Sozi´s waren ja früher auch sozialdemokratisch und nicht sozialistisch. Menschen und auch Parteien ändern sich, siehe CDU. Liebe FDP, gebt euch nicht auf, erinnert euch an die Wurzeln der Partei.

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  19. vor 16 Minuten schrieb Bart0815:

    Die Stellungnahme von Frau Wegge wurde in Sachen AR15 etc. angepasst:

     

    Die von Nancy Faeser angekündigte Gesetzesinitiative zielt lediglich auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen. Spießsport-Disziplinen mit Halbautomaten werden also nicht gefährdet sein. Kriterien zur Bestimmung der Kriegswaffenähnlichkeit werden Bestandteil der Verbotsinitiative sein. Kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen wirken durch ihre martialische Optik besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen, welche für Amoktaten und Terroranschläge eine hohe Relevanz aufweisen. Durch ihre Funktionalität (schnelle Schussfolge, einfaches Handling, große Zielgenauigkeit und hohe Durchschlagskraft) in Kombination mit der auf ihrem martialischen Äußeren beruhenden Anziehungskraft weisen sie ein besonders hohes Gefährdungspotential auf. Neben der hohen Gefährlichkeit auch für Einsatzkräfte der Polizei besteht für diese in einer Konfliktsituation keine Möglichkeit, zwischen halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Feuerwaffen und optisch gleichen vollautomatischen Kriegswaffen zu unterscheiden, was Auswirkungen auf deren Einsatzbewältigung und Eigensicherung haben kann. Weder für die olympischen Schießdisziplinen noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Feuerwaffen. Sie sollen in erster Linie das Gefühl vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen, was auch in der einschlägigen Werbung des Waffenhandels bewusst hervorgehoben wird. In jüngster Zeit sind Verbote kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen bzw. sogar jeglicher halbautomatischer Feuerwaffen in verschiedenen Ländern – auch solchen mit einer langen Tradition privaten Waffenbesitzes – umgesetzt (Neuseeland, Kanada, Norwegen) bzw. kritisch diskutiert (USA) worden.
     

     

    § 6 AWaffV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

     

    Ist das nicht schon alles verboten?

     

    Der genannte Umstand wird vom BKA seit nunmehr fast 20 Jahren im Rahmen seiner Aufgaben bewertet.

    BKA - Schuss- und Spielzeugwaffen

     

    Die Begründung für eine polizeiliche Einsatzlage, wenn Schusswaffen, egal wie diese aussehen, bereits in Verwendung stehen, ist ausschließlich geistiger Dünnschiss. So etwas kann man nur einem Deutschen erzählen.

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    • Wichtig 1
  20. An die Freunde der FDP, schon vor 400 Jahren hatte man folgende Erkenntnis.

     

    „In Gefahr und höchster Not, bringt der Mittelweg den Tod.“

     

    Friedrich von Logau

     

    Wenn die FDP Freiheit, Freiheit und nochmal Freiheit liefert hat sie meine Stimme. Was sie aber liefert ist am Ende des Tages immer Feigheit, Feigheit und nochmal Feigheit. Wer sich mit dem Übel gemein macht ist Teil des Übels.

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  21. Auch wenn ich jetzt auf der dunklen Seite der Macht stehe, der Migrantenanteil an den strafrechtlich relevanten Handlungen in der vergangenen Sylvesternacht ist nicht zu übersehen. Einige dieser Migranten werden wohl auch schon die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bestraft gehören alle und bei den Migranten ohne deutsche Staatsangehörigkeit gehören einfach die bestehenden Regeln vollzogen.

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__53.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__114.html#:~:text=(1) Wer einen Amtsträger oder,bis zu fünf Jahren bestraft.

     

    Zur Erinnerung für die Verbots- und neue-Gesetze-forderer:

     

    Das Führen einer SRS-Waffe ist nur mit kleinem Waffenschein zulässig. Dabei wird die Person durchleuchtet wie wenn es um eine scharfe Waffe geht. Jedes andere Führen (außer im verschlossenen Behältnis von A nach B, wobei man sowohl in A als auch in B eine Berechtigungsgrund haben muss) ist bereits eine Straftat.

    Das Schießen bedarf außerhalb befriedeten Besitztums der Erlaubnis und ist ansonsten eine Ordnungswidrigkeit die, sofern keine rechtfertigenden Gründe vorliegen (z. B Notsituation beim Bergwandern, Notwehr usw.), zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führt. Eine Person die mit einer SRS-Waffe außerhalb dieser Regeln schießt kann durch ggf. anwesende Polizei sofort dingfest gemacht werden, da auch mit einer SRS-Waffe eine Gefahr für Leib und Leben entstehen kann.

     

     

    Nein, es braucht keine neuen Regeln, es braucht den Willen Ordnung herzustellen. Dieser Wille ist in einer sterbenden Gesellschaft offensichtlich nicht mehr vorhanden. "Hard times create strong men, strong men create good times, good times create weak men, and weak men create hard times." Wir sind in der letzten Phase dieses Satzes. Men ist heute in weiten Teilen des Staates durch women ersetzt.

     

    Ansonsten gilt nach wie vor die fast 2000 Jahre alte Aussage des Tacitus: "Corruptissima re publica plurimae leges."

     

     

     

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  22. Legalitätsprinzip. Die Polizei muss ermitteln Straftaten aufklären und aktuell stattfindende Straftaten beenden bzw. unterbinden, tut sie es nicht ist das Strafvereitelung im Amt.

     

    Da war das Beregnen der Querdenker im November 2021 und das Wegschleifen von alten Frauen doch eine einfachere Sache für die Berliner Knüppelgarde.

     

    Frust bei Schwedens Polizisten | NZZ

    Exekutive laufen die Polizisten davon (oe24.at)

    Basel-Stadt laufen die Polizistinnen und Polizisten davon (watson.ch)

     

    Wer trägt bitteschön die Verantwortung für diese Dinge? Lieber Wähler und auch Nichtwähler, dass ist deine Schuld.

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