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Tyr13

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  1. Das Bedürfnis liegt ja nur in der Person, nicht in der Art der Erlaubnis. Insofern gelten die Regeln zum Fortbestand(Bedürfnis) auch für ältere Schützen. Schießbuch oder Kladde zu führen ist sinnvoll, es wird von den Vereinen mittlerweile ja sogar gefordert. Die Form des Nachweis' nach §4.4 ist nicht festgelegt. Ich teile das in 3 Stufen ein: Im Prinzip reicht ein formloses Schreiben des Vereins, der Schüze sei Mitglied und nehme regelmäßig am Training und an den Wettkämpfen auf Vereinsebene teil. Ein Persönliches Schießbuch oder die Auszüge aus der Kladde wären die Steigerung, dann muss man sich mit dieser 12/18 Kriterien herumzanken, was mMn zu Viel ist. Eventuell kannst Du eine Bescheinigung sogar durch den Verband erhalten, der BDS (LV4) hat solche Fortbesteh-Bescheinigungen schon vorbereitet. Mehr geht nicht, und man kommt um das Abzählen von Terminen herum. Also: Das Ansinnen der Behörde ist zwar nervig, wenig hilfreich und unverschämt, aber leider vom Gesetz gedeckt. Kommt man diesem Ansinnen nicht nach, dann kann man das sehen wie in §45.3
  2. Tyr13

    SHTF Gun?

    Habt Ihr eigentlich gelesen, was der Typ aus Sarajewo Euch erzählt hat ? Die SUPERKANONE bringt's nicht. Billig, funktionssicher, mit reichlich Nachschub an Mun. Die Waffen entscheiden nicht über's Durchkommen, sondern wie Du organisiert bist: Familie, Nachbarn, Freunde. Nicht auffallen, Nützliche und vermarktbare Fähigkeiten: erste Hilfe, Wasser, Nahrung, Sänitär. Schnapsbrenner und ~besitzer haben das begehrteste Handelsgut. Eine billige 9 Para Pistole und eine kompakte Langwaffe für unter'n Mantel. Um als Zivilist durchzukommen reicht das vermutlich aus. Multipliziere mit der Anzahl an Leuten, denen Du das Abziehen zutraust.
  3. Inwieweit ? Welche Law&Order Aktionismen werden jetzt gezogen: - Ärzte kommen in Schutzhaft - 78jährige bekommen die Waffen weggenommen - SEK's warten jetzt solange bis sich die Zugriffspersonen selbst erschossen haben - Der Gesetzgeber verbietet Morde - Sportschützen dürfen nur noch mit Wrigley's Pfefferminz-Geschossen arbeiten Und die Alternative ? Wenn es nun eine illegale Waffe war, werden dann die LWB nur noch per Ehrenwort-Durchsuchungen mit der Polizei in Kontakt treten ?
  4. Den Smiley inflationär zu gebrauchen gibt Dir nicht mehr Recht... Der Vorschlag war: wir brauchen mehr und neue Gesetze, die den Staat (Polizei und StA) einschränken und die Verantwortlichen in ihrem Amt persönlich haftbar machen. Mein Argument gegen diesen Vorschlag lautet: solche "Schutz-Gesetze" bergen in sich die Gefahr des Mißbrauchs und bringen für die Praxis nur mehr Aufwand in einem ohnehin schon überlasteten Rechts-Apparat. Es ist die Anwendung der schon bestehenden Gesetze, die hier alleine schon Abhilfe schaffen kann, wenn nur endlich wieder der Wille in diesem Rechtsapparat besteht, sich zum Wohle des Bürgers zu betätigen. Es gibt Mechanismen (z.B. die Beförderung nach Aufklärungs/Verurteilungsquote oder die Besoldung nach der Anzahl der Mitarbeiter) die unsere Beamten (:= Staats- und somit Volksdiener) auf den falschen Weg locken können. Genau wie die Bereitschaft des Bürgers sich über "Maschendrahtzaun"-Nickeligkeiten bis zu den höchsten Gerichten durchzuklagen auch unser Rechtssystem mit Nichtigkeiten beschäftigt. Wobei der Nachbarschaftsstreit ja noch komisch ist, wenn aber Richter sich Ihre Posten vor Gericht erstreiten und die Politik so schlecht arbeitet, daß nur noch die Gerichte Abhilfe schaffen können dann die Beispiele sind, die mir sämtliches Lachen vergehen lassen. Die Einschränkung staatlicher Gewalt und die Korrektive des Rechtsstaats gegen Obrigkeits-Gewalt sind doch tief in unserem Gesetzeswerk verankert. Lass uns erst einmal die Alten Zäune reparieren bevor wir nach neuen, engeren Gesetzesbarrieren schreien. Das ist nämlich genau die Tendenz, die Du auf der einen Seite beklagst, zum Anderen aber selbst forderst. Und wenn Du mit der Krähe argumentierst, kannst Du ohnehin niemand mehr trauen und landest beim Dilemma: Wer bewacht die Wächter ? So besser und/oder klarer ?
  5. Also alle Beteiligten, nicht nur die Verantwortlichen ? Sorry, musste jetzt sein. Aber auch sonst: Damit wäre ein Mechanismus geschaffen, daß z.B. organisierten/intelligenten/vermögenden Verbrechern ein Instrumentarium an die Hand gibt, ihre eigene Strafverfolgung zu ver-/behindern. Und ich vermute ganz stark, daß dieser Personenkreis da wesentlich erfolgreicher sein würde, als der unbescholtene Bürger, der vielleicht ein solches Instrument aus lauter Obrigkeitshörigkeit gar nicht anwenden will. Und es beschäftigt dann die Strafverfolger nochmal zusätzlich. Es bleibt also ein Problem Innerer Führung. Erst wenn die HD als solche sparsam, dann aber gut vorbereitet genutzt wird, und die Führung ein Interesse daran hat, das "softe" Methoden verwendet werden, wird sich dieses Problem entspannen.
  6. Tyr13

    SHTF Gun?

    Nicht unbedingt. Es sind die Szenarien der Zombie-Filme mit einem vollständigen Zusammenbruch öffentlicher Ordnung und Monstern, die in unabsehbarer Zahl auftauchen, beseelt nur von dem einen Gedanken, den Protagonisten und alles was ihm wichtig ist, zu zerstören, die den GAU der "Vorbereiter" darstellen. Das ist der "schlimmste Fall", wenn man darauf vorbereitet ist, dann geht alles andere leichter. Und außerdem macht's Spaß...ist aber zugegebenermaßen makaber. Wo es wirklich bedenklich in der Denke ist, betrifft es die Entmenschlichung des Kontrahenten. In einem realen SHTF-Szenario schießt man nicht auf Zombies, Monster oder Tiere. Aber falls man sich das vorstellt, ist es plötzlich einfacher, und diese Enthemmung, die ja tatsächlich militärisch ausgenutzt wurde (wird ?), schafft dann ihre ganz eigenen Probleme. Also: Zombiefilme ruhig zum Test der eigenen Vorbereitung heranziehen. Sobald aber genügend Leute alle anderen Menschen nur noch als Zombies sehen... Deep Sh*t. Dann wird der Weg zurück sehr sehr schwierig. Sowieso: Dieses ganze "Vorbereiten" soll man nicht übertreiben und auch die menschliche Überlebensstrategie der Kooperation nicht vergessen. Ein Stock ist ein Freund. Ein spitzer Stock ist ein guter Freund. Am schönsten ist es, wenn man viele Freunde hat, die ihre guten Freunde mitgebracht haben.
  7. Tyr13

    SHTF Gun?

    Hilfreich ist auch, wenn man damit umgehen kann, denn Waffen wirken nicht als Talisman, sondern als Werkzeug. Genug Munition ist auch ein extrem dehnbarer Begriff. Bei den meisten Schießereien gibt es von einem Kontrahenten selten mehr als 3 Schuss. Laut Statistik, latürnich. Somit ist meistens das "genug" was ohnehin schon in der Waffe drin ist. Legt man aber den Survival Standard an, also: genug Munition für Bürgerkriegs-Zustände über 20 Jahre und gleichzeitige Nahrungsbeschaffung mit Jagd, kommt man wieder zum militärischen Einkauf: Genug ist, wenn ich's nicht mehr schleppen kann. Besser haben und nicht brauchen als umgekehrt.
  8. Keine Ahnung, was Du liest. Trotz @Schwarzwildjägers Dementi entwickelt sich dieser Thread doch zielich zum Bash- und Paranoia-Spielfeld. Und wenn @uwe hier gegen die Verschwörungstheorien spricht, dann ist das allerhöchstens ein Gegenpol zu Posts, die unsere Polizei mit den Todesschwadronen der südamerikanischen Militärjunta auf eine Stufe setzt. Soll ich mich über solche Posts von @guerrero1 jetzt auch so pikiert und naserümpfend äußern ? Es ist sicher nicht falsch, wachsam zu bleiben, wenn man das Gefühl hat, in unserem Staat liefe es in die falsche Richtung von "Law & Order". Aber dem Himmel sei es gedankt, wir haben neben schlechten Tendenzen immer noch reichlich Gegenmittel gegen unsere Staatswillkür, rechtsstaatliche und auch gesellschaftliche Selbstreinigungs-kräfte. Muss man nur nutzen. Aber gerade @uwe gibt uns hier auf WO einen faszinierenden Einblick in die Wirklichkeit der Polizeiarbeit, im Spannungsfeld der Behördenleiter, Staatsanwälte, Konkurrenzbehörden (Berlin -> LKA). Bei ihm muss man immer sehr genau darauf achten, was er NICHT sagt. Zu @Ch. Aus S. Post: Wie fundiert ist Deine Angabe, daß bundesweit alle 2-3 Wochen psychisch Kranke Menschen durch die Polizei erschossen werden ? Wären immerhin 20-25 Tote pro Jahr, ich kann mir nur schlecht vorstellen, daß so gehäuft Tote nach dem ständig gleichen Muster produziert werden, gänzlich unbemerkt von einer polizeiKRITISCHEN Medienlandschaft.
  9. Es ist schon so, daß das NWR bei der Vorstellung des Vorhabens jan ganz klar damit beworben wurde, daß zeitnah und einfach die legalen Waffeninformationen durch verschiedene Behörden eingesehen werden können. Wie eben nachzulesen: - Polizei - Zoll - Verfassungsschutz Und eben bei der Polizei mit 3 Aspekten 1. Zur besseren Durchführung des Waffenrechts (OK, leuchtet ein, sinken dann meine Gebühren, wenn's doch einfacher geht ?) 2. Zum Abgleich der Sachfahndung (kann ja nur die ominösen 2% Anteil der legalen Waffen an allen Taten mit Schusswaffen betreffen, besser aber wie nix) 3. Zur besseren Einsatzvorbereitung und dem besseren Eigenschutz der Beamten. (Darüber diskutieren wir gerade. Weil's eben laut PKS keinen Zusammenhang zwischen "LWB !" und "Gefährlich" gibt)
  10. Und Uwe hat Dir gesagt: - Du bist nicht durch den Staat verfolgt worden, weil Du LWB bist - Der Typ, der SMSn Schreiben kann, hat Dir den Besuch eingebrockt - Die Jungs in Grün, die den Besuch durchgeführt haben, haben halbwegs ordentlichen Umgang mit Dir gepflegt - Die Winnenden-Hysterie hat glücklicherweise hier nicht zu einer Überreaktion geführt. Die Polizei muss auch anonymen Hinweisen nachgehen. Meinst Du, ein Anuf an Dich bei dieser Art Hinweis hätte gereicht ? Der Hinweis auf 126 ist vielleicht auch gar nicht in Deine Richtung, sondern in die Richtung des Hinweisgebers ergangen... Aber das ist sowieso Kaffeesatz-Deutung. Hier im Thread geht es jetzt darum, daß möglicherweise in Zukunft nicht mehr 6 Polizisten, davon 4 in Uniform bei Dir auftauchen, sondern Du vom Geräusch des Rammbocks aufwachst und 20 Vermummte in der Bude rumtrampeln.
  11. Das klingt aber schon ganz anders, als der Ratschlag, sich durch penibles Befolgen aller möglichen Vorschriften "unangreifbar" zu machen. Gerade die Wertschätzung der Rechtsstaatlichkeit zwingt Dich als mündigen Bürger doch gerade zum Widerstand, wenn die Behörden unsittliche, ungesetzliche unrechte Forderungen stellen, Ermessensentscheidungen zu Deinen Ungunsten fällen, ihre Kompetenzen überschreiten usw. Mit dem NWR und dem Argument der "Eigensicherung" hat seinerzeit der Freiberger angefangen. Mittlerweile hört man dieses Argument gegenüber allen LWB pauschal. Da ist es eben dann auch angebracht, gegen diese Diskriminierung anzugehen. Eine Diskriminierung ist es deshalb, weil von den LWB statistisch nachweisbar keine höhere Gefahr als von allen anderen Bürgern ausgeht. Eher ist es andersherum. Argumentiert wird immer nur mit "abstrakter Gefährdung"... Die Tendenzen sind klar zu erkennen, wehrte also den Anfängen.
  12. Davon wird es nicht richtiger, daß Du es schreibst. Es gilt zwei Dinge zu beachten: 1. Die Gesetze, die Durch- und Umsetzung, Vorschriften und Auslegungsgepflogenheiten werden solange verschärft werden,wie sich kein Widerstand regt. Die Antis haben Dich auf dem Kieker, da kannst Du noch so brav sein. 2. Ungerechtfertigterweise stehen wir LWB im Ruf "gefährlich" zu sein. Mit dieser "Gefahr" werden jetzt Umgangsformen legitimiert, die der Diskriminierung gleich kommen. Die Tendenz ist stark abfallend. Ich bin der Meinung, daß es besser ist, das Kind nicht erst in den Brunnen fallen zu lassen und erst dann aktiv zu werden.
  13. Ich schweife jetzt mal ein wenig ab. "Die Stoppwirkung eines Schuss' hängt von der Laborierung und dem Treffersitz ab. Weil man vorher nichts am Treffersitz machen kann, muss man sich also bei der Vorbereitung darauf konzentrieren, die heißeste Ladung zu entwickeln." Analog: Jeder Polizeieinsatz birgt das Risiko bewaffneter Gegenwehr. Nur bei den LWB kann man vorher vermuten, daß Sie die Mittel zur Gegenwehr bereithalten könnten. Also muß man die LWB besonders hart anfassen, um das Risiko für die Polizisten zu minimieren. HändezumHimmelhebundrumfuchtelndschreiendweglaufender Tyr
  14. Was kann ich im Umkehrschluss daraus ableiten: Es gibt feste Regeln für die Verfahrensart bei der Durchführung von Durchsuchungen. Und betrifft diese Durchsuchung einen LWB, so ist nach diesen Regeln dann das SEK hinzuzuziehen. Habe ich das soweit richtig verstanden ? Wird sich diese Ausprägung polizeilicher Einsatztaktik mit dem NWR weitergreifend etablieren ?
  15. In Ergänzung: Führen ist, wenn man: Die Kanone aus dem eigenen Grundstück oder aus den eigenen Geschäftsräumen entfernt. Das Führen ist nur dann ohne (kleinen) Waffenschein erlaubt, wenn die Waffe ungeladen und nicht zugriffsbereit mitgeführt wird. Schießen mit solch einer Kartuschenwaffe, die ein PTB-Kennzeichen (PTB im Kreis und Nr.) tragen muss, ist auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Auf der Straße nicht. Wenn Ihr irgendwo eingeladen seid, und wollt mit der Puffe rumknallen, dann muss Euch der Besitzer das erlauben. Sollen Feuerwerkskörper abgeschossen werden, dann müssen die auch eine Zulassung haben. Ihr müsst dann sicherstellen, daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen (können). Selbstgebastelte Feuerwerks-Körper: Lasst den ScheiXX sein. Entweder ihr wisst, was ihr tut, dann macht ihr das ohnehin freiwillig. Oder Ihr habt keine Ahnung und probiert das mal aus, mit den famosen letzten Worten: "Wird schon nix passieren". Ich hab' schon einen ins Krankenhaus gefahren, daß er noch Hände und sein Augenlicht hat, war pures Glück.
  16. Es wird Dich vielleicht überraschen, die allermeisten hier haben Dich schon verstanden. Du hast Bauchschmerzen damit, einen Drilling auf eine Sportschützen-WBK zu erwerben. Du glaubst, hier würde zwar der Buchstabe des Gesetzes geachtet, seine Intention jedoch verfehlt. Und solch ein Vorgehen sei allen Sportschützen abträglich. Es ehrt Dich, daß Du Dich in die Bresche wirfst, aber hier ist es nach meiner Meinung unangebracht. 1. Der Drilling ist definititiv den Waffen nach der Aufzählung in 14.4 zuzurechnen. 2. Ein solches Gewehr kann nach der Sportordnung des BDS für Wettkämpfe verwendet werden. Damit ist der Drops gelutscht, der Raps geschnitten und die fette Frau darf jetzt singen. Sämtliche Argumente zur Konkurrenzfähigkeit des Gewehrs laufen wirklich ins Leere, ausnahms- und überraschenderweise darf der mündige Bürger hier tun, was er will, SELBST WENN ES KEINEN SINN MACHT. Sag' also einfach: OK, es ist zwar blöd, aber Du darfst es tun. Dieser Fall ist anders zu beurteilen als das von Dir zitierte Beispiel der gezogenen VRF, wo wir im Übrigen kongruenter Ansicht sind. Oder das Zusammenbasteln von neuen Waffen aus erlaubnisfreien Teilen + WS. Oder Kashis im Kaliber 7,62x40, oder Mac10-Klone mit 420mm Lauf. Solange ein solch sinnloses Gesetz wie das WaffG besteht, wird man versuchen, die bestehenden Regeln auszunutzen, weil bei vielen Betroffenen das Verständnis und die Akzeptanz fehlt. In gewissem Rahmen kann man das auch sportlich sehen, das tun auch einige der SB's, die ich so kenne. Nur in dem hier zum Erbr.... diskutierten Fall ist die Schmerzgrenze eben nicht überschritten, und ein schulterzuckendes "Mach doch" reicht aus, da muss man nicht ad nauseam sachfremde Argumente wiederholen. Bis zum nächsten Thread
  17. Ey, Du sollst nicht schon sagen, was der @Joe07 oder @Flohbändiger meint Sonst komm' ich mit Deinem Account noch durcheinander Geh' mich jetzt verstecken...
  18. Echt ? Erklär' mal, was da zweideutig ist: So: Ein Drillig ist ein Jagdgewehr handelsüblicher Bauart. Ich vermute intensiv, daß die Schaftabmessungen auch für den Drilling, der hier auf Gelb eingekauft werden soll, passen. Ergo: Der Drilling ist als Wettkampfgerät zugelassen, einer sportlichen Verwendung in dieser Disziplin steht nichts entgegen.
  19. Tyr13

    Glock 26 und BDS

    Ich würde nicht mit dem Korn anfangen sondern mit der Kimme. LPA-Kimmen sind doch schon nach hinten gekröpft. Bei der Waffenkontrolle im Wettkampf geht es, wie immer, "im Zweifel für den Schützen" nach meiner Erfahrung. Eine ziemliche Herausforderung mit der Baby-Glock zu treffen, vor allem wenn's schnell gehen soll. Ist nicht vielleicht sprotlich gesehen eine längere Pistole sinnvoller?
  20. Wenn er ein kundenorientierter Diener des Volkes ist: Ja ! Wobei das nur meine Wertung darstellt. Gänzlich ohne Sarkasmus und Grün, 'Mkay ? Es gibt keinen Standard festgeschrieben für diese ominöse §4.4 Prüfung. Sinnigerweise muss es aber weniger sein als bei der Neu-Erteilung. Also: Willkommen auf dem Markt zum feilschen... - Ich hätte gern ein fortbestehendes Bedürfnis, hier mein formloser Schrieb - Das reicht uns nicht, Sie sind bestimmt eine faule Karteileiche und Ihre Waffe brauchen Sie nicht mehr. Schießbuch, Urkunden, Verbandsbescheinigung, Trainingsnachweise, eidesstattliche Erklärung der Großmutter und Impfpass vom Hund... - Das kostet alles Geld und meine sieben Kinder hungern, schaun 'se mal, mein Vorsi hat auch gestempelt und meinen Schrieb auf seinem Vereinspapier gedruckt. Wo steht das eigentlich mit der Großmutter ? - Äh, na gut...Hier ist das fortbestandene Bedürfnis, aber ich warne Sie: wir sprechen uns noch, wir sind überall, und wir werden sie kriegen...
  21. WaffG §15: Sowohl aus praktischer Sicht (Versicherung, Bürokratievermeidung) als auch aus den Regelungen des §4.4 sollte ein solches Standbuch weitergeführt werden.
  22. Es reicht, nach meiner Auffassung, die Bescheinigung des Vereins aus, daß der Sportschütze weiterhin Mitglied ist, und am Training teilnimmt. Absolut maximal wäre eine Verbandsbescheinigung. Die Behörde hat ein Schießbuch eigentlich nicht zu interessieren, schließlich sieht sie es auch bei der Erteilung einer WachRechtErlaubnis auch nicht. Ansonsten: Urkunde über Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft...Rundenwettkampf etc. Der Verein wäre ansonsten auch seit Neuestem verpflichtet, ein Standbuch zu führen, aus dem ja ebenfalls die Betätigung zu belegen ist. Aber als Aller-Erstes würde ich der Behörde lediglich einen Schrieb geben: "Ich bin weiter Mitglied im Verein XY und gehe regelmäßig zum Schießen..." Weiteren Zirkus nur unter der berechtigten Forderung nach Nennung der Rechtsgrundlage.
  23. Grundsätzlich müsste das gehen, Behälter aus Stahlblech, Schloss mit "besser als Schwenkriegel-Schloss". Im Baumarkt gibt es Werkzeugkisten, für ähnliches Geld kriegt man da größere Behälter. Oder eben alten, nicht qualifizierten Tresor greifen.
  24. Tyr13

    Was denn nun alles?

    Die CIP führt Ihre Maßtafeln, soweit ich weiß sind nationale Listen nur die Umsetzung der Komissionsvorgaben für die Länder, die dort Mitglied sind. Diese Tabellen gab es mal auf der C.I.P. Seite zum D/L. Es gibt einen eigenen Tabellenteil für Revolver- und Pistolenmunition (Kurzwaffen).
  25. Jau, bei Deinem zum Beispiel. Ein gewisser Vertrauensvorschuss ist bei einem LWB sicher durch dessen verbriefte Zuverlässigkeit und die Sachkunde gegeben. Aber sturheil nach "Wes Brot ich Ess', des Lied ich sing" zu handeln heißt das Gehirn abschalten. Die Straftat, derer Herr Kleber dort in Amerika beschuldigt wird, ist für mich jetzt relativ willkürlich begründet. Aber daß er sie wissentlich und in Gewinnerzielungsabsicht begangen hat, wäre (er ist ja noch nicht verurteilt) ein starkes Stück, durch sein Engagement hier wird ihm doch kein Freibrief ausgestellt, oder ? Abwarten wie der Verlauf ist. Dann weiterschauen.
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