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Christian 555

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Beiträge von Christian 555

  1. Am 2.3.2024 um 09:34 schrieb Wauwi:

    ....

     

    Klar ist es möglich, wenn Du einen extrem nachlässigen SB hast, dem quasi alles egal ist (hatten wir in unserer Behörde auch schon). Du beantragst die Verbringungserlaubnis unter "halbautomatische Büchse, Kat. B, Kaliber .223, Hersteller: Heckler & Koch" , der SB fragt nicht weiter nach und erteilt die Erlaubnis.

    Du fährst dann damit ins Ausland, holst dir kackdreist ein HK 93 und schiebst es deiner Behörde vorsätzlich und böswillig unter, indem Du es nur unter den vorgenannten Bezeichnungen anmeldest. Was ja in der Sache noch nicht mal falsche Angaben wären.

     

    .....

    Hi Wauwi,

     

    so einfach ist es nur in der Theorie.

    Ein Doppel der Verbringungserlaubnis geht zum BKA.

    Die Verbringungserlaubnis wird dir erst ausgehändigt, wenn sie "freigeschaltet" wurde, das läuft über einen Moderator.

    Es wird auch mal schnell beim Hersteller angefragt was das für ein Modell ist.

    Naja, und was denkste wie das 93er im EU-Ausland in deren System geführt wird?

    Da sind wir schon wieder beim Doppel,............und zack.

    NWR 2.0

     

    Einige Modelle lassen sich auch perfekt über die S-Nr. identifizieren.

     

    Ich habe mal einigen Händlern aus der EU versucht das aktuelle WaffG/KrWaffKontrG zu erklären,.................Schußwaffe, verbotene Waffe, Kriegswaffe, wer was kaufen darf, was hier wie läuft, was verboten ist, welche Behörde für was zuständig ist, Ausnahmen bis 2003 und wieso, Jagdschein, Sportschütze, gelbe WBK, Altbesitz-Waffen und Magazine, usw., usw.

    Die haben mich angeguckt als wäre ich vom Mars.

     

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  2. vor 3 Stunden schrieb sealord37:

    .....

    Wenn man es richtig machen will, dann überzeugen sich beide, der Übergeber und der Übernehmer, vom Ladezustand der Waffe.

    Sicherlich der Optimalfall.

    Aber so "Basic's" wie mit einer Schußwaffe (egal in welchem Ladezustand) nicht durch die Gruppe der Anwesenden zu schwenken wäre auch wünschenswertes Ziel.

    Hier sehe ich, für den Fall es hat sich so zugetragen, den Dienstherrn in der Pflicht zur Fortbildung.

    Es tauchen immer wieder Fund- oder Erblasserwaffen auf, bei denen der Ladezustand völlig unbekannt ist.

    Hier ist der Sachbearbeiter doch auch auf sich alleine gestellt.

    Waren bei der Aktion nicht Polizeibeamte (Dienstwaffenträger) vor Ort?

  3. vor 12 Stunden schrieb heinzaushh:

    Die Suche nach "Beifang" erfolgt meist ohne Voranmeldung in den Morgenstunden.

     

    Mir erschließt sich der gesamte Vorgang nicht. Teilwiderruf waffenrechtlicher Erlaubnisse war mir bis dato nicht geläufig.

     

    Naja, wenn man es (später) für die Allgemeinheit besser präsentieren möche, ist in einigen Fällen Tageslicht von Vorteil.

    Die ganze Aktion finde ich höchst inszeniert und rechtlich bedenklich, unter Beachtung der vorliegenden Informationen.

    Den Teilwiderruf in diesem Zusammenhang kannte ich so auch noch nicht.

    Eine gute Waffenrechtsschutzversicherung, ein Fachanwalt & starke Nerven sind jetzt sicherlich von Vorteil.

    Wenn alles wirklich so stimmt, hoffe ich, dass das Verwaltungsgericht den Behörden in NRW mal klar und nachhaltig die Grenzen aufzeigt.

     

     

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  4. vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

    Na das glaube ich nun nicht, aber so ein Stau scheint ein "gefundenes" Fressen zu sein, anstatt das Stauproblem zu lösen.

    Auf unserem örtlichen Campus gibt es alle zig Wochen eine Party.

    Natürlich wird dann rege auf der gut ausgebauten Straße mit 50er Begrenzung geblitzt.

    Keine Party, kein Blitzer.

    Kindergarten, Schule, Krankenhaus oder Altenheim ist auch nicht in der Nähe, ein Unfallschwerpunkt ist es auch nicht.

     

     

    @BlackFly: Wird dann in der Februar-Ausgabe stehen.

    • Gefällt mir 1
  5. vor 31 Minuten schrieb Bettina Fischer:

    Die Frage hatte sich die Behörde sich bei mir nicht mal getraut.

    Dafür gab es sogar den Mun-Erwerb zu den Erbwaffen dazu :s82:

    Wie schon geschrieben,.....hier ticken die Uhren leider etwas anders.

    Auch was die Benutzung der Erbwaffen angeht.

     

     

    Frage an alle: Kann mal wer etwas zu dem Artikel im DWJ schreiben?

    • Gefällt mir 1
  6. vor 3 Minuten schrieb Bettina Fischer:

     

    Ne weil Erben die Waffen ohne Bedürfnis erhalten können.

    Und bei LWB werden diese dann nichtmal auf das Kontingent angerechnet.

    Ist zumindest bei meinen Erbwaffen so.

    Hier geht die Tendenz dahin den Erben zu überreden, wenn er z.B. Sportschütze und/oder Jäger ist, die Waffen auf sein "Bedürfnis" zu übernehmen.

    Ist nur blöd wenn man später mal aus dem Verein austritt oder den JJ nicht mehr verlängert.

    Einmal dazu entschieden sind es keine Erbwaffen mehr.

    • Wichtig 3
  7. vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

    ......einen "begründeten Anlass" finden...... und dann bleibt dir nix anderes übrig alles zum Amt zu tragen, egal ob du 3, 300 oder 750 hast...

    Und genau vor einer solchen Behörden-Willkür haben uns auch die Gesetze und Gerichte zu schützen.

    Es wird für die Behörde sehr schwer werden die Vorlage von 300 oder auch 750 Waffen, zwecks Überprüfung der S-Nr., glaubhaft zu begründen.

    • Gefällt mir 4
  8. vor 28 Minuten schrieb BlackFly:

    bei 750 ist es aber auch stress und nicht mehr kurz.

    .....

    Zum Teil sind die Schränke im Tetris-System gepackt und die Waffen gut konserviert.

    Eine aus der Mitte entnommen und irgendwie bekommt man plötzlich den Schrank nicht mehr richtig zu.

     

    • Gefällt mir 1
  9. vor 24 Minuten schrieb BlackFly:

    .....

    Ich persönlich denke aber: Erstens habe ich nix zu verstecken und zweitens wenn die Herren und Damen nett sind und mir nicht dumm kommen sehe ich auch kein Problem die mal kurz auf die Nummern schauen zu lassen. Die machen mir kein Stress dann mach ich denen auch kein Stress und anders herum. Wie es in den Wald hineinruft...

    Und viele Waffenbesitzer wollen einfach nicht durch zu forsche Kontrolleure, auf welchen Wegen auch immer (Tricks, Druck, usw.), überrumpelt werden.

    Ich habe auch nichts zu verstecken und will auch überhaupt nicht in diese "Sie haben doch nichts zu verstecken"-Ecke gedrückt werden, nur um denen noch mehr Möglichkeiten einzuräumen.

    Nett und freundlich kann man auch durch einen netten Ton und netten Umgang sein, ohne gleich auf irgendwelche Rechte zu verzichten.

    Irgendwann entwickeln die sonst so eine Art "Gewohnheitsrecht" daraus.

     

    Die "Das haben wir schon immer so gemacht"-Fälle sind nun mal keine anerkannte Ermächtigungsgrundlage.

    Durch einen netten Ton meinerseits räumt mir andersherum auch keiner Vorteile bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ein (z.Bsp.).

    • Gefällt mir 3
    • Wichtig 2
  10. vor 23 Stunden schrieb steven:

    .....

    Die Waffenbehörde drängt immer darauf, die Waffen "freiwillig" zur Vernichtung abzugeben.

    Tut man dies, bekommt man irgendein Formblatt, darauf steht dann, dass die Waffe freiwillig zur Vernichtung abgegeben wurde.

    ....

    Bei uns in der Gegend kann man diese Tendenz sogar bei "Erben" feststellen.

    Die "Eben-WBK" mag man hier anscheinend nicht so.

  11. Am 20.1.2024 um 11:12 schrieb fuzzy.77:

    .......

    Eine Bekannter (selber Sportschütze) ist als Minijobber beim Landratsamt angestellt und macht dort für die Waffenbehörde die Aufbewahrungskontrollen.

    .........

    Wäre mir so 3x lieber als mit jemanden, welcher sich nur als Ziel gesetzt hat den Bestand der LWB auszudünnen.

    • Gefällt mir 2
  12. Bei einem Bekannten haben sie mal vor gut 10 Jahren eine Kontrolle durchgeführt und von jeder Munitionssorte ein Stück mitgenommen um zu überprüfen, ob er diese auch rechtmäßig besitzt.

    Ich glaube es war nur Langwaffenmunition.

    Den gültigen JJ hat vor Ort niemanden interessiert.

    Die Munition konnte er sich später wieder abholen.

    So laufen die Kontrollen eben heutzutage ab.

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