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Mausebaer

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  1. Hi Mike, "14 Tage" liegt eher im Spitzenfeld der schnellen Bearbeitung. Gruß Mausebaer
  2. Nur keine Panik, Last_Bullet! *Im Gesetz steht, was erlaubt ist (Verbotsgesetz mit Genehmigunsvorbehalt)oder was verboten ist(Erlaubnisgesetz mit Verbotsvorbehalt) => is' da *In den Verordnungen steht wie etwas erlaubt oder verboten ist => is' nich' da *In den Dienstanweisungen steht, wie die jeweilige Genehmigung oder das jeweilige Verbot umzusetzen ist => is' auch nich' da =>=> also fragst Du Deine Vorgesetzen =>=>=> Chef vom BKA ist das BMI =>=>=>=> BMI muß jetzt entweder eine Einzelweisung erteilen oder mit der Verordnung rüberkommen Dein Mausebaer ps: wenn's einer weiter oder besser ausführen will, nur zu, dafür ist so'n Forum da.
  3. Nö, die fragen ja auch jetzt erst einmal beim BMI, was 'se machen sollen.
  4. Moin, ich habe Heute Post vom BKA bekommen. Nein, noch keinen Bescheid wegen meines Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG n.F. für mein Springmesserle, nur einen Hinhaltebescheid. Wesendlicher Inhalt: Das BKA hat das BMI gebeten, Angaben zur Verfahrensweise in Fällen des Altbesitzes zu machen. Na ja, als Nachweis für § 58 Abs. 7 Satz 1 letzter Halbsatz WaffG n.F. sollte das Briefle vom Amt ausreichen. Euer Mausebaer
  5. na ja, also werksseitig wurden in den 80ern ja wahre Wunderdinge über den Poligonlauf des PSG1 verbreitet. Ob's stimmt? -Leider keine Ahnung. Meine neuesten Gerüchte in Punkto Poligonläufe für Langwaffen besagen, dass die Bundeswehr nur noch Rohre mit Poligonprofil für's MG3 verwendet. Wäre zu schön, um wahr zu sein. Euer Mausebaer
  6. also ich warte jetzt schon 1 Monat auf Antwort auf meinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für mein altes Springmesserle (Klinge springt nach vorne heraus) vom BKA, obwohl ich extra um eine kurze schriftliche Bestätigung des Eingangs meines Antrags gebeten hatte. (cool, wieviele Silben hatte jetzt mein Satz?) Euer Mausebaer
  7. Mausebaer

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    Für die Neugierigen unter Euch, schaut 'mal da: AR15.com Euer Mausebaer
  8. @all Oh Mann, oh Mann! Wie wäre es, wenn wir uns darauf einigen, dass wir in einer ziemlich überregulierten Gesellschaft leben? Es wird nun einmal mit den Ängsten der Leute auch ein politisches Geschäft gemacht und die Ängste werden deshalb auch von allen Seiten geschürrt. Mit Vernunft, Wissen und Mut ist nun einmal nur schwerer ein Geschäft zu machen als mit Angst. -Ja, es gibt grosse Hunde, schlecht erzogene Hunde, Hunde mit fragwürdigen Zuchteigenschaften (klar, damit ein Dackel einen Dachs aus seinem Bau treibt, muss der Hund sich selbst überschätzen ), dumme und verantwortungslose Hundehalter und Hunde, die mit ihrem Herrchen oder Frauchen Gassigehen, anstatt umgekehrt -Ja, mit Schusswaffen können Unfälle passieren und man kann sie auch zu manchen Straftaten benutzen aber der Regelfall sieht in beiden Fällen anders aus. Euer Mausebaer ps: Hundebesitzer, die mir nachts im Park beim Joggen ein "Keine Angst! Der will nur Spielen." zurufen, erschrecke ich regelmässig mit der Antwort:"Ich auch nur". pps: @Arne zur Finanzierung der Stadtkasse
  9. Buhääh! Bin im Urlaub. Euer Mausebaer
  10. ... oder die Scheibe Nr. 3 (Schütze hinter Holzstoß mit 10 Ringen) ...geht auch ohne Mittelstück... Mausebaer
  11. Es wird wohl keiner ersthaft erwarten, dass irgendwo in den Massenmedien die .223 Remington realistisch dargestellt wird. Das 3,56 bis 4 g Geschösschen ist so medienwirksam wie eine abgebrochene Bleistiftspitze. Massenmedien = Kassenmedien Die wollen (und müssen) möglichst viele Menschen zum Zuschauen bewegen, damit sie diese dann an die Werbeindustrie verkaufen können. => Beitrag anschauen und (wenn es etwas zu beanstanden gibt ) dann nicht (nur) an Focus TV schreiben, sondern an die Unternehmen, die dort ihre Werbung geschaltet haben. Es geht ums Geld! Euer Mausebaer
  12. Hi Whitewater, ich sehe das (vorbehaltlich dessen, was da noch an Verordnungen u.ä. kommen könnte) genauso. Aber hast Du schon einmal daran gedacht, Dir - für die Langwaffen einen kl. A-Schrank, - für die Kurzwaffen einen kl. B-Schrank und wenn's denn sein muss - für die Mun ein verschlossenes Behältnis zu besorgen. Diese Kombination ist bestimmt wesendlich umzugsfreundlicher und ich wäre auch nicht überrascht, wenn sie preisgünstiger als ein 0-Schrank ist. Dein Mausebaer
  13. Zitat: Original erstellt von JM: Na, hör mal ! Irgendwo muss das Konfetti für den kölner Karneval doch herkommen. Verwaltungsrecht ist nun nicht gerade meine Stärke, aber zivilrechtlich reicht eine Lochung von 5mm Durchmesser aus, um eine Urkunde zu entwerten und hierzulande macht das jeder gemeine Bürolocher. Ihr könnt ja nachmessen. Mausebaer ps: also aufgepasst Ihr Ordnungsfanatiker, falls Ihr Sparbücher, Aktien oder Schuldverschreibungen abheften wollt. [Dieser Beitrag wurde von Mausebaer am 13. September 2002 editiert.]
  14. Zitat: Original erstellt von Shootist: ihr seht das alle ganz falsch: auf erstmaliger vorlage der originalen wbk('s) wird eine WBBK (Waffen-Boersen-Besuchs-Karte) ausgestellt, und in dieser die besuchsberechtigung zum besuch der jeweiligen waffenboerse eingetragen, die dann zum besuch der waffenboerse innerhalb der naechsten halben stunde berechtigt. (achtet darauf, dass auch die verpflegungserwerbsberechtigung der WBBK abgestempelt wird, damit ihr die berechtigung habt, auf der boerse selbst mal 'ne rindswurst oder cola zu erwerben; dies berechtigt aber wohlgemerkt nicht zum sofortigen verzehr derselben; dazu ist ein verpflegungsschein erforderlich). sollte man die boerse nicht innerhalb dieser frist besuchen, verfaellt die besuchsberechtigung, und man muss eine neue beantragen... klingt irgendwie bekannt, oder ? Genau! Das ist es. Wie bei dem Anwohnerparken. Da wird ein staatlicher Zwang geschaffen, dass man einen Antrag auf eine Genehmigung stellen muss, für dessen Bearbeitung dann Gebühren zu zahlen sind. Und dann ist alles wieder wie vorher, nur das unsereins etwas ärmer und der Stadtkämmerer etwas glücklicher ist. Euer Mausebaer
  15. Zitat: Original erstellt von Hilli: Ne, ne gelocht werden die nicht! nur abgestempelt! und wie lautet der Stempelabdruck, der angebracht wird?
  16. Zitat: Original erstellt von Mike Brauer: Aaaalso, liebe Jugendliche, die sich auch mal informieren möchten. Ich habe 3 WBKen und einen Jagdschein. Für jede weire Waffe werde ich mir jeweils eine neue WBK ausstellen lassen. Ich komme ja mit meinem Jagdschein sicher rein. Was seid ihr bereit zu zahlen, wenn ich eine meiner WBKen zwecks Eintritt verleihe? Mike, aber nicht, dass die die WBKs beim Eintritt lochen. Dummheit kennt bekanntlich keine Grenzen. Dein Mausebaer
  17. Zitat: Original erstellt von Martin Riggs: Hi ! Gruß an alle WO-ler. Bin im Februar zum Schießsport gekommen. Falls es Euch nichts ausmacht, werde ich meinen Senf gelegentlich dazugeben ) Schönes Wochenende, gut Schuß & DVC Martin Moin Martin! All' das, was die anderen Dir auch schon gewüscht haben! Dein Mausebaer
  18. Zitat: Original erstellt von Smithy: ...Oder, um bei meinem vorherigen Beispiel zu bleiben (1070 DM auf 1030 Euro in 6 Jahren)kennst du eine Branche wo in 6 Jahren eine Verdoppelung des Preises eingetreten ist? ... Ähm, Döner! In 12 Jahren von DM 2,50 auf € 3,50; das sind im Durchschnit deutlich mehr als 9% p.a. Preissteigerung. Wenn man sich für Schusswaffen die Einzelhandelslistenpreise in/für andere Länder anschaut, kann man schon das Heulen kriegen. Und wegen der nichttarifären Handelshindernisse ist i.d.R. nichts mit (Re-)Import auf eigene Faust. Euer Mausebaer
  19. Zitat: Original erstellt von Beaver: @Smithy ... PS: Zum Thema Apotheke, Preise in einem Katalog sind doch immer Angebote, man muss die angebotene Kondition ja nicht gleich hinnehmen, mit ein bisschen Handeln, kann die Differenz zwischen Apotheke und Discounter merklich kleiner werden. War auch als Gag in der Relation mit der "Rezeptpflicht" gedacht.
  20. Zitat: Original erstellt von DJHwakeye: Hallo WOler, ich habe mir nun die Frage gestellt wohin mit meinen Ersatzschlüsseln für meine Waffenschränke? ... Moin DJHwakeye, das Bankschließfach ist wirklich eine gute Idee. Für den Urlaub habe ich jedoch vor, meine Bank zu fragen, ob sie von mir ein verschlossenes Depot annimmt. Also dass sie von mir ein verschlossenes Behältnis, z.B. einen versiegelten Umschlag, annimmt, in ihrem Tresor aufbewahrt und auf Verlangen mir oder ggf. auch von mir bestimmten Personen wieder aushändigt. Das hätte den Vorteil, dass Du nicht statt den Schlüsseln für die Waffenschränke, dann den Schlüssel für das Bankschließfach mit Dir herumträgst und u.U. verlierst. Dein Mausebaer
  21. Zitat: Original erstellt von DJHwakeye: Hey, ... Aber Apotheke bleibt trotzdem Apotheke. Klar, in Deutschland gibt es Schusswaffen ja auch nur auf Rezept vom Ordnungamt oder vom Dealer an der Ecke. Euer Mausebaer
  22. Zitat: Original erstellt von MoSch: Man kann den Sockel des Tresors mit Beton ausgießen (Die Tür aber lieber nicht) Bring die Gutmenschen nicht noch auf solche Gedanken!
  23. Zitat: Original erstellt von Smithy: Also das würde mich doch GENAU interessieren. Wo ist denn vorgeschrieben dass der Schrank angeschraubt werden muss. Es ist ja noch nicht mal das Gewicht vorgeschrieben. Das sind zwar Sachen die von uns überwiegend gemacht werden und auch sinnvoll sind aber wo steht denn das? Habe erst gestern wieder mit meinem Kumpel -einem Tresorhändler-gesprochen und er hat mir die ganzen Vorschriften über Zertifizierung usw. vorgelesen. Es ist zwar die Anzahl der Verriegelungen für eine Zertifizierung, Das Gewicht für die VERSICHERUNGSeinstufung usw. usw. vorgeschrieben. Dass er aber verankert sein muss steht nirgends. Es ist z.B. DEFINITIV so dass ein Schrank mit 40 oder 50 KG die Stufe B haben kann. (haben wir schon mal darüber geredet). Also Bitte, wenn jemand das Urteil findet...... Ähm,... Bevor jetzt noch einer denkt, da hat einer 'ne Schraube locker... Wenn schon jemand in einem Urteil von der Vorstellung geleitet wird, dass sich ein unbefugter Dritter gleich den ganzen Schrank greift, ... ..., was stellt derjenige sich denn für eine Widerstandskraft für die Verankerung in der Wand und die der Wand selbst vor? Bis auf die Tapete bzw. die Auslegware bekomme ich spätestens mit ein paar Fußtritten alles von den Wänden oder vom Fußboden ab, weil schlichtweg das Mauerwerk nachgibt. Muss ich jetzt in einen Betonneubau, einen WKII - Bunker oder in einen mittelalterlichen Wehrturm ziehen? [OK, wenn ich ein entsprechendes Angebot hätte, wäre es sowieso eine Überlegung wert, meine Baerenhoehle zu verlegen, :-)] Euer Mausebaer
  24. Mausebaer

    RS FWR (ÖRAG)

    Zitat: Original erstellt von Cress: Hallo Mausebaer, ... Danke Cress, setze jemand anderes auf die Nr. 80! Als ich Gestern zurück gekommen bin, hatte ich schon die Vertragsänderung im Briefkasten. :-) Dein Mausebaer http://home.earthlink.net/~notpurfect/ar-pooh.jpg
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