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Beiträge von Mausebaer
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Am 18.3.2024 um 10:00 schrieb Schlange89:
Hallo allerseits ich möchte mich erst Mal für die Aufnahme bedanken.Ici habe mir Privat einen Umarex 100 Jahre US Army in oliv grün zugelegt und hätte gerne eure Meinung zu der Waffe gehört.Die Pistole besitzt die original Griffschalen wie bei der scharfen und die original Aufschrift.
Das kommt darauf an, was Du damit willst.
Dein
Mausebaer
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Schaue Dir in RSA vor allem im Winter und wenn es kalt ist die Einstellung der Lüftungsanlage an!
Dein
Mausebaer
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vor 3 Stunden schrieb ASE:
...
Glaube das die Belastung aus dem Zündsatz unbewiesene Behauptungen sind.
...
- schlechte Entlüftung
- Kugelfang und Stahlziele
- "offene" Geschossböden
In der Reihenfolge. Als der Standbetreiber, wo wir eingemietet waren, Heizungskosten sparen wollte und die max. Stufen der Lüftung blockierte, gingen meine Blutbleiwerte hoch. Als ich deswegen dann keine Aufsicht mehr machte, normalisierten die sich wieder. Ich schieße in zwischen woanders.
Die Lüftung von RSA scheint mir das A und O beim Blei zu sein.
Euer
Mausebaer
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vor 12 Minuten schrieb rfc1:
...
Einfach nur peinlich!Nein!
Leider auch gefährlich.
Dein
Mausebaer
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vor einer Stunde schrieb mühli:
Ja,
und wann und wo immer mir Tante Google den Link vorschlägt, klicke ich ihn an, damit er von Google höher bewertet wird. (eigentlich bräuchte es einen Click-Bot, der sich gut tarnt )
Dein
Mausebaer
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vor 22 Minuten schrieb Valdez:
@Mausebaer(Geht so formal nicht (mehr)).
Geht in manchen EU Ländern zumindest in der Auslegung viel liberaler als bei uns.
...
Darum ja auch mein Alternativvorschlag. Soviel bliebe dann nicht übrig. Aber einfach auf pre 1973 zurück geht so nicht.
Dein
Mausebaer
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vor 25 Minuten schrieb Valdez:
...
Alle Verschärfungen waren bisher sinnlos. Deswegen WaffG. auf vor 1973 zurückdrehen. Jagdschein= Waffenschein.
...
Geht so formal nicht (mehr).
Alternativ möglich: Abschaffung aller nationaler Vorschriften des (zivilen) Waffenrechts einschließlich weiterer betroffener Vorschriften (z.B. Sprengstoffrecht) soweit diese nicht unmittelbar zur Erfüllung von Vorgaben supranationalen (EU-Richtlinien) und internationalen Rechts (z.B. CIF-Mitgleidschaft) zwingend notwendig sind (i.S.v. mind. Eröffnung von supranationalen Sanktionsverfahren gegen oder Verurteilungen von Deutschland durch internationale Gerichte).
Dein
Mausebaer
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Das ist für viele, die schon länger auf WO sind nichts Neues. Wobei es jedoch nicht nur auf die absolute Menge an (Feuer)Waffen an kommt, sondern auch wer sie besitzt. Das kam ja auch schön z.B. in der Rochester Youth Development Study heraus. Kurz:
- wachsen Kinder und Jugendliche in rechtschaffen Haushalten mit legalem Besitz von Feuerwaffen auf = guuuut
- wachsen Kinder und Jugendliche in rechtschaffen Haushalten ohne legalem Besitz von Feuerwaffen auf = is' Ok
- wachsen Kinder und Jugendliche in kriminellen Haushalten mit illegalem Besitz von Feuerwaffen auf = schleeeecht
... und das ganz ohne dass die Politik oder die Gesellschaften unterschiedlich sind.
Das Problem ist jedoch, dass das alles unsere Massenpolitiker und unsere Massenmedien gar nicht interessiert. Für
- die einen sind die Bürger Feinde, denen zu verwehren ist, sich zu bewehren und
- die anderen profitieren von möglichst vielen und schlimmen Tötungen.
Euer
Mausebaer
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vor 3 Minuten schrieb lrn:
Habt Ihr schon mal überlegt, warum der §10 Abs. 1 AWaffV das bewußt offenläßt? Ja, genau. Weil es von der Schießstätte, von der Anzahl der anwesenden Schützen, deren Fähigkeiten und der geschossenen Disziplin abhängt.
...
Genau das.
Wobei viele Verbände in ihren SSpO und Vereine in eigenen Regelungen die Anforderungen an die Schießaufsichten weit über das gesetzliche Maß hinaus hochschrauben, was beim Schießen nach diesen SSpO und bei Hausrecht dieser Vereine natürlich auch stets mindestens zu erfüllen ist. Egal ob es auch situativ überhaupt notwendig oder sinnvoll ist.
Euer
Mausebaer
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vor 2 Minuten schrieb erstezw:
...
Und von der Vorstellung, dass es in irgendeiner Art um mehr Sicherheit für den Bürger geht.
"In irgendeiner Art" schon. Es geht seit der Einführung des bundesweiten WaffG um ein negatives "mehr" - "den Bürgern zu verwehren sich zu bewehren"
Dein
Mausebaer
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Richtitsch!
Ein schönes Beispiel sind Mosin-Nagants. Selbst wenn man nur die Russen/Sowjets betrachtet. Da braucht es zu Identifizierung Hersteller + Chargenjahr + Seriennummer. Erschwerend kommen die kyrillischen Schriftzeichen dazu, die entweder gar nicht mehr übernommen wurden seit der IT-Einführung bei den Waffenrechtsbehörden (ein Kyrillischer Zeichensatz kostet extra, oder falls es ihn gab, war er den Mitarbeiten nicht bekannt) oder als lateinische Buchstaben interpretiert wurden. Sicherlich gibt es auch Fälle, in denen die kyrillischen Schriftzeichen in lateinische "übersetzt" wurden.
Für die historische Rückverfolgung kommt noch das Problem dazu, dass die Gewehre bei einer Arsenalüberholung oft eine Nummernangleichung erhielten. Dabei wurden normalerweise die Nummern der Teile auf die des Systems angepasst - mal wurden die alten Nummern durchgestrichen und mal sauber wegpoliert. Ob vielleicht auch mal die Nummer des Systems angepasst wurde, weil das vielleicht mal einfacher war, weiß wohl niemand. EU-Waffenrecht war halt dafür kein Thema.
Dein
Mausebaer
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vor 39 Minuten schrieb gipflzipfla:
Aber die Frage an sich ist ja schon interessant... wirft sie doch noch andere Frage auf !
Was passiert nämlich, wenn die unangekündigte Waffenkontrolle stattfinden soll und sich die Knarre nicht im eigenen Waffenschrank befindet...
Die Knarre also im Vereinstresor, zugänglich für Jeden mit Schlüssel dazu, steht
...Nix passiert.
Waffe ist da und dort und das war es. Höchstens wird dann zeitnah auch die Aufbewahrung des Vereins kontrolliert, um auch zu sehen, ob die Waffe wirklich dort ist. Deine Waffen und Munition müssen nur rechtskonform verwahrt werden. Das muss nicht in Deinen Waffen- und Munitionsschränken in Deiner Wohnung sein, falls das nicht z.B. ausdrücklich in einer §40-Ausnahmegenehmigung so gefordert wurde.
Die Waffe wurde dem Verein zur vorübergehenden Verwahrung überlassen. Der Verwahrer ist der Verein. Also hat natürlich auch jeder berechtigte Vertreter des Vereins Zugang zur Waffe. Falls der Verein an sich zur Verwahrung berechtigt ist, ist das waffenrechtlich OK. Ist er es nicht, ist die Kacke am dampfen und es sind schnellstens rechtskonforme Zustände herzustellen - z.B. sämtliche Waffen rechtskonform zuhause aufbewahren, auch die Vereinswaffen.
Dein
Mausebaer
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vor 16 Stunden schrieb Tommie:
...
Eigentlich geht es der Vorsitzenden und Herbert nur darum das Gewehr los zu werden und dafür irgendwelche Bestimmungen und Vorschriften vorschicken zu können, und genau die suchen die zwei.
Tommie
... und die ist, dass der Verein vielleicht gar keine Waffen aufbewahren darf.
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Darf der Verein das, werden @Herberz & Co.
- entweder mit der aktuellen Situation leben müssen oder
- dem Mitglied ausdrücklich verbieten müssen, sein Gewehr im Schrank des Vereins zu verwahren, nachdem sie es dem Mitglied ja auch erlaubt hatten und sei dieses vielleicht auch nur durch Duldung.
- Darf der Verein das nicht, dann sollte schnell ein rechtskonformer Zustand geschaffen und alle Waffen zuhause verwahrt werden.
Dein
Mausebaer
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Darf der Verein das, werden @Herberz & Co.
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vor einer Stunde schrieb MAHRS:
Ist das KI?
Kümmerliches Individuum?
Ne, denke ich nicht.
Dein
Mausebaer
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vor einer Stunde schrieb Herberz:
...
Gruß Herbert
Ach Herbert,
das ist doch das kleine Aufbewahrungs-1x1. Viel wichtiger ist doch, ob ihr als Verein ein mit der zuständigen Waffenrechtsbehörde abgestimmtes und von ihr genehmigtes Aufbewahrungskonzept habt. Schreibe doch mal welcher Verein Ihr seit, wo Ihr seit und wer Du bist!
Dein
Mausebaer
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vor 36 Minuten schrieb karlyman:
...
Jedem, der halbwegs geradeaus denken kann, ...
...
Das Können könnten wohl so einige, aber tun tun sie es erst, wenn es direkt den eigenen Beutel betrifft. Leider wissen das die meisten Politiker und der deutsche Vize-Kanzel scheint das nach seinem GEG-Debakel inzwischen auch gelernt zu haben.
Dein
Mausebaer
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Es ist für Politiker, die gewählt werden wollen, immer wenig zielführend, ausgerechnet vor Wahlen, den Wähler mit von ihnen verursachter Wohlstandsminderung zu kommen. Hier sind es gerade teurere Autos und drohender persönlicher Arbeitsplatzverlust. In Deutschland waren es bisher mehr Renten und Sozialhilfe. Aber die AMPEL rückt hier auch zunehmend "Wirtschaftsgestalltung" in das politische Zentrum der Wählerschaft.
Das Problem mit der politischen Gestaltung von Wirtschaft ist, dass man mit Subventionen vorübergehend gegen mangelnde Rentabilität (z.B. Sozialer Wohnungsbau, Erhalt bäuerlicher Strukturen in der Landwirtschaft, ...) und zu hohen Risiken (Exportfinanzierung, Biotechnologie, früher auch Schiffsbeteiligungen, ...) ankämpfen kann. Falls es sich dabei nur um vorübergehende Rentabilitätsdellen und Risiken eines neuen Wirtschaftszweigs, die mit dessen Etablierung schwinden, sind, ist das auch keine schlechte Sache. Falls nicht, dann werden das Fässer ohne Böden. Aber völlig von Wirtschaftlichkeit befreites Handeln, muss man mit Gesetzen erzwingen.
Dein
Mausebaer
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vor 3 Stunden schrieb Last_Bullet:
... , die Kosten ziehen die wieder dem Steuerzahler aus der Tasche, das wird die nicht jucken. ...
Erst einmal geht das zu Lasten der Kostenpauschale der Abgeordneten, wer bei der nächsten Erhöhungsrunde nicht mehr dabei ist, guckt in die Röhre, und eine misepetrige Assistenz macht wohl auch den wenigsten Spaß.
Dein
Mausebaer
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vor 5 Minuten schrieb Last_Bullet:
Die letzte Briefaktion hat genau was gebracht? Das Ding ist jetzt wieder - verwester und übler riechend - auf dem Tisch. Die Begründungen sind etwas anders, dümmer, drohender.
Es geht nicht um das, was zurückkommt. Die könnten auch Luftballons mit ihren Parteilogos hinein packen. Es geht darum Mitarbeiter zu nerven und Kosten zu generieren. Das WaffR verschärfen zu wollen muss einfach bäh werden.
Dein
Mausebaer
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vor 4 Stunden schrieb floatwork:
Ich habe auch mal wieder die FDP-Mitglieder angeschrieben. Mal sehen was als Antworten kommen.
...
vor 4 Stunden schrieb floatwork:Ich habe auch mal wieder die FDP-Mitglieder angeschrieben. Mal sehen was als Antworten kommen.
...
Nerve bitte auch die Anderen! Einfach die Einzelschreiben in einen großen Umschlag an die Poststellen des Bundestags und der jeweiligen Landtage schicken! Die Poststellen verteilen die dann schon weiter. Das spart Porto.
Was zurück kommt werden eh Serienbriefe sein, die die Büros der Abgeordneten veranlassen. Aber mehr Arbeit ist Mehrarbeit und mehr Kosten sind Mehrkosten.
Es muss für die Abgeordneten teuer sein, das Waffenrecht verschärfen zu wollen - je teurer und nerviger, desto besser. Ausdrücklich keinen Serienbrief zu verlangen und sich dann über den Serienbrief zu beschweren, macht noch mehr Arbeit und noch mehr Kosten. ... und die Anrede mit Lieber oder Liebe plus Vornamen ist auch nett.
Dein
Mausebaer
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vor 4 Stunden schrieb floatwork:
Ich habe auch mal wieder die FDP-Mitglieder angeschrieben. Mal sehen was als Antworten kommen.
...
Nerve bitte auch die Anderen! Einfach die Einzelschreiben in einen großen Umschlag an die Poststellen des Bundestags und der jeweiligen Landtage schicken! Die Poststellen verteilen die dann schon weiter. Das spart Porto.
Was zurück kommt werden eh Serienbriefe sein, die die Büros der Abgeordneten veranlassen. Aber mehr Arbeit ist Mehrarbeit und mehr Kosten sind Mehrkosten.
Es muss für die Abgeordneten teuer sein, das Waffenrecht verschärfen zu wollen - je teurer und nerviger, desto besser.
Dein
Mausebaer
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vor 36 Minuten schrieb sealord37:
Erstens wird er das mit den entsprechenden Passagen aus dem Waffenrecht begründen müssen (wird auch in allen Feststellungsbescheiden die ich bisher gesehen habe gemacht) und wirds schon schwierig.
Und zweitens ist meine Einschätzung des BKA da eine andere. Wenn ich mir Feststellungsbescheide, Magazinsondergenehmigungen oder auch deren Einordnung verschiedener Nachtsichtgeräte ansehe, behaupte ich, dass das BKA, von allen mit dem Waffenrecht befassten Behörden, uns noch am ehesten wohlgesonnen ist.
Kleiner Tipp Erstbescheid (§6 AWaffV) zum OA-UG in Langform: Im Kriegswaffenteil steht, dass das OA-UG schonn anders aussehe als eine Kriegswaffe und im § 6 Teil steht weil Bul-Pup nicht zum sportlichen Schießen zu gelassen.
... und noch so ein paar Sachen.
Dein
Mausebaer
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vor 6 Minuten schrieb sealord37:
...
Der für den Feststellungsbescheid prüfende BKA-Beamte wird wird verzweifeln.
Nein,
der wird klassisches CMA (Cover my (_._) ) betreiben und gegen den Bürger entscheiden.
Dein
Mausebaer
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vor 46 Minuten schrieb Thomas St.:
@Mausebaer Ist das so zu verstehen, ...
Nein,
nur dass auch das sog. Kriegshandwerk Moden unterworfen ist, die wechseln und sich auch mal wiederholen. Ein absolutes "Besser" oder "Schlechter" sehe ich dabei nicht.
Dein
Mausebaer
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Blei im Blut
in Allgemein
Geschrieben
Wenn es erst einmal soweit ist, ist der Besitz vom ewb-pflichtigen Schusswaffen eh ein § 6er. Also alles geregelt.
Dein
Mausebaer