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Sigges

WO Silber
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Beiträge von Sigges

  1. vor 1 Stunde schrieb ASE:

     

    Nein eben nicht.

     

     

    a) Wenn überhaupt dann nur bei genehmigter gemeinschaftlicher Aufbewahrung. Die Inhaberschaft einer WBK gestattet nicht den Vollzugriff auf die Waffen eines anderen, dazu gibt es ebenfalls Urteile...

    b) Besteht dann immer noch die Gefahr des Zugriffs durch unbefugte.

    Seit wann muss bitteschön die gemeinschaftliche Aufbewahrung genehmigt werden?

    Und doch, meine Frau darf Vollzugriff auf alle meine Waffen haben. Wir sind beide Sportschützen, haben beide Lang- und Kurzwaffen.

    Sie darf sie natürlich nicht ohne Leihe an sich nehmen, meinst du das evtl mit Vollzugriff? Zugang aber hat sie erstmal uneingeschränkt, denn wir bewahren in den selben Schränken auf.

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  2. Tja, meine Behörde hat mir auf Anfrage per E-Mail bestätigt daß meine Altbesitzmagazine (gemeldet, vor 2017 gekauft, genauer gesagt in den 90ern) gar nicht speziell aufbewahrt werden müssen.

    Hab sie in einem Karton im Waffenraum.

  3. vor 8 Minuten schrieb Switchblade:

    Die Aufpflanzvorrichtung ist eine Atrapppe.

    Angeblich trugen Unteroffiziere kürzere Stücke als Mannschaften

     

    Wie gesagt, die waren nur selten aufpflanzbar. 

     

    Das mit der Klingenlänge ist ebenfalls komplett Nonsense, auch DIE war frei wählbar

     

    ABER, NACHTRAG: Der Faustriemen könnte tatsächlich Polizei sein! Das würde passen.

    Sind nicht ganz mein Gebiet, aber wie gesagt, sollte Polizei sein.

     

    image.pngEdit: Hab nachgeschaut, JA, ist ein Polizei-Faustriemen.

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  4. 1. Ob das WIRKLICH aufpflanzbar ist bleibt zu prüfen. :rolleyes:

    Das waren die Extraseitengewehre meistens nämlich nicht. Ist aber auch egal, dafür waren sie gar nicht gedacht.

     

    2. NEIN, aus der Ausführung lässt sich gar nix ableiten. Das wird zwar immer wieder behauptet, ist aber komplett Blödsinn.

    Jeder konnte jede Version privat kaufen, einfach frei nach Gusto.

    Ich weiß, Hirschhorngriffschalen werden immer wieder mit (Gebirgs-)Jägern in Verbindung gebracht, aber nochmal: Nein, da gibt es keinen Zusammenhang. 

     

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  5. Servus, ich hab das Modell tatsächlich schonmal gesehen, und auch als das bezeichnet, was ihr schon herausgefunden habt. Mehr weiß ich dazu leider auch nicht, sorry. Das ist nicht wirklich mein Gebiet  .... kann man halt nicht aufpflanzen. :rolleyes:

     

    Z. Bsp. im Militaria-Fundforum gäbe es sicherlich deutlich fundiertere Infos.

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  6. vor einer Stunde schrieb Albertskauf:

     

    Mit Voreintrag?

    Ja. So wie es vor der Erweiterung der Gelben auf Mehrlader etc. war.

    Wenn man vor 2003 ein unblockiertes Ordonnanzgewehr o.ä. wollte (also als Mehrlader) lief es auch so ab.

    Habe aus der Zeit noch einige Ordonnanzgewehre und Unterhebelrepetierer auf Grün. Ebenso meinen ersten Perkussionsrevolver.

    Alles mit Einzelantrag, Bedürfnisnachweis und Voreintrag.

    So läufts heute wieder, wenn 10 Einträge auf Gelb voll sind.

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  7. vor einer Stunde schrieb 1913:

    Das Gespräch hatte ich vor Jahren mit der Rennleitung. Ich machte sie darauf aufmerksam das sie Waffen führen, ich jedoch nur Transportiere. das sahen sie dan auch ein und schickten mich des Weges.

     

    Schön daß sie dir das geglaubt haben. Aber geführt hast du eigentlich auch. :rolleyes:

    Allerdings erlaubnisfrei in dem Fall.

  8. vor 2 Stunden schrieb Gewehrgranate:

    OVG Münster, 20 A 2430/11, Rn 36f

    Lese dir das mal durch, da beantwortet sich deine Frage.

     

    Das OVG Münster bezieht sich hierbei auf eine Frage die das BVA im Fragenkatalog zur Waffensachkundeprüfunfg erlassen hat. In dieser Frage heist es sinngemäß dass es zu den Grundregeln beim Umgang mit Schusswaffen gehöre, nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel zu stehen.

    Wenn ich ehrlich sein soll, für mich ist das in Ordnung Alkohol und Waffen passen neunmal nicht zusammen. Ob 0,0‰ jetzt ein lebensnaher Wert ist kann man darüber streiten, aber es ist konsequent und wenn jemand der Alkoholkonsum wichtiger ist als seine Waffen dann muss er sich halt für eines entscheiden entscheiden.

    Tja ... nun sind weder ein Gerichtsurteil (auch nicht vom OVG) noch ein Fragenkatalog des BVA eine gesetzliche Grundlage ... 

     

    Ich teile tatsächlich auch die Ansicht, das ein Rausch und Waffen nicht zusammenpassen.

    Aber 0 Promille sind doch was anderes als kein Rausch.

    Und das nun auch noch auf den reinen Transport (auch wenn das natürlich Führen ist) auszudehnen sehe ich als SEHR problematisch.

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  9. Gerade eben schrieb uwewittenburg:

    An einem Wettkampf kann ich auch mit einer Leihwaffe teilnehmen.

    Ich denke daß das TTG bewusst ist, und er implizit die passende Ausrede genannt hat, wenn bei sportlichen Wettbewerben jagdlich erworbene Waffen verwendet werden. 

     

    Mir ist das eh schleierhaft wieso das nicht möglich sein sollte, aber es gibt nunmal Zeitgenossen die das ganz anders sehen. 

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