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Larsolf

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Alle Inhalte von Larsolf

  1. Mag sein, aber ich habe mir gedacht das es im Schweizer Unterforum besser aufgehoben ist.:-)
  2. https://www.watson.ch/schweiz/nationalrat/111316128-schweiz-erhaelt-kein-nationales-waffenregister
  3. Ein schönes Weihnachtsgeschenk! https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2023/dezember/gp11-debatte/
  4. Hallo,Danke für eure Antworten.Wie ich jetzt erfahren habe ist es in PY wichtig was auf der EXportgenhmigung der Schweiz steht.Laut SECO habe ich die Info erhalten,das das OA-15 als "Kriegsmaterial" eingestuft ist.Mein Vater meint wenn auf der Ausfuhrgenehmigung der CH irgendwas von Kriegsmaterial steht,dann wird es sehr teuer und kompliziert.Aber irgendwie verstehe ich diese Einstufung nicht.Was unterscheiden mein OA von anderen zB Jagdlichen Halbautomaten,ausser der Optik natürlich?In meinem EWP steht "Selbstladegewehr" und so habe ich es damals aus D auch Exportiert..Fragen über Fragen.
  5. Hallo Doggenrotti, vielen Dank für deine Info.So habe ich es damals auch gemacht von D in die CH.Mittlerweile habe ich rausgefunden das ich eine Exporterlaubnis vom SECO brauche,sollte kein Problem sein.Einfuhr nach PY sagte man mir sei auch kein Problem.Aber mit der Post kann ich es schlecht schicken,hatte damals OVERNITE,gibt es etwas vergleichbares in der CH? LG
  6. Sali zäme, ich werde demnächst nach Paraguay auswandern,und möchte mein Ar-15 legal mitnehmen.Eine Erlaubnis zum Waffenerwerb ist in PY kein Problem,allerdings würde ich sie erstmal meinem Vater verkaufen,der dort eine Erlaubnis für den Erwerb hat.Meine Frage ist nun ob sich jemand mit dem legalen vorgehen auskennt? Liebe Grüsse
  7. Bin ich auch dafür!Dann weiss man woran man ist:-)Und es herrscht keine Rechtsunsicherheit mehr..usw..
  8. Das traurige ist, dass man zuerst vielleicht die militärisch aussehenden Halbautomaten verbietet, und dann später sen Rest. und in der Zeit dazwischen, können sich Speichel Lecker, wie die Leute vom FWR überlegen, wie man das Gewehr noch um lackieren könnte. Der Vorschlag mit der Hülsenlänge usw ist der Hammer..
  9. Larsolf

    Waffensammler

    Na klar alles kein Problem,ich würd morgen mal den Sachbearbeiter anrufen.Bei dem kannst du auch die Sachkunde gleich mitmachen..Ich würde ihm dann genau erklären warum ich eine Sammelleidenschaft habe(bei mir sind es Actionfilme).Kostet fast nix und du kannst jede Knarre die du hast eintragen lassen.(Magazin aber vorher rausnehmen).
  10. Wärend man in der EU die Bürger langsam entwaffnet,dürfen in der Schweiz ab jetzt 15 jährige ans Sturmgewehr,Viva Helvetia!! http://www.blick.ch/news/schweiz/fuer-disziplin-und-sicherheits-bewusstsein-vbs-schickt-15-jaehrige-an-die-waffen-id4387033.html stellt euch mal so einen Beitrag in der Blöd-Zeitung vor :-)
  11. Kann mir jemand sagen wie sich das für die Schweiz verhält?Ich habe einen schweizer. EFWP,kann ich die Waffe (zb Glock 17) mit nach Deutschland nehmen,wenn ich eine Einladung vom Verein habe?
  12. Ja lass uns den Thread wieder zum leben erwecken! Axel biste noch da?Oder waren die grünen(oder schwarzen)männlein schon bei Dir? Habe das hier gefunden,gebt mal den lieben Axel mal bei google ein:http://www.spielerboard.de/search.php?searchid=2132566
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