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beretta92

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Beiträge von beretta92

  1. für geerbte Waffen gibt es im Normalfall keinen Munitionserwerb, soweit so gut. Ansonsten steht in der WBK kein Bedürfnisgrund. Von daher, wieso sollte die Waffe bei Wettbewerben nicht genutzt werden dürfen? Zur Not kann ich mir die als Sportschütze ja von mir selbst als Erbe ausleihen.

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  2. Ich habe mit einiger Überraschung diesen Beitrag gelesen!!! Das scheint zwar schon sieben Jahre zurück zu liegen aber mir ist beim besten Willen nicht klar, woher das stammt. Ich habe zwar Bekannte in der Schweiz aber keinen mit Waffen und erst recht keinen, der nach D einwandern oder zurück kommen möchte. Ist es möglich, dass da ggf. Beiträge eines anderen Forumsmitglieds mir zugeordnet wurden? Es gab mal einen User beretta_92.

     

    @hausen, von daher kann ich die Frage nicht beantworten.

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  3. vor 19 Minuten schrieb CZM52:

     

     

    Um es klar zu sagen, er braucht keine WBK um auf dem Schiesstand ne Waffe zu erhalten und damit zu schiessen.

     

     

    Ich habe nichts anderes gesagt. Selbstverständlich darf er mit der Vereinswaffe oder einer auf dem Stand überlassenen Waffe schiessen.
    Darum ging es aber nicht. Es ging darum ob er ohne Aufsicht schiessen darf. Und das darf er sicher nicht. Wie der Standbetreiber seiner Aufsichtspflicht nachkommt, ob durch eine Aufsicht oder per kontinuierlicher Videoüberwachung sei mal dahingestellt.

  4. vor 31 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Den Waffenbesitz musst Du nicht vor Gericht klären, denn da gelten ausschließlich die waffenrechtlichen Regularien. Erfüllst Du die Voraussetzungen, MUSS Dir auch die WBK (hier als Berechtigter) erteilt werden.

     

     

     

    Das stimmt so nicht, mir wurde die ErbebWBK auch erst ausgestellt als der andere Erbe (nicht WBK Inhaber) verzichtet hat.

  5. Ich habe mir vor ca 15 Jahren die Augen lasern lassen, würde es immer wieder machen. Kurzsichtig mit 2,5 Dioptrien und Hornhautverkrümmung. Bin jetzt 61 und brauche seit ungefähr 3 Jahren eine Lesebrille, ansonsten nicht. Hatte vor dem Lasern mit Kontaktlinsen 140% Sehvermögen, nach dem Lasern (dann natürlich ohne alles) 120%. Meine beiden Söhne haben sich nachdem sie erwachsen waren ebenfalls lasern lassen, beide völlig problemlos. Ist auch schon einige Jahre her.

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  6. vor 43 Minuten schrieb Schmidt & Wiese:

     

    deshalb persönliche Zustellung

    wenn das denn funktioniert. Ich bekam mal eine P38 per DHL, habe die extra an die Firmenadresse schicken lassen, mit persönlicher Zustellung. Landete bei uns im Wareneingang. OK, die Mitarbeiter kennen meine Hobbies, der Paketbote aber mit sicherheit nicht.

     

    Wenn ich versende, dann bisher auch immer mit Waffenversand Neu. Akzeptable Preise und problemlose Abwicklung.

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  7. Fotos kann ich im Laufe der Woche nachreichen. Material ist in den Schießstandbaurichtlinien vorgegeben. Stahl mit einer Festigkeit >800 N/mm², Lamellen Abmessung 100*10 mm, davor entsprechende Gummimatten als Splitterschutz. Selbstverständlich hatten wir das Projekt vorher mit dem Sachverständigen durchgesprochen.

    • Wichtig 1
  8. also ich habe mich vor ca. 15 Jahren lasern lassen, einfach weil ich die Brille oder Kontaktlinsen leid war. Ich war kurzsichtig, 2,5 bzw. 2,75 Dioptrien mit einer starken Hornhautverkrümmung. Mit Brille/Linsen erreichte ich 140% Sehkraft, nach dem Lasern 120%. Daran hat sich auch mit den Jahren in der Fernsicht nichts verändert, dem Alter geschuldet brauch ich jetzt aber hin und wieder eine Lesebrille. Ich stellte keinerlei Einschränkungen beim Schießen fest, weder mit offener Visierung noch mit Optik.

     

    Fazit: jederzeit wieder.

     

     

  9. Wir betreiben seit ca. 15 Jahren einen Schießstand in einem stillgelegten Eisenbahntunnel. Was genau willst du denn wissen?

     

    Die Anforderungen gehen detailliert aus der Schießstandbaurichtlinie hervor, eine Umwidmung war bei uns nicht erforderlich. Wir haben damals incl. Eigenleistung rund 100 T€ gebraucht. Das wird wegen der geänderten Richtlinien heute aber darüber liegen.

     

    Ich biete dir gern an, dir das bei uns einmal anzuschauen.

    • Gefällt mir 3
  10. der link verweist auf die Seite eines Eventanbieters und nicht des Standbetreibers.

    Von den Fotos her sicherlich irgendwo aus dem Netz zusammengeschnippelt und das dann ohne Sachkenntnis online gestellt.

    Der will halt Termine verkaufen und ist weder über die Gesetzeslage informiert noch am Schießen interessiert. Vielleicht sollte man ihn einfach auf das Problem aufmerksam machen, ich wette, der weiß bis heute nicht, was er da tat.

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