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Senne

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  1. Ähem... wenn es um die gerichtlichen Konsequenzen für die sich wehrenden Opfer geht, sind die Fallzahlen signifikant, aber wenn es darum geht, dass das Opfer sich nicht schutzlos dem Täter ausliefern will, sind die gleichen Fallzahlen auf einmal lächerlich gering? Ja was denn nun?
  2. Durchaus, entsprechende Beiträge daher abgetrennt aus diesem Thread.
  3. Senne

    SHTF Gun?

    [Quelle: Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift, Nr. 12, Dezember 2001, S. 8-11., Das Nazi-Waffengesetz und die Entwaffnung der deutschen Juden, Stephen P. Halbrook]
  4. Ich habe den Eindruck, der wollte einfach ein Unrecht verhindern. Ein eigentlich zutiefst menschlicher Gedanke, der heutzutage vielen völlig fremd zu sein scheint.
  5. Wie jetzt, wir sollen in einer Demokratie, wo angeblich das Volk entscheidet, keine Lobbyarbeit bei der Politik betreiben, sondern direkt beim Volk? Jetzt bin ich aber verwirrt, bisher hat man uns das doch immer ganz anders erzählt...
  6. Nicht mal das. Die bezeichnen sich ja sogar selbst als Übel für uns und hoffen, dass wir sie vor lauter Verzweiflung wählen, weil die anderen noch größere Übel seien.
  7. Kommen wir dann nochmal zu der Passage, die einige hier als "Freifahrtsschein" betrachten, dass sie der ganze Vertrag angeblich in ihren Hobbyinteressen überhaupt nicht betrifft: Dazu nur folgendes: Das steht in der Präambel, also nicht im eigentlichen Vertragstext. Wenn man das im Kontext liest, dann werden dort die verschiedensten "Phänomene" rund um die fraglichen Waffen behandelt, und die Interpretation, der "Legalwaffenbesitz" sei deshalb von dem Vertragswerk ausgenommen, ist unhaltbar. Das einleitende Wort "mindful" weist lediglich darauf hin, dass man sich des beschriebenen Phänomens "bewusst" ist, ob und wie man das einzuschränken gedenkt geht nicht daraus hervor. Wie ließe sich ansonsten folgende Passagen (ebenfalls aus der Präambel) erklären? "Recognizing" ist eindeutig ein stärkeres Wort als "mindful". Bedeutet dass jetzt, dass man den "illegalen" Waffenhandel "anerkennt" und vom Vertragswerk ausnehmen möchte? Wohl kaum, oder? Wenn uns die Passage also nicht wirklich weiterhilft (weder im guten noch im schlechten), dann müssen wir wohl anderswo suchen, und werden auch schnell fündig. Es steht da nämlich wieder mal schwarz auf weiss: Da haben wir wieder unsere "small arms", über deren Definition es schon so belebte Diskussionen gab, aber auch hier wieder keine eindeutige Definition. Aber die "Kategorie (h)" begegnet uns schon in Artikel 5 wieder: Die Nationalstaaten werden also zu einer Anwendung auf ein möglichst breites Spektrum an Waffen "ermutigt". Wenn man sich den Enthusiasmus Deutschlands beim Zustandekommen, der Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrages anschaut, wäre es dann vermessen, anzunehmen, dass Deutschland dieser "Ermutigung" ebenfalls freudig und mit "gutem Beispiel vorangehend" nachkommen wird? Aber das wichtigste ist, dass wieder die "Kategorie (h)" erwähnt wird, allerdings für die Definition nur auf "relevante Instrumente der VN" verwiesen wird. Nach ein bisschen googeln findet sich dazu folgendes UN-Dokument: International Instrument to Enable States to Identify and Trace, in a Timely and Reliable Manner, Illicit Small Arms and Light Weapons (gefunden übrigens über die Seite des CFR - nein, nicht Claudia Fatima Roth, sondern Council on Foreign Relations) Hier, also in einem oben referenzierten "relevant United Nations instrument" lesen wir zur Definition von "small arms" dann endlich (auszugsweise schon hier im Thread zitiert): Man beachte auch, dass "antike Waffen" ausdrücklich von der Definition ausgenommen sind. Hätte man also weitere Waffen (z.B. eure "Sportgeräte") von der Definition ausnehmen wollen, so hätte man dies ebenso ausdrücklich getan. Das ist aber nicht geschehen. Die Definition ist also kaum noch misszuverstehen. Nochmal: Der ATT-Vertragstext sagt ausdrücklich, dass nationale Definitionen der betroffenen Waffen nicht hinter dieser Definition zurück bleiben dürfen. Unsere Jagd- und Sportwaffen sind also "drin", da sehe ich inzwischen keinen Interpretationsspielraum mehr, Tören hin, Westerwelle her. Was ich allerdings ebenfalls nicht sehe ist, dass aufgrund des ATT innerhalb von 90 Tagen unsere Waffen einkassiert werden. Aber sie werden nach meinem Verständnis des Vertragstextes (samt der zugehörigen Munition!) dem vollen Spektrum der "Regulation" unterliegen. Wie auch sonst sollte ihre "diversion" in den "illegalen Markt" verhindert werden, was ja das Kernanliegen des Vertrages ist? Denkt doch einfach mal nach: Das Recht von Staaten, sich zu bewaffnen, soll ausdrücklich nicht eingeschränkt werden. "Illegale" Waffen sind schon illegal, wie will man die "regulieren" und die Handelswege Transparent machen? Es bleiben überhaupt nur die "legalen" Waffen in Bürgerhand übrig, die man registrieren und wie auch immer "regulieren" kann. Diese "Regulation" wird bei uns wahrscheinlich nicht das plötzlichen Aus für den restlichen privilegierten Waffenbesitz in privater Hand bedeuten, aber sie ist mit der einhergehenden Bürokratie potentiell ein weiteres effektives Strangulationsinstrument, dessen sich die Feinde des privaten Waffenbesitzes in allen Parteien nur zu gerne bedienen werden. Und in vielen UN-Mitgliedsstaaten ist die Auslieferung der Bevölkerung an den grade amtierenden Diktator durch den angestrebten universellen staatlichen Zugriff auf die privat besessenen Waffen ein Verbrechen, dabei bleibe ich.
  8. Wie kommst Du eigentlich auf das haarsträubende Manöver, einfach deine eigene Referenz auf "die Prinzipien der UN" dort einzufügen, wenn da nichts von den "Prinzipien der UN" steht, sondern ganz klar auf die "principles referred to in this treaty" verwiesen wird, die nach der Präambel schwarz auf weiss in dem Dokument stehen? Da muss man nicht auf irgendwelche Friede-Freude-Eierkuchen-Versprechen verlinken sondern einfach lesen, was im Text steht: Da hast Du deine Prinzipien, um die es hier geht. War doch gar nicht so schwer. Und was fällt auf? Staaten haben ein natürliches Recht, sich selbst zu verteidigen (ganz wichtig, deshalb wird es gleich zweimal erwähnt). Individuen haben das offenbar nicht, deshalb wird das nicht erwähnt (und fehlt auch in der Passage zu Jagd und anderen Hobbies, die Individuen betrifft).
  9. Hast Du die oben verlinkten Definitionen der UN gelesen? Meinst Du, die UN legt der Auslegung des Vertrags deine Meinung, was "small arms" sind, zugrunde, oder ihre eigene veröffentlichte Definition?
  10. [Quelle] [Quelle]Man kann es vielleicht juristisch auch so hindrehen, dass das keine "staatliche" Partei war, die den Völkermord begangen hat, das kann ich nicht beurteilen. Fakt ist aber, dass die UN sicherstellen wollen, dass sich die Bevölkerung nicht wehren kann, wenn ein Teil der Streitkräfte versucht, sie auszulöschen. gegen die staatliche Bewaffung, die für den Völkermord verwendet wurde, soll dagegen nichts unternommen werden, weil Staaten natürlich ein Recht auf Selbstverteidigung haben.
  11. Und durch wen? Staatliche Akteure, die durch den ATT ausdrücklich nicht davon abgehalten werden sollen, sich zu bewaffnen (so lange sie noch nicht grade aktiv Völkermord betreiben), oder Privatleute, die nach Ansicht Westerwelles nur Waffen besitzen dürfen sollen, die "ihre" Regierung schnell und unkompliziert einziehen kann (z.B. damit sich die Bevölkerung nicht mehr gegen einen geplanten Völkermord wehren kann)? Wer hat im Sudan die Leute massakriert, waren das private Waffenbesitzer oder von der Regierunge aufgestellte oder geduldete Milizen? Der ATT möchte sicherstellen, dass sich dei Opfer solcher staatlicher Aggression garantiert nicht wehren können, weil das das "staatliche Gewaltmonopol" untergraben würde. Falls Du noch mehr Beispiele lesen möchtest, empfehle ich dieses hier im Forum schon mehrfach verlinkte PDF.
  12. So, da die Grenze überschritten ist, jetzt als Mod: Wenn Du dich weiter in Diskussionen einmischst und dabei damit kokettierst, dass Du Beträge mit mehr als drei Sätzen Länge gar nicht liest, wenn Du Antworten einfach ignorierst und darauf aufbauend dann Behauptungen aufstellst, um andere Diskussionsteilnehmer zu diskreditieren, dann fliegen solche Beiträge in Zukunft raus und bei Wiederholung gibt es eine Verwarnung. Inhaltliche Differenzen sind das eine, aber ohne die Grundregeln der Kommunikation einzuhalten lässt sich eine Unterhaltung nicht führen.
  13. Den Vertrag haben Staaten unterzeichnet. Wie kommst Du eigentlich drauf, dass diese Staaten ein Interesse an einem Fortbestand vergleichsweise liberaler Waffengesetze haben, nur weil die jeweiligen Bevölkerungen das vielleicht gut finden? Im Gegenteil, grade für einen Staat, der seiner Bevölkerung nicht so einfach die Registrierung bzw. Konfiszierung privat besessener Waffen im nationalen Alleingang verkaufen kann, weil dann die Veranwortlichen klar erkennbar wären, ist es doch sehr praktisch, sagen zu können "Also es gibt da so eine Vorgabe von der UN, da können wir gar nichts für, aber wir müssen jetzt mal eure Waffen registrieren, damit wir sie bei Bedarf leichter einziehen können. Wir haben uns das nicht ausgesucht, wir befolgen nur alternativlose Befehle. Nichts für ungut, ehrlich!"
  14. [Quelle]Sowas würden deine "Sportgeräte" natürlich niemals tun. Da kommt ja nur Licht raus... bald jedenfalls. Brauchst Du es eigentlich von Ban Ki Moon persönlich und mit Unterschrift und Siegel, um es zu realisieren, dass genau das, was Du als "Sportgeräte" bezeichnest, Gegenstand des UN ATT ist und als Gefahr für den Staat angesehen wird, die es einzdämmen gilt?
  15. Klar, deswegen brauchen wir auch das im vorauseilenden Gehorsam (sich selbst gegenüber) eingeführte NWR nach UN-Vorgaben. Um hier die ganzen afrikanischen Milizen zu entwaffnen. Ganz bestimmt. (aus dem FDP-Positionspapier zum Waffengesetz)
  16. Die Quelle zum PDF ist oben angegeben, die Statements der verschiedenen Ländervertreter zur Vertragsunterzeichnung finden sich hier: www.un.org/disarmament/ATT/meetings/20130603_signing_event/
  17. Wie schon im Thread zum ATT erwähnt: Das ganze soll ausdrücklich nicht verhindern, dass sich Staaten "legitimerweise" bis an die Zähne bewaffnen können, um "ihr Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung wahrzunehmen". Das wird in dem Vertrag mehrmals und mit Nachdruck wiederholt. Dieser Vertrag richtet sich nicht gegen staatliche Akteure (so lange die nicht grade aktiv ihre eigene Bevölkerung umbringen), sondern ausdrücklich gegen nichtstaatliche Akteure. Wie wäre es, wenn Du den Text einfach mal lesen würdes? So lang ist er nun wirklich nicht. Dann müsstest Du auch nicht die selbe Frage immer wieder stellen. http://www.un.org/di...y_the_GA)-E.pdf
  18. Bin mir nicht sicher, wie lange das schon online steht, jedenfalls habe ich es erst grade gefunden: [Quelle] (Hervorhebung durch mich)
  19. Und wieder einmal erweist sich eigentümlich frei, eigentlich ja nicht das selbsterklärte Zentralorgan der Waffenlobby im deutschsprachigen Raum, als konsequenterer Verfechter des Rechts auf Waffenbesitz als die sogenannte Waffenlobby selbst: http://ef-magazin.de...nd-waffennarren Dabei sollte man trotz der sicher begrenzten Reichweite, was die Anzahl der Leser angeht, immer bedenken, dass hier Leute erreicht werden, die nicht sowieso schon alle aus persönlichem Interesse "pro" eingestellt sind. Auch sollte einem zu denken geben, dass hier nicht aus einem Partikularinteresse heraus pro Waffenbesitz argumentiert wird, wie es bei der Hobbylobby der Fall ist, sondern aus prinzipiellen Erwägungen. Freiheitlich eingestellte Menschen werden sich immer eher für Waffenbesitz aussprechen als Obrigkeitsstaatler. Lobbyarbeit für eine freiheitliche Grundeinstellung ist die beste Form von Lobbyarbeit für Waffenbesitz!
  20. So sieht eben die Praxis zur Theorie "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" aus.
  21. Willst Du damit etwa sagen, dass hier polizeiliche Willkür herrscht und die Herren Gesetze maximal dazu benutzen, um sich nach der Verrichtung der Notdurft den Spiegel zu säubern?
  22. So wie "Biosprit", die "Energiewende" und die "Eurorettung"? Und da geht es um ganz andere Dimensionen, was Kosten und die Zahl der Betroffenen angeht. Meinst Du wirklich, ausgerechnet bei Sperrdildos für eine Gruppe privilegierter Sonderlinge kehrt dann plötzlich Sachlichkeit und Offenheit für technische Argumente ein?
  23. Teilweise liegt die Unsicherheit aber auch an der von den Behörden selbst produzierten Rechtsunsicherheit. Ich habe mal eine Pistole über Egun verkauft, der Käufer war Inhaber einer Sammler-WBK und natürlich der Meinung, er dürfe die Pistole erwerben. Das Sammelgebiet war aber so unscharf beschrieben, dass ich tatsächlich bei der Behörde angerufen habe, um mich abzusichern, weil ich selber nicht beurteilen konnte, ob der Käufer wirklich erwerbsberechtigt ist. Ist das nicht der Fall und die Behörde verweigert hinterher den Eindtrag, weiss jeder, was einem blühen kann. Der zuständige Mitarbeiter hat mir dann bestätigt, dass der Käufer die Sammler-WBK mit dem bekannten Text besitzt, wollte bzw. konnte mir aber nicht sagen, ob die Erwerbserlaubnis sich auf das konkrete Pistolenmodell erstreckt (das war jetzt keine Kuriosität die niemand kennen muss sondern nach System und Baujahr was absolut gängiges). Die sinngemäße Antwort war "Wenn ich ihnen das sagen könnte, würde ich mein Geld als Sachverständiger verdienen!". Und das wohlgemerkt zu einem Text, den die betreffende Behörde selber als Sammelgebiet selber in die WBK eingetragen hatte! Nur um mal zu zeigen, wie blöd es kommen kann. Ist bei der gängigen Regelungswut und den Konsequenzen bei einem Verstoß doch nicht verwunderlich und wohl auch beabsichtigt, dass Leute übervorsichtig werden.
  24. Der Deutsche Sportschießerbund wird sich auch mit GPS ausgestatteten und vom großen Bruder jederzeit fernblockierbaren "Waffen" nicht verschließen, so lange sie die Ausübung des Schießsports nicht behindern. Vielleicht merken bei solchen Aussagen endlich mal ein paar mehr Leute, dass es kein paranoides Gelaber ist, dass die Verbände sich einen Dreck um den privaten Waffenbesitz scheren und ihn ohne weiteres opfern werden, wenn sie dafür weiter ihren Schießsport ausüben dürfen.
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