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mühli

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  1. Kurzum gesagt, der deutsche Gesetzgeber könnte auch so ein Erwerbsrecht bezüglich Schusswaffen wie in Österreich/Schweiz für Grund SV Zuhause ermöglichen. Will er aber nicht, was durchaus mehr als fragwürdig ist bzw. zu hinterfragen ist, warum eigentlich nicht?
  2. Natürlich würde ich es in so einer Situation tun. Einen mit Messer bewaffneten Einbrecher etc. waffenlos oder auch mit dem Messer zu begegnen ist lebensmüde bzw. lebensgefährlich. Was meine Heimat von Deutschland im Prinzip stark unterscheidet, man darf in meiner Heimat legal eine Schusswaffe erwerben für Zuhause im Fall der Fälle zur Selbstverteidigung. Ich persönlich kenne eine Frau in einem Nachbarskanton, die hat ebenfalls eine Sig P 230 in 9 mm kurz für den Fall der Fälle Zuhause. Sie meinte einmal zu mir, sie kommt gut mit der Waffe zum üben am Schiessstand zurecht, da sie auch für (kleine) Frauenhände gut zu halten und zu schiessen ist. Es tönt jetzt vielleicht blöd, aber es gibt inzwischen einen hohen Frauenanteil in meiner Heimat, die ebenfalls eine Schusswaffe für Zuhause haben. Erstens weil sie es dürfen und zweitens, weil es legal ist. In Deutschland hätte ich jedenfalls nicht so sagen wir einmal so, einfach eine Sig P 230 in 9 mm kurz bekommen, da dies ja nicht eine typische Sportschützenwaffe ist.
  3. Hypothetisch betrachtet. Ich dürfte legal in meiner Heimat bsp. meine Sig P 230 in 9 mm kurz durchgeladen in meiner Nachtischschublade aufbewahren, während ich im Bett schlafe. Würde ich von einem Einbrecher überrascht bzw. rechtzeitig wach, kann die Pistole greifen und trotz Drohung meinerseits, greift mich der Einbrecher trotzdem mit dem Messer an, dürfte ich auch auf ihn schiessen. Wie dann dies vor Gericht gewertet wird, ist wiederum eine andere Sache. Dort wird dann sehr genau abgeklärt ob eine Schussabgabe auf den Einbrecher in der spezifischen Situation gerechtfertigt war oder eben auch nicht. Ehrlich gesagt bin ich froh, dass ich nie in einer solchen Situation war und ich möchte es auch nicht erleben müssen. Egal wie es vor Gericht rauskommen würde, es wäre bestimmt eine sehr unangenehme Erfahrung.
  4. Komplett d'accord. Wäre das bei uns so, hätten ganz viele LWB's bereits die Waffen abgeben müssen. Bei uns kostet es 250 Franken, wenn man bei Rot geblitzt wird.
  5. Schon bekannt? Link https://www.pirsch.de/news/waffenrechtsverschaerfung-viel-gefuehl-wenig-fakten-38606
  6. Die Schweiz wurde vergessen (mit wenigen Ausnahmen was Sportschiessen angeht). Ich durfte sogar legal meine Dienstpistole aus Armeezeiten ins Privateigentum übernehmen, weil ich meine Dienstpflicht vollumfänglich erfüllt habe. Geht kaum in anderen Ländern!
  7. Unglaublich was für ein Hohn! Link https://www.blick.ch/schweiz/westschweiz/mit-axt-bewaffnet-voruebergehende-geiselnahme-in-einem-zug-in-der-waadt-id19416198.html
  8. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Was heisst das konkret? Ich fürchte damit, kann man alle AR 15 Devirate und co. verbieten. Auch zig andere Halbautomaten bsp. im beliebten Kaliber 9 mm Para, wären damit ernsthaft gefährdet. Falls das wirklich kommen sollte, wird das eine Menge Waffenbesitzer in Deutschland betreffen und ob es dafür eine Entschädigung gibt, wage ich zu bezweifeln. Leider halte ich Faeser und Konsorten für verrückt genug, dass dies tatsächlich kommen könnte!
  9. Nebenbei: Ich kenne die Details nicht, aber ich frage mich schon, warum ein Mann aus dem Iran bei uns überhaupt Asyl bekam bzw. hierbleiben durfte? Soweit ich weiss, ist der Iran für Männer recht sicher, ausser er wurde politisch verfolgt oder ähnliches! Mir ist schon bewusst, man kann nicht in die Köpfe von Asylanten bzw. Migranten hineinschauen, wenn sie zu uns kommen. Trotzdem sollte es zumindestens möglich sein, Asylverfahren zu beschleunigen wer hier (vorläufig) bleiben darf und wer eben nicht. Ich weiss, gewisse politische Kreise wollen schnelle Entscheide im Asylrecht nicht.
  10. Auf Twitter habe ich was gefunden (nicht verifiziert). Wenn das stimmt, ist das wirklich unfassbar. Wäre er vorher ausgeschafft worden, hätte es diese Geiselnahme gar nicht erst gegeben. Der Fall hat eines wieder einmal deutlich gezeigt, meine Heimat hat das Asylwesen komplett nicht im Grif! Aber das ist leider nichts neues. Ich will möglichst keine "tickenden Zeitbomben" da haben, die sollen in ihren Heimatländern bleiben.
  11. Entschuldigung für die sehr späte Antwort. Fast überall in der Schweiz gibt es Zonen bzw. Zonenbillete. Eine Grossstadt ist meistens eine Zone. In der Agglomeration sind in einer Zone eigentlich fast immer mehrere Gemeinden eingeschlossen. Man kann auch verschiedene Zonen verbinden, so dass man bsp. von der Stadt auf das Land kommt oder umgekehrt. Es gibt auch Anschlussbillete die man bsp. für 1-2 Zonen lösen kann, bsp. wenn das Ziel in einer anderen Zone liegt und man hat noch nicht das Billet für die neue Zone. Ganz wichtig, bei einer Kontrolle muss man ein Billet haben was zeitlich noch passt und auch in der kontrollierten Zone gültig ist. Wird man kontrolliert und man hat kein Billet für die Zone oder das falsche Zonenbillet, kann das unter Umständen 100 Franken Busse kosten. Eine Tageskarte ist allermeistens bis am nächsten Morgen bis um 5.00 Uhr gültig ist. Glaube einzig in meinem Wohnortkanton Zürich ist eine Tageskarte wirklich 24 Stunden gültig bsp. von 13.45 Uhr bis 13.45 Uhr am nächsten Morgen. Eine Besonderheit gibt es beim Nachnetz bsp. in meinem Wohnortkanton von Freitag bis Sonntag, wo auch Züge und Busse von 1.00 Uhr bis 5.00 Uhr fahren. Ab 1.00 Uhr morgens bzw. Zielankunft nach 1.00 Uhr morgens braucht es ein zusätzliches Billet in Form eines Nachtzuschlags von 5 Franken. Ansonsten gibt es verschiedene Abos usw. wo die SBB oder der regionale Busverband Auskunft geben kann. Falls Mal ein Zug ausfällt oder starke Verspätung hat, wird das in der Regel am Bahnhof mündlich durchgegeben oder per Anzeigetafel gezeigt.
  12. Gute Frage, weil es derzeit in Deutschland so geregelt ist weitestgehend? Im Prinzip braucht es (insbesondere wenn man alleine ohne Aufsicht ist) eigentlich nur die Sicherheitsgrundregeln im Umgang mit Schusswaffen zu beherrschen und anzuwenden. Dann geht es aus eigener Erfahrung recht gut und jeder ist dann da selbstverantwortlich - Stichwort Eigenverantwortung. Nebenbei bemerkt: In meiner Heimat findet ja alljährlich das eidgenössische Feldschiessen statt. Darunter hat es immer wieder Teilnehmer, die entweder viele Jahre nicht mehr geschossen haben oder noch gar nie geschossen haben. Dank den guten Instruktoren vor Ort, wird diesen Umständen gut Rechnung getragen und in der Regel geht das reibungslos über die Bühne.
  13. Ich besitze eine Beretta Jetfire in 25 ACP. In meiner Heimat kein Problem damit zu schiessen. In Deutschland wäre das schon schwieriger, insbesondere dann wenn man kein Sammler ist. Mehr als 10 Meter Schussdistanz macht mit dem "Pistölchen" nicht wirklich Sinn. Taschenpistolen in dem Kaliber gebe es reichlich. Auch vielleicht was für Pistolen in 7,65 mm Browning. Gab ja vieles in dem Kaliber. Habe selbst da eine Astra 5000 und macht zwischendurch immer wieder einmal Spass.
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