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BigMamma

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Beiträge von BigMamma

  1. vor 1 Stunde schrieb icegregor:

    du hast eine tolle Vorstellung von der tatsächlichen Realität "da draußen" :)

    Ich brauche da keine Vorstellung, ich habe das oft genug durch... siehe Iggy... und das kann man gerichtlich einfordern, was dem ein oder anderen Fürsten auch schon passiert ist.

  2. vor einer Stunde schrieb ca101:

    So gesehen stelle ich mir die Frage nach der Attraktivität des Sportschießens und bin am Überlegen, ob ich im ersten Jahr "in den sauren Apfel" beiße oder das Projekt Sportschießen nicht in dem Umfang angehe.

    Sind schon wieder Ferien ? Wenn du es willst, machst du es. Willst du es nicht, dann lässt du es halt. Ich verstehe den Sinn der Diskussion nicht.

  3. vor 1 Stunde schrieb baer42:

    wobei ich aber befürchte das Dir dein DSB Verein dann kein Bedürfnis bescheinigt.

    manche oder viele DSB Vereine erkennen KK Scchießen nicht als Bedürfnis für GK an.

    Der Verein erkennt gar nichts an und bescheinigt auch kein Bedürfnis, denn beim Bedürfnis hat der Verein gar nichts mit zu reden. Das ist allein Sache von Verband, Behörde und Antragsteller. Die Vereinsfürsten halten sich da immer für sonst was wichtiges, dabei spielen sie dabei gar keine Rolle.

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  4. Am 18.1.2019 um 08:56 schrieb uwewittenburg:

    ...  Begriff "gefährliche Gegenstände" genauer definieren....

    Wie willst du da was definieren ? Dann musst du einem Boxer, Karateki oder Judoka oder was auch immer Kampfsportler auch die Hände und Füße abhacken. Völlige Idiotie, allein schon die Idee... dafür muss man schon hoher Beamter sein, um sich so was einfallen zu lassen...

    • Gefällt mir 3
  5. Diese Abschätzung muss aber nicht der Angegriffene im Moment des Angriffes machen, diese das Risiko für sich selbst erhöhende Maßnahme, ist dem Angegriffenen nicht zuzumuten. Wie gesagt, exklusiv krassem Missverhältnis, siehe oben. Dazu gibt es auch zig Kommentare in den einschlägigen Publikationen.

  6. vor 2 Stunden schrieb LTB:

    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

    Deine Interpretation ist falsch. Die einzige formale Einschränkung ist ein krasses Missverhältnis zw. angegriffenen Rechtsgut und gewähltem Wehrmittel. Klassisches Bsp: der Schuss aus der Flinte auf einen 10jährigen, der einen Apfel klaut. Für alles andere kennt der 32 STGB keine Verhältnismäßigkeit, weder beim Abwehrmittel, noch beim Abwehrlevel.

  7. vor 4 Stunden schrieb Harry Callahan:

    Das Notwehrrecht in den USA ist letztlich noch mehr eingeschränkt, als in D. ...

    Und vor allem ist es wesentlich fragmentierter, da es 50 Staaten hat, die alle ihr eigenes Süppchen kochen. Stand your ground, no stand your ground, castle, no castle usw., jeder Staat macht das anders. Fakt ist aber, wer sich zu einer Schlägerei verabredet, der hat zurecht keinen Anspruch darauf, sich hinterher auf Selbstverteidigung zu berufen.

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  8. vor 14 Minuten schrieb webnotar:

    ... " Da ich nicht aktiv ALLE schulen kann"

    Musst du aber auch nicht, du musst einfach versuchen, die auszusortieren, die augenscheinlich nicht richtig geschult auf deinen Veranstaltungen auftauchen... und schon hast du Ruhe... ansatzweise... 

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  9. vor 15 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    ... in den meisten Belangen nicht anders behandelt wirst als ein Staatsbürger.

    Und das ist der Unterschied... zw. einem EU-Bürger mit Niederlassungsrecht und einem Spätaussiedler, zB aus der SU oder RUM... die haben nämlich nicht nur ersteres bekommen... sondern das volle Programm als deutsche Staatsbürger...

  10. vor 8 Stunden schrieb chose0007:

    ... Erlaubnis für nächste ich bekomme 100%.

    Der Unterschied zw. einen May Issue und einem Shall Issue... da seid ihr uns schon mal weit voraus.

     

    Nur mal am Rande, hat es in der CR auch Regeln für so was wie unsere Spätheimkehrer ? Meine Großmutter wurde noch in der k.u.k. Monarchie und Mutti in der 1. Rebublik geboren. Ich habe heute noch Verwandte dort. Darf ich spät aussiedeln... ;)

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