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Hypnodoc

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Beiträge von Hypnodoc

  1. vor 24 Minuten schrieb Last_Bullet:

    Welche Druckmittel hat die Waffenlobby eigentlich?


    Tja, so viele wie auch die Waffenbesitzer. Aber lass das Kind niemals erfahren, dass nach 3 keine Konsequenten folgen! 
     

    By the way: die Lobbyisten sitzen jetzt zum ersten Mal mit all ihren Köchen zusammen in einer Großküche und sind sich noch nicht so einig, wer denn jetzt an den Herd darf.  

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  2. vor einer Stunde schrieb lemmi:

    Was war das den - obwohl noch Wortmeldungen vorlagen und das Zeitfenster des Sitzungsendes noch nicht erreicht war, wurde von Prof. Dr. Castellucci (SPD) die Sitzung für beendet erklärt??? Vielleicht zu viele kritische Fragen und zu viele Ungereimtheiten, die unsere Regierung nicht hören will?

     

     

     

    Von wem wird dieser Mann eigentlich bezahlt?

    • Gefällt mir 11
  3. vor 22 Minuten schrieb Last_Bullet:

     

    Oder in Foren....


    Sag ich ja - anonym! 
     

    Mein zuständiges LRA hat zur Zeit verdammt lange Laufzeiten für Anträge (>18 Wochen). Da hau ich schon mal ne Email mit der Erinnerung an den § 75 Satz 2 VwGO (Untätigkeitsklage) raus. 
     

    Als ich das hier im Verband erzählt habe, da kamen schon Reaktionen wie "Oh weh, jetzt dauert es noch länger!", "Jetzt bist Du markiert!", "Das müssen jetzt andere büßen!", "Jetzt haben sie Dich auf dem Schirm!"

     

    Und was ist? Nix! Mit der Erinnerung an den § kam spätestens in der nächsten Woche der freundliche Anruf.

     

    Wir sind nicht mehr im 16. Jahrhundert, in dem man Eure Duchlaucht demütigst um Gehör gebeten hat. 
     

    Es sind Sachbearbeiter und keine Halbgötter am Schreibtisch.

     

    Ich will das, was mir rechtlich zusteht und für was ich auch bezahle in einer angemessenen Zeit. Nicht mehr und nicht weniger.
     

    Letztens ist mir in meinem Antrag was durchgerutscht -  prompt kam der Anruf, telefonisch geklärt, sie hat das fehlende Kreuzchen gesetzt, fertig. 

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  4. vor 49 Minuten schrieb MB69:

    1. Eindeutig die Formulierungen zur Sicherstellung. Bin kein Jurist, aber wenn die gestresste Halbtagserna,

        die gerade wegen ihrem in der Kita verunfallten Kind den Tag neu organisieren muss

        ( das ist heute Lebensrealität, unter der Jobs leider teilweise nachlässig, in Behörden wie Wirtschaft,

          ausgeführt werden ) als Sachbearbeiterin ohne  richterlichen Beschluss eine Hausdurchsuchung

         veranlassen kann weil sie meint, etwas Relevantes entdeckt zu haben wird mir schlecht.

         …

     

    So böse wie es sich anhört - die Realität auf dem Amt spiegelt das ganz schön wieder. Zuzüglich Fluktuation, zuzüglich "Personalgeschiebe" aus anderen Bereichen, ...

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  5. vor 1 Stunde schrieb JoergS:

    Das Gesetz soll ja am Tag nach der Verkündung (also sehr sehr bald) inkrafttreten. Das bedeutet: Mindestens für sechs Monate liegen alle Erlaubnisanträge auf Eis, bis die neuen Informationskanäle errichtet sind. Das betrifft auch alle laufenden Anträge.


    Mit Erlaubnisabträge meinst Du die Beantragung einer neuen WBK oder auch die Erweiterung der Einträge in bestehender WBK?

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  6. vor 12 Stunden schrieb karlyman:

    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es im Bereich etlicher öffentlicher Dienstleistungen einfach immer ineffizienter zugeht.


    Bei meinem letzten Besuch habe ich angemerkt, dass man irgendwie mal von den 18 Wochen Bearbeitungszeit wegkommen muss.

     

    Da hat sich ein anderer Stuhl einer Sachbearbeiterin umgedreht und sie hat gemeint ich könnte ihnen ja dabei helfen indem ich weniger Waffen kaufe. 
     

    Die Antwort, dass ich damit ihren Job wegrationalisiere hab ich mir erspart. 

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  7. vor 41 Minuten schrieb rfc1:

     

    ... um nicht unangenehm aufzufallen. Z.B. Anruf und ruppige Beschwerde über die lange Bearbeitungszeit eines Antrags


    Mit den eigenen Waffen schlagen:

     

    Normalerweise zucken sie bei zu langer Bearbeitungszeit (>12 Wochen) beim Hinweis auf § 75 VwGO gehörig zusammen - weil sie das ohne zureichenden Grund nicht abstreiten können und den Prozess zu 100% verlieren würden. Das will keine Behörde.

     

    Ohne zureichenden Grund bedeutet, dass die Behörde über den Antrag entscheiden könnte. Ein zureichender Grund für eine Nichtentscheidung liegt vor, wenn erforderliche Unterlagen fehlen, die Sachlage besonders komplex ist oder Dritte beteiligt werden müssen. Die Behörde kann sich aber nicht auf Verzögerungen berufen, die in ihrer Verantwortlichkeit liegen. Personalmangel, Urlaub des zuständigen Sachbearbeiters und ähnliche Gründe können sie nicht entlasten.

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