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tissi

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Beiträge von tissi

  1. vor 55 Minuten schrieb Bettina Fischer:

    Nunja es gibt tatsächlich Waffenbehörden, die tragen bei Jägern keine Mun-Erwerbsberechtigung ein, mit Ausnahme bei den vorhandenen KW.

    Begründung ist die Erwerbsmöglichkeit auf JJS.

    Das widerspricht zwar der WaffVwV, ist denen aber egal.

    Da wird es dann beim .357er Unterhebler lustig, wenn man Muni haben will.

     

    Genau so bei uns.

    Im meine, im Gesetz steht "jagdlich brauchbare" Munition auf JJS.

    Von KW oder LW steht da nix, aber alle behaupten das.

    Vor allem die, die die Änderungen des WaffG der letzten 20 Jahre nicht mitbekommen haben, weil die "das ja nix angeht"

    Gutes Beispiel hier  für Munitionserwerb ist die .22 lfb.

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  2. vor 13 Stunden schrieb cz75sp:

    Eigentlich unfassbar, wie weit wir im unserem heutigen Rechtsstaat schon gekommen sind, dass man seitenlange Abhandlungen und Gerichtsprozesse braucht, um die „Gefährlichkeit“ eines Metallstifts juristisch einordnen zu können. 

     

    Nagel?

     

     

    vor 19 Minuten schrieb Bettina Fischer:

    Lösung:

    Einfach nicht in Waffenverbotszonen gehen, beim Onlinehändler kaufen, Öffis meiden und ggf. das Auto benutzen.

     

    Jo. Und würde es mehr Waffenverbots(ost)zonen geben.......

    Wäre dies NATÜRLICHauch nicht "passiert".

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