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Blackhusar

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Beiträge von Blackhusar

  1. Am 12.8.2017 um 17:11 schrieb pancho lobo:

    hola amigo schmitz75,

     

    dein Lik bezieht sich auf Schusswaffen, hier geht es aber um Blankwaffen, die für jeden Volljährigen (ohne Waffenverbot) erwerbnisfrei zu kaufen und besitzen sind.

     

    Moin Wolf: nach dem WaffG müssen die Blankwaffen so aufbewahrt werden dass kein Unbefugter sie an sich nehmen kann...imho. ist mit der geschlossenen Haustür

    dem WaffG genüge getan.

     

    saludos de pancho lobo

    Schildkröt war schneller...

    Endlich mal jemand der das eh konfus blödsinnige Waffengesetz, nicht durch die maximalst denkbar höchste Sicherheitsgefährdung überinterpretiert. ... Der größte Teil der gesammelten Degen, Schwerter, Säbel u.a. Bajonette/Seitengewehre dienen, neben der "Funktion" als Sammelobjekt, i.d.R. als Dekorationsstück und hängen an zigtausenden Wänden diverser  (meist friedfertiger) Bürger. ... Man selle sich vor die von Thurn und Taxis, von Itzenplitz u. wie die hochhersschaftlichen Familien alle heißen mögen, müßten sämtliche ihrer Plempen an der Wand anschließen, anschweißen bzw. sonstwie "befestigen", in Schränke einschließen oder gar in einer verschlossenen Besenkammer (schrieb letztens mal einer bei FB) lagern. :-) Diese Form der Gesetzesauslegung ist weltfremd und widerspricht dem gesunden Menschenverstand (in Österreich = Hausverstand). ... Das man bei deutschen Richtern inzwischen leider davon ausgehen muß, daß selbige ihren gesunden Menschenverstand inzwischen verloren haben, macht das Problem leider schlimm. ... Irgendwo las ich mal daß stumpfe Säbel, Schwerter etc. als Deko gelten, scharfe Hieb-und Stichwaffen als "böse scharfe Waffen". ... Scharf ist bei Schneidwaren für mich "Definitionssache". Scharf ist ein Messer, Schwert, Säbel für mich wenn man sich damit rasieren kann, oder zumindest durch leichten Zug ein Blatt frei hängendes Papier schneiden kann. ... Alles andere ist stumpf !!!

  2. So irre blödsinnige Gesetze zu Nutzung von Luftdruckwaffen gab es nicht einmal in der DDR ! ... Da war auf jedem "Wohngebietsfest" ein Luftgewehrstand (ein zwei Tische + kleine Wand mit Kugelfängen) aufgebaut. Auf dem eigenen Grundstück, mit an der Schuppenwand angebrachtem Kugelfang ... praktisch kein Problem. Dieser übertheoretische Blödsinn, daß ein Geschoß ja beim Abgangswinkel von 45° und höher vom Grundstück fliegen könnte (so sich ein Schuß in dieser Stellung lösen sollte), ist einfach eine völlig unsinnige Überinterpretation der eh hirnrissigen Gesetze. ... Schießen in der Schweiz, Großkaliber, unweit neben der 100/300 Meter-Schießbahn (so im Winkel von max. 15°) eine Straße und Bahnlinie. Auf meine irritierte Frage, hinsichtlich "Sicherheitswinkel", meinte der Schweizer Schießleiter nur: "Joh mei, ihr werds doch wohl die Scheiben treffen! Wir schießen hier net auf Autos!"  ;-)

    Mein lieber Herr Gesangsverein ... Luftgewehre fielen selbst in der DDR unter "Kinderspielzeug". ... Es wird immer irrer in "Deutschland".

     

  3. Mich hat es übrigens auch erwischt. Mein eGun-Account wurde gehackt und mißbraucht. Normalerweise gucke ich eigentlich relativ regelmäßig in meinen eGun-Account. Da ich letzte Zeit beruflich viel zu tun hatte, habe ich dies im letzten Monat etwas schleifen lassen. ... Vor Tagen wollte ich ein paar AR15-Magazine ordern (da ich mir für meine Saiga einen Magazinadapter auf AR-15 Mags zugelegt habe), kam aber nicht an meinen eGun-Account und erhielt ständig eine Fehlermeldung. Nach Kontakt mit dem Kundendienst/Webmaster kam ich mit meinem Paßwort immer noch nicht rein, worauf selbiges von eGun gewechselt wurde. Daraufhin kam ich dann an meinen Account und mußte feststellen daß mit diesem jemand versucht hat ZFs im Wert so um die knappen 1500 Euronen zu vertickern. Wobei die dabei anfallenden Verkaufsgebühreninzwischen von eGun storniert waren (zudem glücklicherweise eh noch eine alte inaktive Bankverbindung hinterlegt war).

    Fazit : eGun-Account wurde gehackt und "geschangheit" um damit betrügerische Handlungen zu begehen.

  4. @Sigges ... nein ich habe kein "türkisches" Not-SG an der Wand. Ich schrieb ja daß es kriegsproduktionsbestimmt Abweichungen gab und habe mein SG, bei der Beantwortung der Frage, weder vermessen noch 100%ig nach Details geschaut. Daher bin ich auch nicht über den relativ hoch angebrachten Laufring gestolpert. ... Nur kurze Details/Unterschiede, mein Not-SG hat eine Klingenlänge von 30 cm und eine völlig andere Laufhalterung. Ein oben offener Laufring, direkt auf der Parierstange (also passend für das Gewehr M98). Wenn ich auf die Web-Seite "Sigges Bajonette" gucke dürfte/müßte es nach der "Carter-Skala" ein Modell 9 sein.

    Aber danke für den Hinweis. Ich sollte bzw. muß bei solchen Antworten doch etwas mehr Sorgfalt/Detailgenauigkeit aufbringen

  5. Abgesehen davon, daß es bei der Klingenlänge eh Herstellerbedingt Abweichungen gibt, dürfte es sich (so es ein Original ist) um ein Not-Seitengewehr für das dt. Gewehr 98 aus dem 1. WK handeln. Ich habe ein solches (Original) an der Wand hängen und von den eingestellten Fotos her paßt es. ... Kleinere Abweichungen sind Hersteller- und Produktionsbedingt bei diesen Kriegsfertigungen normal. ... So wie es aussieht eine Variante (Original oder gute Kopie/Sammleranfertigung) des Not-Seitengewehrs (Not-Bajonett) auf Grundlage des SG 98.

  6. Seitengewehre, Säbel usw. mögen sicher Waffen sein. Aber noch können und dürfen sie ganz normal (in einer abgeschlossenen) Wohnung an den Wänden hängen oder auf Vitrinen/Schrankwänden liegen. ... Das hinsichtlich Kinder und Jugendliche dafür zu sorgen ist, daß sie damit keinen Blödsinn machen dürfte eigentlich selbstverständlich sein ! ... Mein 8jähriger Enkel wird weder mit Uropas "Plempe" und Kavalleriesäbel, meinem Säbel, Dolch(en), Kampfmesser(n) oder aber dem superscharfen Solinger Küchenmessern auf der Straße rumrennen und "Ninja", "Ritter" oder ähnliches spielen. Sollte allerdings etwas passieren, ob nun mit SG oder Küchenmesser ... dann ist "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht", "fehlerhafte Aufbewahrung" eh ein gebräuchlicher Allerweltsvorwurf. Aber in meiner (für Unbefugte verschlossenen) Wohnung kann und muß ich weder Küchenmesser noch SG/Säbel unter Verschluß nehmen. ... Alles andere sind völlige "Überinterpretationen" der "höchste Sicherheits-Fraktion" und zum Teil völlig lebensfremd. ... Vieleicht sollten manche besorgte Bürger lieber ihre Kinder unter Verschluß halten ! :rotfl2:

  7. Bissel Schizophren und Paranoid werden wir ja wohl inzwischen alle ! ... Aber selbst größte Vorsicht und höchste Zuverlässigkeit und Verantwortung nutzen nichts, wenn in alter deutscher Stasi-/Blockwartmanier ein Denunziant oder im Bereich Waffen fach- und sachunkundige "ängstliche" oder "besorgte" Bürger meinen ihrer "Meldepflicht" nachkommen zu müssen. :rtfm:

  8. Mal zurück zur eigentlichen Ausgangsfrage. ... Bei mir war es vor ca. 2 Monaten, als ich auf Montage war, notwendig (wegen Wasserrohrbruch) eine Notöffnung meiner Wohnung (Havariefall/Schadensabwehr/-minderung) vorzunehmen. Meine Wohnungsverwaltung telefonierte mich an und bat um Zustimmung bzw. fragte ob jemand einen Wohnungsschlüssel hätte, da ihnen bekannt ist daß ich als LWB hinsichtlich Schlüssel bzw. betreten meiner Wohnung in Abwesenheit (neuerdings gibt es ständig irgendwelche Legionellenkontrollen u.ä. diverse "Zutrittswünsche") sehr eigen bzw. "unwillig" bin.
    Nun waren, typischerweise nach Mc Murphys Gesetz der größten Gemeinheit, weder Schwiegersohn, noch Ziehsohn, welche über einen Wohnungsschlüssel verfügen, erreichbar und man öffnete meine Wohnung mittels Schlüsseldienst. Mit dabei, weil ich dies wegen meiner Waffen (incl. diverser Deko-Stücke und "Antiquitäten", "Wandschmuck", Militaria usw.) ausdrücklich gefordert habe, als "Aufsichtsperson" eine MA der Wohnungsverwaltung. ... Nun ja, da ich mehr oder weniger überraschend für 10 Tage (erst hieß es lediglich 3 Tage ... aber "schnelle jähe Lageänderungen ...") mitten in der Nacht los bin ... standen sämtliche Zimmertüren offen. ... lange Rede kurzer Unsinn, angesichts diversen Wandschmucks in Form von Deko-Waffen, Säbeln usw. ... fiel der Blick der MA wahrscheinlich als erstes auf meine Deko-AK an der Wand meines Arbeitszimmers und die Dame war wohl etwas von den Socken (mein Ziehsohn, welcher später vor Ort auftauchte hat sie wohl vorsorglich ersteinmal beruhigt), da sie Waffen nur mit medienwirksam erzeugten Zerrbildern von "pöhsen Waffen", "Nazis" und "Amokläufern" assoziert.
    Folge dieser Wohnungsöffnung war daß meine Wohnungsverwaltung mich bei Polizei und Ordnungsamt anzeigen wollte, da Waffen an den Wänden hängen. ... Habe ich ersteinmal den Chef der WV angerufen und ihn gefragt ob seine MA im Bereich Waffen "Fach- und Sachkundig" sind, ob sie Dekostücke denn von scharfen Waffen unterscheiden könnten ... und wenn sie schon in Zimmern in welchen sie nichts zu suchen haben "rumschnüffeln" den schönen großen verschlossenen Panzerschrank, in welchem meine schußfähigen Waffen ordnungsgemäß verwahrt sind, nicht gesehen hätten ? ... Nach kurzer Diskussion über "Denunziantentum", "vorbeugendem Gehorsam" usw. habe ich ihn darüber informiert daß ich, zwecks Kontrolle, das O-Amt selbst informiere. ... Die zuständigen Sachbearbeiter des O-Amtes Leipzig machten mir daraufhin einen Kontrolltermin und kamen dann zur "Nachschau". Ordentlich, freundlich und gemäß Vorschrift wurde die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen/Munition, Übereinstimmung meiner Waffen mit den Eintragungen in den WBKs kontrolliert, sowie lächelnd meine Wanddekoration zur Kenntnis genommen. Die Kontrolle dauerte 10-15 Minuten, alles i.O.. keine Beanstandungen ... und "Fall erledigt".

    Was diese "Kurzgeschichte" allerdings auch zeigt ... ein Teil der Bürger unserer heutigen "Zivilgesellschaft" reagiert auf "Waffen" völlig hysterisch und ist in Versuchung, selbst wenn man informiert ist daß der Bürger LWB ist (die MA der WV sollte ja beaufsichtigen daß keiner der Handwerker unbeaufsichtigt durch meine Wohnung kraucht und evtl. Wertgegenstände entwendet ... womit nicht nur "Waffen" gemeint sind !), am liebsten irgendwelche "Sondereinsätze" diverser "Behörden" auszulösen.

    Kurzer "Nachbrenner" ... im ländlichen Raum (bzw. in Gebieten mit "jagdlicher oder militärischer Tradition") werden Waffen wesentlich eher toleriert bzw. als "Alltags-/Gebrauchsgegenstand" betrachtet als in Großstädten. ... Da wird man selbst mit einem Taschenmesser fast unter "potentieller Meuchelmörder" einklassifiziert.

    Meine Nachbarn wissen daß ich Sportschütze und Sammler bin, da gibt es weder Probleme noch "Vorurteile". ... Wär ich selbst, Schwieger- oder Ziehsohn bei der Wohnungsöffnung dabei gewesen hätte es gar kein "Problem" gegeben.

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