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Taurus357

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  1. Jetzt wurde viel geschrieben.... einer direkt leicht "beleidigt" hatte man den Eindruck, nur weil man nachfragt wo das steht. Und dann liest man die Angaben und da steht eben nichts davon, dass Erben berechtigt sind alte Schränke weiterzuverwenden. Wir reden hier von Erben die noch keine Sportschützen oder Jäger sind und somit die Waffen (sofern Platz vorhanden) in bereits vorhandene EIGENE alte A/B-Schränken mit Bestandschutz einstellen dürften. Wir reden hier auch nicht von Ausnahmen die vielleicht ein Sachbearbeiter macht, sondern was die Regel ist. Das einzige was ich mir vorstellen kann ist eben das was Fyodor geschrieben hat und das wäre dann etwas was ein SB einem bestätigen müsste (sollte). Hier nur mal zwei "alte" Quellen dazu die damals schon davon geschrieben haben, dass Erben im Grunde sich neue Schränke anschaffen müssten. https://www.jagdverband.de/content/antworten-auf-fragen-zum-neuen-waffengesetz https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-land-nachrichten/verschaerftes-gesetz-fuer-waffenbesitzer-21364-art1583640.html Über Sinn und Unsinn dieser Regel möchte ich gar nicht schreiben, vor allen nicht bei Bestandsschränke die ein Waffenbesitzer schon hatte und einfach einem anderen Waffenbesitzer (der das auch schon vor der Verschärfung der Tresorregel war) aus welchen Gründen auch immer verkauft. Mich hatte nur interessiert wie das mit den Erben ist weil Sal-Peter es anders geschrieben hatte.
  2. Kann man das irgendwo mit den "direkten Erben" nachlesen bzw. gibt es dazu Urteile? Soweit ich das mal gelesen habe, können A/B-Schränke nicht vererbt werden und der Erbe müsste sich im Falle auch einen min. 0-Schrank kaufen. Ebenso (das jetzt nur am Rande) können eingetragene A/B-Schränke auch nicht von einem Alt-Schützen an einen anderen Alt-Schützen weitergegeben werden.
  3. Ich hatte (Haus leider inzwischen verkauft) selbst einen Waffenraum (Amtsprache ist aber Wertschutzraum gewesen) mit Tresortüre (VDS-1). Damals wegen bestreben der roten WBK. Bei mir in Sachsen hatte ich damals zuerst bei der Behörde nachgefragt wie das abläuft und da wurde mir gesagt, dass in unserem Fall das LKA die Vorgabe macht. Somit kam es zu einer Terminabsprache und das LKA Dresden schickte jemand vorbei. Der hat sich mein Haus angeschaut und vor allen die Umgebung. Die Umgebung war im wichtig, vor allen ob man einsam, zentral, von anderen Häusern umgeben oder sogar vielleicht in einem sozialen Brennpunkt wohnt. Ich wohnte da normal, mit normalen Wohnhäusern drumherum. Die Vorgabe für den Raum war dann, dass ich zwei meiner Innenwände mit Betonwände verstärkt habe. Das Fenster hätte ich gegen ein Sicherheitsfenster und einem Außengitter aus Manganstahl sichern müssen, plus Blickdicht nach innen mit Folie versehen. Kosten (besonders wegen dem Mangalstahllgitter) waren dafür aber zu hoch, so dass es zugemacht wurde das Fenster, auch mit Beton. Außenwände sind 60cm dick bei dem Haus. Ein Belüftungssystem wurde eingebaut, aber wichtig auch hier, nicht gerade, sondern gebogen musste das Rohrsystem sein. Gebogen deshalb, damit man nicht eine Art Anker durchschießt und dann die Öffnung sich rausreißt. Zusätzlich hatte ich als Auflage eine Alarmanlage (VDS zugelassen) zu installieren, mit Handyaufschaltung. Alles das habe ich dann umgesetzt und das LKA hat sich das dann nochmals angeschaut und geprüft. Ich habe dann auch von meine Behörde schriftlich bestätigt bekommen, dass ich einen Wertschutzraum nach VDS-1 habe.
  4. Da hat es unser Steve Lee (I like Guns) aber extrem schwer, der wohnt doch in Australien. Kein Wunder also, dass er für den Videodreh nach Cambodian gefahren ist.
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