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magic

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  1. magic

    Bye bye Tomcat

    ...so 'en Quatsch - da wird nix ausgebaut - ich lasse sie mir auf 4mm M20 und Halbautomat umbauen So, muß mal schnell ´nen Lottoschein ausfüllen gehen - 16 Millionen sollten für ´ne gebrauchte A10 doch reichen, ODER ???
  2. magic

    Bye bye Tomcat

    ...melde mich zum Dienst 7. FlaRgt - ebenfalls 2. Batterie Todendorf - zwei mal die Trosse vom Schleppziel durchgeschossen = 2 Kästen Bier ...mein Arbeitsplatz damals: Schade um die Tomcat - hatte was besonderes. Aber mein absoluter Favorit ist und bleibt die A10 - wenn es die mal bei Ebay gibt, kauf ich mir eine
  3. magic

    Neues Zitat?

    Der natürliche Aufenthaltsort von Schweinen ist der menschliche Magen.
  4. ...sooo, jetzt haben wir viele Meinungen, Satire und Ironie gelesen - aber wie bekommen wir die Kuh vom Eis? Sind die Herren im Ministerium beratungsresistent, oder kann man durch gezielte Aufklärung noch etwas rumreissen? Wir sollten uns überlegen, ob wir den Veranstalter in irgend einer Weise unterstützen können. Per mail-Aktion oder Unterschriftensammlung etc. Wie sieht es mit der Ordungsbehörde in Kassel aus? Die müssten doch bestätigen können, dass es in den letzten 2 Jahre keinerlei Beanstandungen oder Vorfälle gegeben hat? Eine weitere Beschränkung, als den Eintritt erst mit 18 Jahren (was ich übrigens immer noch für schwachsinnig halte) sollten wir nicht akzeptieren.
  5. magic

    speedsec cw5

    Hi Tom, mach Dir nix draus, auch einfache Dinge brauchen eine ausführliche Anleitung. Also ich finde das 5CW ziemlich "selbserklärend" - ich geb´meine Wumme ja auch nicht zum Putzen lassen zum Büchsenmacher Sinnlose Anleitungen gibt es genug auf der Welt. Siehe hier: Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA) § 1 Definition Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück. § 2 Anwendungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt § 3 Sitzgebot Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt. § 4 Vorbereitungen Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben. § 5 Sitzposition Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet. § 6 Darmentleerung Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. § 7 Sichtkontrolle Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden. § 8 Reinigung des Rektums Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen. § 9 Reinigung des Aborts Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen. § 10 Verlassen des Aborts Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt. § 11 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft ...na dann mal gutes gelingen
  6. In Antwort auf: nur noch im Seesack und per S- und U-Bahn transportieren ... na Mausebär, war da nicht noch was von wegen Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln?? Datt iss nu wirklich nicht erlaubt.
  7. Ich würde erstmal (als Unbeteiligter) die Bälle flachhalten. Auf Grund einer email hier eine Analyse der Sachlage durchzuführen halte ich für sehr gewagt. Wenn ein SEK ausrückt muß schon was im Busche sein - die kommen zu keiner normalen Kontrolle. Vielleicht gab´ es eine Anzeige, weil jemand illegale Waffen vermutete?? Es gibt viele Erklärungen und die können nur die Beteiligten geben. Aber zu den Kontrollen an sich: ich dachte nur die Herren des Bundesverwaltungsamtes dürfen kontrollieren?? Kann eine solche Kontrolle durch die örtliche Waffenbehörde durchgeführt werden?? MfG Kai
  8. Als ich vorhin an meiner alten Kaserne vorbeigefahren bin dachte ich so bei mir; Was passiert eigentlich mit den noch vorhandenen Bunkeranlagen?? Die wären doch ideal zum Schiessstandbau geeignet. Keine Lärmbelästigung, absolut Wind- und Wetterfest und eine starke Lüftungsanlage mit Filtern ist auch schon drin. Einen Tresor an der Wand und im Boden zu verankern dürfte auch kein Problem sein, und die Eingangstür hält jeden Einbruchsversuch ab. Kann man solche Anlagen überhaupt anmieten, oder kaufen?? Oder werde diese Anlagen immer noch "in Reserve" gehalten?? Wenn sie frei sind, könnte sich so mancher Schützenverein den teuren Neubau mit Umweltauflagen etc. sparen. Hat da jemand Infos ?? MfG Kai
  9. In Antwort auf: Wie definierst du denn "Umgang", so dass ein siebenjähriger WBK-Inhaber (enthält Erlaubnis zum Besitz = zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt) die Waffe nicht "besitzen" darf, ein jugendlicher Schütze auf dem Schießstand oder ein Jugendjagdscheininhaber hingegen schon? Knight, das sind die kleinen aber feinen Spitzfindigkeiten. Wie schonmal geschrieben beudeutet Umgang, die tatsächliche Gewalt auszuüben. Die Definition "tatsächliche Gewalt" beudeutet wiederum, nach eigenem Willen einen Gegenstand besitzen, transportieren, einsetzen oder gebrauchen zu können. Dies ist z.B. für Jugendliche auf einem Schiessstand UNTER AUFSICHT nicht der Fall !!! Hier handelt der Jugendliche nicht nach eigenem Willen, sondern unter Anleitung und unter Aufsicht. Er bekommt genau gesagt, was er darf und was nicht. Start und Ende des Schiessens werden angesagt und danach die Waffe wieder verschlossen. Dies ist meine persönliche Meinung zu dem Thema, haben die Herren RA´s noch was zuzufügen? MfG Kai P.s.: Können die Vereinskameraden des Verblichenen nicht die Waffen auf eine Vereins-WBK verwahren (bis zum 18.ten Geb.). Der Inhaber der WBK muß ja nicht der rechtliche Besitzer der Waffen sein.
  10. In Antwort auf: Der §2 Abs 2 ist schon ein Hammer, der mir so noch gar nicht aufgefallen ist! Wenn man den als absolut betrachten würde, hieße das, dass auch ein Jugendjagdscheininhaber oder auch jugendliche Schützen auf dem Schießstand nicht mit Waffen (also auch z.B. Luftgewehre) umgehen dürften. Hi Knight, ich glaube falcon hatte schon mal gepostet, das der "UMGANG" im waffenrechtlichen Sinne mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt einhergeht. Wenn ein Jugendjagdschein-Anwärter oder Jugendlicher mit dem bösen Schiessgewehr aber auf dem Stand, nach Anweisung und unter Aufsicht schiesst, kann er eben nicht die tatsächliche Gewalt ausüben. Mal vom Waffenrecht abgesehen, was sagt das BGB eigentlich zu minderjährigen Erben? Muß hier nicht z.B. auch ein Treuhänder das Erbe bis zur Volljährigkeit verwalten? Da könnte man sich doch auch darauf beziehen. MfG Kai
  11. In Antwort auf: warum taucht in sätzen, die sich um munitionsanmeldung drehen immer das wort "muss" auf? Ist doch vom FWR geklaut Aber stimmt, es hätte was das Wort "muss" durch "darf" zu ersetzen. Wenigstens habe ich nicht "Sehr geehrter Damen und Herren" geschrieben. Falcon, Du schreibts in letzter Zeit immer so misteriös. Hab´ich nun ein Freibier oder zahl ich Depp jetzt Dosenpfand? Im Ernst, kannst Du nicht schon mal sagen, was unterschwellig immer nur angedeutet wird? Ist solch eine Anmeldung ein "Persilschein" für alle Zeiten?Am Gesetz ändert sich bis nächste Woche sowieso nix mehr, lass uns an Deinem Wissen teilhaben. MfG Kai
  12. Ich war vorhin auf dem Amt. Die Anmeldung wurde erstmal ohne Kommentar angenommen (es war Quasi schon Feierabend )und Eingang quittiert. Ob das alles so in Ordnung sei, könne auf die schnelle nicht geprüft werden (der Zeiger sprang schon in Richtung 3 vor Zwölf) . Gegebenenfalls meldet sich der zuständige Kollege bei mir. Schaun mer mal. Gelbe WBK NEU für Sportschützen sei leider noch nicht verfügbar. Aber man habe extrem viel zu tun mit Anträgen auf einen kleinen Waffenschein. Meinen Entwurf von oben habe ich nochmal geringfügig verändert. Wer es nutzen will -> copy&paste an - Waffenbehörde - Meldung von Munitionsbesitz gem. § 58 Abs. 1 WaffG (2003) Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 58 Abs. 1 WaffG (2003) bin ich bis 31.08.2003 verpflichtet, Munition zu melden, für die ich seit 01.04.2003 keine Erwerbserlaubnis mehr habe. Ich bin Inhaber einer Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz und habe mir vor dem 01.04.2003 berechtigt Munition für Vereins- und Leihwaffen geladen. Über diese Munition übe ich noch den Besitz aus. Nach § 58 Abs. 1 WaffG muss meine Meldung lediglich die Munitionsart enthalten. Hiermit zeige ich an, dass ich im meldepflichtigen Besitz von Patronenmunition (Anlage 1 zum WaffG Abschnitt 1, Unterabschnitt 3, Ziffer 1.1) bin. Diese Anmeldung gilt laut Gesetz als Besitzerlaubnis. Mit freundlichen Grüßen redlicher Schütze Eingangsbestätigung: Bitte quittieren Sie mir hier den fristgerechten Erhalt meiner Munitionsanmeldung.
  13. Ich faules Stück habe mich nun aufgerafft und aus verschiedenen Formularen was zusamengebastelt. falcon, carcano - wird das hier in Ordnung gehen? --------------------------------------- von redlicher Sportschütze an Landratsamt - Untere Waffenbehörde - Ort, Datum Meldung von Munitionsbesitz gem. § 58 Abs. 1 WaffG (2003) Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 58 Abs. 1 WaffG (2003) bin ich verpflichtet, Munition zu melden, für die ich keine Erwerbserlaubnis mehr habe. Ich bin Inhaber einer Erlaubnis nach §27 Sprengstoffrecht und habe mir Munition für Vereins- und Leihwaffen geladen. Nach § 58 Abs. 1 WaffG muss meine Meldung lediglich die Munitionsarten enthalten. Hiermit zeige ich an, dass ich im meldepflichtigen Besitz von Patronenmunition (Anlage 1 zum WaffG Abschnitt 1, Unterabschnitt 3, Ziffer 1.1) bin. Diese Anmeldung gilt laut Gesetz als Besitzerlaubnis. Mit freundlichen Grüßen redlicher Sportschütze ---------------------------------------- MfG Kai P.s.: schon jemandem aufgefallen, dass im FWR Formular "Sehr geehter Damen und Herren" steht ?
  14. In Antwort auf: @Magic Bist Du auch aus Kassel??? ...zum Kasseläner hats nicht gereicht, mein Vater ist von "usswärts" Ansonsten - ja, ich bin Nordhesse ; und das ist auch gut so MfG Kai
  15. VISIER sucht gerade jemanden. Kontakte doch mal Uli oder David. Ansonsten schau ab und zu mal hier rein : http://www.heckler-koch.de/html/german/com...5_01_index.html Da sind ab und an recht interressante Angebote drin. Und Herr Schmid ist recht nett am Telefon Ansonsten sieht es in der Waffenbranche (was Sportschützen und Jägerbedarf angeht) eher nicht so rosig aus. Mit Wiederladeartikeln kann man zwar auch Geld verdienen, aber es gibt schon zu viele sehr gute Anbieter. Am besten drehst Du einen Film "Bowling for Berlin" oder so ähnlich Viel Spaß bei Deiner Suche - villeicht trifft man sich mal auf dem ein oder anderen Stand in Kassel, um Kassel und um Kassel herum?? MfG Kai
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