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IGNORED

Laienrichter zur Nachschau


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo

vergangenes Wochenende unterhielt ich mich mit einem Schöffen. Er ist irgendwie verwand mit mir und wir können ganz gut miteinander. Es kam das Thema "unangekündigte Kontrolle" auf den Tisch. Meine Meinung: Verstoß gegen das GG und nicht Rechtsstaatlich. Seine: Wie soll sonst festgestellt werden, daß richtig gelagert wird und wer schon sowas hat, sollte verständnis aufbringen. Zum Schluss erklärte er mir, daß er 76 eine KW angemeldet hat, die er vorher in Italien gekauft hat und die seitdem in einer Geldkasette liegt. Ich erkundigte mich, ob die Geldkasette so ein Blechding mit Schlüssel ist und erklärte ihm die falsche Lagerung. Er meinte, das das doch vollkommen ausreichend ist. Von einem Gesetzesverstoß wollte er nichts hören. Ist schließlich keine Munition dabei und liegt doch schon immer da. Ach ja, er hat eine halberwachsene Tochter.

Steven

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Hallo

vergangenes Wochenende unterhielt ich mich mit einem Schöffen. Er ist irgendwie verwand mit mir und wir können ganz gut miteinander. Es kam das Thema "unangekündigte Kontrolle" auf den Tisch. Meine Meinung: Verstoß gegen das GG und nicht Rechtsstaatlich. Seine: Wie soll sonst festgestellt werden, daß richtig gelagert wird und wer schon sowas hat, sollte verständnis aufbringen. Zum Schluss erklärte er mir, daß er 76 eine KW angemeldet hat, die er vorher in Italien gekauft hat und die seitdem in einer Geldkasette liegt. Ich erkundigte mich, ob die Geldkasette so ein Blechding mit Schlüssel ist und erklärte ihm die falsche Lagerung. Er meinte, das das doch vollkommen ausreichend ist. Von einem Gesetzesverstoß wollte er nichts hören. Ist schließlich keine Munition dabei und liegt doch schon immer da. Ach ja, er hat eine halberwachsene Tochter.

Steven

Super :peinlich:

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Gesprächspartner um einen Schöffen handelt ist genauso irrelevant

Hallo Hephaistos

normalerweise schon. Aber im Gespräch kam auch der Prozess gegen den Vater von Tim K. vor, und der Schöffe hätte ihn genauso, wenn nicht etwas ärger verknackt. Da war schließlich Mun mit im Spiel, so seine Meinung. Immer nach dem Motto: wir sind alle Grün, die dunkelgrünen setzen sich nach hinten und die hellgrünen nach vorne.

Steven

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Du hast es ja schon gesagt "Laienrichter".

Wenn er die so mag, dann ist da ja wohl eine unangekündigte Kontrolle fällig ... :gutidee: .

Megapeinlich !

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Genau, sowas muß natürlich öffentlich ausgewalzt werden... hast Du vielleich noch einen Namen dazu?

:wacko:

Solange er diesen dann der Waffenrechtsbehörde mitteilt, langt das doch. :spiteful:

Vielleicht werden dann einige Ansichten revidiert. :diablo:

Da passt der Satz, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht wie die Faust aus Auge. :rolleyes:

Yup!

Irgendwie haben leider viele, auch so einige LWB, seltsame Ideen zum Waffenrecht und scheinen in einer eigenen Traumwelt zu leben - so oder so. :peinlich:

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Genau, sowas muß natürlich öffentlich ausgewalzt werden... hast Du vielleich noch einen Namen dazu?

:wacko:

Hallo Fyodor

können wir deiner Meinung nach nur noch Themen diskutieren, die das rosarote Tabatukaland betreffen oder liegt es an meiner Person? Falls Letzeres, das könnten wir in den anderen Bereich verschieben, da ist es besser aufgehoben.

Ich gehe mal davon aus, daß hier keine Staatsaktion vom Zaun gebrochen wird, um diesem Schöffen der gesetzlichen Represalie zuzuführen. Und ich werde ihn, auch unter der Folter, nicht anschwärzen.

Steven

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Und ich werde ihn, auch unter der Folter, nicht anschwärzen.

Vielleicht solltest Du nochmal, unter Nennung der gesetzlichen Grundlagen, die er ja selbst nachlesen kann, auf ihn einwirken, dass er seine KW doch richtig verwahren soll. Ein Hinweis auf entsprechende günstige Angebote für Behältnisse im Baumarkt und die evtl. negativen Folgen einer Kontrolle könnte vielleicht auch helfen...

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Ich verstehe immer noch nicht, was die Sache mit seiner "Nebentätigkeit" zu tun hat!?

Hallo dkp

eigentlich gar nichts. Nur in diesem speziellen Fall sollte gerade er nicht mit zweierlei Maß messen. Er entscheidet evtl. kraft seiner "Nebentätigkeit" darüber, ob einer ein Verbrecher ist und ist im gleichen Atemzug davon überzeugt, daß er mit exakt demn gleichen Delikt nichts Schlimmes macht.

Steven

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Vielleicht solltest Du nochmal,, auf ihn einwirken, dass er seine KW doch richtig verwahren soll.

Hallo

genau das habe ich schon getan, leider ohne großen Erfolg. Aber ich werde nicht locker lassen, bis auch er bekehrt ist.

Steven

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eigentlich gar nichts. Nur in diesem speziellen Fall sollte gerade er nicht mit zweierlei Maß messen. Er entscheidet evtl. kraft seiner "Nebentätigkeit" darüber, ob einer ein Verbrecher ist und ist im gleichen Atemzug davon überzeugt, daß er mit exakt demn gleichen Delikt nichts Schlimmes macht.

Da stimme ich Dir natürlich zu. Da ein Laienrichter aber nunmal Laie (hinsichtlich des Rechts, aber nicht weniger auch der objektiven Gerechtigkeit) ist, kann er es nicht. Diese ganze Laienrichter-Geschichte im Strafrecht ist ohnehin ziemlich zweifelhaft...

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... Er entscheidet evtl. kraft seiner "Nebentätigkeit" darüber, ob einer ein Verbrecher ist...

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Verhältnis von Berufsrichtern zu Schöffen regelmäßig recht ... äh kontrovers ist.

Bei meinem letzten Erscheinen vor dem VG in eigener Sache gaben die Berufsrichter mir recht, während die beiden Schöffen dreinblickten, wie grimmige Oger, die mich am liebsten hätten auffressen wollen, wenn man sie denn von der Leine gelassen hätte. Ich war stark versucht, nach dem Ende der Veranstaltung die beiden Herren mit den Worten

"Bitte noch einen Moment sitzen bleiben und weiter so grimmig dreinschauen - ich möchte noch ein Foto als bleibendes Andenken machen" anzusprechen...

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Hallo

genau das habe ich schon getan, leider ohne großen Erfolg. ...

... das entspricht den Erfahrungen, die ich in meiner eigenen Familie gemacht habe.

Sich nur nicht eingestehen müssen, selbst im Unrecht zu sein. :bad:

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Entschuldigung, aber dass es sich bei dem Gesprächspartner um einen Schöffen handelt ist genauso irrelevant wie der Zusammenhang zwischen dem holländischen Amokläufer und der Mitgliedschaft im Schützenverein.

Ersteres empfinde ich nicht als irrelevant. Schließlich sollte jeder, der Recht spricht das Recht auch kennen oder sich zu mindest, bei eindeutig irriger rechtsauffassung, belehren lassen. Hätte er den freundlichen Hinweis auf sein fehlverhalten zum Anlss genommen, sein Handeln den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen - all right. So No Go.

Insbesondere frag ich mich, warum die ordnungsgemäße Lagerung der gemeldeten Waffe nicht schon längst überprüft wurde (in Form einer Bitte um Nachweis ordnungsgemäßer Lagerung).

Zweiteres: Meine Zustimmung. Insbesondere da da viel Blödsinn geschrieben und erzählt wurde, in Unkenntnis des NL Waffenrechts. Meines Wissens nach war die Waffe nicht legal (MPi), der Täter hatte die Erlaubnis für 5 Waffen (jene omniösen 5 Waffenscheine), wobei er drei legale Waffen besaß.

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genau das habe ich schon getan, leider ohne großen Erfolg. Aber ich werde nicht locker lassen, bis auch er bekehrt ist.

Steven

Drucke ihm doch bitte das Info-Blatt Aufbewahrung des DSB aus (Link)

Wenn er Jäger ist, dann HIER die Jägervariante (gleiche Info, doppelt so teuer :ridiculous: )

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Wenn der Laienrichter jetzt klug ist, wird er demnächst ein geeignetes Behältnis anschaffen wenn nicht dann kann es bei einer Nachschau zu unangenehmen Folgen kommen. Er wird dann nämlich im dümmsten Fall teueres Lehrgeld bezahlen müssen. Gut ist ja nicht mein Geld, trotzdem schade wenn man für eine solch einfach zu lösende Nachlässigkeit dann unter Umständen viel Aerger aufbürdet. Ich möchte nur an den Lehrer erinnern der wegen einer einzigen Patrone die er nicht besitzen durfte, zu 2000 Euro Geldbusse verknackt wurde. Dies sollte Warnung genug sein.

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...Zum Schluss erklärte er mir, daß er 76 eine KW angemeldet hat, die er vorher in Italien gekauft hat...

Im Klartext: illegale Einfuhr, wenn auch verjährt (er wird dafür kaum vor 72 einen WES gehabt haben) und zum Glück für ihn rechtzeitig per Amnestie die vorige illegale Einfuhr von der Backe geschaffen? Und dann den Gutmenschen raushängen ggbr. zigfach geknechteten Sammlern u.a. LWB :peinlich: :peinlich:

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Frag' ihn doch mal was er macht, wenn bei ihm eingebrochen wird und die Waffe danach weg ist.

Würde er es melden?

Und was wäre wenn der/die Einbrecher woanders Munition herbekommen und danach ein Mädchen im Alter seiner Tochter mit dieser Waffe bedrohen, ausrauben oder schlimmeres anstellen.

Und sag' ihm doch einfach, dass ihr ja gemeinsam mal zum zuständigen SB gehen könnt er sich dort ja mal informieren kann. Ob er das Risiko eingeht?

Frag' ihn doch mal nach den Medienberichten über die Nachschauen bei LWBs. Was er denn davon gehört hat.

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