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IGNORED

Das Amt will mal wieder alles wissen


Beselin01

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:rolleyes: Dann gab es mit Sicherheit zu diesem Vorgehen der Behörde einen schriftl. Vermerk, ...

Den gibt/gab es handschriftlich in der Akte zu mir, aber weder in der Datei noch in der Akte des anderen. :heuldoch: Leider wollte man mir keine Kopie aushändigen. :AZZANGEL: Ich hätte ja die WBK und wüßte, was es sei. Aber diese WBK hat es eh in sich.

Bei sieben Eintagungen und sechs Waffen ist

  1. eine Seriennummer unvollständig und
  2. der dazu eingetragene Hersteller falsch,
  3. eine Seriennummer ist falsch,
  4. es fehlt der Hersteller dazu und
  5. dann ist auch noch die zugehörige Modellbezeichnung nicht richtig,
  6. wird das selbe Kaliber dreimal anders genannt,
  7. darunter ist es zweimal gar nicht das Kaliber der Waffe (die aber scheinbar trotzdem in dem falschen Kaliber beschossen wurde),
  8. ist die o.g. Überlassungsgeschichte und
  9. auch das berühmte "Kleinkalibergewehr" ohne Angabe des Typs enthalten.

Sämtliche Fehler und Unvollständigkeiten wurden in den letzten vier Jahren amtlicherseits und abweichend von meinen Erwerbsanzeigen vorsätzlich erfasst oder übernommen.

Meine anderen WBKs sind nicht ganz so schlimm. Aber auch da gibt es so Sachen wie ein "Sportgewehr", das ein entmilitarisierter Halbautomat ist. :closedeyes:

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Also ich muss sagen, sollte mir so ein Zettel ins Haus flattern, dann würde ich das einfach ausfüllen. Dementsprechende Kopien entgeltfrei auf dem Bürgermeistarmt im Rahmen der "Amtshilfe" fürs Landratsamt machen lassen. Dann sollen die das gleich zum SB schicken und für mich ist die Sache erledigt.

Salopp gesagt habe ich m. E. wichtigeres zu tun als mich mit der Behörde rumzustreiten. Da unternehme ich lieber mit meiner Familie etwas, bevor ich mich Stunden darüber informiere, ob die Behörde genau den Wortlaut schreiben darf / wie ich dagegen widerspruch einlege.

Außerdem bin ich persönlich dafür, dass man sämtliche Nachweise aller Art einholt, so werden endlich mal die schwarzen Schafe enttarnt. Ich finde es ungerecht, wenn ich alle Vorschriften einhalte, aber jemand anderes nicht und dieser dann keine Konsequenzen / Sanktionen "erleiden" muss. Als Sanktion muss es nicht ein Bußgeld sein, aber dass man sich einen teuren Waffenschrank anschaffen muss, ist doch auch schon etwas.

Ich weiß, dass ich mit meiner Meinung so ziemlich alleine dastehe, aber Euch trotzdem ein friedvolles Adventswochenende.

Gruß Ahoj

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Salopp gesagt habe ich m. E. wichtigeres zu tun als mich mit der Behörde rumzustreiten.

Von "streiten" war gar keine Rede. Ich und offensichtlich die meisten hier sehen die Behörde auch nicht als "Feind".

Ich möchte nur den Grund wissen, warum die Behörde Daten von mir wissen will, die haarklein bei ihr vorliegen (müssen).

Wenn es einen substanziellen Grund gibt, habe ich NULL Probleme, die entsprechenden Daten und Aufstellungen zu liefern.

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Also ich muss sagen, sollte mir so ein Zettel ins Haus flattern, dann würde ich das einfach ausfüllen. ...

Gruß Ahoj

"Sehr geehrte® Frau oder Herr Ahoj,

vielen Dank für die uns zugeschickten Nachweise. Jedoch erfüllen die uns übersandten Aktivitätsnachweise nicht die von notwendigen Anforderungen. Das Bestehen der Sportschützeneigenschaft kann nicht bejaht werden. Damit ist der Bedürfnisgrund zum Besitz ihrer erlaubnispflichtigen Schußwaffen entfallen oder hat nie Bestanden. Ihre WBK Nr. XYZ ausgestellt am tt.mm.jjjj von abc wird hiermit widerrufen. Sie sind nicht mehr berechtigt die Schußwaffen Peng, Paff und Bumm zu besitzen. Sie haben die sich noch in Ihrem Besitz befindenen Schußwaffen bis zum tt.mm.jjjj bei def zur Vernichtung abzugeben, oder einen Nachweis zu erbringen, dass die Waffen vernichtet worden sind oder welchem Berechtigtem sie übergeben wurden.

Gegen diesen ...

Mit vorzüglicher Hochachtung

..."

... und schon hast Du noch mehr zu tun als einfach einmal die Waffenrechtsbehörde schriftlich aufzufordern, sich bitte klarer, konkreter, rechtsnormbezogener und einfach prägnanter dabei auszudrücken, was sie denn da eigentlich will. ;)

Dein

Mausebaer

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Jeder Zusammenarbeitsverweigerer darf sich gern fragen, wer nachher den Schaden hat, wenn seine Akte nicht stimmt? Wessen Interesse es sein muss, dass seine Angaben stimmen? Hat die Behörde das Problem oder ihr, wenn bei irgendeinem Kram die Aussage kommt: Die Angaben des Waffenbesitzers stimmen nicht mit der Aktenlage überein?

Ich bin beeindruckt hier soviele lebenslang fehlerfreie User anzutreffen. Da kann man dann natürlich den Sturm im Wassergtlas losmachen, wenn ne SN wegen der Berichtigung der Aktenlage verglichen wird.

greetz

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Fehleinträge (wo Menschen sind........) wird es immer geben.

Zwei Beispiele:

Mein .357er war viele Jahre als "9 mm Revolver" eingetragen. Mich hatte es nicht gestört, aber das ist eine Geschichte für sich.

Meine SWS-2000 ist in meinem Europäischen Feuerwaffenpass als "S&W-2000" eingetragen worden.........

Bei meinem Umzug 1978 wollte der neue Sachbearbeiter beglaubigte Fotokopien meiner WBK's haben.

Hat er bekommen. Beglaubigt habe ich selbst.

Ich durfte das sogar, da in entsprechender Position.

Gruß Habakuk

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Bei meinem Umzug 1978 wollte der neue Sachbearbeiter beglaubigte Fotokopien meiner WBK's haben.

Hat er bekommen. Beglaubigt habe ich selbst. Ich durfte das sogar, da in entsprechender Position.

Hi,

NANANANANANA! Da muss ich doch berufsbedingt intervenieren! Die Beglaubigung in eigener Sache mag in "BULUBULU" möglich sein, nicht aber im Mutterland der Bürokratie! Sie ist mit mit Klauen und Zähnen zu verteidigen!

HOWGH, ich habe geschrieben!

WEBNOTAR

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Hallo webnotar,

absolut korrrrekt!

Ich hatte mich geärgert, dass die beiden Behörden so schlecht zusammenarbeiteten.

Wäre doch ganz einfach gewesen, meine Akte einfach an die für mich zuständige Kreisverwaltung zu schicken.

Allerdings meine Sicht der Dinge.

Deshalb habe ich das "Affentheater" mit der Beglaubigung ja gemacht. Ich hatte damit gerechnet, den ganzen Plunder wieder zurück zu bekommen......aber St. Bürokratius war's wohl zufrieden!

Was will man mehr.......... ;)

Gruß Habakuk

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:eclipsee_gold_cup: hola amigos,

Eintrag in WBK von 1971: "K98 8x57 IS Fundwaffe Ohne", die Waffe war ein Wasserfund hatte keine sichbaren Beschusszeuchen noch Hersteller noch andere Zeichen mehr,

war aber schießfähig...ich hatte mich nur gewundert dass die Auszieherkralle nicht mehr vorhanden war...nachdem ich ein Wachsabguss des Patronenlagers gemacht hatte wusste ich warum: das Patronenlager war durch nacharbeiten zu groß geworden so dass die Hülsen beim Schuss sich zu weit ausdehnen konnten und nicht zurückschrumpften, der Lauf war innen noch brauchbar, die Waffe wurde einem Büma zu vernichtung (Zettel für mich/Behörde) übergeben.

amigo Schwarzwälder,

bitte NICHT zu machen...das ist doch interessant was hier geschrieben wird

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

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eine Bitte an alle, die hier die fehlerhaften Einträge zur Belustigung einstellen:

bitte gut merken und jetzt schon oder nach Einführung des NWR der zuständigen Behörde melden! Dann können alle mithelfen, im NWR eine hohe Datenqualität zu erreichen :gutidee:

Harlekin

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eine Bitte an alle, die hier die fehlerhaften Einträge zur Belustigung einstellen:

bitte gut merken und jetzt schon oder nach Einführung des NWR der zuständigen Behörde melden! Dann können alle mithelfen, im NWR eine hohe Datenqualität zu erreichen :gutidee:

Harlekin

Oder zur Überzeugung der Absurdität des Vorhabens Nationales(w)affenregister beitragen und so durch das Unterlassen von Steuergeldverschwendung eine Steuerermäßigung ermöglichen. :blum:

Aber hat denn nun das Amt seinen Wisch zum Schreiben nachgebessert? :rolleyes:

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Kann ich toppen, auf 1973 WBK:

1x Englische Wehrmacht - gemeint war ein Enfield No4

1x Pistole Englische Wehrmacht - gemeint, Sten Mk2 in Vollauto

Ist die WBK heute noch gültig? Gibt's da ne Altbestandregelung. So ne STEN ist doch ne feine "Spaßspritze" - auch wenn schießen ja keine Spaß machen darf.

Oder zur Überzeugung der Absurdität des Vorhabens Nationales(w)affenregister beitragen und so durch das Unterlassen von Steuergeldverschwendung eine Steuerermäßigung ermöglichen. :blum:

OFF TOPIC: Ich hätte nichts gegen ein zentrales Waffenregister (genau so beführworte ich ein zentrales KFZ-Register). So könnte man jede Menge Verwaltungsaufwand sparen (in Ordnungsämtern und Zulassungsstellen) - man müsste nur wollen.

Hauptsache dieser Dummf*** hier geht mal zu Ende:

Mein Vorschlag:

Jeder der eine Prüfung "=Führerschein" macht UND eine "weiße Weste" hat (keine Gewalttaten im Führungszeugniss) sollte mit der Volljährigkeit Waffen nach Wunsch erwerben können.

Zur Steigerung der Sicherheit dieser wird jede Waffe auf den Käufer zentral Registriert, Verlust oder Veräusserung müssen umgehend angezeigt werden (Sorgfalltspflicht). Zur Gewalltprävention wird von jeder Waffe das Anschussgeschoss wie auch die Hülse (wenn vorhanden) aufeghoben und digitalisiert. Verwendung dieser Daten dann analog KFZ-Kennzeichen.

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Jeder der eine Prüfung "=Führerschein" macht UND eine "weiße Weste" hat (keine Gewalttaten im Führungszeugniss) sollte mit der Volljährigkeit Waffen nach Wunsch erwerben können. Zur Steigerung der Sicherheit dieser wird jede Waffe auf den Käufer zentral Registriert, Verlust oder Veräusserung müssen umgehend angezeigt werden (Sorgfalltspflicht).

Damit hast du (m.E.) mit wenigen Worten ein vernünftiges Waffenrecht umrissen.

Und unser Land würde keinen Deut "unsicherer" als mit dem derzeitigen, ziemlich heuchlerischen Bedürfnisprinzip.

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So

Ich hab mich mal an den Datenschutzbeaftragten von Meklenburg Vorpommern gewand.

Mit folgenden Text:

Bei mir steht mal wieder eine Waffenrechtliche-Überprüfung an

Ist ja auch nicht das Problem

Aber im Anschreiben wird einfach in der Überschrift "Waffenrecht"

geschrieben

deshalb vermute ich die Waffenrechtliche-Überprüfung.

Da ich nicht annehme, das die Frau XXXXX, mit mir darüber Diskutieren will.

Was mich ärgert ist, dass sie(Frau XXXXX)

1: Meine Telefonnummer haben will (Adressenhandel?? ´)

2: Sie möchte von mir eine Kopie einer Schiesskladde haben

Rückwirkend für die letzten 12 Monate

Laut Waffengesetzt sind wir Sportschützen aber gesetzlich nicht verpflichtet eine Schiesskladde zu führen.

Dadurch lassen sich auch Bewegungsprofile erstellen.

Problem für mich ist auch, dass,wenn ich diese Kopien nicht vorlege,

(was ich rechtlich ja nicht brauche) , ich wohl gezwungen werde,

(durch das Ordnungsamt XXXX ) meine Waffen zu veräußern.

Obwohl ich aktiv am Sportschießen teilnehme.

3: Wie kann man die Daten-Sammelwut des Ordnungsamtes XXXX stoppen??

Im Anhang das Anschreiben des Landkreises XXXXXXn/Ordnungsamt

Mit freundlichen Grüssen

XXX

Und nun Warte ich mal auf Antwort :gutidee:

B01

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