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IGNORED

Verfassungsbeschwerde II - Klagevorbereitung


Reiner Assmann

Empfohlene Beiträge

Sehr geehrte Legalwaffenbesitzer,

liebe Community,

die von uns beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat inzwischen eine umfangreiche gutachterliche Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde vorgelegt.

Auf Grundlage dieses Gutachtens haben wir uns nach reiflicher Überlegung entschieden, Verfassungsbeschwerde sowohl gegen die Regelungen zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen der ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung als auch gegen die erneute Verschärfung der Bedürfnisanforderungen zu erheben. Die Entscheidung haben wir auch im Hinblick auf die nach einer Kleinen Anfrage im Bundestag bekannt gewordene Absicht des Bundesministeriums des Inneren, von der Ermächtigungsgrundlage zur weiteren Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften Gebrauch zu machen, getroffen.

Unsere Anwälte haben bereits an einige Ministerien und Behörden Auskunftsansprüche nach den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen gestellt, um an zusätzliche Materialien zur Begründung der Verfassungsbeschwerde zu gelangen. Darüber hinaus sind wir natürlich an konkreten Informationen zum Vorgehen der Waffenbehörden in Umsetzung der angegriffenen Vorschriften interessiert.

Mit der Entscheidung für die Verfassungsbeschwerde stellt sich die Frage, wer in der Sache als Beschwerdeführer auftreten soll. Der Förderverein selbst kann dies als juristische Person nicht tun, wobei ich als Vertreter der FvLW sicherlich privat zeichnen werde. Die Empfehlung unserer Rechtsanwälte geht dahin, durch eine mögliche Fächerung der Antragsteller die gesamtgesellschaftliche Problematik zu verdeutlichen. Deshalb sollten möglichst nicht nur Sportschützen als Beschwerdeführer auftreten.

Interessant als möglicher Beschwerdeführer sind vor allem Personen, die ihre Waffen privat zu Hause aufbewahren, die auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit jedoch auch im Hinblick auf ihre Berufsausübung angewiesen sind. Zu denken wäre hier an Büchsenmacher, Berufsjäger und Sicherheitsdienstleister. Auch Jäger, die im Falle des Verlustes ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ihr Jagdrevier nicht mehr entsprechend nutzen können, wären als Beschwerdeführer geeignet. Die konkrete Betroffenheit ist nicht gefordert, da es um die negativen Folgen in privater wie auch in existentieller Sicht bei einer möglichen Kontrolle geht.

Im Kern geht es darum, zu verdeutlichen, dass hier völlig unverdächtige Bürger vor die Wahl zwischen dem Verzicht auf ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Gefährdung anderer grundrechtlich geschützter Güter (Berufsausbildung, Freizeitgestaltung, Eigentum) gestellt werden, ohne dass es hierfür eine hinreichend begründete Notwendigkeit gibt.

Für mögliche Mitzeichner entstehen keine Kosten.

Diejenigen, die sich vorstellen können, als Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren aufzutreten, möchten sich bitte an uns wenden. ( presse at fvlw .de )

Unterstützen Sie uns weiter mit Ihrer Spende für das anstehende und weitere Verfahren.

Werden Sie Mitglied bei der FvLW e.V.; - http://www.fvlw.de - wir brauchen Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße, Reiner Assmann

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Ich könnte es mir vorstellen. Welche Verpflichtungen ergeben sich für die Beschwerdeführer?

Für den Beschwerdeführer ergeben sich keine finanziellen Verpflichtungen.

Falls der Wille zur Mitzeichnung besteht, bitte kurzen Hinweis an die genannte Adresse mit Angabe der kompletten Personalien und --kurzer-- Darlegung der persönlichen Situation.

Bitte jedoch auf die obigen Ausführungen hierzu achten.

Dieser Aufruf wird auch an die Verbände versandt.

Reiner Assmann

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Keine finanziellen Verpflichtungen: gut!

Aber: welche dann ??

Gruß, kriegerlein

Hallo Kriegerlein,

es mag ja sein, dass

--die Welt durch und durch schecht ist,

--das Verbrechen und Schlechtigkeiten an jeder Ecke lauern und

--in jeder Suppe auch ein Haar zu finden ist,

aber was bitte soll denn hier noch dran hängen?

Mit leicht irritierten Grüßen, Reiner Assmann

@Fjäldor:

Die von Dir angesprochene Thematik werde ich mal den Verfassungsrechtlern vortragen.

Allerdings müsste ich mir dann eine andere Erfassung überlegen // da käme ich mit meiner Excel - Liste deutlich an meine Grenzen.

Grüße, Reiner Assmann

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...aber was bitte soll denn hier noch dran hängen?

Mit leicht irritierten Grüßen, Reiner Assmann

Persönliche Anwesenheit, Zeitaufwand.... usw. könnte es z. B. sein. Oder ist es das darlegen der Persönlichen Situation, Unterschrift, fertig?

Mit Verpflichtungen muss nicht unbedingt der Finanzielle Beitrag gemeint sein. Da wir allerdings alle keine Verfassungsrechtler sind ist mir der Ablauf nicht ganz vertraut, geschweige denn die Verpflichtungen eines Beschwerdeführers.

Gruß,

Thomas

Edith mein ich soll noch schnell meine persönliche Hochachtung vor dem Vorhaben und eurer Arbeit zum Außdruck bringen. In diesem Sinne, Hochachtung :)

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So sehe ich das aber auch. Man muss es mal erwähnt haben, aber wenn wir uns hier schon mit Mißtrauen begegnen, dann brauchenwir ert gar nicht weiter zu machen.

Die Jungs der FvLW haben es so zugesagt, damit ist das Thema für MICH erledigt!

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Hallo Kriegerlein,

es mag ja sein, dass

--die Welt durch und durch schecht ist,

--das Verbrechen und Schlechtigkeiten an jeder Ecke lauern und

--in jeder Suppe auch ein Haar zu finden ist,

aber was bitte soll denn hier noch dran hängen?

Mit leicht irritierten Grüßen, Reiner Assmann

@Fjäldor:

Die von Dir angesprochene Thematik werde ich mal den Verfassungsrechtlern vortragen.

Allerdings müsste ich mir dann eine andere Erfassung überlegen // da käme ich mit meiner Excel - Liste deutlich an meine Grenzen.

Grüße, Reiner Assmann

Hi Reiner,

das mit der Masse kommt mir halt in den Sinn, weil ich die Beschwerde der vorratsdatenspeicherung.de initiative recht gut verfolgt habe. Dort waren es 32000, soweit ich mich erinnere. das hat in den medien schon gewirkt. ob es das gericht beeindruckt, keine ahnung.

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das mit der Masse kommt mir halt in den Sinn, weil ich die Beschwerde der vorratsdatenspeicherung.de initiative recht gut verfolgt habe. Dort waren es 32000, soweit ich mich erinnere. das hat in den medien schon gewirkt. ob es das gericht beeindruckt, keine ahnung.

Ich war einer der 32000 und würde das hier auch wieder machen.

BBF

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Moin,

ich habe mit gezeichnet.

Entweder steht man hinter der Sache oder eben nicht!

WH Michael

sehe ich genauso. wenn ein thema wie die vorratsdatenspeicherung auf 32.000 kommt bei einem thema, dass alle angeht, dann sollten wir min. ein paar hundert sein, denke ich, ist dann auch ein argument für die presse später. ist aber nur meine meinung, wir das technisch bzgl. dem geplanten vorgehen aussieht, kann ich nicht sagen.

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@Reiner,

zu meiner person: Ich bin Schütze und ein noch nicht jagdpachtfähiger Jungjäger. Nachdem ich die Beschwerde schon finanziell unterstützt habe, würde ich sie gerne auch mitzeichnen. Falle ich durch das von Dir respektive den RA´s aufgestellte Raster durch oder wäre ich mit dabei?

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Ich würde auch gerne mitzeichnen, weiß aber nicht ob das paßt.

Ich bin Sportschütze, aber kein berufwaffenträger.

Wie sieht es den mit dem Bedürfniss aus?

ich finde es schon grenzwertig das mir bei Krankheit oder im hohen Alter einfach mein Besitz ohne Entschädigung weggenommen werden darf.

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An Alle die hier fragen, Reiner schrieb:

Diejenigen, die sich vorstellen können, als Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren aufzutreten, möchten sich bitte an uns wenden. ( presse at fvlw .de )

Ned schwätze, midzeichne!

Done!

------------------------------------------------------------------------------------------------

@all:

Nach Rücksprache mit den Verfassungsrechtlern stellt sich die Sache so dar, dass

eine quantitative Häufung einer bestimmten ("nur Sportschützen") Gruppe

keinen Zugewinn für die Klage bedeutet.

Ich bitte um Beachtung des ersten Beitrages!- - -Reiner

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Versteh ich irgendwie nicht ganz, also wer konkret gerade mit einem Fall betroffen ist, aus dem ihm Nachteile erwachsen könnten, der kann sich als Beschwerdeführer melden?

Alle anderen können aber trotzdem mitzeichnen?

Bitte noch einmal eine Erklärung, für die Leute die nicht so tief in der ganzen Juristik Grütze drinstecken.

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Versteh ich irgendwie nicht ganz, also wer konkret gerade mit einem Fall betroffen ist, aus dem ihm Nachteile erwachsen könnten, der kann sich als Beschwerdeführer melden?

Alle anderen können aber trotzdem mitzeichnen?

Bitte noch einmal eine Erklärung, für die Leute die nicht so tief in der ganzen Juristik Grütze drinstecken.

Mal so als Beispiel meine Mail:

Moin,

ich kann mir vorstellen die Verfassungsbeschwerde mit zu zeichnen.

Bin Jäger seit 1987, Begehungsscheininhaber, Hundeführer (DD mit eingetragenem Zwinger) und Verbandsrichteranwärter des JGHV.

Ich mache die Nachsuchen bei uns im Revier.

Ich bin da auf die Waffe und den Hund angewiesen.

Ohne Jagdschein keine jagdliche Hundeführung, keine jagdliche Hundezucht, keine Richtertätigkeit und auch keine Nachsuchen (Tierschutz ist auch Grundrecht).

Ich lebe auf dem Dorf und möchte nicht in die peinliche Situation kommen das vor meinem Haus ein Kontrollkommando steht. Da kann ich noch so Unschuldig sein, das Gesabbel geht dann hintenrum!

Mein Vermieter ist auch Jagdgenosse und jagt zeitweise bei uns mit, wenn ich mir nur so einen Besuch der Behörde vorstelle.....

Als selbstständiger Unternehmer bin ich absolut unbescholten und möchte nicht per Ordre Muffti kriminalisiert werden.

Ich denke mal das Reiner meint das sich aus allen betroffenen Gruppen Leute melden.

Je breiter das Spektrum der Beschwerdeführer umso besser.

Gerade wenn Schützen, Jäger, Erben, Büchsenmacher, Waffenhändler und Sammler an einem Strang ziehen macht das mehr Sinn.

Gruß Michael

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