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IGNORED

Umzug nach Belgien


Boudica

Empfohlene Beiträge

Hi Forumsmitglieder,

kennt sich jemand im Belgischen Waffenrecht aus?

Ich ziehe demnächst für begrenzte Zeit dahin, würde dort auch gern in einem Schießverein schießen, aber auch hier in Deutschland am Training teilnehmen, so oft ich kann.

Wie kann ich das organisieren?

Die Europäische WBK erlaubt ja nur die Mitnahme von Waffen für Teilnahmen an Wettbewerben.

Welche Regeln gelten für die Aufbewahrung von Waffen in Belgien?

Wäre toll wenn jemand hier Informationen hätte.

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Hallo!

Insgesamt ist die rechtliche Lage entspannter als in Deutschland (immerhin ist Belgien auch z.Zt. die "Waffenschmiede Europas"), allerdings war es auch mal besser. Früher, bis 2006 (?) waren alle Langwaffen frei ab 18 und Kurzwaffen mit minimalem Aufwand über eine Lizenz zu haben - alles ohne Registrierung. Dann gab es einen "Zwischenfall" mit 2 Toten und - schwupps - da hatte man den Salat. Die belg. Legalwaffenbesitzer haben sich aber recht effektiv gewehrt und das schlimmste verhindern bzw. rückgängig machen können.

Sofern du Flämisch oder Französisch verstehst, findest du alle Infos auf:

www.unact.be

MfG

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Neues Waffengesetz von 2008 erlaubt EU-Ausländer die für eine bestimmte Zeit nach Belgien kommen Ihre Waffen und Munition zu behalten die auf Ihren Eu. WBK stehen. Dieser WBK soll vorher zum Justizminister geschickt werden und ist mit dessen Stempel jeweils ein Jahr gültig.

Seit einigen Wochen neue Regeln zur Aufbewahrung : sind fast gleich wie in D.

Transport in VERschlossenen Koffer, Futral oder mit triggerlock. Munition separat.

Miquelet

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Neues Waffengesetz von 2008 erlaubt EU-Ausländer die für eine bestimmte Zeit nach Belgien kommen Ihre Waffen und Munition zu behalten die auf Ihren Eu. WBK stehen. Dieser WBK soll vorher zum Justizminister geschickt werden und ist mit dessen Stempel jeweils ein Jahr gültig.

Seit einigen Wochen neue Regeln zur Aufbewahrung : sind fast gleich wie in D.

Transport in VERschlossenen Koffer, Futral oder mit triggerlock. Munition separat.

Miquelet

Vielen Dank, das und der Link von fochino helfen mir weiter!

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  • 3 Jahre später...

Hallo,

auch wenn der Fred hier schon was älter ist, ich habe gerade den umgekehrten Fall.

Ein guter Freund ist Belgier und wird seinen ständigen Wohnsitz nach Deutschland verlagern.

1. Was muß er beibringen um die Waffe überhaupt nach D bringen zu dürfen

2. Was muß er tun um sie behalten zu dürfen, muß er als Belgier ein Bedürfnis nachweisen z.B. Schießsportverein?

3. Falls er kein Bedürfnis hat, muß er die Waffe dann blockieren wenn er sie behalten will?

vielen Dank schon mal vorab

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  • 2 Wochen später...

Für die, die es noch interessiert habe ich mich kundig gemacht.

Also wenn jemand (legaler Waffenbesitzer) nach Deutschland zieht, gilt das gleiche wie für jeden Deutschen.

1.) Die Person muß in Deutschland ein Bedürfnis nachweisen.

2.) Die Person muß nach Deutschem Recht eine Sachkundeprüfung ablegen.

3.) Ausfuhrgenehmigung der Belgischen und Einfuhrerlaubnis der Deutschen Behörden.

Alles andere ist illegaler Besitz bzw. illegale Einfuhr und ist demnentsprechend eine Straftat.

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