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IGNORED

Laser für Langwaffe


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo

heute war ich wieder mal über den Flohmarkt geschlendert. Bin in letzter Zeit ab und an mal da. Entspannt und die frische Luft tut gut.

Ich komme an einem Stand vorbei an dem einige ZFs rumliegen. Ich hin und entdecke, original verpackt, ein Laserzielgerät mit Vorrichtung zur Montage auf einer Schiene. Ich denke es war für Weaver. 18 Euro sollte das Ding kosten. War billiger Plastikschrott. Ich erkläre der netten, etwas stark mit weiblichen Atributen ausgestatteten Dame, daß das ein verbotener Gegenstand ist und wenn sie damit von der deutschen Ordnungsbehörde angetroffen wird, sicherlich hart bestraft wird, da sie dadurch den Fortbestand der BRD gefährdet. Sie antwortet mir mit osteuropäischen Akzent, daß das Teil vollkommen in Ordnung und ja noch ganz neu ist und fragt mich, was ich dafür zahlen möchte. Ich sage danke nein und gehe weiter.

Wahrscheinlich dachte sie, was war das für ein Spinner.

Steven

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:icon14: ... da hast du recht ...

mich hat der besitz einer lampe mit kabelschalter (die an keiner waffe war!)... incl. hausdurchsuchung! ... welche ich beim bund auf der suche nach IEDs genutzt habe !!! 750€ und über ein jahr streit mit meinem anwalt gekostet!

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:icon14: ... da hast du recht ...

mich hat der besitz einer lampe mit kabelschalter (die an keiner waffe war!)... incl. hausdurchsuchung! ... welche ich beim bund auf der suche nach IEDs genutzt habe !!! 750€ und über ein jahr streit mit meinem anwalt gekostet!

Seltsam, die Lampen und dazugehörige Kabel werden ganz legal bei Kieferle und Frankonia,Alljagd etc.

angeboten.

Eine Taschenlampe als Waffenfähiges Teil oder gar selbst Waffe?

Keinen Pfennig hätt ich bezahlt, den Anwalt hätte ich geraten seine Robe an den Nagel zu hängen und

sich einen ehrlichen Job zu suchen zB. im Handwerk.

Ich habe daheim mehrere Blitzgeräte mit Kabel und dazugehörigen Energieteilen das sind

dann alles Waffen??

Wie besch... sind eigentlich Behörden+Politiker in Deutschland?einfach nur :peinlich:

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Tröstet euch...

morgen (Trödel) muss ich meinem Sohn ausreden, dass das Butterfly, (die Dinger, die Papa ja im Giftschrank hat, kaputt werden die nicht gemacht, eins ist ein Andenken an unsere standesamtliche in Hamburg....) ein verbotener Gegenstand ist, er es somit net kaufen darf, auch wenn die dort zu 20 liegen...

Greetz, Tom

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Seltsam, die Lampen und dazugehörige Kabel werden ganz legal bei Kieferle und Frankonia,Alljagd etc.

angeboten.

Eine Taschenlampe als Waffenfähiges Teil oder gar selbst Waffe?

Keinen Pfennig hätt ich bezahlt, den Anwalt hätte ich geraten seine Robe an den Nagel zu hängen und

sich einen ehrlichen Job zu suchen zB. im Handwerk.

Ich habe daheim mehrere Blitzgeräte mit Kabel und dazugehörigen Energieteilen das sind

dann alles Waffen??

Wie besch... sind eigentlich Behörden+Politiker in Deutschland?einfach nur :peinlich:

siehe hier :

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...b-lampenset.pdf

und lies was auf der 2. seite ganz oben steht!

ich habe 150€ in die staatskasse gezahlt ... verfahren wurde eingestellt und der rest waren kosten für den anwalt!

aber so sieht es leider in deutschland aus!

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siehe hier :

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...b-lampenset.pdf

und lies was auf der 2. seite ganz oben steht!

ich habe 150€ in die staatskasse gezahlt ... verfahren wurde eingestellt und der rest waren kosten für den anwalt!

aber so sieht es leider in deutschland aus!

steht trotzdem auf tönenernen Füßen, da müsste jede Lampe die ein Kabel hat und batteriebetrieben

ist dazu zählen, daß ist und bleibt ein Unding wo will man da anfangen und wo aufhören??

Das ist meiner Meinung nach schon Grundgesetzwidrig, wenn jemand will kann er die Regelung auch

auf Suchscheinwerfer,Flutlichter und sonstwas anwenden.

Nicht alles was irgendwo in Gesetze gepackt wird muss auch rechtens sein.

Auf der anderen Seite dürfen MagLites mit Tonfagriff+Pfeffersprayaufsatz verwendet werden.

Hier sollten Gesetze mal endlich überarbeitet werden.

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steht trotzdem auf tönenernen Füßen, da müsste jede Lampe die ein Kabel hat und batteriebetrieben

ist dazu zählen, daß ist und bleibt ein Unding wo will man da anfangen und wo aufhören??

Das ist meiner Meinung nach schon Grundgesetzwidrig, wenn jemand will kann er die Regelung auch

auf Suchscheinwerfer,Flutlichter und sonstwas anwenden.

Nicht alles was irgendwo in Gesetze gepackt wird muss auch rechtens sein.

Auf der anderen Seite dürfen MagLites mit Tonfagriff+Pfeffersprayaufsatz verwendet werden.

Hier sollten Gesetze mal endlich überarbeitet werden.

meine rechtschutz fing am 01.01.08 an und da der fall von ende 2007 war wurde er nicht übernommen!

ich habe mich bei der sache auch mehr als nur geärgert ... aber kein verfahren also auch kein eintrag und keine probleme für meine berufswahl nach dem bund! die lampe mit kabelschalter war für mich nur ein arbeitsmittel ... ich hatte noch glück mit der staatsanwältin und auch die unterstützung meiner dienststelle ... die gesetze sind wie gummibänder!

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