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IGNORED

Schreiben DHL zum Versand von Waffen + Munition


Astanase

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Schreiben vom 14.02.08

Sehr geehrter Herr Fuchs,

ich darf Ihre Anfrage an Herrn Dr. Zumwinkel zum Thema Transport von Waffen und Munition wie folgt beantworten. 1) Munition ist als Gefahrgut national wie international von der Beförderung als Paket- wie auch als Express-Sendung ausgeschlossen. 2) Den internationalen Versand von Waffen haben wir aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen, die nicht nur in Versand- und Empfangs-, sondern auch in Transitländern zu beachten wären, in unseren AGBs für die Produkte Europack International, Europlus sowie grundsätzlich für alle Expressprodukte ausgeschlossen. 3) Für den nationalen Versand ist der Transport von Waffen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. ..............

weiter geht es hier: http://www.vdb-waffen.de/service/aktuelles.asp

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Als ich eine Waffe versendet habe, ging es über Pakexx.de. Diese haben ausdrücklich in den AGB`s darauf hingewiesen, dass sie auch Waffen + Munition transportieren. Abgeholt hat es allerdings DHL. Auf Nachfrage bei Pakexx.de, warum gerade DHL, wurde mir erkläret, dass Pakexx.de mit DHL eine Sondervereinbarung abgeschlossen hat.

Aber ansonsten kannste bzw. darfste bei DHL keine Waffen aufgeben. Das soll einer verstehen....

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Steinmi:

ERST lesen - DANN posten.

Halt' Dich dran. Alles, was Du wissen mußt, steht in Astanases Posting drin. Was der Hilfsposthaltervertreter in Unterkleinkleckerbach zu dir geäußert hat, interessiert hier keinen.

Carcano

Carcano:

Woher willst DU wissen, was ich wissen muss und was nicht!!! Solange ich nicht gegen die guten Sitten verstoße, interessiert es mich relativ wenig, was der Hilfs-IT-Security-Supervisor von Hiterdupfingen hier anprangert.

Daher halte Du dich daran:

ERST denken - DANN motzen.

Steinmi

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Carcano:

Woher willst DU wissen, was ich wissen muss und was nicht!!! Solange ich nicht gegen die guten Sitten verstoße, interessiert es mich relativ wenig, was der Hilfs-IT-Security-Supervisor von Hiterdupfingen hier anprangert.

Daher halte Du dich daran:

ERST denken - DANN motzen.

Steinmi

Falls ihr hier einen Kleinkrieg starten wollt, gibts eine Denkpause für Dich...

Hättest Du den Text von Astanase korrekt gelesen, hätte es gar keine solche Reaktion von Carcano gegeben.

Der Versand von Waffen innerhalb Deutschlands mit DHL ist absolut korrekt und NICHT ausgeschlossen. Er ist nur ausserhalb der Bundesrepublik ausgeschlossen. Du musst nur auf "eigenhändige" Zustellung achten (und bezahlen)...aber das hat nix mit der Post zu tun, sondern mit den Dir aus dem Waffenrecht obliegenden Pflichten...

Also Contenance

PePe

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Hallo!

Ich fasse das mal aus meinem Verständnis, nur bezogen auf das WaffG i. Verb. mit Schußwaffen, zusammen.

- ein Waffenhändler sollte demnach auf den Versand über DHL per Express + eigenhändig besser verzichten und sowas wie Overnite wählen.

Grund: Bei Verlust der Waffe könnte man ihm schon als wissenden Gewerblichen dann einen waffenrechtlichen Strick drehen.

Jedem Waffenhändler darf u. muß man unterstellen, daß er schon Ahnung von seinem Fachbereich, also WaffG, haben sollte.

- ein privater Verkäufer könnte (gewagte Vermutung meinerseits!) schon noch DHL, Express + eigenhändig in Anspruch nehmen.

Bei eventuellen Verlust wird ihm seine Behörde wahrscheinlich nicht gleich seine Zuverlässigkeit absprechen + einen Verstoß gegen das WaffG aussprechen.

Was aber wohl jeder unterlassen sollte: Keine der üblichen 7,- Euro Pakete über wen auch immer zu versenden!

Besonders bei eGun wird sich zeigen, welcher Anbieter, speziell Händler nun krass Flagge zeigt.

Gruß

Heinz

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- ein Waffenhändler sollte demnach auf den Versand über DHL per Express + eigenhändig besser verzichten und sowas wie Overnite wählen.

Grund: Bei Verlust der Waffe könnte man ihm schon als wissenden Gewerblichen dann einen waffenrechtlichen Strick drehen.

Gruß

Heinz

Soweit ich weiß stehen Händlern doch andere, günstigere Versandmöglichkeiten für Waffen zur Verfügung.

Jürgen

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Was aber wohl jeder unterlassen sollte: Keine der üblichen 7,- Euro Pakete über wen auch immer zu versenden!

Versand von Händler an Händler läuft genau mit diesen 7 Euro Paketen.

Es ist amüsant, wenn ich Waffen von Kollegen bekomme kommen die ganz normal, schicken mir Privatleute ist das immer ein Umstand weil dies Eigenhändig schicken.....

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ich meine 31,40€.

Korrekt...und bei überlangen Waffen (über 1,20 Paketlänge -z.B. langer Schwede etc) kämen nochmals 20 Teuros für Sperrgut hinzu...was je nach Entfernung schon eine Autofahrt sinnvoll erscheinen ließe :-)

Obs bei Overnight, Pakexx u.a. auch einen Zuschlag für Überlanges gibt, weiss ich nicht....

PePe

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Versand von Händler an Händler läuft genau mit diesen 7 Euro Paketen.

Es ist amüsant, wenn ich Waffen von Kollegen bekomme kommen die ganz normal, schicken mir Privatleute ist das immer ein Umstand weil dies Eigenhändig schicken.....

Tja, bei Händlern ist ja auch nicht wichtig, da der Händler ja immer berechtigt ist. Und seine Angestellten, oder sonstigen Beschäftigten sind immer als Erfüllungsgehilfen tätig und dürfen deswegen auch immer annehmen,da sie dies ja im Namen und Auftrag ihres Brötchengebers tun... Da hat ja dann die Post kein Problem mit der Zustellung, da keine Prüfung der Eigenhändigkeit erforderlich ist .

Beim Privatmann ist aber Frau/Tochter/Nachbar- you name it- ggfls. NICHT berechtigt i.S. des Waffenrechtes und dürfte deshalb keine wbk-pflichtigen Teile annehmen.

Die meisten Händler haben auch mit der zuständigen Poststelle/Postzusteller besser Kontakt und schliessen dort schon Zustellungen an "Fremde", also auch Nachbarn (örtlich) aus...

Im übrigen gibts auch mit der Post Sondervereinbarungen (je nach Paketaufkommen der Händler), die fürs gleiche Geld auch den Ausschluss der Alternativzustellung (also an Nachbarn etc.) beinhalten. Das hat nix mit "eigenhändig" zu tun, sondern stellt nur einen Ausschluss der Lieferung an andere, als Firmenangehörige, dar.

GF

PePe

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Tja, bei Händlern ist ja auch nicht wichtig, da der Händler ja immer berechtigt ist. Und seine Angestellten, oder sonstigen Beschäftigten sind immer als Erfüllungsgehilfen tätig und dürfen deswegen auch immer annehmen,da sie dies ja im Namen und Auftrag ihres Brötchengebers tun...

Das ist so pauschal gesagt - auch wenn es oft so zutrifft - nicht richtig, denn dessen Putzfrau, Hausmeister oder Buchhalter - unter Umständen auch dessen dort wohnhafte Frau oder dessen Kinder - sind das nicht unbedingt. Das sollte man also vorab zur Sicherheit klären.

Generell keiner besonderen Zustellungsart bedarf es hingegen wohl zu den Beschussämtern, zur PTB, zur BAM, zum BAFA, zum BKA etc.

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Das ist so pauschal gesagt - auch wenn es oft so zutrifft - nicht richtig, denn dessen Putzfrau, Hausmeister oder Buchhalter - unter Umständen auch dessen dort wohnhafte Frau oder dessen Kinder - sind das nicht unbedingt. Das sollte man also vorab zur Sicherheit klären.

Generell keiner besonderen Zustellungsart bedarf es hingegen wohl zu den Beschussämtern, zur PTB, zur BAM, zum BAFA, zum BKA etc.

Hausmeister, Putzfrauen etc. sind sehr wohl Erfüllungsgehilfen eines Arbeitgebers, solange sie dort in Brot und Arbeit stehen. Sonst dürften die Putzfrau(en) des BKAs oder der Beschussämter auch keine entsprechende Ware annehmen....

Und von Ehefrau etc. war hier auch keine Rede, sondern nur von Beschäftigten (das muss nicht, aber kann auch eine Ehefrau sein).

Und, vergiss bitte nicht, das die meisten Firmen eigene Vereinbarungen mit der BuPo/DHL haben und in deren Verträgen sind solcherart (Auslieferungssachen) ausgeschlossen. Deswegen hat die DHL/Post speziell die Trennung zwischen Geschäfts-und Privatkunden, um sich die Vertragsgestaltung besonderer Art offenzuhalten, die sie im Individualverkehr mit Privatkunden nicht hat (will)..

PePe

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