Zum Inhalt springen
IGNORED

"Waffenschein leicht gemacht"!


hasenjagd

Empfohlene Beiträge

Hallo! ->hoffe das Thema passt hier rein?

Durch Zufall bin ich auf die Google Anzeige von http://www.waffenschein.net/ gestoßen.

Da wird unter anderem behauptet: "Sollten Ihnen die enthaltenen Informationen nicht ausreichen, um

einen Waffenschein bzw. eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und auch zu bekommen,

dann erstatten wir Ihnen den Einkaufspreis zurück. Ohne Wenn und Aber!" :confused:

Nach meiner Aufassung impliziert der Inhalt der Webseite, das jeder ohne Rücksicht auf eine vorliegende Gefährdung,

einen Waffenschein bekommen kann. So was kann doch nicht war sein!? Da muss man sich nicht wundern,

wenn mal wieder die Gesetze verschärft werden um solchen Leuten das Handwerk zu legen.

Welche „Klientel“ das Angebot wohl nutzt, um an einen Waffenschein zu kommen... :peinlich:

/Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach meiner Aufassung impliziert der Inhalt der Webseite, das jeder ohne Rücksicht auf eine vorliegende Gefährdung,

einen Waffenschein bekommen kann.

Nein, das impliziert die Site nicht (vielleicht suggeriert sie es), aber lies mal, was dort wirklich geschrieben steht:

"Sollten Ihnen die enthaltenen Informationen nicht ausreichen..."

Ich kann Dir nämlich auch den Rat geben, mal eben zum Oberstaatsanwalt, zum Bundestagsabgeordneten oder zum Richter am Bundesverfassungsgericht zu mutieren.

Die Info reicht schon aus, allein an der Umsetzung (und für die ist der Leser von dem Wisch selbst verantwortlich) wird es hapern.

PS: Nein, ich weiß nicht, was in dem beworbenen Artikel steht oder nicht…

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der Einzelne nicht in der Lage ist, die angebotenen "Infos", die der Gimpel verkauft, auch erfolgreich umzusetzen, dann ist das sein eigenes Pech. Es wurde ja nur Geldrückgabe in Bezug auf die Unvollständigkeit der erhaltenen Informationen zugesichert. Nicht in Bezug auf die Erfolglosigkeit der Antragstellung. Wo also sollte das Problem liegen, außer vielleicht beim unzureichenden Empfängerhorizont, was man auch an manchen Postings hier und anderswo im Einzelfall ersehen kann. Na und ? Also nix mit Waffenschein und nix mit Geld zurück. Die "Klientel", die hier mal wieder antragstellenderweise befürchtet wird, braucht keinen Affenschein, sie kauft ihre Plempen ohnehin nicht beim Händler und frägt auch niemanden, wenn sie sie führen möchte......Und so dumm, solche "Informationen" zu kaufen, sind ohnehin nur wenige. Berufsverbrecher im OK-Bereich gehören eher nicht dazu....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der Einzelne nicht in der Lage ist, die angebotenen "Infos", die der Gimpel verkauft, auch erfolgreich umzusetzen, dann ist das sein eigenes Pech. Es wurde ja nur Geldrückgabe in Bezug auf die Unvollständigkeit der erhaltenen Informationen zugesichert. Nicht in Bezug auf die Erfolglosigkeit der Antragstellung. Wo also sollte das Problem liegen, außer vielleicht beim unzureichenden Empfängerhorizont, was man auch an manchen Postings hier und anderswo im Einzelfall ersehen kann. Na und ? Also nix mit Waffenschein und nix mit Geld zurück. Die "Klientel", die hier mal wieder antragstellenderweise befürchtet wird, braucht keinen Affenschein, sie kauft ihre Plempen ohnehin nicht beim Händler und frägt auch niemanden, wenn sie sie führen möchte......Und so dumm, solche "Informationen" zu kaufen, sind ohnehin nur wenige. Berufsverbrecher im OK-Bereich gehören eher nicht dazu....

:appl: Aber das mit dem Affenschein - das sollte bei den Käufern der Infos mal geprüft werden...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kann schon sein, das nur wenige dumm genug sind solche Infos zu kaufen - aber einen "guten Eindruck" hinterlässt es bei mir nicht. Grade auch im Hinblick auf die Berichterstattung der Medien. Warten wir es mal ab, bis der erste Pressemensch von dem "Angebot" erfährt und sich in einem sauber rechachierten Artikel darauf beizieht...

/Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es wurde ja nur Geldrückgabe in Bezug auf die Unvollständigkeit der erhaltenen Informationen zugesichert. Nicht in Bezug auf die Erfolglosigkeit der Antragstellung.

Hm, der fett markierte Teil dieser Formulierung

"Sollten Ihnen die enthaltenen Informationen nicht ausreichen, um einen Waffenschein bzw. eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und auch zu bekommen, dann erstatten wir Ihnen den Einkaufspreis zurück. Ohne Wenn und Aber!"

liest sich für mich allerdings auch wie eine Garantie. Ziemlich harter Tobak so was. Kann mir höchstens noch vorstellen, dass die genannten Fallkonstellationen in dem Buch so was von exotisch sind, dass sich kein normaler Antragsteller drauf berufen kann weil sie auf ihn nicht zutreffen.

Gerade in puncto Waffenschein allgemeinverbindliche Lösungen zu präsentieren ist mehr als :peinlich: . Vielleicht ja bald ein Kandidat für die Sendung "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" oder die Birne des Monats...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Sollten Ihnen die enthaltenen Informationen nicht ausreichen, um einen Waffenschein bzw. eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und auch zu bekommen, dann erstatten wir Ihnen den Einkaufspreis zurück. Ohne Wenn und Aber!"

liest sich für mich allerdings auch wie eine Garantie.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. So wie ich gehört habe, soll einer der Tipps sein ein Bewachungsgewerbe zu eröffnen. Dann sehe ich 2 Möglichkeiten:

1. Man macht von dieser Garantie gebrauch und fordert den Buchpreis zurück, weil es mit den (fragwürdigen) Tipps nicht klappt. Dann kommt die Frage, ob man es mit einem Bewachungsgewerbe versucht hat. Das verneint man. Somit greift die Garatie nicht, weil man ja genau diese Möglichkeit nicht probiert hat. Wer kann auch so mal eben spontan ein Bewachungsgewerbe eröffnen?

2. Man macht das tatsächlich. Dann ist in der Tat ein WS möglich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

......

2. Man macht das tatsächlich. Dann ist in der Tat ein WS möglich.

auch nicht immer. Manche Behörden argumentieren dann so, daß Du erst Aufträge haben mußt bei denen Du einen WS brauchst. Und die Aufträge bekommst Du nicht, weil Du keinen WS hast.

Gruß

alea

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

auch nicht immer. Manche Behörden argumentieren dann so, daß Du erst Aufträge haben mußt bei denen Du einen WS brauchst. Und die Aufträge bekommst Du nicht, weil Du keinen WS hast.

Gruß

alea

Es fängt schon viel früher an: Streit zwischen Gewerbehörde und Waffenbehörde wer zuerst die Erlaubnis ausstellen muss. :D

Nein, mal im Ernst. Aufträge werden natürlich als Bedürfnisnachweis (regelmäßig) verlangt damit das Gewerbe nicht nur zum Schein angemeldet wird. Ein Auftrag kann logischerweise erst dann erfolgt sein, wenn einer den WS bekommen hat. Die Waffenbehörde kann z.B. fordern, dass der erste bewaffnete Auftrag erst dann ausgeführt werden darf, wenn der Auftrag zur Prüfung vorgelegt worden ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es fängt schon viel früher an: Streit zwischen Gewerbehörde und Waffenbehörde wer zuerst die Erlaubnis ausstellen muss. :D

Nein, mal im Ernst. Aufträge werden natürlich als Bedürfnisnachweis (regelmäßig) verlangt damit das Gewerbe nicht nur zum Schein angemeldet wird. Ein Auftrag kann logischerweise erst dann erfolgt sein, wenn einer den WS bekommen hat. Die Waffenbehörde kann z.B. fordern, dass der erste bewaffnete Auftrag erst dann ausgeführt werden darf, wenn der Auftrag zur Prüfung vorgelegt worden ist.

erzähl das mal den Leuten vom LRA-AIC.

Das geht jetzt vor Gericht. :peinlich:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

auch nicht immer. Manche Behörden argumentieren dann so, daß Du erst Aufträge haben mußt bei denen Du einen WS brauchst. Und die Aufträge bekommst Du nicht, weil Du keinen WS hast.

Gruß

alea

So sieeht`s aus! Bei der Behörde allerdings muß man nur nachweisen, dass man Bewachungsaufträge wahrnehmen WILL. MAn lese § 28 WaffG. Dieser wird dann noch durch landeseigenen Erlasse oder Verwaltungsvorgaben "interpretiert" .

Vielleicht meint er ja auch den "Kleinen WS" kann nirgends etwas gegenteiliges erkennen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

IMPRESSUM

Niederlassung Deutschland:

KUKK Ltd.

Internationaler Vertrieb von eBooks und Software

Geschäftsführerin: Jasmin Dirks

Tiegenhofer Zeile 4

26388 Wilhelmshaven

Tel.: 01212-6-70770000

Fax: 01212-6-70770000

Email: info@waffenschein.net

Web: www.waffenschein.net

zuständiges Finanzamt: Wilhelmshaven

Bankverbindung:

Konto: 1100183571

BLZ: 28290063

Bank: Volksbank Wilhelmshaven

Verwendungszweck: "Waffenschein" und Ihre Emailadresse

IBAN: DE94 2829 0063 1100 1835 71

BIC: GENODEF1WHV

Headoffice:

KUKK Ltd.

Suite F 1st Floor

New City Chambers

36 Wood Street

Wakefield, West Yorkshire

WF1 2HB Great Britain

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Die Fa. KUKK ltd (im Folgenden: KUKK) stellt über ihr Internetportal unter www.waffenschein.net Ebücher in digitaler Form (im Folgenden: Dateien und Inhalte) zur Verfügung, die von jedermann zum Teil unentgeltlich, zum Teil entgeltlich angefordert und herunter geladen werden können. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und KUKK.

2. Vertragsschluss

2.1 Zwischen dem Kunden und KUKK kommt ein rechtsgültiger Vertrag [Anm.: kein Abonnement!] zustande, indem der Kunde Dateien und Inhalte anfordert und KUKK ihm diese zur Verfügung stellt; sei es durch einen Download-Link, sei es im Wege einer Übersendung per E-Mail oder - sofern gewünscht und möglich - per Fax. Die Lieferung angeforderter Dateien und Inhalte in der vorgenannten Art und Weise erfolgt in der Regel sofort nach abgeschlossener Bestellung.

2.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang der Dateien und Inhalte gegeben sind. Ebenso ist es Sache des Kunden, geeignete Software bereitzuhalten, die ein ordnungsgemäßes Öffnen, Bearbeiten und Ausdrucken der Dateien und Inhalte ermöglicht.

2.3 Sind die Voraussetzungen aus 2.2 nicht erfüllt, ist dies ohne Einfluss auf das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und WE-MA.

2.4 KUKK bietet bei technischen Problemen mit Dateien in der Regel Support in der Zeit von Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr. Hierfür stellt KUKK die E-Mail-Adresse info@waffenschein.de sowie die Telefonnummer 0441-36112883 zur Verfügung. Ein rechtlicher Anspruch auf Support kann daraus nicht abgeleitet werden.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibungsseite und / oder dem jeweiligen Bestellformular.

3.2 Alle Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.

3.4 KUKK kann sich Diensten von Drittunternehmen bedienen, um Zahlungsvorgänge abzuwickeln. Sofern dies geschieht, wird das jeweils beauftragte Unternehmen im Bestellprozess bezeichnet. Zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von KUKK gelten dann die allgemeinen Geschäftsbedingungen des beauftragten Unternehmens.

3.5 Bei Zahlungen per Lastschrift gilt: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die angebene Bankverbindung korrekt ist, er über das Bankkonto verfügungsberechtigt ist und das Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung eine entsprechende Deckung aufweist. Kosten für fehlgeschlagene Abbuchungen, insbesondere Rücklastschrift- und Mahngebühren (3.7), werden dem Kunden berechnet, sofern nicht KUKK für das Fehlschlagen verantwortlich ist.

3.6 Bei Kreditkartenzahlungen gilt: Die Kreditkartenbelastung erfolgt unmittelbar vor Lieferung der angeforderten Dateien und Inhalte gemäß 2.1. Die Belastung erfolgt mit folgender Kennzeichnung auf der Kreditkartenabrechnung: "KUKK ltd. (www.Waffenschein.net)". Der Karteninhaber sollte eine Kopie der Transaktionsdaten an einem einfach zugänglichen Ort aufbewahren.

3.7 Alle Zahlungen sind sofort fällig. Ist der Kunde im Verzug, berechnet KUKK pauschal EUR 5,00 je Mahnung als Verzugsschaden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Widerrufsrecht

4.1 Sofern dem Kunden die angeforderten Dateien und Inhalte bereits per Download-Link und / oder per E-Mail oder per Fax zur Verfügung gestellt wurden, kann der Vertrag nicht rückabgewickelt werden. Ein Widerrufsrecht besteht in diesem Fall deshalb nicht.

4.2 Die Dateien und Inhalte gelten auch dann als zur Verfügung gestellt im Sinne von 4.1, wenn Umstände, die KUKK nicht zu vertreten hat, die Zustellung verhindern. Insbesondere hat der Kunde die Obliegenheiten aus 2.2 zu beachten.

4.3 Hat KUKK die Dateien und Inhalte noch nicht auf die vorgenannte Art und Weise zur Verfügung gestellt, kann der Kunde binnen zwei Wochen nach Bestellung widerrufen, wobei der Widerruf formlos wie folgt erklärt werden kann: per E-Mail an info@waffenschein.de oder postalisch an KUKK ltd., Tiegenhofer Zeile 1, D-26388 Wilhelmshaven.

5. Partnerangebote, Links

5.1 KUKK stellt dem Kunden möglicherweise Links auf Drittseiten und / oder Partnerangebote zur Verfügung. Für die entsprechenden Inhalte, deren Rechtmäßigkeit und Richtigkeit ist KUKK nicht verantwortlich. Insofern distanziert sich KUKK vorsorglich von den dort angebotenen Inhalten. Im Übrigen gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Betreiber der verlinkten Drittseiten / Partnerangebote.

6. Copyright

6.1 Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Dateien und Inhalten verbleiben bei KUKK. Der Nutzer darf die Dateien und Inhalte nur zu eigenen Zwecken nutzen und ist nicht berechtigt, sie im Internet oder auf sonstige Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, soweit nicht der Zweck der Dateien und Inhalte dies gebietet. Die gewerbliche Vervielfältigung und der Weiterverkauf der Dateien und Inhalte sind ausgeschlossen.

6.2 Branding, Copyright- und Urheberhinweise von KUKK dürfen aus den Dateien und Inhalten entfernt werden, wobei dies die Rechte und Pflichten aus 6.1 nicht tangiert.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1 KUKK wendet größte Sorgfalt bei der Erstellung und Pflege der Dateien und Inhalte auf. Gleichwohl kann KUKK keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Dateien und Inhalte für die konkreten Bedürfnisse des Kunden passend und richtig sind. Der Kunde wählt die Dateien und Inhalte eigenverantwortlich aus und verwendet diese eigenverantwortlich. Die Haftung von KUKK für die falsche Verwendung der Dateien und Inhalte ist ausgeschlossen.

7.2 Die Dateien und Inhalte dienen lediglich als Anhaltspunkt und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung. Der Kunde wird deshalb erforderlichenfalls anwaltlichen Rat einholen, bevor er die Dateien und Inhalte verwendet. Unterlässt der Kunde dies und entsteht aufgrund dessen ein Schaden, ist die Haftung von KUKK hierfür ausgeschlossen.

7.3 Die Haftung von KUKK im Übrigen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, für die die gesetzlichen Haftungsregeln uneingeschränkt gelten.

7.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

8. Datenschutz

8.1 Die Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten durch KUKK erfolgt unter strikter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

8.2 Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte findet nicht statt.

8.3 Der Kunde kann jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten KUKK über ihn gespeichert hat und wie diese Daten verwendet werden. Der Kunde kann ferner jederzeit eine einmal gegenüber KUKK erteilte Genehmigung zu einer weitergehenden Nutzung der Daten widerrufen. Auskunftsbegehren und Widerruf können wie folgt formlos erklärt werden: per E-Mail an info@waffenschein.de oder postalisch an KUKK Ltd., Tiegenhofer zeile 4, D-26388 Wilhelmshaven.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Ist oder wird eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

9.2 Es gilt deutsches Recht.

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wilhelmshaven.

Deutsche Niederlassung einer Britischen Firma die ein ebook vertreibt und keine Garantie für den Inhalt übernimmt.

So lauten die AGB.

Wo steht der Preis ?

Womöglich verpflichtet man sich zur Zahlung beim Klick auf der Bestell Button :angry2:

Ob die damit vor Gericht durchkommen ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mal ne andere Frage, da wird ja behauptet man darf mit einem Waffenschein eine Waffe "offen" tragen. Stimmt das ueberhaupt? Nur weil man einen kleinen Waffenschein hat, berechtigt das auch nicht zum offenen Fuehren einer SSW.

Verdeckt tragen i.O. aber z.B. ein Oberschenkelholster?

Mag sein, dass die erlaubt ist, wenn im Zusammenhang ein Beruf/Funktion ausgeuebt wird, Geldtransport zB., aber als Privatmann?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, ich habe das "Werk"gekauft (24,90 Euro) und festgestellt es ist "Schrott".Habe das den Anbietren per E-Mail mitgeteilt und anstandslos den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.

Also anständiges Geschäftsgebahren.

Mit "Schrott" meine ich die Aussage "Waffenschein leicht gemacht"! Leicht geht wegen der Rechtslage nicht. Diese wird in der angeführten Schrift korrekt wiedergegeben.

Leicht betrifft eher den "kleinen Waffenschein", dies ist jedoch hinlänglich bekannt.

Fazit es gibt keinen Trick, sondern nur den Weg auf Grundlage des Waffengesetzes.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne so einen Abzocke-Scheiss aus dem Wirtschaftsbereich... und anlehnend aus Kettenbriefaktionen, wie dieser Mist mit dem krebskranken Kind, was Visitenkarten sammelt, oder der Nigeria-Connection, ne, is klar, gääääähn.

Aber das hier ist "normal", denn es reicht ja ein Buch mit einer Seite, in der steht:

Treten sie einem nach $... anerkannten SSV bei für die Dauer von, absovieren Sie eine Sachkundeprüfung nach $..., sorgen sie für eine saubere Weste, erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die WBK und sie bekommen Sie. Beim Waffenschein müssen Sie lediglich belegen können, daß Sie die Voraussetzunegn nach $... erfüllen. So einfach ist ds!

Auf diese Weise kann man kosmosweit alles (!) erreichen!

Russischer Präsident in 10 Worten! Kein Problem: Seien Sie gebürtiger Russe und verschaffen sich die notwendige Mehrheit!

Aber es gehören immer 2 zur Abzocke: Der Abzocker und der (meistens, ausser im Betrugsfalle) Idiot, der den Scheiss kauft!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber es gehören immer 2 zur Abzocke: Der Abzocker und der (meistens, ausser im Betrugsfalle) Idiot, der den Scheiss kauft!

Angebot und Nachfrage regelt den Preis. <_<

mal ne andere Frage, da wird ja behauptet man darf mit einem Waffenschein eine Waffe "offen" tragen. Stimmt das ueberhaupt? Nur weil man einen kleinen Waffenschein hat, berechtigt das auch nicht zum offenen Fuehren einer SSW.

Verdeckt tragen i.O. aber z.B. ein Oberschenkelholster?

Mag sein, dass die erlaubt ist, wenn im Zusammenhang ein Beruf/Funktion ausgeuebt wird, Geldtransport zB., aber als Privatmann?!

Wo liest Du im WaffG - abgesehen vom Transport - was von offen und verdeckt tragen ? :confused:

Mich stört viel mehr die unpräzise Auskunft, dass man mit dem Waffenschein Waffen in der Öffentlichkeit tragen darf. Bei öffentlichen Veranstaltungen sollte man da nämlich lieber ein bissl vorsichtig sein und erst mal den § 42 WaffG durchlesen... :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.