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IGNORED

Vorderschaftrepetierflinte als Kurzwaffe


Olt d.R.

Empfohlene Beiträge

Moin,

irgendwie stehe ich im Moment auf dem Schlauch: :confused:

ist eine Vorderschaftrepetierflinte nur mit Pistolengriff,

die als KURZWAFFE eingetragen ist und die die Bedingungen

dafür auch nach dem jetztigem WaffG noch erfüllt, nun auch

verboten oder nicht?

Ist also eine FLINTE, die rechtlich eine Kurzwaffe wird, eine

PISTOLE oder bleibt sie eine ( waffenrechtliche ) FLINTE und

damit verboten?

Es gab mal welche von Ithaca, die in den 80er Jahren auch

in D als Kurzwaffe ( 58 cm ) angeboten wurden; in einem Nachlaß,

an dem ich Interesse habe, befindet sich eine...

Meine persönliche Meinung ( die eben nur für mich persönlich interessant

und deshalb nicht rechtlich bindend ist ) ist, daß es OK sein müßte:

PS: Die Suchfunktion habe ich genutzt...

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Die Pöse Pumpgun wird ja definiert als Flinte/VR mit nur Pistolengriff als Hinterschaft. Damit wird sie zum Verrrrbottenen Geggennnstand.

Das was Du beschreibst, ist in der Schnittmenge von "Pistole" und "VSRFlinte mit Pistolengriff als Hinterschaft" Sie passt in beide Definitionen rein, bleibt also Verrrbotten !

Meine Lesart.... Ohne Gebühr und Gewähr

lässt sich aber wahrscheinlich vor deutschen Gerichten drüber streiten. Dazu musst Du aber erst den Streitpartner finden. Wen Dein Dir zugeordneter SB da locker ist, geht's vielleicht durch.

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Anlage 2

(zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste

Abschnitt 1 - Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.1

Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) oder deren Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft;

1.2

Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die

1.2.1

Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;

1.2.2

...

  • Schußwaffe gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG
  • Vorderschaftrepetierflinte
  • Hinterschaft durch einen (nicht zwei ;) ) Pistolengriff ersetzt

Noch Fragen? :huh:

Hoffnung gäbe nur:

§ 58

Altbesitz

(1)...

(7) Hat jemand am 1. April 2003 eine bislang nicht einem Verbot nach § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) unterliegende Waffe im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 dieses Gesetzes besessen, so wird das Verbot nicht wirksam, wenn er bis zum 31. August 2003 diese Waffe unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzes stellt.

...

:pardon:

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Für mich war Flinte = glatter Lauf, aber was solls. Das mit dem Sportlichen Schießen ist eh klar. Mir fällt aber noch was ein: Waren die Ithakas nicht in .410 ? Lass das Ding doch vom Büxer auf .45 LC umrüsten. Dann geht's vielleicht als SA-Waffe durch :00000733:

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Flinte = Langwaffe!

Kurzwaffe haben nunmal einen Pistolengridff. Außerdem ist der Erwerb erschwert.

Als Händler sage ich, als reine Kurzwaffe legal, Erwerb per Voreintrag, außerdem nur für Jäger/Sammler nicht aber für Sportschützen möglich.

Für Repetierflinten, egal ob Kurz- oder Langwaffe bedarf es zum legalem Erwerb wenn keine Handelserlaubnis oder rote WBK vorliegt immer eines Voreintrags. Der Begriff "Flinte" wird nur an dieser einen Stelle im WaffG erwähnt. Eine Unterscheidung in Kurz- oder Langwaffe findet hier nicht statt.

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Für Repetierflinten, egal ob Kurz- oder Langwaffe bedarf es zum legalem Erwerb wenn keine Handelserlaubnis oder rote WBK vorliegt immer eines Voreintrags. Der Begriff "Flinte" wird nur an dieser einen Stelle im WaffG erwähnt. Eine Unterscheidung in Kurz- oder Langwaffe findet hier nicht statt.

[rechthaber mode an]

du hast die Jäger vergessen, die kaufen sich legale LW mit dem Jagdschein...

[rechthaber mode aus]

nichts für ungut

Gruss

B

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Flinte = Langwaffe!

Dast Stimmt so schonmal überhaupt nicht. Eine Flinte ist als glattläufige Waffe definiert, nicht zwingend als Langwaffe (wobei dies in den meisten Fällen sicherlich der falls ein wird, aber halt nicht zwingend). Eine Langwaffe ist definiert als Waffe mit einem Lauf (inkl. Patronenlager) von mindestens 30 cm und einer Gesmtlänger (der Waffe) von mindestens 60 cm. Wenn eines!!! der beiden Kriterien nicht erfüllt ist handelt es sich in jedem Fall um eine Kurzwaffe.

Was die Eingangsfrage angeht so handelt es sich im Zweifel um eine Kurzwaffe und immer noch um eine Flinte und wegen des Pistolengriffs wohl auch um einen verbotenen Gegenstand.

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Ganz ehrlich: Wer braucht sowas?

Fragt

winterspelt

Brauchen? immer dieses Brauchen... Welcher Sportschütze braucht schon ne KW mit mehr als .22lfb?

Ehrliche antwort: ist mir sch* egal wer so was braucht, wenn es ihn glücklich macht, soll er sich 5 stück kaufen und an die wand hängen (wenn er sicherstellen kann, das niemand dran kann)

Gruss

B

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Ganz ehrlich: Wer braucht sowas?

Fragt

winterspelt

Mit dieser Argumentation mache ich alles flach:

Wer braucht: ein Auto ein Messer, ein Bett, einen Golfschläger, einen Schraubenzieher? Wenn überhaupt immer nur für eine kurze Zeit (Bett mit Bedürfnis für 7 Stunden Liegezeit, 10 zum Bettenmachen, 50 min zum Auslüften) geht auf U-Booten ja auch. Also Schluss mit Privateigentum. Ohne Bedürfnis und Zuteilung geht nichts.

Es gibt genügend Politiker, die auch meine, das Bürger XY keine eigene Meinung braucht. Die könnte ja gefährlich sein.

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Achduje, da habe ich ja was losgetreten. Ich habe nur ganz lieb gefragt, wer so was braucht. Ich habe nicht gefragt, wer einen Golfschläger braucht (der übrigens auf kurze Entfernung eine genauso furchtbare Wirkung wie eine Pumpflinte zeigt, aber so gar nicht zum An-die-Wand-hängen taugt, weil er nicht so hübsch wie eine Stummelpumpe ist).

Ihr habt mir gesagt, wer sowas braucht und ich bin mit den sachlichen Antworten mehr als zufrieden. Ihr könnt jetzt den Fred ganz normal weiterführen. War nur Spaß.

Freundschaft!

winterspelt

(nach Diktat verreist)

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Ja ja, ...und wenn ich den Typen erwische, der damals beim verzapfen des WaffG. den Begriff "Bedürfnis" erfunden hat....

über meine Bedürfnisse entscheide ich nach GG immer noch selbst und nicht die Waffenbehörde....

...soweit mein Traum...

Außerdem würde bei Wegfall dieses "Bedürfnisprinzips" endlich wieder einmal die Wirtschaft angekurbelt und nicht immer nur unsere hitzigen Geister...

Ich stimme Winterspelt zu, soll doch jeder kaufen, womit er glücklich wird und nicht was ihm der SB erlaubt.

Schönen Sonntag,

Govt

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Moin,

erstmal danke für die Antworten.

Ich habe mir jetzt die Auskunft vom LKA geholt und danach ist dies

Was die Eingangsfrage angeht so handelt es sich im Zweifel um eine Kurzwaffe

und immer noch um eine Flinte und wegen des Pistolengriffs wohl auch um einen verbotenen Gegenstand.

richtig!

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bau einfach nen normalen hinterschaft dran und gut isses! oder nich?

Der ist auch schon lange wieder dran, somit ist alles rechtlich i.O.

Mich hätte es eben nur interessiert, ob ich den kurzen dann wieder

hätte ranbauen können dürfen.

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Brauchen? immer dieses Brauchen... Welcher Sportschütze braucht schon ne KW mit mehr als .22lfb? ...
Waffen in diesen Mafia-Kaliber sollten verboten werden! Kein Mensch braucht ernsthaft etwas schwächeres als 9mm Luger. :heuldoch:
...Freundschaft!winterspelt(nach Diktat verreist)
:shok: Wo sind wir denn jetzt, dass schon wieder so gegrüßt wird. :bad:
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Wo sind wir denn jetzt, dass schon wieder so gegrüßt wird. :bad:

Dazu fällt mir gerade ein, was mir neulich eine Firma nach Bekanntgabe technischer Probleme geschrieben hat:

"Wir haben die Problematik bereits mit höchster Dringlichkeitsstufe an unsere Fachabteilung eskalieren lassen."

:D

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