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IGNORED

Witwe findet Waffe!


Hobby-Cop

Empfohlene Beiträge

Hallo,

brauche mal hilfe! Eine Witwe findet ein Gewehr nach dem Tod ihres Mannes. Natürlich ohne Papiere!

Besteht irgend eine Möglichkeit die Waffe zu behalten bzw, zu verkaufen? Oder muss Sie die Waffe abgeben und kann froh sein wenn Sie nicht noch eine Anzeige bekommt?

Lasst mal hören! Keine Ahnung wie alt die Waffe ist und wie lange sie in seinem Besitz war!

Danke!

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Hallo,

brauche mal hilfe! Eine Witwe findet ein Gewehr nach dem Tod ihres Mannes. Natürlich ohne Papiere!

Besteht irgend eine Möglichkeit die Waffe zu behalten bzw, zu verkaufen? Oder muss Sie die Waffe abgeben und kann froh sein wenn Sie nicht noch eine Anzeige bekommt?

Lasst mal hören! Keine Ahnung wie alt die Waffe ist und wie lange sie in seinem Besitz war!

Danke!

Eine Waffe, die einer Erwerbsberechtigung unterliegt und illegal besessen wird, kann posthum NICHT legalisiert werden. Also abgeben. Eine Anzeige wird die Dame, wenn die Fristen gewahrt werden, nicht bekommen.

V

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Wenn die Waffe nur nicht dem Ehemann gehört hätte: Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde, bei einem Wert der Sache von nicht mehr als 10 Euro sechs Monate nach dem Fund, erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat.

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Hallo,

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Besteht irgend eine Möglichkeit die Waffe zu behalten bzw, zu verkaufen? Oder muss Sie die Waffe abgeben und kann froh sein wenn Sie nicht noch eine Anzeige bekommt?

Lasst mal hören! Keine Ahnung wie alt die Waffe ist und wie lange sie in seinem Besitz war!

Danke!

Hallo Hobby-Cop

kommt öfters vor, wie manche denken. Ich pflege in so einem Fall mit meinem SB vorher zu reden, ohne Namen zu nennen. Danach geht von der Witwe ein Schreiben an den SB, daß sie eine Waffe im Keller, Speicher, Schlafzimmerschrank oder wo auch immer gefunden hat, die sie ihrem verstorbenen Mann zuschreibt. Ein Schreiben zurück, daß sie die Waffe in meinem Schrank lagern soll, bis die Halbjahresfrist für Fundwaffen um ist und danach an einen Berechtigten weitergeben muß. Ging bisher problemlos. In solchen Sachen ist mein SB vernünftig. Ist doch tausendmal besser, als daß die Waffe in dunkle Kanäle verschwindet.

Steven

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Hallo,

brauche mal hilfe! Eine Witwe findet ein Gewehr nach dem Tod ihres Mannes. Natürlich ohne Papiere!

Besteht irgend eine Möglichkeit die Waffe zu behalten bzw, zu verkaufen? Oder muss Sie die Waffe abgeben und kann froh sein wenn Sie nicht noch eine Anzeige bekommt?

Lasst mal hören! Keine Ahnung wie alt die Waffe ist und wie lange sie in seinem Besitz war!

Danke!

Ich unterstelle mal, dass Du eine WBK hast und die Waffe gerne "übernehmen" würdest.

Und ich unterstelle weiterhin, dass Du keinen so vernünftigen SB hast wie Steven.

Nehmen wir mal theoretisch an, bei mir wäre genau dieser Fall vor kurzem eingetreten. Empfohlene Vorgehensweise wie folgt: Zuerst die Waffe an einen Büchser Deines Vertrauens übergeben. Vorher natürlich mit ihm sprechen, dass Du mit dem Teil vorbei kommst. Dann sofort einen Brief der Witwe an die zuständige Behörde schicken: "Habe Waffe gefunden, Seriennummer xxxx, weiß nicht, ob legal besessen, habe Waffe dem Berechtigten XY (Büchser) übergeben. Unterschrift Witwe. Damit ist die Waffe erst mal "sicher" und Du verhinderst einen spontanen Besuch der grünen Jungs, die das Ding einkassieren und einstampfen.

Es sollte zwischen dem Todeszeitpunkt des Besitzers und dem "Auffinden" möglichst nicht zuviel Zeit verstrichen sein, sonst gibt es mit Sicherheit dumme Fragen.

Der Büchser nimmt die Waffe dann in seine Waffen-Bücher auf. Wenn Die Behörde keine Zicken macht und nicht zufällig feststellt, dass mit dem Ding ein Verbrechen verübt wurde (deshalb Seriennummer angeben) oder es gestohlen ist, kannst Du die Waffe später von Deinem Büchser übernehmen (sofern gültiger Beschussstempel). Wenn die Behörde die Waffe allerdings beim Büchser einzieht und vernichten lässt, hast Du dann allerdings Pech gehabt ...

Flotti

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Eine Waffe, die einer Erwerbsberechtigung unterliegt und illegal besessen wird, kann posthum NICHT legalisiert werden. Also abgeben. Eine Anzeige wird die Dame, wenn die Fristen gewahrt werden, nicht bekommen.

V

Stimmt so nicht. Kommt auf den SB an. Ein Bekannter hat vor kurzem einen Colt New Service auf diese Weise legalisiert und in seine Sammler-WBK eingetrgen bekommen. War oben in Ostfriesland.

Du mußt allerdings damit rechnen, daß zuvor überprüft wird, ob die Waffe bei einer Straftat verwendet worden ist.

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Habe vor ein paar Wochen ein Schreiben des Innenministeriums bei meinem BüMa liegen sehen, welches sich exakt mit dieser Thematik beschäftigt hat.

Es wurde darin angemahnt, eben solche Waffen zum Zwecke einer kriminaltechnischen Untersuchung weiterzugeben, damit geklärt werden kann, ob damit ein Verbrechen verübt wurde. An der posthumen Legalisierung bzw. dem anschließenden Wiederinverkehrbringen an sich scheint man sich nicht zu stören, jedenfalls wurde mit keinem Wort auf eine eventuelle Anstößigkeit dieses Vorgehens eingegangen.

Eigentlich ein sehr vernünftiger und fairer Gedankengang , obwohl von staatlicher Stelle angeregt.

Bayern halt!

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Wenn die Behörde die Waffe allerdings beim Büchser einzieht und vernichten lässt, hast Du dann allerdings Pech gehabt ...

Hat irgendwie etwas von der Praxis die Häuser der Familien von Straftätern, derer man nicht habhaft werden kann, niederzureißen. Die Waffe ist ja unstreitig im Privateigentum, und wenn sie beim Büchser ist, dann ist sie auch im Besitz eines Berechtigten. Und eigentlich sollte ja gelten: Privateigentum + legaler Besitz = staatliche Griffel haben daran nichts verloren.

So oder so bleibt das Problem, daß die Witwe für eine vorher unregistierte Waffe wohl kein Erbenprivileg bekommen wird. Wenn sie die Waffe also auf legalem Wege nicht verkaufen sondern besitzen will, dann wird sie wohl ein Interesse an einer geeigneten sportlichen Disziplin (so die Waffe dafür geeignet ist) entdecken müssen.

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Hallo,

brauche mal hilfe! Eine Witwe findet ein Gewehr nach dem Tod ihres Mannes. Natürlich ohne Papiere!

Besteht irgend eine Möglichkeit die Waffe zu behalten bzw, zu verkaufen? Oder muss Sie die Waffe abgeben und kann froh sein wenn Sie nicht noch eine Anzeige bekommt?

Lasst mal hören! Keine Ahnung wie alt die Waffe ist und wie lange sie in seinem Besitz war!

Danke!

Zunächst einmal muß die Witwe den Fund nach Kenntniserlangung melden! Macht sie es wissentlich nicht, macht sie sich strafbar.

Wie dann weiter verfahren wird entscheidet die zuständige Behörde.

War die Waffe nicht angemeldet, war es illegaler Waffenbesitz und irgendwelche Eigentumsansprüche der Erben sind gegessen. Findet sie nur die Papiere nicht, wird es nicht das Problem sein.

In der Regel werden illegale Waffen nicht nachträglich legalisiert... und wenn du im Bereich Wiesbaden darüber nachdenkst... dann frag doch mal wie der Herr E. das handhabt. Ich möchte mich dazu aber nicht weiter äußern, weil ich bisher noch keine positiven Erfahrungen mit dem besagten Herren gemacht habe.

Das ist der gleiche Herr, der auch mal eine leere gelbe WBK wieder einstampfen will, wenn sie zu lange leer bleibt... ist aber ein anderes Thema. Vielleicht ist er aber auch schon versetzt worden, weil es zu viele lobende Worte über ihn gab... ?

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Stand nicht in der letzten DWJ ein Artikel, dass der Gesetzgeber genau das vererben von illegalen Waffen über §20 nicht wollte und es ausgeschlossen hat. So auch der Wortlaut des §20:

Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Satz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

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Stand nicht in der letzten DWJ ein Artikel, dass der Gesetzgeber genau das vererben von illegalen Waffen über §20 nicht wollte und es ausgeschlossen hat. So auch der Wortlaut des §20:

Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Satz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

Genau das ist der Punkt.

Die Witwe bekommt eine WBK nur dann, wenn die Waffe legal war (und die Fristen beachtet wurden).

Ansonsten bleibt nur die Abgabe an einen Berechtigten.

Ein weiterer Haken ist die Sache mit dem Finden im eigenen Haus.

Ich erinnere mich an einen Thread hier, dass genau das nicht geht (will sagen, im eigenen Haus kann man nichts "finden"), denn alles in meinem Haus gehört in erster Näherung mir.

Aus meiner Sicht bleibt als einzig legaler Weg nur eine ganz schnelle Offenbarung beim zuständigen SB.

Gruß

Michael

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Der Gesetzgeber will verhindern, dass durch "finden" von Waffen oder erben von illegalen Waffen diese auf diese Weise legalisiert werden. Das würde das legalisieren von illegalen Waffen Tür und Tor öffnen.

Für meine Gedanken müsste besipielsweise der arme Wittwe auch nach der 4 Wochenfrist zu helfen sein. Weil zum einen haben die nahen Angehörigen mit dem Tode genug zu tun und woher soll die Wittwe das wissen, dass sie innerhalb von 4 Wochen nach Antritt des Erbes zur Waffenbehörde rennen muss? Dennoch müssen die Waffen vom Erblasser legal besessen worden sein.

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Ob es sinnvoll ist oder nicht, weiß nur die Politik, die will es derzeit halt so.

Ich meine schon. Ob aber die arme alte Wittwe, dessen verstorbener Mann die Waffen legal besessen hat, nur wegen Terminverzug kriminalisert wird und die Waffen nur wegen überschreiten eines Termins als illegal werden, halte ich für übertrieben. Schießlich sind die Waffen in eine WBK eingetragen und registriert.

Alle anderen Waffen ohne Registrierung in privater Hand gehören eingezogen und vernichtet und nicht durch Tricks hintenrum wieder legalisiert.

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Hier ging es um die Waffen einer Wittwe. Die alten Flobertdinger und Wehrmachtserinnerungsstücke sind sicher ein Problem. Aber wo und wie soll eine Grenze gezogen werden?

Die "alten Flobertdinger und Wehrmachts- (oder Reichswehr-)erinnerungsstücke" sind sicher kein Problem. Sie werden aber ganz schnell zu einem, wenn es keine Möglichkeit gibt, sie zu legalisieren. Denn dann geht plötzlich die Kontrolle darüber verloren, die Dinger verschwinden in dunklen Kanälen und gehen unbekannte Wege. Das könnte man verhindern, wenn eine alte C96 oder P08 auch ohne WBK des Verstorbenen legal vom Erben besessen werden könnte. Der läßt das Ding dann nämlich eintragen, und plötzlich gibt es eine illegale Waffe weniger, ganz ohne daß man eventuell kulturhistorisch und sicherlich familiär bedeutsame Stücke vernichten muß.

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Der Gesetzgeber will verhindern, dass durch "finden" von Waffen oder erben von illegalen Waffen diese auf diese Weise legalisiert werden. Das würde das legalisieren von illegalen Waffen Tür und Tor öffnen.

Wenn der Gesetzgeber schon der blödsinnigen Idee anhängt, Waffen registrieren zu wollen, dann wäre es doch gerade erwünscht, daß die illegalen Waffen legalisiert werden. Sonst bleiben sie halt in illegalem Besitz, was ja manche Leute für das Ende der abendländischen Kultur ansehen.

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Wenn der Gesetzgeber schon der blödsinnigen Idee anhängt, Waffen registrieren zu wollen, dann wäre es doch gerade erwünscht, daß die illegalen Waffen legalisiert werden. Sonst bleiben sie halt in illegalem Besitz, was ja manche Leute für das Ende der abendländischen Kultur ansehen.

Ob es blödsinnig ist oder nicht, Waffen registrieren zu lassen, ist eine andere Diskussion, und ich vermag Deine Ansicht diesbezüglich nicht zu teilen. Aber auf jeden Fall greife ich mal das von Dir geschrieben auf und frage mich, auch nachdem ich die Posts der anderen Foristi gelesen habe: Wem nützt es, daß illegale Waffen nicht ohne weiteres legalisiert werden können, indem z. B ein Fundstück nach einer Überprüfung durch das BKA auf eine noch auszustellende oder bereits vorhandene WBK eingetragen wird?

Stellt Euch doch einmal den Jammer der Waffen-Gegner-Lobby vor, wenn wir als Waffenbesitzer keiner Illegalität mehr ausgesetzt wären. Das würde die Argumente der ideologisch Verbrämten doch zusammenbrechen lassen wie ein Kartenhaus. Gewisse Organe sowie Institutionen, die gem. Art. 21 GG bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, hätten doch nichts mehr in der Hand, um uns zu drangsalieren und in den Augen der übrigen Mitbürger als einen Haufen bewaffneter Chaoten darzustellen.

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Wenn der Gesetzgeber schon der blödsinnigen Idee anhängt, Waffen registrieren zu wollen, dann wäre es doch gerade erwünscht, daß die illegalen Waffen legalisiert werden. Sonst bleiben sie halt in illegalem Besitz, was ja manche Leute für das Ende der abendländischen Kultur ansehen.

Aus meiner Sicht hat der Gesetzgeber hier einige riesige Chance vertan, nicht registrierte Waffen aus der Illegalität herauszuholen.

Gruß

Michael

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Wieso ? § 37 Abs. 1 WaffG bietet doch die Möglichkeit der Überlassung an einen Berechtigten. Bei nicht registrierten Waffen wird halt zunächst polizeilich geprüft, ob das Teil irgendwo in der Sachfahndung steckt oder mit einem laufenden Strafverfahren in Verbindung gebracht werden kann. Wenn der Vorbesitzer nicht ausfindig gemacht werden kann (z.B. Fund im Freien) wandert das Teil erst noch ein halbes Jahr zum Fundbüro.

Nur auf der Erbschiene oder für den Finder selbst geht das nicht - aber dazu gabs 1999 schon ein BGH-Urteil...

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Nur auf der Erbschiene oder für den Finder selbst geht das nicht - aber dazu gabs 1999 schon ein BGH-Urteil...

Und die Dinger bleiben halt für eine weitere Generation auf WBK Schwarz, jedenfalls wenn es sich um eine Waffe mit einem gewissen emotionalen Wert handelt. Der American Rifleman hatte z.B. einmal einen Artikel über einen Norweger, der unter der Nazibesatzung trotz massiver Strafandrohungen sein "Freiheitsgewehr", wie er es nannte, im Schlafzimmer verwahrt hat, als Symbol seiner persönlichen, wenn auch eher geistigen und aufs Schlafzimmer beschränkten, Freiheit von den Nazis. Das ist zugegebenermaßen ein extremes Beispiel, aber wer würde ein Gewehr, das die Nazis nicht von Großvater einsammeln konnten, für ein paar Euro an einen Berechtigen überlassen? Also bleibt es eben im Schlafzimmer. Das ist zwar für die öffentliche Sicherheit nicht nachteilig, aber dieser Argumentation folgt das deutsche Waffenrecht ja nicht, sollte also froh sein, wenn der Erbe die Waffe registrieren und in einen Waffenschrank stecken würde.

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Und die Dinger bleiben halt für eine weitere Generation auf WBK Schwarz, jedenfalls wenn es sich um eine Waffe mit einem gewissen emotionalen Wert handelt. Der American Rifleman hatte z.B. einmal einen Artikel über einen Norweger, der unter der Nazibesatzung trotz massiver Strafandrohungen sein "Freiheitsgewehr", wie er es nannte, im Schlafzimmer verwahrt hat, als Symbol seiner persönlichen, wenn auch eher geistigen und aufs Schlafzimmer beschränkten, Freiheit von den Nazis. Das ist zugegebenermaßen ein extremes Beispiel, aber wer würde ein Gewehr, das die Nazis nicht von Großvater einsammeln konnten, für ein paar Euro an einen Berechtigen überlassen? Also bleibt es eben im Schlafzimmer. Das ist zwar für die öffentliche Sicherheit nicht nachteilig, aber dieser Argumentation folgt das deutsche Waffenrecht ja nicht, sollte also froh sein, wenn der Erbe die Waffe registrieren und in einen Waffenschrank stecken würde.

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Gruß

Michael

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