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IGNORED

Munitionserwerb: Liste mit Kurzwaffenmunition?


manfred.mailer

Empfohlene Beiträge

Hallo, vielleicht habe ich da ja auch etwas grundsätzlich missverstanden, aber:

Jäger kaufen ja bekanntlich Langwaffenmunition ohne extra eingetragenen Munitionserwerb auf Jagdschein.

Mal ein paar Beispiele:

.22 WMR Magnum

... offensichtlich eine Langwaffenmunition bzw. "Kleinkaliber" bzw. Randfeuerpatrone; ein Glück für Revolverbesitzer ...

.357 Magnum

... eindeutig Kurzwaffenmunition?

Ist da eine Eintragung des Munitionserwerbs fällig, falls sich jemand einen Unterhebelrepetierer auf Jagdschein kauft?

Apropos .357 Magnum:

wo ist eigentlich festgelegt, dass .38 Special bzgl. Munitionserwerb immer automatisch in .357 enthalten ist? Hmm ... auch 9 Para könnte man ja theoretisch aus einem .357-Revolver verschießen ;-)

9x19 Para

... bei eGun wird gerade eine umgebaute MP41 als Langwaffe für Jagdscheininhaber angeboten

Also:

wer weiß wie's genau geregelt ist und wo's steht?

----------------------------------

Das dürfte teuer werden:

Ein Jungjäger kauft sich zwei Kurzwaffen:

- eine HK4 mit allen Wechselläufen (9 mm kurz, 7,65 mm, 6,35 mm)

- eine FN High Power in .40 S&W und Wechsellauf 9 Para sowie .357 Sig Conversion

(tack - tack - tack - tack - tack - tack: 6x stempeln, ca. 2 Sekunden, "150 Euro, bitte!" :) )

Sollte die WBK-Ausstellung jemals privatisiert werden, werde ich mich um eine Lizenz bemühen ...

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Sollte eigentlich kein Problem sein. Das der Jäger Langwaffenmunition ohne Waffeneintrag auf Jagdschein bekommt, liegt an der Möglichkeit sich Waffen eines Jagdfreundes ausleihen zu können. Dann kann er selbst Munition erwerben und lagern.

Im unteren Beispiel wäre der Munitionerwerb ohne Eintrag der 9x19 Waffe sicherlich nicht möglich, aber wohl kaum ein Problem, da das Beispiel keine Waffe ist, mit der gejagt wird. So was ist nur zum Fangschuss oder Jagdschutz zugelassen. Besitzt der Jäger diese, so hat er ja auch den Mun-Erwerb.

Über die leidigen Gebühren kann man trefflich diskutieren. Aber melde mal ein Auto ab/um/an.... Kostet auch saftig.

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... da das Beispiel keine Waffe ist, mit der gejagt wird. So was ist nur zum Fangschuss oder Jagdschutz zugelassen.

Ja? Hilf mir mal bitte jagdscheinmäßig ein wenig auf die Sprünge:

Schalenwild: E100 > 2000 Joule (Rehwild E100 > 1000 Joule).

Aber: Kaninchen? Fuchs? ...

Die Regelung gilt - soweit ich weiß - für Büchsenkaliber (schon Flintenlaufgeschosse sind nicht klar definiert). Was IST DENN NUN EIN BÜCHSENKALIBER :) ?

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...

Über die leidigen Gebühren kann man trefflich diskutieren. Aber melde mal ein Auto ab/um/an.... Kostet auch saftig.

So ein Quatsch!

10-20 € und das wars!

Hingegen ist das Waffen anmelden/ummelden/EWB eintragen die reinste Geldschröpferei!

IMI

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...

Die Regelung gilt - soweit ich weiß - für Büchsenkaliber (schon Flintenlaufgeschosse sind nicht klar definiert). Was IST DENN NUN EIN BÜCHSENKALIBER :) ?

Ein Kaliber, welches "üblicherweise" aus Langwaffen verschossen wird :gaga: .

Nun ist "üblicherweise" ein sehr dehnbarer Begriff und je nach Land sehr unterschiedlich auszulegen.

Auto anmelden kostet über 50 € - ohne Nummernschielder.

Mag sein, dass wir aneinander vorbeireden, aber weiter oben schriebst Du vom AB- und ANmelden.

Und wenn ich mein Auto abmelde, zahle ich 5,60€.

Beim letzten "Wiederanmelden" zahlte ich dann 11€.

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Apropos .357 Magnum:

wo ist eigentlich festgelegt, dass .38 Special bzgl. Munitionserwerb immer automatisch in .357 enthalten ist? Hmm ... auch 9 Para könnte man ja theoretisch aus einem .357-Revolver verschießen ;-)

ganz einfach: wenn du in der wbk den stempel "berechtigt zum munitionserwerb" drin hast, bezieht sich diese erlaubnis auf die waffe, die du eingetragen hast, nicht auf das kaliber selbst. das kreuzt du übrigens schon beim antrag stellen im formular an. da gibts ein kästchen das ungefähr so lautet "und die dafür benötigte munition".

d.h. du darfst alle kaliber erwerben, die aus dieser waffe verschossen werden können.

eine 9para kannst du nicht aus einem 357er verschiessen, zumindest nicht ohne wechseltrommel. 38 spezial schon.

dazu gibts mitterweile auch genügend gerichtsurteile, die diesen sachverhalt bestätigen.

gruß...

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Ist ok und eigentlich auch egal. Ich wollte nur deutlich machen, dass es halt immer Gebühren kostet, sobald ein Amt tätig wird. neulich die Ausnahme - Änderung der Lohnsteuerklasse auf der Karte. War kostenlos und schnell.

Aber heutzutage muss man ja sogar für den pflichtigen (!!) Personalausweis bezahlen und der Reisepass wird (oder schon ist?) richtig teuer geworden.

Was mir noch einfällt:

Die einmal eingetragenen Waffen kosten ja keine weitere Gebühr. Aber warum muss ich für meinen Jagdschein jedes Jahr bezahlen? Warum muss meine Sprengpappe alle fünf Jahre gebührenpflichtig verlängert werden?

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...

Aber heutzutage muss man ja sogar für den pflichtigen (!!) Personalausweis bezahlen und der Reisepass wird (oder schon ist?) richtig teuer geworden.

...

Pflichtiger Perso?! :huh:

Ich habe seit ca. 6 Jahren keinen...

IMI

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38 Special bzgl. Munitionserwerb immer automatisch in .357 enthalten ist?

---> BMI IS7-681 280/9 vom 27.01.2004 sowie BMI IS5-681 280/9 vom 13.03.1995

9 Para könnte man ja theoretisch aus einem .357-Revolver verschießen ;-)

Das wird schon schwieriger..

Gruß Gromit.

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