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Anfrage zum Thema Waffenrecht


Gast

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Herrn

Dr. Max Stadler

FDP-Bundestagsfraktion

Platz der Republik 1

D-11011 Berlin

Schwalbach, 06.09.2003

Anfrage zum Thema Waffenrecht

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

in Ihrer Eigenschaft als innenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, als Richter und als Spezialisten für innere Sicherheit möchte ich Sie um eine persönliche Stellungnahme zum Thema Waffenrecht ersuchen. Ich habe Ihre Aussagen zur Novellierung des Waffenrechts gelesen und weiß, dass Sie eine sehr differenzierte und objektive Meinung zu diesem Thema vertreten. Da man sich auf kommunaler Ebenen bislang schlichtweg weigerte, sich mit meinen offensichtlich unbequemen Fragen zu beschäftigen, wende ich mich an Sie in der Hoffnung, von Ihnen eine fundierte Antwort auf meine Fragen zu erhalten.

Ich bin 35 Jahre alt und bin seit Jahren selbständig tätig. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Vor meinem Studium habe ich meinen Wehrdienst abgeleistet. Als gesetzestreuer Bürger habe ich mir bislang nichts zu schulden kommen lassen.

Ich bin Mitglied der FDP, weil ich an eine moderne Gesellschaft glaube, in denen die Bürger in weiten Bereichen eigenverantwortlich handeln können. Ich hoffe, dass mit Hilfe der FDP ein schlanker Staat entstehen kann, in dem es nur ein gerade erforderliches Minimum an bürokratischen Hemmnissen geben wird. Nun bin ich als Sportschütze von den Änderungen des Waffengesetzes unmittelbar betroffen. Die Verschärfungen des Bedürfnisnachweises treffen mich ins Mark. Die Tatsache, dass ich als zuverlässiger und mündiger Bürger – der meiner Meinung nach seine Bedürfnisse selbst am besten kennt – nicht selbst entscheiden darf, welche Waffen ich mir in welcher Zahl anschaffen darf, rüttelt an meinen grundsätzlichen Überzeugungen. Wenn ein Sachbearbeiter der Behörde über meine sportlichen Erfolge urteilen darf, um mir die Anschaffung einer weiteren Waffe zu genehmigen oder aber zu verwehren, fühle ich mich in meiner persönlichen Entscheidungsfreiheit eklatant eingeschränkt.

Meine Kritik am Waffenrecht geht aber noch weiter. Nach der geltenden Gesetzeslage kann ich ein Bedürfnis für eine Schusswaffe zu Selbstverteidigungszwecken nur geltend machen, wenn ich glaubhaft machen kann, dass ich „wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet“ bin. Dies führt dazu, dass ich zwar als Sportschütze oder Jäger in der glücklichen Lage bin, mich innerhalb meines befriedeten Besitztums in einer entsprechenden Notwehrsituation mit meinem Sportgerät bzw. mit meinem Jagdwerkzeug verteidigen zu können. Dem Normalbürger bleibt diese Möglichkeit aber verwehrt.

In Artikel 2 des Grundgesetzes ist das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ festgeschrieben. Das Recht auf Leben beinhaltet in meinen Augen zwingend das Recht auf Notwehr gegenüber einem unmittelbaren gewalttätigen Angriff. Durch das deutsche Waffenrecht wird dem Bürger aber die effektivste Möglichkeit der Gegenwehr mit Hilfe einer Schusswaffe verwehrt. Dabei dürfte klar sein, dass etwa eine Frau selbst bei einem Angriff ohne Waffengewalt durch einen Mann in der Regel hoffnungslos unterlegen ist. Bei einer Bedrohung etwa mit einem Messer haben nur sehr gute Kampfsportler eine Chance, den Angriff abzuwehren. Bei der Bedrohung mit einer Schusswaffe… Wie hoch die Notwehr rechtlich eingestuft wird sieht man beispielsweise an einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01 - LG Ellwangen), in dem ein wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Mann freigesprochen wurde, obwohl er sich mit einer illegal besessenen Schusswaffe verteidigt hatte.

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es, alle Menschen seien vor dem Gesetz gleich. Meiner Meinung nach existiert in unserem Land in Sicherheitsfragen aber eine Zweiklassengesellschaft. Einem Prominenten, einem Politiker oder einem sehr wohlhabenden Menschen wird aufgrund der vermeintlich höheren Gefährdung erheblich leichter das Privileg zuteil, zu Selbstverteidigungszwecken eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Dagegen muss ein einfacher Bürger erst eine Gefährdung nachweisen, was natürlich objektiv nur dadurch geschehen kann, in dem er bereits Opfer eines entsprechenden Verbrechens wurde. Ein subjektives Gefährdungsempfinden reicht als Bedürfnisnachweis nicht aus. Damit ist eine Gleichbehandlung nach dem Gesetz in meinen Augen nicht gegeben. Erschwerend kommt noch hinzu, dass es bei der Beurteilung der Anträge auf Austellung eines Waffenscheins in hohem Maße auf individuelle Faktoren beim Sachbearbeiter ankommen dürfte, mit denen eine Gleichbehandlung von Behörde zu Behörde nicht gewährleistet ist.

Pervertiert wird die Situation dann dadurch, dass es mir als nachweislich zuverlässigem Bürger nicht erlaubt ist, mein Leben oder das meiner Familie mit Hilfe einer Schusswaffe zu schützen, ich aber ohne Probleme die Dienste eines professionellen Personenschützers in Anspruch nehmen kann. Hier reicht ein subjektives Gefährdungsempfinden aus – obwohl mein Personenschützer dann auch eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führt! Wenn ich nicht in der glücklichen Lage bin, mir einen solchen Personenschutz finanziell leisten zu können, habe ich leider Pech gehabt. Hier zeigt sich wieder die Zweiklassengesellschaft.

Wenn ich jetzt auf den Gedanken käme, selbst eine entsprechende Personenschutzausbildung zu absolvieren, um dann mich selbst, meine Frau und meine Kinder bei Bedarf zu schützen, werde ich schon wieder enttäuscht, denn ich darf verteidigungsmäßiges Schießen in Deutschland nicht erlernen. Die Gesetzgebung aus den 70er Jahren vor dem Hintergrund der RAF-Anschläge wurde offenbar unter dem Szenario enwickelt, dass auch ein braver Bürger nach Erlernen des kampfmäßigen Schießens unweigerlich früher oder später auf Polizisten schießen wird…

Bin ich wirklich hartnäckig und melde ein Gewerbe als Personenschützer an darf ich zwar nun diese Fähigkeiten erlernen, ich darf eine Schusswaffe aber nur im Rahmen eines Auftrages führen. Außer Dienst darf ich das nicht, sodass ich bezüglich der Selbstverteidigung oder des Schutzes meiner Familie nicht wirklich weiter komme.

Woher dieses Misstrauen des Staates gegen seine Bürger kommt vermag ich nicht zu sagen. Tatsächlich geht es nur um die Verteidigung des eigenen Lebens in einer entsprechenden Notwehrsituation, um nicht mehr. Es geht nicht um Räuber- und Gendarmspiele, und es geht nicht um das Kompensieren von Defekten in der Persönlichkeitsstruktur mit Hilfe einer Schusswaffe.

Dabei zeigt ein Blick nach Österreich, dass dort eine bürgerfreundliche Praxis in der Austellung von Waffenscheinen nicht zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führt. In den USA gibt es die „Concealed-Carry“-Gesetzgebung nun schon seit über 15 Jahren. Wenn ich richtig informiert bin praktizieren inwischen über 30 amerikanische Bundesstaaten die Ausstellung von Waffenscheinen nach diesem Verfahren. Der Vorteil ist u.a. das Recht des Bürgers auf Ausstellung eines Waffenscheins, wenn der Antragsteller speziellen Überprüfungen stand hält. Somit wird eine Objektivität und Neutralität erreicht, die ich mir auch in Deutschland wünschen würde.

Und die schlimmsten Albträume von Waffengegnern sind in all den Jahren nicht Realität geworden. Während der Kriminologe Lott in seinen Studien einen Rückgang der Kriminalität in den Staaten feststellt, die „Concealed-Carry“ erlauben, geben sich seine Gegner mit der Aussage zufrieden, es zeige sich kein Unterschied. Wenn aber durch eine bürgerfreundliche Waffenscheinpraxis für gesetzestreue Bürger keine Gefahr für die innere Sicherheit eines Staates ausgeht, warum soll man es diesen Bürgern nicht erlauben, ihr Leben und das ihrer Familien zu verteidigen? Einen sehr lesenswerten Artikel zu diesem Thema finden Sie auf „www.cato.org/pubs/pas/pa-284.html“. Er gibt die beste Übersicht zu diesem Thema, die ich kenne. Man findet alle Argumente der Waffenbefürworter und der Waffengegner.

In der Diskussion mit Waffengegnern hört man immer wieder das Argument, die Polizei könne die Bürger schützen. Dieser Meinung bin ich nicht, denn wenn dies so wäre dürfte die Kriminalstatistik des BKA für das Jahr 2002 nicht ca. 197.500 Opfer von Gewaltverbrechen ausweisen. Der Hinweis auf das statistische Risiko für den Normalbürger halte ich ebenfalls nicht für hilfreich, denn wenn man in seinem Leben bereits irgendwann einmal ein Erlebnis machen musste, dessen Risiko gemäß Statistik sehr klein war, weiß man, dass dem Opfer derartiges nicht hilft. Im Parteiprogramm der FDP ist die Opferhilfe festgeschrieben. Für die allerbeste Opferhilfe halte ich jedoch die Opferprävention. Die Vermeidung jedes einzelnen Schicksalsschlages der 197.500 Opfer wäre ein Gewinn gewesen. Den Verweis auf die Statistiken empfinde ich als besonders zynisch, wenn er von männlichen Beamten ausgesprochen wird. Für einen Mann ist das Risiko, Opfer eines Sexualdeliktes zu werden, vergleichsweise nicht existent. Wenn man dann auch kein Angehöriger einer religiösen oder ethnischen Minderheit ist mag man sich durchaus in Sicherheit wiegen. Ich habe gelesen, dass im Osten unseres Landes seit der Wiedervereinigung etwa 100 ausländische Mitbürger durch Gewalttaten ums Leben gekommen sind. Aufgrund der Tatsache, dass der Staat dem Bürger eine effektive Bewaffnung versagt, hat sich in unserer Gesellschaft eine Kultur der unterlassenen Hilfeleistung etabliert. Welcher Zeitgenosse bringt denn noch den Mut auf, einem tätlich angegriffenen Mitmenschen helfend zur Seite zu stehen? Insbesondere dann, wenn sich die Täter in der Überzahl befinden. Dem im Jahr 2000 in Dessau ermordeten Mosambikaner Alberto Adriano hätte man jedenfalls solchen Beistand gewünscht.

Wie die offiziellen Empfehlungen zum Verhalten in Gefahrensituationen zustande kommen frage ich mich allerdings. Vom Einsatz von Gewalt zur Notwehr oder zur Nothilfe wird abgeraten, denn mit Gewalt eskaliere eine Situation. Bei dieser Argumentation kommen mir sofort viele Beispiele in den Sinn, in denen sich das Fügen in ihr Schicksal für die Opfer nicht ausgezahlt hat, sondern die Opfer die Angriffe mit dem Leben bezahlen mussten. Wie wir alle wissen kommt die Polizei in der Regel dann, wenn das Verbrechen bereits passiert ist. Es liegt nun einmal in der Natur der Sache, dass nicht jeder Bürger seinen persönlichen Polizeischutz haben kann und dass Kriminelle abwarten, bis der Streifenwagen um die nächste Ecke gefahren ist.

Und die vielbeschworene Aufstockung der Polizeikräfte zum Schutz der Bürger dürfte es vor allem in Anbetracht der riesigen Finanzprobleme der öffentlichen Haushalte nicht geben. Für mich machte es demnach Sinn, wenn es zuverlässigen und gesetzestreuen Bürger künftig gestattet wäre, selbst in akuten Gefahrensituationen für ihre Sicherheit zu sorgen. Da die FDP einen Staat mit mündigen Bürgern propagiert wüsste ich nicht, in welcher Partei mein Anliegen der Liberalisierung des Waffenrechts besser aufgehoben sein könnte. Dabei sollte man bedenken, dass dieses Thema nicht nur für aktive Schützen relevant ist. Aus Gesprächen weiß ich, dass sich Nichtschützen um ihre persönliche Sicherheit genauso sorgen. Vielleicht gelänge der FDP ja mit diesem Sicherheitsthema ein Ergebnis von 20% in der nächsten Bundestagswahl…

Um dies noch einmal deutlich klarzustellen: Es geht mir nicht darum, dass Kriminelle sich bewaffnen dürfen – diese Leute tun das sowieso. Mein Anliegen ist es, dass ein rechtschaffener mündiger Bürger auch die Möglichkeit haben sollte, den Schutz seines Lebens und seiner Familie in Extremsituationen selbst in die Hand zu nehmen. Dazu gehört nicht nur die behördliche Genehmigung zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit sondern insbesondere auch eine qualifizierte Ausbildung, wie sie auch professionelle Personenschützer absolvieren. Dass dies eine Verantwortung ist, die nicht jedermann zu tragen bereit wäre, versteht sich von selbst. In den USA machen ca. 1-5% der Bevölkerung von einer solchen Möglichkeit Gebrauch. Dass von diesen Bürgern keine Gefahr für den Staat ausgeht – davon bin ich überzeugt.

Was mich in dieser Fragestellung antreibt ist die Unertäglichkeit des Gedankens, ein gewalttätiger Krimineller könne in einer entsprechenden Situation über mein Leben und meine Gesundheit nach Gutdünken entscheiden. Als gesetzestreuer Bürger wird man leider bei dem Versuch, sich selbst mit wirksamen Mitteln zu schützen, in unserem Staat zunehmend kriminalisiert. Da ich der Meinung bin, dass bestehende Gesetze niemals in Stein gemeißelt sind, hoffe ich, dass sich mit Ausdauer an diesem Zustand auch etwas ändern lässt.

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Ihre geschätzte Meinung zu diesem Thema mitteilen würden. Als Jurist stellen Sie vermutlich andere Überlegungen an als ein Laie wie ich. Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf Ihre Anwort. Dafür bereits im voraus herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Ditzel

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Herrn

Dr. Max Stadler

FDP-Bundestagsfraktion

Platz der Republik 1

D-11011 Berlin

Schwalbach, 04.10.2003

Waffenrecht

Ihr Antwortschreiben vom 24.09.2003

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 24.09.2003 auf meine Anfrage zum Thema Waffenrecht.

Zunächst möchte ich betonen, dass es außerordentlich erfreulich ist, dass die FDP ein gesundes Verhältnis zu den Sportschützen und Jägern in Deutschland hat und sich nicht an der Panikmache mancher Zeitgenossen beteiligt. Diese Tatsache ist in Schützenkreisen auch wohlbekannt.

Bezüglich Ihrer Einschätzung zur Selbstverteidigung mit Schusswaffen stimme ich allerdings nicht mit Ihnen überein. Zunächst einmal muss ich folgendes klarstellen, da ich fürchte, Sie könnten einen falschen Eindruck von meiner Person gewonnen haben: Ich fühle mich weder verfolgt noch latent bedroht, ich traue mich täglich aus dem Haus – auch bei Dunkelheit – und ich halte mich für mehr oder weniger normal. Die Fragestellung, ob man sich mit dem Thema Selbstverteidigung überhaupt auseinandersetzen muss, ist Bestandteil der individuellen Weltanschauung und hat damit fast religiösen Charakter, was in meinen Augen die Inbrunst erklärt, mit der Diskussionen über Waffen üblicherweise geführt werden. Während ich es selbstverständlich für zulässig halte, dass mancher Mitbürger in Gefahrensituationen auf die Hilfe höherer Mächte hofft oder auf ein rechtzeitiges Eingreifen der Polizei, möchte ich mich mit meiner eher darwinistischen Weltanschauung weder auf das eine noch auf das andere verlassen. Ich bin der Meinung, dass ich mich genau wie in allen anderen Lebensbereichen auch in Fragen der persönlichen Sicherheit auf niemand anderen verlassen kann sondern mich statt dessen selbst um meine Interessen kümmern muss. Ungeachtet irgendwelcher Statistiken kann ich mich jederzeit durch eine Verkettung unglücklicher Umstände in einer Situation befinden, in der mein Leben oder meine Gesundheit durch einen gewalttätigen Angriff gefährdet sind. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob ein derartiges Ereignis morgen eintreten kann oder erst in zwanzig Jahren. Für meine persönliche Sicherheitsanalyse ist es unerheblich, ob ich in Deutschland lebe, in Südafrika oder auf Feuerland. Aufgrund der Tatsache, dass jeder Mensch einzigartig ist und nur ein Leben hat, sollte meiner Meinung nach jeder mit allen Mitteln für dieses eine Leben kämpfen. Eines der beeindruckensten Beispiele dafür, dass man sich niemals in sein vermeintliches Schicksal fügen darf, ist für mich das des polnischen Juden Yehuda Lerner, der aus neun Konzentrationslagern flüchtete und dadurch den Holocaust überlebte.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich habe keineswegs ein Problem damit, in einer Notsituation fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen – sofern solchige verfügbar ist. Da sich aber in akuten Gefahrensituationen in den wenigsten Fällen ein SEK vom nächsten Baum schütteln lässt kann niemand ernsthaft von mir erwarten, dass ich mich einem Kriminellen hilflos ausliefere. Die unterschiedlichen Optionen in der Selbstverteidigung sind mir dabei natürlich bekannt. Mir ist bewusst, dass eine Schusswaffe nur das allerletzte Mittel sein darf, wenn andere Verteidigungsmechanismen oder -strategien nicht wirkungsvoll wären. Ich wehre mich nur dagegen, dass die deutsche Rechtsordnung dem Bürger ein mächtiges Werkzeug zur Selbstverteidigung versagt, obwohl der Staat nicht den Schutz bereitstellen kann, der bei einem Verzicht auf Schusswaffen eigentlich erforderlich wäre.

In meinen Augen gibt es in der Diskussion über Schusswaffen und Selbstverteidigung drei Komponenten, auf die ich im folgenden näher eingehen möchte:

1. Die deutsche Bürokratie und ihr Selbstverständnis

Meiner Meinung nach existiert in Deutschland eine große Koalition der Beamten, die sich als Beschützer des Staates und der hohen Werte unserer Zivilisation verstehen. In den Augen dieser Leute sind nur diejenigen, die den Diensteid geschworen haben, befähigt und berechtigt, Entscheidungen zum Wohle unserer Gesellschaft zu fällen. In diesem obrigkeitsstaatlichen Weltbild sind die Beamten die Hüter des Grals. Der Normalbürger bleibt außen vor, er muss bevormundet und überwacht werden, denn er ist als unselbständige Spezies nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen geschweige denn seinen Beitrag zur gesellschaftlichen Ordnung zu leisten.

Der unmündige Bürger darf natürlich auch keine Waffen besitzen, denn in den Augen der Gralhüter kann er damit weder umgehen noch kann er sinnvolle Entscheidungen darüber treffen, wann ein Einsatz dieser Waffen angemessen wäre. Ich halte es nicht für einen Zufall, dass Ihnen beim Gedanken an Schusswaffen zu Verteidigungszwecken Begriffe wie „Selbstjustiz“ und „Präventivnotwehr jeglicher Art“ einfallen. Natürlich werden diese Strategien von unserer Rechtsordnung abgelehnt, dies möchte vermutlich auch niemand ändern.

Pikanterweise hatte unsere Bürokratie lange Zeit ein Problem mit Wehrdienstverweigerern, noch zu einer Zeit, als das deutsche Waffenrecht schon die umfassenden Restriktionen für den Bürger beinhaltete. Während junge Wehrdienstleistende nach ihrem Gelöbnis auf das Vaterland an allen vorstellbaren Waffengattungen ausgebildet werden und als Reservisten im Bedarfsfall zur Verfügung stehen sollen werden ihnen im Zivilleben ein verantwortungsvoller Umgang mit Waffen sowie ein positiver Beitrag zur gesellschaftlichen Ordnung a priori aberkannt.

Nichts dergleichen jedoch bei der Beamtenschaft! Ein Polizeibeamter darf seine Dienstwaffe auch außerhalb des Dienstes führen. Und dass, obwohl ein Beamter in seiner Freizeit vermutlich kein höheres Risiko eines gewalttätigen Angriffs hinzunehmen hat und die Wahrscheinlichkeit, dass er alleine ohne Unterstützung anderer Einsatzkräfte Schwerverbrecher wie Drogenhändler, Bankräuber oder andere Schattengewächse aus dem Dunstkreis der organisierten Kriminalität verfolgt und festnimmt, vermutlich g egen Null tendiert. Im Gegensatz dazu muss der Inhaber eines Waffenscheins, also ebenfalls eine behördlich überprüfte und nachweislich zuverlässige und ausgebildete Person, im Regelfall jeden Einsatz mit Führen seiner Waffe vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen und genehmigen lassen.

Hier wird ganz deutlich, mit welcherlei Maß gemessen wird. Erfreulicherweise dürften viele der älteren Hardliner, die die Zivilbevölkerung am liebsten vollständig und umfassend entwaffnen möchten, in den nächsten Jahren pensioniert werden. Bei den nachfolgenden Beamtengenerationen ist dieses Scheuklappendenken zum Glück nicht so ausgeprägt. Ich zitiere aus einem Beitrag eines jungen Bundesgrenzschutzbeamten im gehobenen Dienst, welcher dieser mir gegenüber in einem Diskussionsforum machte: „Ich habe aber im Laufe meiner (gar nicht mal so langen) Dienstzeit erkannt, daß meine Kollegen einen recht genauen Querschnitt der restlichen Bevölkerung darstellen, zumindest was ihr Verantwortungsbewußtsein und ihren gesunden Menschenverstand angeht. Und deshalb bin ich zu der Meinung gekommen, daß man einem Menschen nicht schon deshalb eine höhere Zuverlässigkeit zubilligen darf, weil er eine Uniform trägt. Ergo: wenn ich eine Waffe tragen darf, sollst Du das auch dürfen.“

2. Das Meinungsbild der Bürger über ihre Mitmenschen

Aus Diskussionen sowohl mit Schützenkollegen als auch mit Nichtschützen weiß ich, dass das Gros der Bürger sich selbst für eine passable Persönlichkeit hält, dies den meisten Mitmenschen jedoch in Abrede stellt. Glaubt man den Ausführungen solcher Zeitgenossen muss man schon froh sein, dass der durchschnittliche deutsche Staatsbürger sich morgens die Schnürsenkel binden kann und alleine den Weg zur Arbeit findet. Die Vorstellung, diese Leute mit Waffen auszustatten, löst bei den Selbstzufriedenen natürlich eine Panikattacke aus.

Die Ursachen einer derartigen Denkweise hat eine amerikanische Psychologin sehr anschaulich aufgezeigt. Ich möchte das hier nicht im einzelnen ausführen.

Ich selbst traue meinen Mitmenschen jedenfalls mehr zu. Ich möchte niemanden zum Waffenbesitz zwingen. Es sollte jedoch niemand, der sich dies zutraut und sich für eine persönliche Bewaffnung entschieden hat, aus fadenscheinigen Gründen daran gehindert werden. Denn eine Bewaffnung diszipliniert. Wer die Kosten und Mühen von Anschaffung und Ausbildung auf sich genommen hat hat kein Interesse daran, sein Privileg der Bewaffnung wegen einer Lappalie zu verlieren und obendrein seine Existenz und die seiner Familie aufs Spiel zu setzen. Die Concealed-Carry-Gesetzgebung aus den USA hat gezeigt, dass nur ca. 1-5% der Bürger ein derartiges Privileg in Anspruch nehmen, und von diesen zuverlässigen Bürgern ging keine Gefahr für die Gesellschaft aus. Nicht zuletzt manche unserer europäischen Nachbarländer, allen voran Österreich und die Schweiz, machen uns vor, dass aus einer liberalen Waffengesetzgebung zum Vorteil von gesetzestreuen Bürgern keine bürgerkriegsähnlichen Zustände resultieren.

Bislang war ich der Meinung, dass nur solche Personen das Zerrbild der „amerikanischen Verhältnisse“ bemühen, die entweder über unzureichende Kenntnisse der Materie besitzen oder aber ihre Mitmenschen bewusst manipulieren möchten. Darf ich Sie fragen, welche der „amerikanischen Verhältnisse“ Sie meinen? Nach meinem Kenntnisstand ist die Waffengesetzgebung in den meisten US-Bundesstaaten sehr individuell geregelt. Zielen Sie auf den Umstand ab, dass gerade in den amerikanischen Metropolen trotz eines umfassenden Waffenverbots die Kriminalitätsraten sehr hoch sind. Wollen Sie ausdrücken, dass in den eher ländlichen Bereichen mit liberalen Waffengesetzen auch wenige Gewaltverbrechen begangen werden? Oder wollen Sie das Beispiel anführen, dass in der Stadt Kennesaw im US-Staat Georgia ein Gesetz vorschreibt, dass in jedem Haushalt eine Schusswaffe existieren muss, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen? Vielleicht meinen Sie aber auch die Amoktaten von jugendlichen Tätern? Ich fände es begrüßenswert, wenn Sie derartige Aussagen zukünftig etwas präzisieren könnten. Denn die meisten Gewaltverbrechen werden auch in den USA mit illegalen Waffen begangen, und die Tatsache, dass zuverlässige Bürger einen Waffenschein ausgestellt bekommen können, hat nicht zu Problemen geführt.

Ihrer Meinung nach entstünde bei einer Erhöhung der Anzahl an Schusswaffen in der Bevölkerung ein „völlig anderes Verhältnis“ zu Waffen. Tatsächlich empfinde ich das Verhältnis zu Waffen in Deutschland alles andere als normal. In anderen Kulturkreisen, in denen die Jagd stärker verbreitet ist, ist eine Waffe in erster Linie ein Werkzeug zur Nahrungsbeschaffung und in zweiter Instanz ein Verteidigungsinstrument. Mit beiden Funktionen hat man dabei kein Problem. In Deutschland werden Waffen jedoch in erster Linie als Mordinstrumente wahrgenommen. Ich bin kein Psychologe und kann die Ursachen nicht ergründen. Ich vermute aber, dass der übermäßige Konsum von gewalthaltigen Filmen die eine oder andere Gehirnzelle des Zuschauers verschmoren lässt und für die Assoziation sorgt, dass mit Waffenbesitz automatisch Verbrechen, Tod und Zerstörung einhergehen. Insofern würde ich mich darüber freuen, wenn die Bevölkerung in Deutschland statt dieses neurotischen Verhältnisses wieder ein etwas normaleres und gemässigtes Ansehen von Waffen hätte.

Die mangelnde Zivilcourage in der Bevölkerung sehen Sie „in der allgemeinen Tendenz zur Gleichgültigkeit und der Fortentwicklung des Werteverfalls in der Gesellschaft“ begründet. Ich mag nicht widersprechen, dass es derartige Tendenzen gibt. Tatsächlich ist aber derjenige, der sich zur Rettung eines Mitmenschen selbst in tödliche Gefahr begibt, kein Held, sondern ein Narr. Das Risiko des eigenen Todes nimmt man nur für die engsten Familienmitglieder in Kauf, insbesondere für seine Kinder. Dies hat aber einen anderen Hintergrund. Jeder halbwegs vernünftige Mensch wird nur dann in eine lebensbedrohliche gewalttätige Auseinandersetzung eingreifen wenn er eine gute Chance hat, diesen Konflikt zu seinen Gunsten zu entscheiden. Ich wüsste nicht, wie das ohne eine starke Bewaffnung möglich sein sollte, schon gar nicht gegen eine Überzahl an Gegnern. Jeder Mensch wächst mit seiner Verantwortung und seinen Aufgaben. Würde unsere Gesellschaft dem Bürger wieder mehr Verantwortung für seine unmittelbare Umgebung zugestehen würde auch die Zivilcourage dieser Bürger wieder ansteigen. Dabei geht es nicht um Möchtegern-Sherifftum sondern um Nothilfe, wie sie mit dem Gesetz in Einklang steht, um einem akut bedrohten Mitmenschen zu helfen. Obwohl selbst die vorübergehende Verhaftung von Kriminellen durch Zivilisten bis zum Eintreffen der Polizei mit der Gesetzgebung in Einklang stünde verspüre ich keinen Drang, dies zu tun, sondern überlasse das gerne der Polizei.

3. Die Sorglosigkeit der Bürger

Die Politiker werden nicht müde zu behaupten, wie sicher wir in Deutschland leben. Trotz dieses paradiesischen Zustands fordern alle Parteien – auch die FDP – eine Verstärkung der Polizeikräfte zur Erhöhung der Sicherheit. Doch auch bei einer immensen Aufstockung von Personal und Ausrüstung wird sich nichts an der Tatsache ändern, dass die Polizei im Regelfall erst gerufen wird, wenn eine Tat bereits begangen wurde. Auch wenn es gelingt, den Täter zu fassen und zu verurteilen, dem Opfer nützt dies wenig. Das Argument, dass Opfer von Gewaltverbrechen häufig paralysiert sind und sich auch mit Waffengewalt nicht wehren könnten, halte ich für zynisch. Mit dieser fadenscheinigen Begründung wird dem Opfer die Selbstverteidigung erschwert, während die Polizeikräfte den notwendigen Schutz nicht leisten können und dies aus logistischen Gründen auch niemals verwirklichen können. Statt dessen müsste die Strategie doch sein, den Bürger in der Selbstverteidigung zu unterrichten damit eine Erstarrung in einer Verteidigungssituation eben gerade nicht eintritt. Doch auf offiziellen Seiten zum Thema Gewaltprävention findet man so hilfreiche Tipps wie: “Sollte die Bedrohung und Verfolgung konkret werden, rufen Sie laut “Feuer, Feuer”, da sich durch das Wort “Feuer” andere Menschen selbst bedroht fühlen und eher Hilfe holen. Zudem beinhaltet diese Reaktion ein vom Täter nicht erwartetes Überraschungselement.” Dies ist wirklich ein Geniestreich, der andere Mechanismen völlig überflüssig werden lässt – Schusswaffen sowieso…

In Anbetracht der polizeilichen Kriminalitätsstatistik würde ich eine Bedrohung für Leib und Leben durchaus als „konkret“ ansehen. Fast 127.000 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung halte ich jedenfalls für ziemlich konkret, zumindest, wenn ich mir diese Personen an einem Ort versammelt vorstelle. Selbst wenn man „nur“ Opfer eines Eigentumsdeliktes wäre, bei dem Ihrer Meinung nach bei Verwendung einer Schusswaffe „ein gravierendes Missverhältnis zwischen dem angegriffenen Rechtsgut und der durch die Verteidigung herbeigeführten Verletzung“ besteht, wüsste man in der Situation nicht, ob der Angreifer nur die Brieftasche wollte oder ob man nicht doch lebensgefährlich verletzt werden würde. Selbst wenn in der deutschen Rechtsordnung ein Sexualdelikt den Einsatz einer Schusswaffe als ungerechtfertigt ansgesehen werden würde, da das Opfer neben der sexuellen Nötigung keine schweren äußeren Verletzungen erleidet, muss ich Sie fragen: Woher weiß das Opfer voher, wie schwer die Verletzungen ausfallen werden, die ihm der Täter zuzufügen gedenkt? Die Sorge um das Wohlergehen von Straftätern treibt in unserer Gesellschaft leider kuriose Blüten. Mit persönlich geht dies jedenfalls entschieden zu weit!

Ebenfalls unerträglich finde ich die Argumentation der Volksentwaffner, dass nur Angriffe mit Schusswaffen auch eine Verteidigung mit Schusswaffen rechtfertigen. Der Mord an der schwedischen Außenministerin Anna Lindh hat vor allem gezeigt, dass auch Angriffe mit Messern zum Tod des Opfers führen können. Auch wenn Personen mit gesellschaftlich exponierter Stellung ein höheres Risiko haben kann ein derartiger Angriff doch für jedermann zur traurigen Realität werden, wenn er sich „zur falschen Zeit am falschen Ort“ befindet. In der Regel sind diese Vorkommnisse nur von weniger Medienrummel begleitet.

Dass die Bürger sich von den wohlfeilen Versprechungen der Politiker umgarnen lassen ist traurig genug. Ich habe mir jedenfalls vorgenommen, interessierten Mitbürgern die Informationen zum Thema bewaffnete Selbstverteidigung zur Verfügung zu stellen, die von offizieller Seite nicht zur Kenntnis genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Ditzel

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Guten Morgen erstmal,

hast Dir ja schon früh richtig Arbeit gemacht! icon14.gificon14.gif

Eine Sache fehlt in Deiner Antwort: der unsägliche Blötsinn mit dem "verhältnissmäßigkeit der Mittel". Dieser Satz wurde

mal geschrieben und wird seit dem ständig wiederholt. Diesen Satz wirst Du aber in keinem Gesetz finden und auch vor Gericht hat sich bereits rumgesprochen das das murks ist. Es heist die Verteidigung muß verhältnissmäßig sein. Du darfst keinen erschießen nur weil er Dir die Luft aus dem Reifen lässt. Wenn dich aber jemand mit dem Messer bedroht musst Du Dich nicht mit einem Messer verteidigen!!

Aber gerade das ist das Problem. Viele aus meinem Bekantenkreis waren sogar der Meinung, das das Waffengesetz im direcktem Zusammenhang mit dem Notwehrgesetz steht gaga.gif

Armes Deutschland. Bei aller liberalität des Dr. Stadler hat es davon aber wohl auch keinen großen Schimmer tongue.gif

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Ja.

Und immer die gleiche Litanei von wegen : "Die Polizei und der Staat sorgen schon für unsere Sicherheit."

Klar - wenn man Politiker ist....

Aber sehen wir es doch mal realistisch. Der Staat schützt uns nicht, er rächt uns, wenn schon etwas passiert ist.

Natürlich wurde auch ich noch nicht ernsthaft angegriffen oder bedroht. Aber die meisten von uns hatten auch noch keinen tödlichen Verkehrsunfall und trotzdem benutzen wir im Auto unseren Sicherheitsgurt. In einigen Bereichen ist Vorsorge eben gewollt, in anderen eben nicht.

Außerdem ist wohl noch immer keiner der Herren bereit, die einschlägige Literatur zu diesem Thema zu lesen.

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"Lohnen sich solche Anschreiben?"

Sicherlich darf man keine Sofortwirkung bei den Angeschriebenen erwarten. Niemand wird aufgrund eines - oder auch mehrerer - Leserbriefes seine Meinung ändern. Aber man kann erreichen, dass sich die Leute gedanken machen und wenigstens Mittel bis Langfristig ihre Überzeugungen etwas in eine andere Richtung korrigieren.

Wir haben leider nur diese Möglichkeit!

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Hallo Lars,

gratuliere zu Deinem Engagement. Endlich probiert es wieder ein in den Augen der Obrigkeit Aufmüpfiger. Auch ich habe in den 80iger Jahrer versucht, etwas zu bewirken, geändert hat sich an der "Zweiklassengesellschaft" nichts. Fazit: Wir Unmündige brauchen nur Brot und Spiele und die bekommen wir durch die Medien im Überfluss.

Ich wünsche Ihnen trotzdem, dass sich vielleicht etwas bewegt, allein mir fehlt der Glaube.

Grüsse

Ron

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Ob's was nützt weiß ich nicht. Sicher ist aber das garnichts Tun auch nichts nützt. Überrascht hat mich die Tatsache, daß Dr. Stadler so detailiert antwortet.

Ob es richtig ist diese leidige Notwehrdiskussion wieder anzufachen wage ich zu

bezweifeln. Kein Wort darüber, daß 13 Monate nach Verabschiedung des Gesetzes immer

noch nichts geht.

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In Antwort auf:

Kein Wort darüber, daß 13 Monate nach Verabschiedung des Gesetzes immer

noch nichts geht.


Soweit ich die Antwort von Herrn Stadler richtig verstanden habe, hat er das bereits erkannt und auch kritisiert.

Das im Waffenrecht etwas schief gelaufen ist, haben viele Politiker durchaus schon begriffen, es fehlt aber immer noch das Grundverständnis, warum privater Waffenbesitz als ein "Bürgerrecht" angesehen muss und nicht nur in einigen Teilbereichen für Sport und/oder zur Jagd gesehen werden darf. Wenn priv. Waffenbesitz auf diese zwei oder drei Ausnahmefälle begrenzt bleibt, werden wir nie eine Normalisierung - vor allem in der öffentlichen Wahrnehmung - erreichen, sondern immer ein Sonderfall bleiben. Tatsache ist, dass Schiesssport und Jagd in der modernen Gesellschaft immer mehr zurückgedrängt werden und bald wohl nur noch eine ganz kleine Minderheit betreffen. Wenn wir nicht langsam anfangen unsere iInteressen zu verallgemeinern und einen grösseren Nutzerkreis in unsere Bemühungen um ein vernünftiges Waffenrecht einbeziehen, dann werden wir bald von der Bildfläche verschwinden - und zwar ohne das es dazu noch irgendwelcher Verbote bedarf.

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Hey,

aber das nach 13 Monaten nichts läuft ist doch genau das was unsere Obrigkeit will!! Noch besser hätte es in den Augen dieser Brüder doch nicht laufen können. So ganz verboten ist es nicht, aber blockiert ist es trotzdem. (Von einigen Ländern mal abgesehen) Und das beste daran: so kann es noch Jahre weitergehen! Und eine vernünftige, sachbezogene Meinung über Waffen in privathand ist weder von der Presse noch von unseren Oberen gewünscht.

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Gratulation an lditzel, hast Dir wirklich Arbeit gemacht.

Von der Antwort bin ich doch eher enttäuscht, insbesondere die dümmliche Beschwörung der 'amerikanischen Verhältnisse'. Als FDP Mitglied hätte ich eine solche Antwort nicht erwartet.

Ich werde daher ebenfalls Herrn Dr. Stadler ein Schreiben zukommen lassen und meinen Standpunkt (der dem von lditzel weitgehend entspricht) vertreten. Sinnlos sind solche Schreiben niemals, insbesondere in einer kleinen Partei wie der FDP. Steter Tropfen höhlt den Stein. Und wenn wir immer nur die Klappe halten, brauchen wir auch nicht über die miesen Zustände zu meckern.

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In Antwort auf:

Ich wünsche Ihnen trotzdem, dass sich vielleicht etwas bewegt, allein mir fehlt der Glaube.


Alle Gesinnungsgenossen können sich bald in entprechende Unterschriftenlisten auf meiner neuen Website eintragen lassen. Ich erwarte nicht, den Moloch der deutschen Bürokratie von heute auf morgen auszuhebeln. Mir geht es um die Bereitstellung von Information sowie um die Demonstration, dass nicht alle Bürger die Dinge als gottgegeben hinnehmen wollen.

Gruß, Lars

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@ldtitzel: icon14.gif Glückwunsch zu den Schreiben, dein Einsatz finde ich Klasse, wieviel er bringt, wird man sehen.

Ich finde allerdings, dass man mit der Forderung nach concealed carry/Waffenschein für (fast) alle im Moment nicht ankommt. Vorsichtigere Forderungen z.B. nach Hausflinte mit Verweis auf das benachbarte Ausland (diesbezüglich nicht nur Ö und CH!) und die frühere Gesetzgebung in D bis 1972 könnten vielleicht eher an Fahrt gewinnen und ebenso dazu führen, dass das von Herrn Dr. Stadler so befürchtete "Umdenken" in der Bevölkerung einsetzt.

Ansonsten bin ich von den Antworten des Politikers wenig überrascht und enttäuscht:

Der Verweis auf "Selbstjustiz" kommt von fast jedem, mit dem man über das Waffenrecht diskutiert. Hier muß man von vorneherein auf unser Gesetz verweisen, dass eben keine "Präventivjustiz" (z.B. das in den USA schon abartige vorbeugende Abknallen einer Person, die sich auf das Grundstück des Eigentümers gewagt hat... gaga.gif) oder "Selbstjustiz" (z.B. das Hinterherschiessen eines flüchtenden Einbrechers) sondern nur die Abwehr eines gegenwärtigen Angriffes zulässt.

Der Verweis auf "amerikanische Verhältnisse" kommt in solchen Diskussionen ebenso regelmässig. Natürlich haben die wenig mit dem amerikanischen Waffenrecht zu tun, sondern eher etwas mit dem stark gestörten sozialen Frieden dort . Ich habe über ein Jahr in den USA gelebt und z.B. gesehen, wie Leute auf Müllhalden in Chicago nach Essbarem suchen und immer wieder gehört, dass Leute verhungern - in einem der reichsten Länder der Welt wohlgemerkt! Ich bin absolut für das Leistungsprinzip, aber hat z.B. Hr. Gates wirklich mehr als 200.000 Durchschnitsamerikaner ZUSAMMEN geleistet , dass er seinen unermesslichen Reichtum verdient eek2.gif? Wenn man die sozialen Netze fast vollständig kappt - und da ist Stadlers (neo-)liberale Partei der Besser-(Best?-)Verdienenden ja voll auf Kurs, darf man sich über steigende Kriminalität der vor dem Abgrund stehenden Habenichtse und Desperados (= "amerikanische Verhältnisse") nicht wundern.

Herr Stadler verteidigt ja vehement sein Privileg der Waffenscheine für in Wirtschaft und Gesellschaft hochstehende Persönlichkeiten, die anderen Bürger seien ja im Gegensatz kaum gefährdet. Mich würde mal interessieren, wieviele von den im letzten Jahr Ermordeten in D wirklich Politiker und hohe Wirtschaftsfunktionäre waren und wieviele "normale" mad1.gifBürger??

Es ist auch nicht wahr, dass die Polizei verstärkt würde - in NRW sollen doch mehrere 1000 Stellen gestrichen werden. Diese "Verschlankung" des Staates wird sicher nicht zu Einschränkungen beim Personenschutz der Politiker führen - erst recht nicht nach dem Lind-Attentat - wohl aber zu einer weiteren Verschlechterung des Schutzes der Normalbürger! frown.gif

Zum Verhältnis Staat/Bürger:

Die amerikanische Verfassung hat Grund genug gesehen, nicht nur eine Gewaltenteilung innerhalb der Staatsorgane (checks and balances) zu etablieren, sondern auch zwischen Staat und Bürgern und die Wehrhaftigkeit/Widerstandsfähigkeit seiner Bürger verfassugsrechtlich geschützt. Weit über 100 Millionen private Feuerwaffen bis hin zu Automatenwaffen in privater Hand sind und waren die letzten 200 Jahre sicher ernüchternd für manchen Möchtegern-Adolf nebst Kumpanen. Unsere Verfassungsväter hatten mit dem GG Art.20,4 (Recht auf Widerstand) und evtl. der Wehrpflicht zwar den richtigen Ansatz, aber diesen durch ein entsprechendes Waffenrecht nie unterfüttert. Heute geht das Misstrauen z.B. soweit, dass alle ausgemusterten G3 nicht mal demilitarisiert in bestüberprüfte deutsche Sportschützenhände gelangen dürfen, sondern lieber auf Staatskosten verschrottet blush.gif werden, während zeitgleich z.B. in der Schweiz ausgemusterte Stgw 57 für 50 Fränkli fröhlich cool.gif unterm Volk verteilt werden...

In Antwort auf:

möchte ich mich mit meiner eher darwinistischen Weltanschauung weder auf das eine noch auf das andere verlassen.


Den alten Darwin für ein besseres Waffenrecht bemühen? Survival of the fittest wird doch bestens im deutschen Waffenrecht praktiziert: Diejenigen, die "fit" genug waren, einen hohen Politiker- oder Wirtschaftsposten zu erklimmen, dürfen für ihr survival auch einen Waffenschein beantragen - die anderen brauchen das auch nach Stadlers Auffassung nicht - Darwinismus in Reinkultur chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Grüsse,

Schwarzwälder

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prima Lars,

weiter so icon14.gif, denn so zeigt einer, das ein "im Namen des Volkes.." vielleicht anders auszusehen hat.

Die "Volksvertreter", die IMHO eher das Volk treten, sollten über die Meinung des "Volkes" in Kenntnis gesetzt werden...das geht am besten mit solchen Schreiben.

Wenn Du soweit bist, schreib doch mal, wo ich mich eintragen muss, da ich nicht so scheiben kann, wie so manch einer....

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Leute,Leute!

Bleibt auf dem Teppich! Wir leben als Sportschützen und legale Waffenbesitzer auf einer kleinen Insel. Wir sind Dinosaurier einer Gesellschaft, die uns bestenfalls bis zu unserem absehbaren Exitus duldet. Schaut doch mal in die Schützenvereine: überwiegend Clubs von alten Männern, die sich gegen jede Veränderung wehren und teilweise noch berechtigten Interessen anderer Mitglieder in den Rücken fallen. Sie wollen als Sportgeräte nur kleinkalibrige Waffen mit geschnitzten Griffen anerkennen, die nach altehrwürdigen Regeln des DSB in der Einheitsstellung eines "Operettenschützen" mit Augenklappe geschossen werden. Vereinsmeierei von Wichtigtuern, die sich als Gralshüter des wahren Schießsports wähnen. Bevormundung durch einen Staat, der lieber heute als morgen die Entwaffnung der letzten "Sonderlinge" abschließen würde. Schießen ist nicht "in" in unserer Gesellschaft und schon gar nicht bei einer Jugend, die seit 30 Jahren von zweifelhaften Ideologen und Pädagogen bearbeitet wird. Bei Verbrechern ist eine Waffe sozusagen "Handwekszeug" oder- je nach Herkunftsland- auch "Kulturgut". Wer in Deutschland eine Waffe fordert um "Chancengleichheit" gegen Verbrecher zu erlangen, der trifft die mühsam aufgebauten pazifistischen Bestrebungen der regierenden Klasse ins Mark. Der irrige Glaube dieser verblendeten Ideologen ist doch der: nur in einem Staat mit sanftmütigen, nachsichtigen und pazifistischen Bürgern kann eine Demokratie gedeihen. Entschlossenes Handeln und Wehrhaftigkeit sind Merkmale von Diktaturen, die es um jeden Preis zu vermeiden gilt. Man muß es nüchtern betrachten: dieser Staat opfert lieber einige tausend Mitbürger pro Jahr, als das er seine Vorstellungen von einem idealen Staatswesen opfert.

Sozialismus, Kommunismus aber auch Diktaturen erwarten von ihren Bürgern die Unterordnung unter die Interessen des Staates. Das Sicherheitsbedürfnis des Einzelnen ist nicht von Belang! Waffen gibt der Staat aus, damit der Bürger den Bestand desselben oder seine Ziele verteidigt. Selbstschutz ist nicht vorgesehen und auch nicht erwünscht. Ein freier, mündiger und wehrhafter Bürger schwächt einen Staat, der lieber über hilfsbedürftige, wehrlose und unselbstständige Kreaturen regiert!

Waffen zur Selbstverteidigung sind der Albtraum ALLER Politiker. Selbst der Gedanke daran wird sicherlich bald strafbar.

Findet Euch damit ab: dieser Staat strebt die biologische Endlösung des Sportschützenproblems an. In 30 Jahren werden die letzten Schützen von ihrem Zivi im Rollstuhl auf den Stand gekarrt.

Grüsse aus Saarbrücken

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@ HotShot: Trauriger aber berechtigter Sarkasmus!

In Antwort auf:

Waffen zur Selbstverteidigung sind der Albtraum ALLER Politiker.


Eben. ALLER . Spätestens nach dem Stadler-Schreiben kann man sich von "Single Issue Voting" erstmal verabschieden.

Auch mit der FDP ist kein grundsätzlich anderes WaffG zu machen. Zumal diese Partei als kleiner Koalitionspartner wahrscheinlich in Koalitionsverhandlungen als erstes die wenigen Zugeständnisse, die sie Legalwaffenbesitzern machen wollte wieder über Bord schmeissen würde.

Analysieren wir die Stadler-Aussagen doch einmal richtg:

1. Stadler erteilt "großzügigen Ausstattung der Bevölkerung mit Waffen " eine klare Absage, ebenso hält er "es für problematisch, die Zahl der Waffen in der Bevölkerung stark zu erhöhen ". Konsequenterweise wird die FDP alle Gesetzgebung, die zu einem "Mehr" an Waffen in D führen würden, auch nicht mittragen. Eine Aufhebung der Kontingentbeschränkungen für Sportschützen oder großzügige Genehmigungen für andere Legalwaffenbesitzer sind damit also nicht drin.

2. Waffen für Selbstverteidigung sind für die FDP tabu ; strengste Waffenscheinregelungen beschränkt nur für "Menschen, die durch ihre Position oder ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sind", da allein diese "durch ihre exponierte Stellung erwiesenermaßen wesentlich stärker gefährdet als jeder andere Bürger" sind, sagen diesbezüglich doch alles: Politiker +Wirtschaftsbosse kriegen einen Waffenschein, das Leben der Normalbürger ist nicht schutzbedürftig genug. pissed.gif

3. Sehr entlarvend ist auch, wie Stadler bei einem gelockerten Waffenrecht "in der Bevölkerung ... ein anderes

Verhältnis zu Waffen" befürchtet. eek2.gifDie FDP ist also daran interessiert, dass das derzeitige durch die Medien geschürte völlig verkrampfte Verhältnis zu Waffen ("Waffen sind hundepfui und deren Benutzer alle potenzielle Verbrecher" - oder wars der hier: "Waffen sind nur dazu da, vom Staat gegen seine Bürger eingesetzt zu werden"??)bestehen bleibt. mad.gif

4. Konkrete Zugeständnisse will die FDP nur bei der Autonomie des Sports, bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Jägern und evtl. beim MPG machen.

Zu wenig icon13.gif, als das Single-Issue-Voting pro FDP noch Sinn macht. Statt auf etablierte Parteiprogramme zu setzen, müssen unsere Schützen-Organisationen wohl direkt an die Öffentlichkeit gehen und selber Stimmung in der Bevölkerung pro Waffen machen. Die FDP-Träume sind jedenfalls ausgeträumt.

Grüße, Schwarzwälder

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In Antwort auf:

Statt auf etablierte Parteiprogramme zu setzen, müssen unsere Schützen-Organisationen wohl direkt an die Öffentlichkeit gehen und selber Stimmung in der Bevölkerung pro Waffen machen. Die FDP-Träume sind jedenfalls ausgeträumt.


Nun ja. Stimmung machen für unsere Interessen müssen wir in der Tat selber. Andererseits bin ich Parteimitglied, das pro Jahr einen erklecklichen Beitrag zahlt. Ich erwarte, dass meine Interessen genauso berücksichtigt werden wie die aller anderen Mitglieder. In allen Parteien gibt es die verschiedensten Strömungen. Wenn ich selbst für meine Interessen nicht kämpfe darf ich allerdings auch nicht erwarten, dass dies jemand anderer für mich tut...

Gruß, Lars

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Ich denke mal wir sollten den guten Herrn Stadler erst mal in Ruhe lassen, und die Argumente, die Idizel ihm gegeben hat, in Ruhe verarbeiten lassen. Stadler hat ja durchaus schon wichtige Dinge wie z.b. den menschenverachtenden Psychotest, Reichssportministerium...usw richtig eingeschätzt. Man kann nicht erwarten, dass sämtliche Politiker sofort zu absoluten Waffenbefürworter mutieren, wir brauchen im Moment JEDEN Politiker der auch nur ansatzweise Verständnis für uns aufbringt - den restlichen Feinschliff muss man langsam bei den Leuten aufbauen.

Es gibt momentan ne Menge anderer Leute, die sehr viel dringender unsere "Zuwendung" benötigen!

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Deine Arbeit möchte ich als sehr gut bezeichnen!

Die Antwort des Parteisoldaten gibt zu denken:

Wenn Personen des öffentlichen Lebens, die durch beste

finanzielle Austattung und wohnen in besseren Gegenden

nicht von der normalen Kriminalität betroffen sind, aber doch einen höheren Schutz für sich in Anspruch nehmen,

leben die wohl in einer anderen, nähmlich ihren Welt.

Früher wurde man auf Grund seiner Geburt zum Fürsten, heute

durch die Wahl des Dummvolkes.

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