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IGNORED

Kurzwaffenschrank


makesi2002

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Wenn er unter 200 kg wiegt und Du zwischen 6-10 Kurzwaffen darin verwahren willst, musst Du ihn verankern.

Wiegt er über 200 kg, oder willst Du nur 1-5 KW darin verwahren, so muss er NICHT verankert werden.

IMI

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Hallo,

hab da mal neh Frage. Besitze einen Möbeltresor bzw. Kurwaffenschrank Stufe B mit Abschließbaren Innenfach (Mun.) für max. 5 Kurzwaffen. Meine Frage ist nun ob ich diesen verankern muß?

Vielen Dank für eure Antworten.

Möbeltresor oder. Kurzwaffenschrank Stufe B .. gehts Präziser ???

Wieviel Waffen sind drin `?

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Möbeltresor oder. Kurzwaffenschrank Stufe B .. gehts Präziser ???

Wieviel Waffen sind drin `?

Möbeltresor oder Kurzwaffenschrank ist doch nur eine Formulierungsfrage. Wichtig ist: Stufe B!!!

Max. 5 KW hat er auch geschrieben, präziser geht es eigentlich nicht mehr.

Die Antwort auf seine Frage wurde auch schon erschöpfend gegeben, bis max 5 KW ist keine Verankerung notwendig.

Mehr als 5 bis einschließlich 10 KW muss der Schrank über 200 kg wiegen oder mit einem Abreisgewicht von mind. 200 kg verankert sein.

Man kann in seinen Schrank auch Stahlplatten einlegnen um so über die 200 kg zu kommen, bei einem kleinen Würfel wird es dann aber

ziemlich schnell ein Platzproblem geben.

mephisto0815

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Möbeltresor oder Kurzwaffenschrank ist doch nur eine Formulierungsfrage.

Jein. Möbeltresore haben oft eine Bedingung, um die Sicherheitsstufe zu erreichen: Sie müssen in einen Schrank eingebaut werden, bzw.

hinter einer Schrankwand versteckt sein (einmauern geht natürlich auch).

Wäre vielleicht erwähnenswert, dann ist der TE wirklich gegen alles gewappnet ;)

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Jein. Möbeltresore haben oft eine Bedingung, um die Sicherheitsstufe zu erreichen: Sie müssen in einen Schrank eingebaut werden, bzw.

hinter einer Schrankwand versteckt sein (einmauern geht natürlich auch).

Wäre vielleicht erwähnenswert, dann ist der TE wirklich gegen alles gewappnet ;)

Zumindest das WaffG interessiert der Aspekt nicht die Bohne.

Hast Du zu Deiner Behauptung auch ein Beispiel, gerne die Formulierung des Herstellers....?

IMI

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....

Wiegt er über 200 kg, oder willst Du nur 1-5 KW darin verwahren, so muss er NICHT verankert werden.

....

....wobei ich mich immer noch frage warum man nen tresor hat und ihn nicht gegen wegnahme sichert

irgendwie verstehe ich diese einstellung nicht und finde sie :peinlich:

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Hast Du zu Deiner Behauptung auch ein Beispiel, gerne die Formulierung des Herstellers....?

Mal abgesehen davon, dass deine Art zu antworten wirklich unverschämt ist, hier die Formulierung eines Tresorverkäufers,

der mir dies auf Anfrage auch per Mail noch mal bestätigt hat:

"Sicherheitsstufe B

(nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) bei Einbau in Schrankwände oder hinter Wandverkleidungen"

Der Tresorhersteller sagt: (gerade eben gefunden)

Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 Ausg. Mai 95 bei Einbau in Schrankwände oder hinter

Wandverkleidungen und S2 nach Euro-Norm PN-EN 14450:2006, Zertifikat-Nr. P41/115/26/2007 (2515),

geprüft und zertifiziert von IMP

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....wobei ich mich immer noch frage warum man nen tresor hat und ihn nicht gegen wegnahme sichert

irgendwie verstehe ich diese einstellung nicht und finde sie :peinlich:

Ein Sechspunkt-Sicherheitsgurt in deinem Auto ist auch sicherer. Hast Du dir deshalb einen montiert?

@Reimemonster

Wo steht in der VDMA 24992 das Schränke die Stufe B nur erreichen, wenn sie irgendwo eingebaut, bzw. versteckt sind?

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Hi Tauschi,

ich vermute, das steht in der Richtlinie selbst nicht drin. So ist es jedoch vom Hersteller des Tresors angegeben.

Ich bin kein Tresorfachmann, daher würde ich instinktiv erst einmal dem Hersteller vertrauen. Wenn dies dann noch von einigen

Verkäufern bestätigt wird, ist das meines Erachtens schon eine sehr gute Richtung. Heißt natürlich immer noch nicht,

dass das auf jeden Fall richtig ist.

Da aber auch der SB immer seinen Spielraum hat, gibt es da garantiert welche, die sich an genau einem solchen Satz des Herstellers aufhängen könnten.

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Da aber auch der SB immer seinen Spielraum hat, gibt es da garantiert welche, die sich an genau einem solchen Satz des Herstellers aufhängen könnten.

Der SB hat sich an das WaffG, die AwaffV, etc. zu halten.

Wenn Du Deinem SB auch noch einen extra Spielraum geben willst viel Spaß...

An welche Gängelungen denkst Du denn da z.B.?

Es soll durchaus SB geben, die Behauptungen aufstellen und angeblich Gesetze erfinden, die es nicht gibt.

Ist das der Spielraum Deines SB, dem Du Dich beugen willst?

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ich vermute, das steht in der Richtlinie selbst nicht drin. So ist es jedoch vom Hersteller des Tresors angegeben.

Richtig.

Diese Herstellerempfehlung hat aber nichts mit der Zertifizierung des Widerstandsgrads i.S.d. WaffG zu tun, sondern ist ein alter Bestandteil einer VdS-Richtlinie (Verband der Sachversicherer) und betrifft nur den versicherbaren Wertinhalt des Tresors.

CM

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......

Hast Du zu Deiner Behauptung auch ein Beispiel, gerne die Formulierung des Herstellers....?

IMI

Ich habe 3 Schränke. Zwei sind von Burg Wächter und beiden lag ein Hinweis bei, dass die ausgewiesene Sicherheitsstufe nur durch Verankerung an einem massiven Gebäudeteil erreicht wird. Kann ich auch gerne einscannen und hier einstellen. Ich habe noch einen B-Würfel von Format, da war kein solcher Hinweis bei. Verankert ist der aber trotzdem.

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Ich hatte Burg-Wächter aufgrund der Formulierung mal angeschrieben und es wurde bestätigt, dass die Sicherheitsstufe des Tresors natürlich unabhängig von einer Verankerung ist.

Gleichzeitig wurde auf die Problematik des Wegtragens eingegangen, weswegen die Versicherungen eine Verankerung fordern.

Das hat aber nichts mit der waffenrechtlichen Einstufung zu tun, um Waffen vor Zugriff von nichtberechtigten Dritten, insbesondere (Party-)Gästen oder Kindern zu schützen.

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Gleichzeitig wurde auf die Problematik des Wegtragens eingegangen, weswegen die Versicherungen eine Verankerung fordern.

... all said.

CM

Nachtrag, nochmal zum allgemeinen Verständnis:

Abreiss- oder Wegnahmesicherungen (Verankerungen) haben nichts mit der Sicherheitsstufe des Wertschrankes (z.B. Waffentresor) an sich zu tun, sie erhöhen aber den versicherbaren Inhaltswert.

Beispiel:

Ein Wertschutzschrank (Waffentresor) mit dem Widerstandgrad 0/N entspricht der alten VdS-Zertifizierung Klasse B.

Liegt das Eigengewicht dieses Schrankes unter 200 kg und ist der Schrank nicht durch Verankerung gegen Wegnahme gesichert, wird er Schrank versicherungstechnisch wie ein Schrank der Klasse S1 eingestuft und der versicherbare Inhaltswert beträgt nur 5000,- € bei ausschliesslich privater Nutzung (gewerbliche Nutzung versicherungsrechtlich nicht zulässig).

Wird dieser Schrank jetzt mit einer Verankerung der Güte 20/50 kN gegen Wegnahme gesichert, erhöht sich der versicherbare Inhaltswert bei privater Nutzung auf 40.000,- €

Da die Hersteller dieser Wertschutzschränke (nichts anderes sind Waffentresore!) eng mit den Versicherern zusammen arbeiten, finden wir auch überall dieses entprechenden Empfehlungen zur zusätzlichen Sicherung durch Verankerung.

HIER nochmal die vollständige Übersicht der Versicherungswerte.

Ich hoffe, dass es jetzt endgültig verständlich geworden ist.

CM :)

edit: Nachtrag

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Da hat wer eine einfache Frage gestellt und es artet zur Besserwisserei aus.

B-Würfel für Kurzwaffe, ca. 40 Kilo leicht. Doppelwandige Rückwand an drei Stellen mit 13mm durchbohrt. Abstand zum Außenmaß beachten! Beim Fachhandel 12er Chemiedübel besorgen, diese richtig in die (ausreichend) dicke Wand einsetzen, den schon schweren Würfen d'rannhängen, die Muttern mit 19zehner Schlüssel anziehen, zehn Kurzwaffen rein und gut ist es :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

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