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IGNORED

Anatomie einer Hausdurchsuchung und die Folgen


baer42

Empfohlene Beiträge

Es gibt nicht nur diesen einen Fall und Zugriff bleibt Zugriff.

Also mir hat die Geschichte besonders gut gefallen, afair vor 6-8 Jährchen in den unbenutzten Ländern, als die korrekten höflichen Herrschaften gründlich arbeitend :ninja: statt des kültürbereichernden Ziels ihren eigenen Kameradennn platt gemacht haben :rotfl2:

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Es gibt nicht nur diesen einen Fall und Zugriff bleibt Zugriff. Ob im Vorfeld einer Hausdurchsuchung oder aus einem Kfz.

Gruß

Aber lassen wir das. Die Diskussion führt zu nichts.

stimmt!

Solange Du nicht zwischen Zugriff und Hausdurchsuchung unterscheiden kannst....

Harlekin

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So, und hier im Thread wurde eine Hausdurchsuchung losgetreten, weil ein Telefon abgehört worden ist. Die Beamten hier haben mit großer Zurückhaltung gehandelt und baer42 die Möglichkeit gegeben, die Wohnung zerstörungsfrei zu öffnen.

Ist aber auch eigentlich so Standard!

Nochmal Glück gehabt. Hätte die Glock-Truppe das Ermessen gehabt, dann wäre es wohl anders verlaufen. Ich hab's wohl registriert, daß man auch gute Leute haben kann.

Nun ja, war ja auch kein SEK würdiger Einsatz!

Ist aber nicht so einfach, dies von außen zu beurteilen.

Hatte letztens den Verbleib der Ramme im Fahrzeug angeordnet und was passiert?

Die Tür wurde trotz Anwesenheit und Androhung des gewaltsamen Öffnens nicht geöffnet, so dass die Tür schließlich quer durch den Raum getreten werden mußte.

Den entstandenen Schaden von ca. 600,- € an der Tür hat natürlich nicht die Polizei gezahlt!

Nur so mal als Beispiel für die, die der Meinung sind, dass sie die Tür solange verschweißen, bis es ihnen paßt zu öffnen.

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Ist aber nicht so einfach, dies von außen zu beurteilen.

Hatte letztens den Verbleib der Ramme im Fahrzeug angeordnet und was passiert?

Die Tür wurde trotz Anwesenheit und Androhung des gewaltsamen Öffnens nicht geöffnet, so dass die Tür schließlich quer durch den Raum getreten werden mußte.

Den entstandenen Schaden von ca. 600,- € an der Tür hat natürlich nicht die Polizei gezahlt!

Nur so mal als Beispiel für die, die der Meinung sind, dass sie die Tür solange verschweißen, bis es ihnen paßt zu öffnen.

Darf man mal unter Kollegen fragen wo du arbeitest. Du hast ja einen spannenenden Dienst nach dem nächsten....

Du sprichst von Rammen, Sprengstoffspürhunden, ganze Gärten umbuddeln lassen....

LWB bist du ja auch noch. ....

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Darf man mal unter Kollegen fragen wo du arbeitest.

Man darf!

Du hast ja einen spannenenden Dienst nach dem nächsten....

Nun ja, wenn ich an die Amnestie und an die Silvesterverstöße denke, halte ich meine Arbeit eigentlich für langweilig bis teilweise zum k....n!

LWB bist du ja auch noch. ....

Darum bin ich ja auch hier!

Guten Rutsch!

Gruß Uwe

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stimmt!

Solange Du nicht zwischen Zugriff und Hausdurchsuchung unterscheiden kannst....

Harlekin

Ich bin aber auch nicht schuld, dass dein Leseverständnis nicht sehr ausgeprägt ist.

Ich versuche das für dich mal etwas aufzuarbeiten:

Ob im Vorfeld einer Hausdurchsuchung oder aus einem Kfz

Gruß

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Ich wurde Ende der 80er gebeten, als dienstlicher Zeuge an zwei Hausdurchsuchungen teilzunehmen.

Einmal Kripo, einmal Steuerfahndung.

Das lief so derart unspektakulär und entgegen jeglicher wilden "SWAT"-Phantasien ab, ihr (zumindest die meisten)

könnt es euch gar nicht vorstellen...

Damit will ich nichts beschönigen oder verharmlosen. Einzelne Ausreißer bzw. spekatakuläre Fälle gibt es.

Wobei wir da in der Tat meist von Zugriffen, nicht von Hausdurchsuchungen reden (wird oft durcheinandergebracht..).

Und: der Regelfall sind diese "SWAT"-Geschchten hierzulande wirklich nicht.

Der eigentliche Skandal ist für mich eher grundsätzlicher Natur. Nämlich, dass wir als Legalwaffenbesitzer

(egal, wie die Durchsuchung nun durchgeführt wird) faktisch offenbar auf eine Stufe mit gesellschaftlich

wirklich randständigen Existenzen, vom Rauschgifthändler bis zum Kinderpornographen, gestellt werden.

Gruß,

karlyman

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Ich wurde Ende der 80er gebeten, als dienstlicher Zeuge an zwei Hausdurchsuchungen teilzunehmen.

Einmal Kripo, einmal Steuerfahndung.

Das lief so derart unspektakulär und entgegen jeglicher wilden "SWAT"-Phantasien ab, ihr (zumindest die meisten)

könnt es euch gar nicht vorstellen...

Damit will ich nichts beschönigen oder verharmlosen. Einzelne Ausreißer bzw. spekatakuläre Fälle gibt es.

Wobei wir da in der Tat meist von Zugriffen, nicht von Hausdurchsuchungen reden (wird oft durcheinandergebracht..).

Und: der Regelfall sind diese "SWAT"-Geschchten hierzulande wirklich nicht.

Der eigentliche Skandal ist für mich eher grundsätzlicher Natur. Nämlich, dass wir als Legalwaffenbesitzer

(egal, wie die Durchsuchung nun durchgeführt wird) faktisch offenbar auf eine Stufe mit gesellschaftlich

wirklich randständigen Existenzen, vom Rauschgifthändler bis zum Kinderpornographen, gestellt werden.

Gruß,

karlyman

Wenn es mal die gleiche Stufe wäre....

Übel finde ich, dass dieses absolut "interpretationsfähige" und unausgegorene Waffengesetz immer zu unseren Ungunsten ausgelegt wird. Gesetze sollten den Anspruch haben, dass sie für den Otto-Normalbürger transparent sind! Nicht in dem Fall des WaffG!

Hier gibt es unzählige Klagen mit langen Wartezeiten, unnötigen Kosten und tilweise schlimmen Konsequenzen für die LWB.

Immer wieder hört man, dass sich gewisse Bundesländer besonders negativ hervortun und das scheinbar jeder Sachbearbeiter die Dinge anders sieht!

Wie kann das sein?

Ich weiß, es ist Ländersache.....aber wir haben ja nicht einmal funktionierende Ausführungsvorschriften!

Da ist dem SB, der Waffen so gar nicht mag (diese Einstellung soll ja in manchen Dienststellen Beschäftigungsgrundlage sein :icon13: ), nat. Tür und Tor geöffnet....

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Hallo,

mal ´ne Frage: Wie kann die Behörde einfach dem Anwalt die Akteneinsicht verwehren?

Guten Ruuuutschschsch....

kape357

In dem sie es einfach nicht tut.

Ich verweigere Ihnen die Einsicht in die Akte.

Sicherdienst, bitte führen Sie Herrn sowieso zum Ausgang.

(Eventuell gefärdet ja die Einsicht in die Akte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,

Kennwort VS Nur für den Dienstgebrauch, For German Eyes Only)

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Wie kann die Behörde einfach dem Anwalt die Akteneinsicht verwehren?

Nichtstun. Oder Teile fehlen irgendwie. Früher wurde auch gerne mal belichtete Filme "fehlerhaft entwickelt" oder so, das galt als normal (selbst erlebt im Raum KA) Geht einfacher als Herausgabe zu verweigern.

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Hallo,

mal ´ne Frage: Wie kann die Behörde einfach dem Anwalt die Akteneinsicht verwehren?

Guten Ruuuutschschsch....

kape357

Deine Frage ist interprätationswürdig.

Meinst Du sie im Sinne von: was kann die Behörde praktisch tun/nicht tun um die AE zu verwehren?

Dazu gibt es vorstehend schon genügend Antworten.

Oder meinst Du im Sinne von: darf die Behörde die Akteneinsicht verwehren?

In diesem Fall ist ein klares JA die Antwort. Das sollte ein RA schon wissen.

Und das hat nichts mit den schon wieder umhergeisternden, blödsinnigen Übertreibungen zu tun.

Es ist eine ERMITTLUNGSAKTE ggf. in einer STRAFSACHE. Trotzdem versuchen es einige RA immer wieder, vielleicht fällt ja ein SB darauf rein.

Auskünfte aus Strafermittlungsakten darf aber nur die StA geben!

Harlekin

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Ich bin aber auch nicht schuld, dass dein Leseverständnis nicht sehr ausgeprägt ist.

Ich versuche das für dich mal etwas aufzuarbeiten:

Gruß

BULLSHIT!

Ein Zugriff im Vorfeld einer Hausdurchsuchung ist eben ein Zugriff vor und nicht während einer Hausdurchsuchung deshalb heißt es ja so!

Diese Unterrichtung in Deutscher Sprache ist gebührenfrei!

Harlekin

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BULLSHIT!

Ein Zugriff im Vorfeld einer Hausdurchsuchung ist eben ein Zugriff vor und nicht während einer Hausdurchsuchung deshalb heißt es ja so!

Diese Unterrichtung in Deutscher Sprache ist gebührenfrei!

Harlekin

Und wenn du mit den Füßen trampelst und noch lauter BULLSHIT! brüllst. Dein Leseverständnis ist immer noch bemängelnswert. Wenn dieses zusammengesetzte Hauptwort zu schwer für dich ist, arbeite ich auch das für dich heraus. Du scheinst nicht zu verstehen was du liest, deshalb konterst du auch jedesmal mit Dingen, die nirgendwo behauptet wurden.

Kennst du Pippi Langstrumpf? "Ich mach mir die Welt widdewidde wie sie mir gefällt".

Was du mit Unterrichtung in deutscher Sprache meinst, ist mir unklar. Damit du aber Adjektive nicht mehr fälschlicherweise der Großschreibung unterziehen musst, habe ich dir eine kleine Hilfe herausgesucht. Falls du jetzt auf geographische Herkunft mit Endung -er hinauswillst, scrolle bitte bis

" -sprachig /Adj./ die deutsche Sprache sprechend: die d. Bevölkerung; der d. Teil der Schweiz; Heinrich zog es vor, in einem deutschsprachigen Land zu bleiben Feuchtw. Oppermann 260; in deutscher Sprache"

So stelle ich mir eine Unterrichtung vor, aber jeder nach seinen Fähigkeiten. Schreib dich nicht ab!.

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Das lief so derart unspektakulär und entgegen jeglicher wilden "SWAT"-Phantasien ab, ihr (zumindest die meisten)

könnt es euch gar nicht vorstellen...

Ist das nicht schon etwas länger her?

Aber diese Beispiele habe ich natürlich auch, sie sind aber jedoch nicht relevant, ich verweise doch nur auf die negativen und die gibst es natürlich auch! :traurig_16:

Damit will ich nichts beschönigen oder verharmlosen. Einzelne Ausreißer bzw. spekatakuläre Fälle gibt es.

Wobei wir da in der Tat meist von Zugriffen, nicht von Hausdurchsuchungen reden (wird oft durcheinandergebracht..).

Und: der Regelfall sind diese "SWAT"-Geschchten hierzulande wirklich nicht.

Ähmmmmmm.?

Der eigentliche Skandal ist für mich eher grundsätzlicher Natur. Nämlich, dass wir als Legalwaffenbesitzer

(egal, wie die Durchsuchung nun durchgeführt wird) faktisch offenbar auf eine Stufe mit gesellschaftlich

wirklich randständigen Existenzen, vom Rauschgifthändler bis zum Kinderpornographen, gestellt werden.

Nein!!!!!

Gruß,

karlyman

Es ist doch einfach die Frage, warum erfolgt ein DB gegen den LWB!

Warum reagiert er nicht auf Schreiben der Waffenbehörde?

Da steigt doch schon das Gefährdungsrisiko! Er ist LWB und wenn er sich stur stellt, ja warum?

Ob nun das Schreiben rausging, bzw. ankam, oder bei dem Rechtsanwalt festlag, stellt sich nun mal erst hinterher raus!

Darum sage ich ja, immer sich schön gegen alles verwehren, Kontrollen nicht zulassenn, die Waffen im Garten putzen u.s.w., es ist Eurer und auch mein Recht, nur das sehen andere eben leider anders und die werden eben mehr!

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Übel finde ich, dass dieses absolut "interpretationsfähige" und unausgegorene Waffengesetz immer zu unseren Ungunsten ausgelegt wird. Gesetze sollten den Anspruch haben, dass sie für den Otto-Normalbürger transparent sind! Nicht in dem Fall des WaffG!

Kein Widerspruch!

Immer wieder hört man, dass sich gewisse Bundesländer besonders negativ hervortun und das scheinbar jeder Sachbearbeiter die Dinge anders sieht!

Ohhhhh jaaaaa!

Wie kann das sein?

Ich weiß, es ist Ländersache.....aber wir haben ja nicht einmal funktionierende Ausführungsvorschriften!

Ohne Kommentar! :traurig_16:

Da ist dem SB, der Waffen so gar nicht mag (diese Einstellung soll ja in manchen Dienststellen Beschäftigungsgrundlage sein :icon13: ), nat. Tür und Tor geöffnet....

Naja, dann wäre er ja fehl am Platze, aber ist schon etwas wahres dran! :rolleyes:

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  • 1 Monat später...

Update: 05.02.2010

laut tel. Aussage des bearbeitenden Polizeibeamten ist das Ermittlungsverfahren gegen mich abgeschlossen

und der Tatvorwurf kann nicht mehr aufrecht erhalten werden.

Es gibt aber keine Abtrennung und damit Einstellung da ich in das Gesamtverfahren einbezogen sei und es noch

einige Zeit dauern würde bis es zu einer Abtrennung kommen würde und dann in der Folge zu einer Einstellung.......

auf die Frage warum man das Verfahren nicht abtrennen würde wurde mir gesagt das ist halt so.....

ohne Worte

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Update: 05.02.2010

auf die Frage warum man das Verfahren nicht abtrennen würde wurde mir gesagt das ist halt so.....

ohne Worte

Ich vermute mal, Du warst einer von mehreren Beschuldigten. Die Abtrennung (bzw. die Entscheidung wer angeklagt wird und wer nicht) wird in solchen Fällen regelmäßig erst durch die StA vorgenommen. Sie ist "Herrin des Verfahrens". Der Polizei stehen solcher Art Entscheidungen nicht zu.

Wenn das Ermitllungsverfahren gegen weitere Beschuldigte also noch nicht abgeschlossen ist, wirst Du Dich noch ein wenig gedulden müssen.

Harlekin

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tja, aber ohne Einstellung keinen Jagdschein!!!!!!!

tja, leider!! Ich fühle mit Dir! Lass Dich nicht unterkriegen.

Harlekin

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Wenn das Ermitllungsverfahren gegen weitere Beschuldigte also noch nicht abgeschlossen ist, wirst Du Dich noch ein wenig gedulden müssen.Harlekin

laut Aussage eines Polizeibeamten ist eine Abtrennung und Einstellung möglich auch jetzt schon.

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Natürlich ist das jederzeit möglich. Jede andere Aussage ist grundsätzlich UNSINN !

Es kommt immer nur auf den Einzelfall drauf an - und wenn bei Dir zu einem bestimmten Zeitpunkt "X" aufgrund der Beweislage die Sache klar ist, dann ist das Verfahren gegen DICH natürlich unverzüglich einzustellen !

Unverzüglich bedeutet natürlich nicht, daß die Staatsanwaltschaft alles stehen und liegen lassen muß, damit Deine Sache erledigt ist - aber eben auch kein "schuldhaftes Verzögern" das nicht durch z.B. andere Arbeiten erklärt werden kann.

Also kann sich das Verfahren - sachlich richtig - nur verzögern, wenn durch Aussagen anderer (ggf. ebenfalls Beschuldigter) noch eine andere Beweislage anzunehmen ist.

Ist das nicht anzunehmen, dann gibt es keinen Grund Dein Verfahren nicht zeitnah zu beenden.

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tja, aber ohne Einstellung keinen Jagdschein!!!!!!!

Du Armer,

ich hoffe , daß du die Sache bald hinter dich gebracht hast. Die Wartezeit kommt Einem sicher wie eine Ewigkeit vor. Vor allem dann, wenn man wie du Jungjäger ist und gerne den Schein hätte. Ich drück dir fest die Daumen.

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