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Waffenrecht: Abstimmung im Bundestag: Live!


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Nun ja,

die Lobby der Antis ist etwas größer als eine handvoll Leute.

 

glaube ich nciht, die machen nur mehr, effizienter und fanatischer ... :rolleyes:

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Was bedeutet dies nun für die Bedürfnisprüfung? Wird da nach Altbesitz unterschieden? Ich bin nun seit über 10 Jahren Sportschütze. Wenn ich jetzt beruflich oder aus sonstigen Gründen eine Pause von 1 bis 2 Jahren einlege, werde ich dann enteignet??? Dann dürfte es künftig auch keine Erbwaffen mehr geben.

Eben diese Fragen beschäftigen auch mich. Leider habe ich bislang zu diesem - sehr ärgerlichen - Punkt keine einzige klare Formulierung gelesen. Die Behörde soll wohl ein Ermessen erhalten. Wenn das so ist, kann sie entscheiden, ob sie das Bedürfnis überprüft und dann ggf. nicht mehr anerkennt. Selbstverständlich muss sie in vergleichbaren Fällen gleich - nach den gleichen Prinzipien - entscheiden (Art. 3 GG).

Ich freue mich also jetzt schon auf die angeregten Diskussionen mit den Sachbearbeitern. Ich kenne diesen Unfug noch von der Novelle vor 2002. Da prüfte das Amt das Bedürfnis noch selbst. "So wenig Waffen wie möglich", war das stereotyp heruntergebetete Credo. Das kann wieder kommen. Ein echter Volltreffer.

Es sollte aber in Berlin mittlerweile auch bekannt sein, dass die Anzahl der Waffen in Privathand in keiner Relation zur öffentlichen Sicherheit steht. Die naive Vorstellung "Weniger Waffen = mehr Sicherheit" geht nicht auf. Das ist die (nicht haltbare) Annahme der Damen Roth und Stokar.

Einige links sind hier zu finden: http://www.red-stag-squad.de/Novelle1.pdf

Grüße

Flaschenhuelse

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Leute hier geht es etwas zu durcheinander zu.

Was waren die Vorschläge des Innenausschusses?

- unangekündigte Nachschau (im neuen Bosbach Deutsch)

- Verordnungsermächtigung für den BMI Biometrie und Co. einzuführen

- Anhebung des Mindestalters für GK

Was noch?

Wurde dem da zugestimmt oder kommt es eher schlimmer.......

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Gast Einzellader
@ Spede:

Schau mal hier:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=382001

In der (halb-)amtlichen Begründung zur Änderung von § 8 WaffG steht etwas dazu.

Das ist der Freibrief für waffenfeindliche Innenminister, die Behörden anzuweisen, Schießnachweise einzufordern. Können diese nicht erbracht werden, kann die Behörde die Genehmigung widerrufen. Die Frage ist auch, wieviele Schießnachweise müssen erbracht werden ? 18 Trainingseinheiten pro Jahr ? Was ist, wenn es weniger sind ?

Ob z.B. Hausbau, Krankheit, berufliche Tätigkeit, Auslandsaufenthalt oder Schwangerschaft von der Behörde als Grund für ein Aussetzen akzeptiert werden, liegt dann vermutlich in deren Ermessen. Wenn die Behörde sich dazu entschließt, die Genehmigung zu widerrufen, bleibt nur der Gang vor das Verwaltungsgericht. Ob die Regelung nun nur für waffenrechtliche Genehmigungen gilt, die nach dem neuen Gesetz erteilt werden, oder auch für ältere Genehmigungen ? Selbst wenn sie nur für neue Genehmigungen gilt, ist nicht gesagt, dass die Behörden sich daran halten.

Ein echter Gummiparagraph, den sich die Behörden nach Gutdünken zurechtbiegen können.

Deshalb immer schön Schießbuch führen !

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Was bedeutet dies nun für die Bedürfnisprüfung? Wird da nach Altbesitz unterschieden? Ich bin nun seit über 10 Jahren Sportschütze. Wenn ich jetzt beruflich oder aus sonstigen Gründen eine Pause von 1 bis 2 Jahren einlege, werde ich dann enteignet??? Dann dürfte es künftig auch keine Erbwaffen mehr geben.

Ist doch alles schon diskutiert. Wer jetzt noch nach den Inhalten fragt, hat in den letzten Wochen wohl gar nichts mitbekommen ?

Da gibts keinen "Altbesitz vor dem 18.6.2009". Wenn Du Deine Kanonen nicht bewegst, hängt es tatsächlich von der aktuellen Umsetzung des WaffG Deiner Behörde vor Ort ab, ob Du sie nicht irgendwann los bist. Schießnachweise dürften aber wohl reichen.

Und neue gibts nur noch, wenn Du deine bisherigen bei Meisterschaften bewegst. Also Vereine: Jedes Jahr ne Vereinsmeisterschaft mit toll ultrabunten Urkunden (aber ohne die Farbe grün) !!!

Gruß,

Coltfan

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Sie "sagte" sogar "Sportverordnungen", seufz (meine Ohren!)

DAs ist doch (leider) genau das, was ich ihnen schon vor Monaten unterstellt habe. Der ganze Sch.. drumherum ist doch bloß Tünsche.

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Das wurde noch nicht veröffentlicht!

stimmt, ich habe sie aber trotzdem ...

spätestens übermorgen kann sie sich jeder runterladen

 

ich wünsche ein gutes Nächtle

Klaus

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Wenn Du Deine Kanonen nicht bewegst, hängt es tatsächlich von der aktuellen Umsetzung des WaffG Deiner Behörde vor Ort ab, ob Du sie nicht irgendwann los bist. Schießnachweise dürften aber wohl reichen.

Und neue gibts nur noch, wenn Du deine bisherigen bei Meisterschaften bewegst. Also Vereine: Jedes Jahr ne Vereinsmeisterschaft mit toll ultrabunten Urkunden (aber ohne die Farbe grün) !!!

Prinzipiell gut erklärt... nur beim letzteren Punkt (genauer: Erwerb von Waffen über dem "Grün-Grundkontingent")

soll es m.W. noch schärfer zugehen; als oben geschildert; akzeptiert werden da wohl erst Wettkämpfe oberhalb der Vereinsebene.

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soll es m.W. noch schärfer zugehen; als oben geschildert; akzeptiert werden da wohl erst Wettkämpfe oberhalb der Vereinsebene.

 

nein, wie gehabt ...

der SB hat nach wie vor keinen Ermessenspielraum wenn der Verband bestätigt    :icon14:

 

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Ääähhh... Was ist jetzt mit IPSC???

Das ist ja auch im Ausschuß gelandet... War das bestandteil des Gesetzesentwurfs?

Also ich würde gerne noch ein wenig länger IPSC schießen... Man sage mir jetzt nicht, daß die irren Aussagen der Bannenberg Eingang ins Gesetz gefunden haben...

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stimmt, ich habe sie aber trotzdem ...

spätestens übermorgen kann sie sich jeder runterladen

 

ich wünsche ein gutes Nächtle

Klaus

Hier sind doch die ganzen Drucksachen schon wo rumgegeistert...?!

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Prinzipiell gut erklärt... nur beim letzteren Punkt (genauer: Erwerb von Waffen über dem "Grün-Grundkontingent")

soll es m.W. noch schärfer zugehen; als oben geschildert; akzeptiert werden da wohl erst Wettkämpfe oberhalb der Vereinsebene.

Es ist die Rede von "unterster Bezirksebene" wie weit unter Verein kann die Bezirksebene denn liegen? Der Verein stellt m.M. nach die "unterste Bezirksebene" dar.

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Ääähhh... Was ist jetzt mit IPSC???

Das ist ja auch im Ausschuß gelandet... War das bestandteil des Gesetzesentwurfs?

Also ich würde gerne noch ein wenig länger IPSC schießen... Man sage mir jetzt nicht, daß die irren Aussagen der Bannenberg Eingang ins Gesetz gefunden haben...

wurde im Vorfeld rausgewunken    :icon14:

 

Frau Prof.Dr.Bannenberg war als Sachverständige für den Innenausschuß geladen ...

die Meinung von Sachverständigen waren noch nie Bestandteil einer Gesetzesvorlage ... :rolleyes:

 

@ Lobo´s ,

die unterste Bezirksebene ist der Verein ...

udn wenn du über´s Kontigent dann musst du auch überregional schiessen

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Hier sind doch die ganzen Drucksachen schon wo rumgegeistert...?!

Im Grunde ist der Bundestag eben diesem Vorschlag des Innenausschusses vom Montag gefolgt:

hib-Meldung:

Innenausschuss macht Weg frei für Waffenrechtsnovelle

Berlin: (hib/STO) Gut drei Monate nach dem Amoklauf von Winnenden hat der Innenausschuss den Weg für eine Verschärfung des Waffenrechts freigemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion verabschiedete der Ausschuss am Mittwochvormittag den Regierungsentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (16/12597) in modifizierter Fassung einschließlich der von der Koalition vorgelegten Neuregelungen zum Waffenrecht. Das Bundestagsplenum will am Donnerstagabend über die Vorlage entscheiden.

•Danach sollen Behörden verdachtsunabhängig die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften in den Räumlichkeiten von Schusswaffen-Besitzern überprüfen können. Zugleich soll klargestellt werden, dass Wohnräume gegen den Willen des Inhabers "nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden" dürfen.

•Zudem soll unter anderem die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre angehoben werden.

•Das Bundesinnenministerium soll eine Verordnungsermächtigung für die Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition erhalten. Dabei soll in der Verordnung auch die biometrische Sicherung von Waffenschränken und bestimmten Schusswaffen geregelt werden.

•Vorgesehen sind zudem die Einrichtung eines bundesweiten Waffenregisters bis Ende 2012

•sowie eine bis Ende 2009 befristete Amnestieregelung, um Besitzern illegaler Waffen einen Anreiz zu geben, diese abzugeben.

•Eingezogene Waffen sollen von den Behörden künftig auch vernichtet werden können.

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...@ Lobo´s ,

die unterste Bezirksebene ist der Verein ...

udn wenn du über´s Kontigent dann musst du auch überregional schiessen

Auch für schon vorhandene Waffen (sagen wir mal, ich habe 5 Kurzwaffen), oder erst wenn ich jetzt nur 2 Kurzwaffen habe und dann NACH Gesetzesinkrafttreten Waffen 3-5 beantrage?!

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Nein, das ist Kokolores: Auch zukünftig geht es nach Recht und Gesetz und niemand kann jederzeit (dh: willkürlich) das Waffenbesitzrecht widerrufen.

Wir unterhalten uns nochmal, wenn du aus persönlichen Gründen ein paar Jahre nicht schießen konntest und deine Behörde dir dann bei der Wiederholungsprüfung deines Bedürfnisses sämtliche Genehmigungen widerruft.

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•Danach sollen Behörden verdachtsunabhängig die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften in den Räumlichkeiten von Schusswaffen-Besitzern überprüfen können. Zugleich soll klargestellt werden, dass Wohnräume gegen den Willen des Inhabers "nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden" dürfen.

•Zudem soll unter anderem die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre angehoben werden.

•Das Bundesinnenministerium soll eine Verordnungsermächtigung für die Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition erhalten. Dabei soll in der Verordnung auch die biometrische Sicherung von Waffenschränken und bestimmten Schusswaffen geregelt werden.

•Vorgesehen sind zudem die Einrichtung eines bundesweiten Waffenregisters bis Ende 2012

•sowie eine bis Ende 2009 befristete Amnestieregelung, um Besitzern illegaler Waffen einen Anreiz zu geben, diese abzugeben.

•Eingezogene Waffen sollen von den Behörden künftig auch vernichtet werden können.

Bedürfnisüberprüfung fehlt noch.

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