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IGNORED

Frage(n) zum Kabinettsentwurf Waffenrecht


TStift

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Hallo.

Bitte zerreisst mich nicht gleich, wenn ich was vermeintlich blödes frage.

Aber trotz geringfügiger juristischer Kentnisse meinerseits verstehe ich einige Text Passagen in dem aktuellen Entwurf einfach nicht, und finde auch keine konkreten Erläuterungen.

Erstmal der leidige Text:

Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen ohne Änderung des o.

g. Grundkontingents stärker vom Bedürfnis abhängig zu machen,

werden die Anforderungen für die Befürwortung eines

waffenrechtlichen Bedürfnisses erweitert. So wird § 14 Abs. 3

WaffG um eine Formulierung ergänzt, die eine Überschreitung des

Grundkontingents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige

Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene,

die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich

sportlich mit anderen zu messen) nachweist.

Nun die Frage: Muss ich denn nun mit jeder in meinem Besitz befindlichen Waffe an regelmäßigen Wettkämpfen teilnehmen ?

Oder nur mit einer ?????

Nächste Frage: Wenn man das sogenannte "Grundkontingent" überschreiten will, muss man dann mit der speziell beantragtenWaffe diese Wettkämpfe absolvieren, oder wieder nur mit irgend einer bereits vorhandenen Waffe ???

Und was bedeutet dies für die gelbe WBK ? Auch vorher Bedürfnis Antrag abgeben? Oder wie gehabt ?

Für Auskünfte vielen Dank.

TStift

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Das fragen wir uns hier auch schon ein paar Tage - und sind nach sehr unterschiedlichen Meinungen und vielen Seiten zu dem Schluss gekommen, dass wir wohl erst den Gesetzestext bzw. weitere Erläuterungen abwarten müssen.

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TEILZITAT aus den ZITAT:

wenn der Schütze seine regelmäßige

Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene,

die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich

sportlich mit anderen zu messen) nachweist

/ZITAT

MMn. drückt es das doch recht deutlich aus: "der Schütze seine" und "sich mit anderen messen".

Die wollen sehen, dass derjenige Sportschütze, der eine weitere Waffen möchte, ein aktiver Sportschütze ist.

Das sagt mir zumindest mein Denkstübchen so. :)

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So interpretiere ich den Text auch. Es geht um den Nachweis, dass der Antragsteller selbst (d.h. in Bezug auf seine Person, nicht seine "Sportgeräte")

seine Wettkampfaktivität nachweist.

Ist aber, wie gesagt, eine Interpretation. Grundsätzlich kann der Gesetzgeber (evtl. auch in einer für das Gesetz konkretisierenden

Ausführungsanweisung/Verwaltungsvorschrift) natürlich an diesem "Stellschräubchen" drehen und die Vorgaben detaillierter

benennen. Wenn er denn will...

Gruß,

karlyman

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so hatte ich das auch verstanden.

was allerdings dabei rauskommen wird, sobald/falls dieses unsägliche machwerk gesetz wird, und wie die behörden dann diesbezüglich verfahren werden, weil man KANN das ja auch anders auslegen, und eine WaffVwV gibts dazu ja dann auch nicht gleich..... bzw. wird garantiert dann entsperchend der "allgemein anerkannten Verwaltungspraxis" abgefasst werden......

...den rest denke sich jeder selbst....

gruß alzi

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...den Rest denke sich jeder selbst ...

Oh ja!

Und dabei fällt äusserst unangenehm auf, dass hinter diesem ganzen schwammigen und frei interpretierbaren Gesetzes- und Verwaltungsgeschreibsel ein perfides System steckt, dass es bis hinunter auf die unterste Verwaltungsebene jedem kleinen Sachbearbeiter gestattet, seine Klientel nach Belieben zu drangsalieren, ohne dass der davon betroffene Legalwaffenbesitzer wirkungsvoll gegen diese Verwaltungswillkür vorgehen kann.

Warum gibt es seit der Gesetzesnovellierung vom Oktober 2002 immer noch keine verbindliche Verwaltungsvorschrift (WaffVwV)?

Warum gibt es in mehreren Bundesländern keine Möglichkeit mehr des einfachen Widerspruchs gegen einen belastenden Verwaltungsakt mit aufschiebender Wirkung, sondern nur noch den direkten Weg über eine Verwaltungsklage?

Warum werden so ziemlich alle Fälle von Verwaltungswillkür durch die vorgesetzten Instanzen zu Lasten des Betroffenen gedeckelt, so dass etwaige Dienstaufsichtsbeschwerden wirkungslos verpuffen?

Wie kann es sein, dass ein Innenminister in NRW seine Verwaltungsbehörden per Erlass zu definitiv rechtswidrigem Handeln anweist, ohne dass das irgendwelchen Folgen zeitigt (Steegmann-Erlass)?

Da gäbe es noch zahlreiche andere offene Fragen ...

CM :angry2:

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...dass wir wohl erst den Gesetzestext bzw. weitere Erläuterungen abwarten müssen.

Luzian,

wenn wir erst den Gesetzestext abwarten wollen, brauchen wir uns dann auch nicht mehr darum kümmern bzw gegen das dann in Stein Gehauene angehen. Oder hast du schonmal erlebt, dass der Gesetzgeber eine Regelung, und sei sie noch so unsinnig und praxisfern, zurück genommen hat, außer es entstehen ihm selbst Vorteile daraus?

Wir müssen jetzt, im Vorfeld, bevor diese unsinnigen Neuregelungen durchgewunken sind, mit allen Kräften dagegen angehen !!!

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Ich habe doch nicht geschrieben, dass wir abwarten müssen, bis wir wir etwas unternehmen - ich habe geschrieben, dass wir jetzt noch nicht sagen können, was genau im Gesetzestext stehen wird und zum jetzigen Zeitpunkt verschiedene Leute anhand der "Formulieungshilfe" verschiedene Interpretationen haben.

Da hat doch das eine mit dem anderen nix zu tun...

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Nun die Frage: Muss ich denn nun mit jeder in meinem Besitz befindlichen Waffe an regelmäßigen Wettkämpfen teilnehmen ?

Oder nur mit einer ?????

Wenn es denn so kommen sollte,......

rechnet einmal durch wieviel Waffen für wieviele Disziplinen ihr habt. Dann versucht euch einmal vorzustellen, welcher organisatorische Aufwand auf die Vereine zukommt. Es reiht sich irgendwann wohl Meisterschaft an Meisterschaft, normales Trainingsschießen - oder schlimmer noch: für "Spaßschießen" - bleibt gar keine Zeit mehr.

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