Zum Inhalt springen
IGNORED

Polizeibericht Winnenden: Herkunft der 113 Schuss Muni noch nicht geklärt


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Hey ckad,

ich glaub ich weiß was du meinst (bin selbst im DSB und BDS). Du meinst:

"...

Gruß Earl

Ich glaube, das hat er nicht gemeint, es ging um Altbestand, wenn ich es richtig gelesen habe, und seit wann die B. im Besitz des Vaters war, wurde bisher nirgendwo schlüssig dargelegt, nur Spekulationen über Sportwaffe, oder doch WS.

mfg

Ralf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@dynamite Harry

Ich hatte es so verstanden, dass es darum geht, dass vor 2003 den Verband nicht das Modell interessiert hat. Eigentlich wollte ich nur aufzeigen, das dir keiner vorschreiben kann was für eine Waffe du schiessen mußt und es die Verbände vorrangig nicht interessiert was du dir kaufst. Du beantragst deine Waffe ja um eine Leistungssteigerung zu erzielen. Folglich möchtest du etwas Erwerben was der Sportordnung entspricht. Es also deswegen auch kein Formular gibt, was dir eine Modell- Auswahl nahelegt.

Es geht hier um die Herkunft der Waffenbefürwortung, des Vaters von Tim K., das ist hier die Frage von Ckad.

Es ist schon merkwürdig, dass es keine Informationen darüber gibt. Die Waffenbehörde muß eigentlich Befürwortungsunterlagen des entsprechenden Vereins haben.

Sollte die Familie zugezogen sein, ist der ursprüngliche Wohnort und die ursprüngliche Waffenbehörde zu ermitteln. Also könnte auch hier nach entsprechenden Unterlagen geforscht werden. Auf diese Idee wäre die Polizei dann sicherlich schon selbst gekommen.

Wenn es keine Unterlagen gibt, könnte es auch eine Illegale sein. Eine Waffe auf Bedürfnis: "Waffenschein", wäre doch längst bekannt geworden. Warum nicht? Auch dieser Erwerb muß angegeben und eingetragen werden (in eine WBK), die von der zuständigen Behörde ausgestellt wird.

Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler, aber wenn die Waffe legal war (im Besitz des Vaters), dann ist das mit der nicht auf findbaren Erlaubnis nicht erklärbar.

Vielleicht hält sich hier ja auch der entsprechende Verein oder Verband bedeckt, um nicht noch mehr Dreck aufzuwirbeln. Vielleicht sollte man das ganze auf sich beruhen lassen... .

Hingegen, wenn es eine Selbstschutzwaffe war, dann war die ganze Hetze gegen uns Sportschützen eine gewollte Inzenierung, seitens der Politik. Welch unappetitliche Vorstellung!

Aber das wurde an anderer Stelle auch schon mal thematisiert.

Gruß Earl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@dynamite Harry

Ich hatte es so verstanden, dass es darum geht, dass vor 2003 den Verband nicht das Modell interessiert hat.

...

Es geht hier um die Herkunft der Waffenbefürwortung, des Vaters von Tim K., das ist hier die Frage von Ckad.

Es ist schon merkwürdig, dass es keine Informationen darüber gibt. Die Waffenbehörde muß eigentlich Befürwortungsunterlagen des entsprechenden Vereins haben.

...

Gruß Earl

Zum ersten Punkt: Meinen Verein interessiert bis heute nicht das Modell meiner 45er oder 9para oder 357mag oder 44mag. Warum auch?

Zum zweiten: WENN der Vater von T.K. eine Befürwortung für die B. bekommen hat, und sei es vor 20 Jahren gewesen, so könnte man anhand der Unterlagen feststellen, daß er ein 9para beantragt und bekommen hat, abe beileibe nicht, welches Fabrikat, zumindest nicht aus den Unterlagen des Vereins.

Falls er im Besitz eines WS gewesen ist, ist das eine ganz andere Baustelle.

mfg

Ralf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire

Was mich wundert ist, daß direkt nach der Tat bekannt war, daß Herr K. ein ganzes Waffenarsenal hatte. Diese Information kann doch nur aus Behördenkreisen kommen.

Und beim Erwerbsbedürfnis für die Beretta hält sich die Behörde bedeckt? Da stinkt doch was zum Himmel.

Hat da evtl. ein Sachbearbeiter was aus Gefälligkeit genehmigt? Was will man verschleiern?

Fragen über Fragen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@GOH

Da ist irgendwas faul. Jede Waffe hat ihr Aktenzeichen. Und wenn es bei den anderen 14 oder 15 Waffen so schnell nachvollziehbar war, wo die Genehmigungen her kamen, warum nicht bei der Beretta?

Was hat der Vater noch beruflich gemacht? Anfangs hörte ich was von Waffenhändler? Ein Gerücht?

Gruß Earl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Jede Waffe hat ihr Aktenzeichen.

Und wenn es bei den anderen 14 oder 15 Waffen so schnell nachvollziehbar war, wo die Genehmigungen her kamen, warum nicht bei der Beretta?

... Diese Information kann doch nur aus Behördenkreisen kommen.

... Erwerbsbedürfnis ...

Fragen über Fragen...

Schon mal daran gedacht, dass die Polizei die Waffen vor Ort gezählt haben könnte? ... und dass Einzellader-Langwaffen auf Gelb und Luftpumpen keine Bedürfnisbescheinigung benötigen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
@GOH

Da ist irgendwas faul. Jede Waffe hat ihr Aktenzeichen. Und wenn es bei den anderen 14 oder 15 Waffen so schnell nachvollziehbar war, wo die Genehmigungen her kamen, warum nicht bei der Beretta?

Eben. Auf lokaler Ebene ist der Weg jeder Waffe genau nachvollziehbar. Auch ohne bundesweites zentrales Waffenregister.

Es muss vorliegen von wem er sie erworben hat und zu welchem Zweck.

Entweder liegt eine Kopie einer Bedürfnisbescheinigung eines Vereins/Verbandes in der Akte oder ein Antrag auf einen Waffenschein mit den entsprechenden Versicherungsnachweisen und der Begründung der erhöhten Gefährdung.

Wer vertuscht hier was? Und warum?

Hat hier evtl. ähnlich wie in Erfurt die Behörde gepennt und Herr K. hätte die Beretta gar nicht haben dürfen?

Ich will niemandem eine Waffe neiden (Ihr kennt meine liberale Einstellung zur Abschaffung von Erwerbshindernissen), aber war der medienwirksame publizierte Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften evtl. nicht die einzige Sache, die nicht ganz gesetzeskonform lief?

Ich will niemandem etwas unterstellen. Ich stelle lediglich ggfs. unangenehme Fragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vorneweg: Ich freue mich über jeden Polizeibeamten, der in seiner Freizeit eine Waffe führt und wünsche auch sonst eine eher liberale Regelung bezügl. der Erteilung von Waffenscheinen. Jede Waffe mehr in den Händen der Guten" sehe ich positiv.

Aber um es mal kurz auf den Nenner zu bringen:

Wenn ein Polizist seine Waffe auf dem Klo vergisst, kann man nicht 2,5 Mio. Sportschützen und Jäger dafür in Sippenhaft nehmen.

Ebenso: Wenn ein Waffenscheininhaber seine Selbstschutz-Waffe zuhause im Wohnzimmer/Schlafzimmer vergisst, kann man nicht alle Legalwaffenbesitzer deswegen in Sippenhaft nehmen. Seine 15 Sportwaffen hatte Herr K. senior ja vorbildhaft im Tresor eingeschlossen, d.h. der Sportschütze K. hat vorbildlich gehandelt aber der WS-Inhaber K. hat womöglich Mist gebaut...

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eben. Auf lokaler Ebene ist der Weg jeder Waffe genau nachvollziehbar. Auch ohne bundesweites zentrales Waffenregister.

Es muss vorliegen von wem er sie erworben hat und zu welchem Zweck.

Entweder liegt eine Kopie einer Bedürfnisbescheinigung eines Vereins/Verbandes in der Akte oder ein Antrag auf einen Waffenschein mit den entsprechenden Versicherungsnachweisen und der Begründung der erhöhten Gefährdung.

Wer vertuscht hier was? Und warum?

Hat hier evtl. ähnlich wie in Erfurt die Behörde gepennt und Herr K. hätte die Beretta gar nicht haben dürfen?

Ich will niemandem eine Waffe neiden (Ihr kennt meine liberale Einstellung zur Abschaffung von Erwerbshindernissen), aber war der medienwirksame publizierte Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften evtl. nicht die einzige Sache, die nicht ganz gesetzeskonform lief?

Ich will niemandem etwas unterstellen. Ich stelle lediglich ggfs. unangenehme Fragen.

Kann es eventuell sein, dass der ganze Medienrummel der Behörde nicht (ganz) ^_^ so gelegen kam, da hier die Behörde (eventuell) nicht ihrer Pflicht nachgekommen ist? Oder , warum erscheint hier alles ein bisschen undurchsichtig?

Warum liegen nicht alle FAKTEN klar auf?

Ich vermute, hier gibt´s ein bisschen Probleme ^_^ ^_^

Gruß

Letti

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
Kann es eventuell sein, dass der ganze Medienrummel der Behörde nicht (ganz) ^_^ so gelegen kam, da hier die Behörde (eventuell) nicht ihrer Pflicht nachgekommen ist? Oder , warum erscheint hier alles ein bisschen undurchsichtig?

Warum liegen nicht alle FAKTEN klar auf?

Ich vermute, hier gibt´s ein bisschen Probleme ^_^ ^_^

Gruß

Letti

Natürlich ist es den Behörden peinlich - und natürlich will man keinen weiteren medienrummel um Aufklärungspannen und insbesondere möchte man auch nicht öffentlich (er)klären müssen, dass Tims Vater die Beretta wohl auf Waffenschein besaß - und damit die öffentlichen Begründungen für die abermalige Verschärfung des WaffG schlicht falsch waren.

Wie löst man also das Ganze in einem Rechtsstaat?

Steht hier: keine öffentliche Gerichtsverhandlung - nur Strafbefehl geplant

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber mit primitivsten Mitteln, wird weiter an einer Legendenbildung geschafft:

...Zum Beispiel, wann und wie Tim K. "der Täter" Zugang zu den Waffen hatte, warum er so zielsicher schießen konnte. ...

  • 113 Schuß
  • 16 Tote
  • praktisch alle tötlichen Verletzung aus nächste Nähe beigebracht

Aber egal. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sollte es zu keiner öffentlichen Verhandlung kommen, wäre das "ein Schlag ins Gesicht", so Schober. "Denn damit hätten wir keine Möglichkeit mehr, Fragen zu stellen.“

Zum Beispiel, wann und wie Tim K. Zugang zu den Waffen hatte, warum er so zielsicher schießen konnte.

Welche Fragen sollen denn noch beantwortet werden???

Die Frage, die Frage, die bereits auf der stern-Seite gestellt wird, läßt sich doch locker vom Schreibtisch aus beantworten: Es ist gar keine Frage, denn er hat nicht zielsicher geschossen, um das mal ganz nüchtern zu betrachten. Auch das ewige Effizienz-Gerede von Frau Mayer geht in diese Richtung. Mal abgesehen davon, wie sie in Fernsehsendungen das Wort "effizient" ausspricht in Verbindung mit den Tötungsdelikten des Tim K. kann wohl erstens angesichts eines tatsächlich effizient geplanten Massenmordes im Europa des vorigen Jahrhunderts wohl kaum von Effizienz in Verbindung mit der Tötung der Opfer des Tim K. gesprochen werden. Das ist schon beinahe unverschämt angesichts des Genozids. Doch davon losgelöst: Was ist daran effizient, wenn jemand über 100 Schuß Munition benötigt, um auf Kurzdistanz 16 Menschen einschließlich sich selbst zu töten?

Einerseits halte ich es tatsächlich für fragdwürdig, in einem derartigen Fall auf eine öffentlche Verhandlung zu verzichten, andererseits sollten sich gewisse "Kräfte" aus dem Schwabenland aber mal durch den Kopf gehen lassen, daß die Taktik der Staatsanwaltschaft hier nicht im Bereich der Verschleierung zu suchen ist sondern daß es wohl darum geht, daß doch jemand verstanden hat, wie man das Amok-Gutachten des LKA NRW in die Tat umsetzt.

Eine öffentliche Verhandlung würde dann nämlich im Herbst, passend zur BT-Wahl, einen entsprechenden Medienrummel auslösen. Und für kostenfreie Publicity sorgen.

Auf diese Weise läßt sich auch die nächste Tat herbeireden und durch die Medien herbeisenden.

Edit: Nachsatz:

Wenn dem ABW soviel daran liegt, die Fragen beantwortet zu bekommen, warum sich nicht endlich mal mit Familie Kretschmer an einen Tisch setzen, gemeinsam mal so richtig (nicht ironisch oder zynisch gemeint) eine Runde heulen und mal alles rauslassen wie nach einem Gewitterregen, am besten im Beisein eines unbeteiligten Psychologen und dann die Fragen hinter verschlossenen Türen klären und nicht wieder damit in der Öffentlichkeit hausieren gehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Welche Fragen sollen denn noch beantwortet werden???

Mich interessiert, welche 14 Waffen er besessen hat. Ob das z.B. hauptsächlich Einzellader und Repetierlangwaffen waren oder was auch immer. Das ist wichtig für Diskussionen a la "Wozu braucht so jemand 14 Waffen?".

Dazu braucht es aber natürlich keine Verhandlung.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Datenschutz?

Würdet Ihr wollen, daß Euer Verein/Verband mal einfach so Daten an die Öffentlichkeit weitergibt?

Gerade wir sollten uns gegen so einen sorglosen Umgang mit persönlichen Daten verwehren und das jetzt mal ganz emotionslos betrachten.

Nur mal so...

Außerdem ist das ja auch ein laufendes Verfahren, da wird der BDS sicher nicht in der Art eingreifen wollen.-

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich interessiert, welche 14 Waffen er besessen hat. Ob das z.B. hauptsächlich Einzellader und Repetierlangwaffen waren oder was auch immer. Das ist wichtig für Diskussionen a la "Wozu braucht so jemand 14 Waffen?".

Dazu braucht es aber natürlich keine Verhandlung.

bye knight

Genau! Das würde mich auch interessieren. Ich nehme mal an, die haben da auch Luftgewehr und -pistole sowei diverse Vorderlader mitgezählt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es kommt einem als Laie vor, das die ermittelnden Behörden zu dem Fall bewusst was nicht preisgeben woll(t)en oder sagen wir mal so, verheimlichen. Sollte die Beretta tatsächlich auf Waffenschein besessen worden sein, ist das tatsächlich ein Affront und eine Ungeheuerlichkeit wie man da gegen Sportschützen etc. teils gehetzt hat. Woher die Munition kam bzw. wie sie dann schlussendlich in den Besitz von T.K. kam, weiss die zu ermittelnde Polizeibehörde, Staatsanwalt usw. sehr wahrscheinlich schon, will das aber aus welchen Gründen auch immer der Oeffentlichkeit nicht sagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, ich würde nicht zu sehr spekulieren wollen. Wir können getrost das Ergebnis der SA und evtl. Untersuchungsausschüsse abwarten (sofern sich das nicht ewig hinzieht). Wenn dann immer noch Fragen offen sind, kann man ganz normal nachfragen und erst wenn dann abgeblockt wird, dann kann man an die Opposition im Landtag herantreten. Es gibt immer eine Opposition und die will immer der Regierung ans Bein pinkeln. Wenn man die richtig füttert, laufen die auch los.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Strafbefehl bei OWI? Mehr sehe ich nicht. Muß ich das verstehen? :gaga: Oder sind wir schon wieder bei Richter (ich schreib den Namen lieber nicht)

Nix Owi. Man versucht den Vater wegen fahrlässiger Tötung (=Vergehen) dranzukriegen. Das ist meiner Meinung nach sehr weit hochgeholt und hat einen Beigeschmack von Lynchjustiz. Einer muss dafür bluten und nachdem Timmie sich selbst gerichtet hat bleibt eben nur noch der Vater übrig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir können getrost das Ergebnis der SA und evtl. Untersuchungsausschüsse abwarten (sofern sich das nicht ewig hinzieht).

Also eine Frage möge in dem Zusammenhang schon gestattet sein:

Wieso, um alles in der Welt, ist ein neues Waffengesetz gezimmert ,im Bundesgesetzblatt mit Datum 24.07.09 veröffentlicht, wirksam ab 25.07.2009(!!!), wenn ich das jetzt richtig mitbekommen habe,

während die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse noch gar nicht vorliegen

Allein diese Tatsache spricht Bände

und ich kann nur hoffen, dass sich sehr viele Personen die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse sehr genau ansehen werden!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nix Owi. Man versucht den Vater wegen fahrlässiger Tötung (=Vergehen) dranzukriegen. Das ist meiner Meinung nach sehr weit hochgeholt und hat einen Beigeschmack von Lynchjustiz. Einer muss dafür bluten und nachdem Timmie sich selbst gerichtet hat bleibt eben nur noch der Vater übrig.

... und die Sportschützen, Jäger und andere LWB sind auch noch da!

Mein Hinweis auf die eigentlich nicht mehr zu beantwortenden Fragen gehen eigentlich mehr in Richtung ABW. Welche Fragen möchten die denn noch beantwortet haben, die ihnen in ihrer späteren "Arbeit" gegen uns weiterhelfen könnten? Oder welche Fragen sollen denn noch beantwortet werden, die ein ähnliches Verbrechen in Zukunft verhindern könnten. Das WaffG war ausreichend, auch im Hinblick auf die Frage, ob WS oder WBK. Auch eine auf WS erworbene Waffe sollte so verwahrt werden, daß ein Unberechtigter keinen Zugang hat. Könnte ja auch der BG sein, der sich das Dingen schnappt und schon geht der Schuß in die andere Richtung los.

Interessieren würde mich allerdings, ob Vatter K., als Junior K. das Haus mit der Beretta verließ, noch zugegen war.

Wenn ich es mir allerdings so recht überlege, ist die Frage nach der Bedürfnisgrundlage für die Waffe doch nicht so ohne. Da würde dann nämlich ein WS-Inhaber wie Prof. Goll ziemlich blöd dastehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Diskussion ob der Papi von Tim K. einen Waffenschein hatte oder nicht, die hatten wir schon im Mai. Und wie damals kann das Ergebnis auch jetzt nur lauten: Auch mit Waffenschein hätte der Papi die Waffe führen (die tatsächliche Herrschaft ausüben müssen) oder das Ding in den Panzerschrank legen müssen.

Was nun die Verschwörungstheorie angeht (Waffenschein beim Papi, Sportschützen nicht böse, weil ja Waffe auf Waffenschein, statt nur auf Waffenbesitzkarte), so ist diese dumm. Dem normalen, durchschnittlichen Waffengegner ist der Unterschied ohnehin nicht bewusst bzw. egal. Der hat was gegen Waffen und Punkt.

Der Mobilisierungsgrad der Waffengegner wäre um keinen Deut geringer gewesen.

Oder meint hier jemand (allen voran die Waffenschein-These-Stützer), dass das Aktionsbündnis Winnenden, Frau Stopka und Co. auf einmal Sachargumenten zugänglicher gewesen wären? Das ist doch Wunschdenken. Und die breite Masse, die soll sich auf einmal für solche Spitzfindigkeiten interessieren? Damit ist erst zu rechnen, wenn die Bildzeitung Mangels Käufer eingestellt wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Interessieren würde mich allerdings, ob Vatter K., als Junior K. das Haus mit der Beretta verließ, noch zugegen war.

Wenn ich es mir allerdings so recht überlege, ist die Frage nach der Bedürfnisgrundlage für die Waffe doch nicht so ohne. Da würde dann nämlich ein WS-Inhaber wie Prof. Goll ziemlich blöd dastehen.

Wenn die Waffe auf WS war, dann sind ALLE gesetzgeberischen Maßnahmen, die zuhause den unmittelbaren Zugriff auf eine Waffe verhindern bzw. verzögern schlicht nicht zielführend:

1. Unangemeldete Waffenkontrolle:

-Waffe liegt am Nachttisch, geladen: Beim WS-Inhaber ok, solange niemand sonst Zugriff hat; beim bloßen WBK-Inhaber wird das ärgste Zweifel an der Zuverlässigkeit aufwerfen.

2. Armatix, besondere Lagerungsvorschriften etc.:

- Ein WS-Inhaber muss sich sofort schützen können - den Armatix-Stöpsel wird er kaum anschaffen müssen, zumindest aber bei Anwesenheit zuhause nicht drinstecken haben müssen. Der bloße WBK-Inhaber hingegen schon.

3. Bedürfnisnachweis via Meisterschaftsteilnahme usw.

Auch diese Verschärfung trifft NUR Sportschützen - nicht aber WS-Inhaber wie Tim K.s Vater.

Sprich, die neuerlichen Verschärfungen würden bezüglich einer Verhinderung von Winnenden GAR nichts bringen, weil sie bei Tims Vater schlicht nicht greifen würden.

Die neuen Gesetzesmaßnahmen sind allesamt NICHT geeignet, bei derselben Konstellation in Zukunft ein "Winnenden II" zu verhindern, aber genau das wird als offzielle Begründung (siehe Bundestagsdrucksache, Begründung des Gesetzgebers) zu dieser Gängelung der Sportschützen mißbraucht. Ein RIESENSKANDAL!.

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.