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IGNORED

blöde Frage.. Jagdschein und Sportschütze..


Boron74

Empfohlene Beiträge

Einen schönen guten Tag die Damen und Herren,

ich habe mal eine blöde Frage zum o.g. Thema !

Ich bin leidenschaftlicher Jäger und habe mir zu diesem Zweck einige ensprechende Waffen zugelegt.

Natürlich habe ich auch mein Bedürfnis im Punkto Kurzwaffen voll ausgenutzt.

Desweiteren bin ich auch aktiv in einer RAG Schiessport ( mehr als drei Jahre schon ) und gehe auch dort regelmäßig schiessen und führe dafür auch ein Schiessbuch, welches auch gestempelt und gegengezeichnet wird.

Nun, da ich gesehen habe, dass die P 1 aus BW Beständen derzeit sehr günstig angeboten wird wollte ich

mir eine zulegen.

Also, ist es richtig, dass aufgrund der Mitgliedschaft RAG und des monatlichen Trainings ein Sportschützenbedürfnis

zum Erwerb des Sportschützenkontingent habe ? Eigentlich schon, oder spricht etwas dagegen ?

Danke

Kai

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Klar, bei mir beispielsweise waren alle 3 Jagdkurzwaffen für die Disziplinen beim BSSB nicht zugelassen - also MUSSTE ich mir neue Kurzwaffen für den Sport kaufen.

und bei mir hat der sb bzw. die sbin die wbk's strikt nach jagd und sport getrennt - verschiedenen "bedürfnisse" (wenn ich dieses wort nur schon höre :peinlich: ) = verschiedene wbk's........

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schon merkwürdig..

mal sehen wie es bei mir wird !

Zwei WBK für meine jagdlichen Waffen ( auf Jagdschein erworben )

Eine WBK für meine künftigen sportlichen Waffen ?!

Wie siehts aus, wenn ich eine der "neuen" sportlichen Waffen mit zur Jagd nehme...

Diese Gesetze sind irgendwie kirre..

Aber egal, hauptsache ich hole die P 1 ! und noch was andes.. GRÜBEL...

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Klar, bei mir beispielsweise waren alle 3 Jagdkurzwaffen für die Disziplinen beim BSSB nicht zugelassen - also MUSSTE ich mir neue Kurzwaffen für den Sport kaufen.

IMI

So ein Pech aber auch, und du MUSSTEST dir wieder eine Waffe kaufen. :00000733::eclipsee_gold_cup:

Schnuffi

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Wie siehts aus, wenn ich eine der "neuen" sportlichen Waffen mit zur Jagd nehme...

Wie soll das aussehen?

Ist völlig legal! Ein Bedürfnis ist nur für den Erwerb relevant, nicht für die Verwendung.

---

Tom

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Nein, Commerzgandalf!

Das Bedürfnis ist personenbezogen und nicht waffenbezogen!

Und selbst wenn Du recht hättest, könnte der Sportschütze sich selbst seine Sportwaffe in seiner Person als Jäger leihen und schwupps, hätte er die Sportwaffe als Jagdwaffe auf Leihschrieb.

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Ich denke du darfst die Waffe nur für den Bedürfnisumfassenden Zweck verwenden (indem fall Sportschiessen)

Man darf mit einer Waffe über ein Sportschützenbedürfnis nicht in einem Kaufhaus als

Detektiv herumlaufen.....hört sich blöd an, weiss ich..

Ist aber vorgekommen; deshalb ist die Waffe natürlich

"Bedürfnisgebunden"; wurde amtlich festgestellt!

Eine Sportwaffe darf man nicht mit zur Jagd nehmen und umgekehrt.

Sonst bräuchte man ja nicht verschiedene Bedürfnisse...

Verbessert mich, wenn ich falsch liege..

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Du liegst falsch.

Siehe mein Beitrag Nummer 10: http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1220210

Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ wird nach § 10 Waffengesetz erteilt. Für Jäger in Verbindung mit § 13 Waffengesetz und für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes in Verbindung mit § 14 Waffengesetz.

.....................???

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Eine Sportwaffe darf man nicht mit zur Jagd nehmen und umgekehrt.

Sonst bräuchte man ja nicht verschiedene Bedürfnisse...

Verbessert mich, wenn ich falsch liege..

Ja da liegst Du falsch!

Ich bin Jäger, Sportschütze und Erbe!

Alle meine Waffen in Deutschland, sind fortlaufend in die WBKs eingetragen. Also nix Sport WBK, Jäger WBK oder Erben WBK, oder Zusätze wie Sportwaffe, Erbfolge oder Jagdwaffe.

Ich nehme meine Jagdwaffen und gehe damit auf den Schießstand, genau wie mit meinen Erbwaffen auch. Manche von denen, mein Vater war auch Jäger, nehme ich auch zur Jagd.

Ja, ich habe das mit meinem Sachbearbeiter besprochen und der ist ebenfalls der Meinung, dass das völlig in Ordnung ist. Deshalb hat er mir auch für alle meine geerbten KWs den passenden Munitionserwerb eingetragen.

---

Tom

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Ja da liegst Du falsch!

Ich bin Jäger, Sportschütze und Erbe!

Alle meine Waffen in Deutschland, sind fortlaufend in die WBKs eingetragen. Also nix Sport WBK, Jäger WBK oder Erben WBK, oder Zusätze wie Sportwaffe, Erbfolge oder Jagdwaffe.

Ich nehme meine Jagdwaffen und gehe damit auf den Schießstand, genau wie mit meinen Erbwaffen auch. Manche von denen, mein Vater war auch Jäger, nehme ich auch zur Jagd.

Ja, ich habe das mit meinem Sachbearbeiter besprochen und der ist ebenfalls der Meinung, dass das völlig in Ordnung ist. Deshalb hat er mir auch für alle meine geerbten KWs den passenden Munitionserwerb eingetragen.

---

Tom

Ein Jäger darf jede Art von Munition kaufen (sofern sie nicht verboten ist , Hartkern, Leuchtspur... KWKG )

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Ja, ich habe das mit meinem Sachbearbeiter besprochen und der ist ebenfalls der Meinung, dass das völlig in Ordnung ist. Deshalb hat er mir auch für alle meine geerbten KWs den passenden Munitionserwerb eingetragen.

---

Tom

Moin!

Ich muss auch nicht richtig liegen; nur kenne ich einige, die

2 WBK haben: Sportschütze/Jäger...aber, egal.

Bei der Beantragung meiner 2. Waffe, vor über 10 jahren,

war der SB auch der "Meinung", dass eine reicht (Verwaltungsbeschwerde, ich

Recht bekommen).

Bitte mal mit §§ untermauern!

1000 SB=1000 meinungen...:-))

Gruß, k..............

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Such einfach mal nach "personenbezogen".

Da kommt einiges zum Thema, auch die §§...

Vertseht mich bitte nicht falsch!

Ich will hier nicht den Besserwisser rauskehren

oder Haarspaltereien betreiben..

Nach dem neuen Waffenrecht gibt es eine

Sportschützen-WBK; ein Austritt aus dem

Verein hat/kann einen Einzug der WBK zur Folge

haben...da werden keine Jagdwaffen eingetragen!

Ich google weiter..:- :rolleyes: ))))

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Nicht guuhgln, sondern in der Suche von WO eingeben!

Meinst Du vielleicht die gelbe Sportschützen WBK?

Ansonsten sind bei mir auch Erb-, Jagd- und Sportwaffen bunt gemischt in den WBKs.

Ups...ich komm durcheinander...

bei WO..okay...aber da stehen dann auch §§§§§..?....*flitz*

...............

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Ein Jäger darf jede Art von Munition kaufen (sofern sie nicht verboten ist , Hartkern, Leuchtspur... KWKG )

Das gilt leider nur für Langwaffenmunition!

Für den Erwerb von KW Munition brauchst Du für jedes Kaliber eine Erwerbsgenehmigung.

---

Tom

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Nach dem WAFFG von 2003 ists getrennt..

Nein!

Ich habe auch nach 2003 noch Waffen gekauft.

Keine Unterscheidung zwischen Sportwaffen und Jagdwaffen!

Du kannst natürlich bei Deiner Meinung bleiben, aber bitte behaupte nicht dass sie richtig ist.

---

Tom

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