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IGNORED

B Tresor und die Befestigung


Tryon

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Ist ein B-Innenfach kein Sicherheitsbehältnis das der Sicherheitsstufe B entspricht? Wenn doch dann dürfen darin 10 KW gelagert werden, bzw. 5 wenn unter 200kg schwer.

Bei dem Schrank habe ich zwei Sicherheitsbehältnisse Stufe B, und das Behältnis ist 200kg schwer. Also nach meinem Verständnis jeweils 10 KW. Ob an den B-Fächern noch ein A-Schrank dranhängt ist doch irrelevant. Denke ich mal. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

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Ist ein B-Innenfach kein Sicherheitsbehältnis das der Sicherheitsstufe B entspricht? Wenn doch dann dürfen darin 10 KW gelagert werden, bzw. 5 wenn unter 200kg schwer.

Nein, denn der bereits von micgrote genannte § 13 (4) AWaffV ist hier einschlägig:

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.
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Dieser Abschnitt regelt für mich die Lagerung von Kurzwaffen und Munition zusammen im B-Fach, die Zusammenlagerung geht ja sonst erst ab Klasse Null.

Zitat:

...so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, [...], und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden.

Ich will aber gar keine passende Munition mit reinpacken, nur die Waffen. Wenn das Innenfach den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht, dann darf ich auch entsprechend drin lagern. Sonst würde es für mich keinen Sinn machen. Ich gehe weiterhin von 10 KW aus, solange keine passende Munition dabei ist.

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... Ich will aber gar keine passende Munition mit reinpacken, nur die Waffen...

Das ist dem Gesetzgeber leider egal. Da die grundsätzliche, wenn auch im Einzelfall vielleicht ungenutzte Möglichkeit besteht, sieht die Regelung so aus, wie sie ist.

... Ich gehe weiterhin von 10 KW aus, solange keine passende Munition dabei ist..

Davon würde ich strikt abraten. Denn der Absatz 4 spricht von bis zu 5 Kurzwaffen (und nicht von bis zu 10 ohne Munition). Auch Waffenrechtskommentare sind nämlich im Sinne der zwei Textzeilen weiter oben beschriebenen Sachlage eindeutig.

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Also erstmal :rotfl2::rotfl2:

Auf Grund des Gelächters ist normal die Antwort überflüssig, besonders für Leute mit Sachkunde, aber bevo du nochmal fragst und das Forum morgen wegen Krankheit geschlossen ist (Muskelfaserrisse in der Bauchgegend aufgrund von Lachanfällen o.ä.)

Selbst wenn in deinem Schrank garkeine also 0 Waffenhalter sind, darfs du 10 reinpacken.

Zu der zweiten Frage, das B Innenfach ist doch mit deinem Schrank verschweisst, das sollte wohl ausreichen. Selbst wenn es vollflächig mit Loctite angeklebt wäre, hätte es wohl mehr wie 200 kg Abrisswiderstand.

Gruss

Dadde

wo steht das?

Man sollte aber auch bedenken, daß es B-Würfel gibt die nur dann die B-Zertifizierung haben, wenn sie fest mit einer Wand verschraubt / eingebaut sind.

Steht aber auf dem Etikett!

Ansonsten wurde schon alles gesagt - nur nicht von jedem! :P

Grüße

BW

Das hat auf dem Etikett nichts verloren.

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Noch etwas:

In diesem Forum lesen ALLE, auch Waffenbehörden (vom lokalen Sachbearbeiter bis zum BKA- und IM-Mitarbeiter), Politiker, Presse und Waffengegner.

Diskussionen wie diese hier (wie kriege ich 20 KW in einen A-Schrank) sind wenig dazu angetan, unsere Kompetenz und unsere Sachkunde zu dokumentieren und das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit zu befriedigen.

Von daher bitte ich um etwas Zurückhaltung in diesem Kontext

Michael

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Noch etwas:

In diesem Forum lesen ALLE, auch Waffenbehörden (vom lokalen Sachbearbeiter bis zum BKA- und IM-Mitarbeiter), Politiker, Presse und Waffengegner.

Diskussionen wie diese hier (wie kriege ich 20 KW in einen A-Schrank) sind wenig dazu angetan, unsere Kompetenz und unsere Sachkunde zu dokumentieren und das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit zu befriedigen.

Von daher bitte ich um etwas Zurückhaltung in diesem Kontext

Michael

Schon, aber das Lachen ist doch jetzt wohl jedem vergangen, oder?

Das ist doch schon der erste Weg zur Sachkunde, die hier wohl nicht

vorzuliegen scheint. Einmal kopiert einer einen Gesetzestext, dann eine Polizeirichtlinie

dann die Bezeichnung von seiner Revolverschachtel und seinem Mercedes ins Netz.

Das mit dem Benz meinte der auch noch im Ernst. Und die Revolverschachtel hält einer für einen A Schrank.

Sieht so Sachkunde aus ?

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Man sollte aber auch bedenken, daß es B-Würfel gibt die nur dann die B-Zertifizierung haben, wenn sie fest mit einer Wand verschraubt / eingebaut sind.

Steht aber auf dem Etikett!

Ansonsten wurde schon alles gesagt - nur nicht von jedem! :P

Grüße

BW

Im Schrank eingebaut, wie fest ist egal. Denn es heißt Möbeleinbautresor und nicht Möbeleinstelltresor. 5 Kurzwaffen!!!

Die Spreizdübel liegen dazu bei. Ab 10 Kurzwaffen durch die Schrankwand hindurch an der Wohnungswand gegen Abrisswiderstand 200 kg.

Also dann Mauerdübel.

An die Wohnungswand kann dann auch ohne Schrank drumherum angedübelt werden?

Eindeutig steht nichts im Gesetzestext, schon gar nicht wie wo oder womit.

Das Ganze dürfte diesmal auf eine Abwrackprämie allerdings einseitig für Tresorimporteure, so will ich die einfach mal nennen, hinauslaufen.

Das letzte Waffengesetz vor 2008 ist am Tage des Amoklaufs von Erfurt verabschiedet worden.

Da hat man dann noch schnell die teuren, wie es sich jetzt herausgestellt hat, sinnlosen, Lagervorschriften für Schusswaffen nachgeschossen, ohne auf den Text sonderlich zu achten. Insbesondere auch die Sache mit der Schlüsselaufbewahrung oder der Aufbewahrung des Zettels auf dem die Kombination des Tresors

steht, in dem die Kombination des Tresors auf dem die Tresorkombination für den Zettel steht, auf dem die Kombination vermerkt ist.

Auch die Frage nach Aufbewahrung von Schusswaffen sich bedroht fühlender Mitbürger mit oder ohne Waffenschein rund um die Uhr.

Die ges. Grauzone wurde durch das WG 2002 (absichtlich?)nicht beseitigt.

Hauptsache jemand hat aber dann mit Pseudosicherheit und Pseudoaktivismus Geld verdient.

Aber trotzdem hat der Amoklauf nichts mit der Frage nach wieviel Waffen im Tresor zu tun.

Wieso deswegen Threads aufgemacht wurden erschließe sich wem es sich erschließen will.

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Das einzige was mir einfallen würde warum eine Klassifikation nur befestigt gültig wäre ist, wenn es dort vorgebohrte Löcher gibt, die sonst Tresorknackern einen Angriffspunkt bieten und somit durch Boden oder Wand abgedeckt werden sollen.

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.

......Manche Hersteller lassen sogar nur 2 Kurzwaffen im B Innenfach zu..........

.

* hüstel* ..... was und wieviel in welchem Wertbehältnis gelagert werden darf, steht im WaffG und in der AWaffV. Die Meinung des Herstellers ist mir herzlich egal. Mich interresiert lediglich die Zertifizierung des Behältnisses. Hinsichtlich der Verankerung ist jedenfalls zu beachten, das die sog."einfache Wegnahme" verhindert werden sollte. Und zwar dann, wenn der kleine hier beschriebene "B-Würfel" unter den Arm geklemmt und rausgetragen werden kann. Ansonsten gilt für "B" Schränke und KW: bis 200 kg oder Abrissgewicht unter 200 kg maß. 5 KW, über 200 kg Schrankgewicht oder Abrißgewicht maß. 10 KW.

auf das "oder" kommt es an.

meine Meinung.

Und nochmal zum "A" Schrank mit "B" Innenfach: ER BLEIBT EIN "A" SCHRANK in dessen "B" Innenfach bis zu 5 KW gelagert werden dürfen. Nachzulesen in der AWaffV

Gruß

Spopi

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Allllsooooo, wenn ich in einen B-Würfel, der leer 30 kg wiegt, 180 kg Munition reinpacke und damit auf ein Gesamtgewicht von 210 kg komme, darf ich dann auch 10 (nicht zur Munition passende) Kurzwaffen darin lagern?!?

:021::chrisgrinst::021::chrisgrinst::021:

Grüße

Iggy

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Allllsooooo, wenn ich in einen B-Würfel, der leer 30 kg wiegt, 180 kg Munition reinpacke und damit auf ein Gesamtgewicht von 210 kg komme, darf ich dann auch 10 (nicht zur Munition passende) Kurzwaffen darin lagern?!?

:021::chrisgrinst::021::chrisgrinst::021:

Grüße

Iggy

Grundsätzlich muss jeder Waffentresor unter 200 kg angeschraubt werden.

Ob der pure A-Schrank dabei 200kg Abrisswiderstand aushalten muss bleibt dahingestellt.

Die Leutchen wissen nicht mal, daß er angeschraubt werden muss.

Auch müssen Möbeleinbautresore egal ob 10 oder nur 5 Kurzwaffen drin gelagert werden,

im Möbel angeschraubt werden.

Nur wenn IMI seine aus Käse geschnitzte zum Dessert bestimmte Eagle drin lagert, dann nicht.

Einfach bei den Herstellern anrufen und verunsichern lassen.

Macht der Richter auch, um ganz sicher zu gehn. Waffengesetz hin oder her.

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