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IGNORED

Beschlossener Gesetzestext/Änderunggesetzestext WO?


B25

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Danke für die Nachricht!

Aber aus dem verlinkten Thread wird klar, dass der wiederum dort verlinkte Text NICHT der beschlossene Gesetzestext ist...

Gibt es ihn mittlerweile irgendwo? Oder wird er erst nach Passierung Bundesrat etc. veröffentlicht?

DANKE

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Habe gerade eben im Netz gefunden:

Bundesratsdrucksache 129/1/08

Ich hatte gedacht, die Bedürfnisbescheinigung (vom Verband) bei jedem neuen Eintrag in die Gelbe WBK wäre vom "Tisch"

Jetzt doch wohl nicht. Als Begründung mußte natürlich wieder Erfurt herhalten.

Hat jemand nähere Informationen?

LINK???

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Bundesrat Drucksache 129/1/08

29.02.08

...

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln

Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44

ISSN 0720-2946

Empfehlungen

der Ausschüsse

In

zu Punkt ... der 842. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2008

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

A.

1. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten

empfiehlt dem Bundesrat, einen Antrag auf Einberufung des

Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu

stellen.

B.

2. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten

empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme folgender Entschließung.

Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b (§ 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG)

Der Bundesrat bedauert es, dass die Bundesregierung den Vorschlag des

Bundesrates zur Änderung des § 14 Abs. 4 nicht aufgegriffen hat.

Mit dem Vorschlag soll verhindert werden, dass Sportschützen Schusswaffen

völlig losgelöst vom Bedürfnisprinzip erwerben können.

Nach dem beispielslosen Amoklauf eines 19-jährigen Schülers an einem

Erfurter Gymnasium im Jahre 2002 war es fester Wille des Gesetzgebers, den

Waffenbesitz für Sportschützen zu erschweren.

Empfehlungen, 129/1/08 - 2 -

Der Vorschlag des Bundesrates würde sicherstellen, dass die anlässlich dieses

Verbrechens erfolgte Waffenrechtsnovellierung aus dem Jahre 2002 nicht

aufgeweicht wird. Sportschützen sollen danach nur die Waffen besitzen dürfen,

die sie zur Ausübung des Schießsports in ihrem Verband benötigen.

Ohne eine solche klarstellende Bedürfnisregelung ist es entgegen der

Auffassung der Bundesregierung nicht möglich, das bloße Anhäufen von

Schusswaffen zu verhindern. Wenn sich Sportschützen aufgrund der

vorgesehenen Regelung zur „Gelben“ Waffenbesitzkarte z. B. in zehn Jahren 40

Schusswaffen zulegen, wird es einer Waffenbehörde nicht möglich sein, zu

überprüfen, ob er diese tatsächlich für den Schießsport benötigt.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb, ihre ablehnende Haltung

zum Vorschlag des Bundesrates zu überdenken.

Findet sich auf der Bundesratsseite bei Änderung zum Waffengesetz .

Die geben einfach keine Ruhe ! Es ist zum K****n !

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Die vom Bundesrat gewünschte und hier nochmals angemahnte de facto Abschaffung der gelben WBK ist wohl vom Tisch, da sowohl die Bundesregierung als auch der BT-Innenausschuss dies ablehnen.

Gegenüber der aktuellen Gesetzeslage wird allerdings das Erwerbsstreckungsgebot auch für die gelbe WBK verankert, was aber in den meisten Bundesländern zuletzt ohnehin so gehandhabt wurde.

Weiterhin - und das wird wohl der entscheidende Unterschied zur aktuellen Situation - wird der Waffeneintrag nur "unter Beachtung" von § 14 Absatz 2 Satz 2 Nr 1 WaffG erfolgen, d.h.:

"Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt"

Damit wird wohl - leider - tatsächlich eine Verbandsbescheinigung erforderlich, die sich allerdings nicht auf die Erforderlichkeit der konkreten Waffe beziehen muss. Was die Verbände daraus machen, bleibt abzuwarten.

Ich persönlich würde - wenn denn schon erforderlich - den Aktivitätsnachweis gegenüber der Waffenbehörde lieber mit der Vorlage des Schießbuches erbringen, was aber nach aktuellem Stand wohl nicht ausreichen dürfte.

Letzeres würde einerseits den bürokratischen und finanziellen Aufwand erheblich reduzieren. Andererseits wäre der Sportschütze nicht von speziellen Regelungen "seines" (Teil)Verbandes abhängig, die möglicherweise einmal mehr weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Gegen Behördenbescheide kann man klagen, gegen Verbandsregelungen nicht ... :angry2:

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Die vom Bundesrat gewünschte und hier nochmals angemahnte de facto Abschaffung der gelben WBK ist wohl vom Tisch, da sowohl die Bundesregierung als auch der BT-Innenausschuss dies ablehnen.

Und WIE sicher bzw. fraglich ist es , daß diesem "dringenden Wunsch" nicht doch entsprochen wird ?

Gegenüber der aktuellen Gesetzeslage wird allerdings das Erwerbsstreckungsgebot auch für die gelbe WBK verankert, was aber in den meisten Bundesländern zuletzt ohnehin so gehandhabt wurde.

Das ist richtig !

Weiterhin - und das wird wohl der entscheidende Unterschied zur aktuellen Situation - wird der Waffeneintrag nur "unter Beachtung" von § 14 Absatz 2 Satz 2 Nr 1 WaffG erfolgen, d.h.:

"Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt"

Damit wäre man dann doch wieder bei der "Einzelbestätigung", wenn auch nicht bedürfnisabhängig. Aber keine Sorge , die geben keine Ruhe .

Damit wird wohl - leider - tatsächlich eine Verbandsbescheinigung erforderlich, die sich allerdings nicht auf die Erforderlichkeit der konkreten Waffe beziehen muss. Was die Verbände daraus machen, bleibt abzuwarten.

Jede Waffe nur mit Bestätigung macht dann schon mal wieder mindestens 15 Euro mehr , Aufwand ohne Ende , weil garantiert jedesmal Kopien der Schießbücher , aller WBKs und natürlich auch noch auf dem "Dienstweg" über den Verein vorzulegen sind.

Ich persönlich würde - wenn denn schon erforderlich - den Aktivitätsnachweis gegenüber der Waffenbehörde lieber mit der Vorlage des Schießbuches erbringen, was aber nach aktuellem Stand wohl nicht ausreichen dürfte.

Letzeres würde einerseits den bürokratischen und finanziellen Aufwand erheblich reduzieren. Andererseits wäre der Sportschütze nicht von speziellen Regelungen "seines" (Teil)Verbandes abhängig, die möglicherweise einmal mehr weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Gegen Behördenbescheide kann man klagen, gegen Verbandsregelungen nicht ... :angry2:

Das wird dann letztendlich in einem "Bundesamt DSB , einem Bundesamt BDS usw.usw " enden , bis man vor lauter Papierkrieg und Gebühren die Schnauze voll hat und sich jeden Erwerb zehnmal überlegt :pissed:

Man stelle sich einmal vor : DIESE Bundesregierung nimmt uns quasi noch gegen Verschärfungsforderungen des Bundesrats in Schutz , hoffentlich muß man anfügen , denn festgeschrieben ist es ja noch nicht . Ja träume ich denn :confused:

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Und WIE sicher bzw. fraglich ist es , daß diesem "dringenden Wunsch" nicht doch entsprochen wird ?

Hallo Gottfried,

falls nicht irgend etwas komplett an mir vorbei gelaufen ist, würde ich sagen: ziemlich sicher!

Ach ja - da du mit Erwerbsstreckungsgebot und einem Aktivitätsnachweis natürlich zwei Waffen erwerben kannst, haben wir dann keine "Einzel-" sondern quasi eine "Doppelbestätigung". :rolleyes:

Natürlich sollte auch eine Bedürfnisbestätigung für eine Waffe auf grüne WBK entsprechend verwendbar sein. Du holst dir zunächst den Voreintrag, gehst auf der Grundlage dieses Aktivitätsnachweises dann zweimal auf Gelb einkaufen und realisierst dein grünes Bedürfnis erst nach sechs Monaten. In diesem Fall wäre es sogar eine "Dreifachbestätigung". :s82:

Es ist wie beim Finanzamt: Die persönlichen Verhältnisse sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durchaus gestaltbar.

Und dann wäre ja auch noch zu klären, wie lange so ein Aktivitätsnachweis Gültigkeit hat - evtl. zwölf Monate wie ein Voreintrag? :pro:

Ich weiß - is' alles nich' doll, aber immer noch besser als der Vorschlag der Länder.

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Ich muss zugeben, ich habe die in den letzten Tagen die Übersicht verloren.

Hat der Bundesrat jetzt schon zugestimmt, und alles ist festgeschrieben?

Wenn ja, wann tritt das neue WaffG in Kraft?

Sorry, wenn das schon irgendwo steht, aber eine diesbezüglich definitive Aussage habe ich nirgends gefunden.

Gruß Thomas

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Ich muss zugeben, ich habe die in den letzten Tagen die Übersicht verloren.

Hat der Bundesrat jetzt schon zugestimmt, und alles ist festgeschrieben?

Wenn ja, wann tritt das neue WaffG in Kraft?

Sorry, wenn das schon irgendwo steht, aber eine diesbezüglich definitive Aussage habe ich nirgends gefunden.

Gruß Thomas

Der Bundesrat wird dem WaffG am 14.03.2008 zustimmern. Überraschungen sind hier keine zu erwarten.

Dann muss das WaffG noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und natürlich im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Geplant ist, dass es zum 01.04.2008 in Kraft tritt - auch diesbezüglich dürfte es keine Überraschungen mehr geben.

Grüße,

Schwarzwälder

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