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IGNORED

Waffenerwerb auf gelb in thüringen nun bedürfnisfrei


runnerpok

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moin,

nach abschließenden urteil des thüringer ovg und mit der gestrigen endgültigen klärung beim LVA durch den VP waffenrecht des TSB wird die bisherige behördenpraxis in thüringen geändert, wonach der inhaber einer gelben wbk für jede neu zu erwerbende schusswaffe ein erneutes bedürfnisverfahren durchlaufen musste.

ab sofort (?) also auch in thüringen einkauf frei auf gelb!

glückwunsch an R.B, welcher als prozessierender anwalt einen langen weg über die vg'e meiningen und weimar bis zum ovg beschritten und nunmehr "siegreich" beendet hat.

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Az wäre dennoch hilfreich, um ggf. mal auf den zitatfähigen Text der Urteilsbegründung zurückgreifen zu können.

Interessant bleibt auch die Frage, ob dieses OVG-Urteil jetzt nicht einzelfallbezogen ist und ob sich daraus eine quasi Präzedenzwirkung ableiten lässt, da sich dieser Behördenunsinn mit dem erneuten Bedürfnisnachweis bei einem Waffenerwerb auf der Grundlage des § 14 Abs. 4 WaffG nicht allein auf Thüringen beschränkt.

CM

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Du meinst das Augsburger vom Juli 2005, gegen das Rechtsmittel eingelegt wurde?

OVG is nich in Bayern, das geht gleich zum VGH nach München.

Edit nach Durchlesen des Urteils:

Ahaaaaaa... Nix warten. Guckstu hier (Urteil S.17):

Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. März 2006 - 21 C 05.2988

Tenor: 2/6 entspricht für Bayern der Gesetzeslage und kann praktisch nicht mehr weggeklagt werden - traurig, aber wahr. :traurig_16:

DAS war für mich das wirklich wichtige an dem Urteil. Warum hat man von dem Münchener Beschluß nix erfahren? Hier oder in der Presse?

Ist noch gar nicht solange her, daß ich hier explizit danach gefragt habe.

Hier zum Nachlesen:

Erwerbsstreckungsverbot in Bayern gültig (VGH)

Heinrich

Ja ... das hab ich gemeint. :traurig_16:

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Mein Gott, so viel Text wegen einer Sache, die von vornherein glasklar war...

Allein der Umstand, dass es zur Entscheidungsfindung in einer gesetzlich klar geregelten Angelegenheit einer zweiten Gerichtsinstanz bedurfte, spricht doch schon Bände.

Es zeigt aber auch sehr deutlich, dass das alte Sprichwort von der Krähe, die der anderen kein Auge aushackt, bei verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen auf erstinstanzlicher Ebene fast immer zutrifft.

Sehr zum Nachteil des betroffenen Bürgers.

CM

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Allein der Umstand, dass es zur Entscheidungsfindung in einer gesetzlich klar geregelten Angelegenheit einer zweiten Gerichtsinstanz bedurfte, spricht doch schon Bände.

Exakt.

Wie man an dem klaren Wortlaut des § 14 Abs. 4 WaffG derart herum- bzw. fehlinterpretieren kann wie in einigen Bundesländern, wird mir ein ewiges Rätsel bleiben.

Schlüsselworte sind hier wohl nur: Ideologie/Hoplophobie der jeweiligen politischen Führung.

Gruß,

karlyman

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Mein Gott, so viel Text wegen einer Sache, die von vornherein glasklar war... :huh:

Wie war das damals noch ?

Wer Gesetze nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt.....

Godspeed,

Pickett

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