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IGNORED

Jäger klagt gegen Gebühren...


Dan More

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Geschrieben

Laut dem nachfolgenden Zeitungsbericht, klagt ein Jäger, mit Unterstützung des Landesjagdverbandes, gegen die Gebühr.

Diese Meldung, mit identischen Text, ist in verschiedenen Zeitungen erschienen.

Welches Bundesland.........BW...

http://www.boennigheimerzeitung.de/bz1/new...artikel=5100251

Sollen Jäger und Sportschützen für Waffenkontrollen zur Kasse gebeten werden? Nein, sagt die Landesregierung. Durchaus möglich, sagen die Kommunen. Bald soll ein Gericht darüber entscheiden.

So unterstützt der Landesjagdverband Baden-Württemberg die Klage eines Esslinger Jägers, der gegen einen Gebührenbescheid Einspruch erhoben hat. Dabei geht es um verdachtsunabhängige Kontrollen, bei denen Jäger und Schützen auch dann zahlen müssen, wenn ihre Waffen sicher verwahrt sind. Nach einer Umfrage des Innenministeriums verlangen dafür bislang 14 Prozent der Südwest-Gemeinden bis zu 320 Euro. Die Zahl könnte bald steigen: Etwa ein Drittel hat sich noch nicht entschieden. Rund die Hälfte der Kommunen stellt nichts in Rechnung.

Der Jagdverbands-Geschäftsführer Martin Bürner kritisiert die ausgiebigen Kontrollen bei den Routine-Checks: Anstatt die Waffen nur kurz durchzuzählen und den Waffenschrank einzusehen, verglichen die Kontrolleure auch die Nummern der Gewehre und Pistolen mit den Waffenbesitzkarten. "Die Kontrollen könnten nur fünf Minuten dauern, aber viel zu oft dauert es viel länger", sagte Bürner. Dadurch falle die Rechnung bisweilen hoch aus, weil einige Kommunen den Kostensatz nach Arbeitszeit berechnen. Die 34 000 Jäger in Baden-Württemberg fühlten sich unter Generalverdacht gestellt.
Innenminister Heribert Rech (CDU) meint: Routine-Kontrollen ohne Verdacht sollten nichts kosten. Das sehen die Kommunen anders. Denn schon der Besitz einer Waffe bedeute eine abstrakte Gefahr. Also sei es legitim, einem Jäger oder Sportschützen die Kontrollkosten in Rechnung zu stellen, betont der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Eberhard Trumpp.
Geschrieben

Finde ich super das wenigstens die Jäger mal den Hintern hochbekommen und dagegen vorgehen.

Ich war letztens bei einer Verbandsschulung im WSV und die haben wörtlich gesagt, " Ja wir Sportschützen haben ja nichts zu verbergen und damit sollten wir auch die Kontrollen zulassen und kooperieren. Wenn die Gebühr fällig wird sei das auch okay."

Und das obwohl ich die Dame nett auf die einseitige und völlig unbegründete Gebührensituation bei uns in der Stadt hingewiesen hatte. Unser OB hatte ja gleich letztes Jahr geschriehen das wird bei uns von den Waffenbesitzern bezahlt, begründet oder unbegründet.

Hoffe das schlägt ein.

Geschrieben
Finde ich super das wenigstens die Jäger mal den Hintern hochbekommen und dagegen vorgehen.

Ich war letztens bei einer Verbandsschulung im WSV und die haben wörtlich gesagt, " Ja wir Sportschützen haben ja nichts zu verbergen und damit sollten wir auch die Kontrollen zulassen und kooperieren. Wenn die Gebühr fällig wird sei das auch okay."

Und das obwohl ich die Dame nett auf die einseitige und völlig unbegründete Gebührensituation bei uns in der Stadt hingewiesen hatte. Unser OB hatte ja gleich letztes Jahr geschriehen das wird bei uns von den Waffenbesitzern bezahlt, begründet oder unbegründet.

Hoffe das schlägt ein.

Du hast aber schon mitbekommen das hier eine Verfassungsklage läuft die Du auch mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen kannst. Bekomme selber mal den Hintern hoch.

Gruß

Happie

Geschrieben

Die Verwendung des Begriffes "abstrakte Gefahr" lässt mich hoffen, dass die Gebührenbefürworter eine Niederlage erfahren.

Die abstrakte Gefahr wurde durch den erbrachten Nachweis des LWB gebannt. Somit dient die Kontrolle anderen Zwecken. Wenn dann noch gegen den Willen - trotz erbrachten Nachweises - die Wohnung betreten werden soll wird es erst richtig eng, dann dann muss die sowieso schon durch den erbrachten Nachweis gebannte abstrakte/latente Gefahr urplötzlich eine Steigerung auf die Stufe "dringend" erfahren.

Das zu begründen werden die wenigsten Behörden schaffen.

Man muss sie vielleicht nur an die Definitionen und damit verbundenen Befugnisse der einzelnen Gefahrenstufen erinnern. Sie werden durch so viel uninformiertes Geschreibe in den Medien und so viel von keinerlei Fachkenntnis getrübten Gelaber einiger Wichtigtuer verwirrt, dass es unsere Pflicht als Bürger ist, sie durch konstruktive und kritische Beratung vor sich selbst zu schützen.

Dabei sollte man auf die Hilfe fachlich versierter Rechtsvertreter zurückgreifen.

Geschrieben

Da tun sich doch großartige Perspektiven für den klammen Haushalt auf:

Allgemeine Verkehrkontolle: 37,58 Euro

Ist der Verbandskasten auch noch aktuell ?

Zeig ma - Ergänzungsgebühr: 12,32 Euro

Vorbeugende Alkoholkontrolle: 17,34 Euro

zzgl. Verbrauchsmaterial – Mundstück: 0,38 Euro

usw. usw.

Irgendwie finde ich Grün gerade nicht.

Geschrieben

Wenn die Gebühr fällig wird sei das auch okay.

wer der meinung ist kann ja die 150euros bezahlen und sich freuen -

achso das amt kommt dann ab so fort dienstags und donnerstags zur kontrolle

macht dann 1200€ im monat - aber wer nix zu verbergen hat ......................

Geschrieben
Wenn die Gebühr fällig wird sei das auch okay.

wer der meinung ist kann ja die 150euros bezahlen und sich freuen

Eben. Soll er doch eine Spende an die betreffende Stadt oder das Landratsamt machen, wenn er ihnen Geld zukommen lassen will.

Mit dem Landesgebührengesetz Ba.-Wü. (und vermutlich auch anderen) ist eine Gebühr für anlasslose Kontrollen jedenfalls nicht vereinbar,

das ist meine feste Überzeugung.

Geschrieben
Ich war letztens bei einer Verbandsschulung im WSV und die haben wörtlich gesagt, " Ja wir Sportschützen haben ja nichts zu verbergen und damit sollten wir auch die Kontrollen zulassen und kooperieren. Wenn die Gebühr fällig wird sei das auch okay."

Da kann man nur sagen "Herr Gott, wie ist dein Tierreich groß"

Geschrieben

ist auch denke ich mit der gebühr so ne sache der gleichbehandelung welche ja in der eu groß geschrieben wird

denn

zum tüv muss jeder alle 2 jahr

der schornsteinfeger kommt jedes

und die waffenschau kommst so wie das amt gerade kohle braucht?

und was ist gegenüber der gleichbehandelung der nicht lwb??

die wahrscheinlichkeit das ein lwb illegale waffen hat ist ja bedeutend geringer als die wahrscheinlichkeit das es in nicht lwb hat der sonst nix bekommt

des weiteren müsste die nachschau ja auch auf die korrekte aufbewahrung der freien waffen ergänzt werden - die kann ja jeder haben - mal ne luftwaffen und messer kontrolle - und auf schlagstöcke kontrollieren

also unangemeldete kontrollen immer für jeden und überall gegen gebühr

so bekommen wir den staat schon wieder aus der kriese und die sache mit den arbeitslosen wäre auch erledigt

das neue motto von rot grün rot lautet dann KONTROLLE BRINGT ARBEITSPLÄTZE

Geschrieben

Unabhängig voneinander muß auf mehreren Ebenen gearbeitet werden.

Es sollten noch viel mehr Klagen angestrengt werden.

Ich hätte dazu auch Lust, wozu habe ich damals, gleich als sie neu angeboten wurde, die Extra-Rechtsschutzversicherung, über Forum Waffenrecht, abgeschlossen ?

Dieser Staat soll merken, daß wir nicht die Schafe sind, die man zur Schlachtbank treibt.

Im Übrigen wundert mich das hier angesprochene detaillierte Abgleichen der Nummern usw.

Erinnere ich mich richtig, vor einiger Zeit hier gelesen zu haben, daß man es so handhabt, daß man als LWB sage/sagen kann: Bitte. da steht der 500kg Schrank neuester Bauart. Sie sehen, daß ich damit dem Gesetz genüge. Einen schönen Tag. ? ( Eine Öffnung steht somit nicht zur Diskussion. )

Und daß es, von Gemeinde zu Gemeinde, von BL zu BL verschieden gehandhabt wird, zeigt mir, wie unausgegoren und subjektiv gefärbt diese Erpesser-Maßnahme abläuft.

Geschrieben
........im ÖD

- also mehr Verwaltung und damit im nicht produktiven Bereich

ja

genauso wie umweltschutz schaft arbeitsplätze

alles klasse

wenn man es sich leisten koennte wäre es ok

aber die wirst in deinem garten auch keinen rasen ansähen wenn du hungerst - und somit ist das alles voll an der realität vorbei was die machen

Unabhängig voneinander muß auf mehreren Ebenen gearbeitet werden.

Es sollten noch viel mehr Klagen angestrengt werden.

Ich hätte dazu auch Lust, wozu habe ich damals, gleich als sie neu angeboten wurde, die Extra-Rechtsschutzversicherung, über Forum Waffenrecht, abgeschlossen ?

Dieser Staat soll merken, daß wir nicht die Schafe sind, die man zur Schlachtbank treibt.

Im Übrigen wundert mich das hier angesprochene detaillierte Abgleichen der Nummern usw.

Erinnere ich mich richtig, vor einiger Zeit hier gelesen zu haben, daß man es so handhabt, daß man als LWB sage/sagen kann: Bitte. da steht der 500kg Schrank neuester Bauart. Sie sehen, daß ich damit dem Gesetz genüge. Einen schönen Tag. ? ( Eine Öffnung steht somit nicht zur Diskussion. )

Und daß es, von Gemeinde zu Gemeinde, von BL zu BL verschieden gehandhabt wird, zeigt mir, wie unausgegoren und subjektiv gefärbt diese Erpesser-Maßnahme abläuft.

das ist ja eine aufbewahrungskontrolle

dürfen die da eigendlich die waffen prüfen oder nur den safe?

Geschrieben

Aus meiner Sicht, passt der Vergleich verdachtsunabhängige Kontrolle und TüV beim Auto einfch nicht.

Beim TüV ist ein großer Personalaufwand gekoppelt mit teuren Gerätschaften, teuren Werkzeugen und Räumlichkeiten, die auch irgendwo finanziert werden müssen.

Hinzu kommt der Punkt, dass die TüV Prüfung alle zwei Jahre der Unfallverhütung dient. Mit dem Auto bewege ich mch im öffentlichen Verkehr und gefährde ggf. mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug andere Menschen.

Das eine verdachtsunabhängige Kontrolle bei Waffenbesitzern der Unfallverhütung dient, wage ich stark zu bezweifeln. Hierbei geht es einfach nur darum, dem Kontrollwahn der Regierung folge zu leisten.

Fakt ist doch letztlich, bei mit den zig millionen legalen Schusswaffen, die in Deutschland im Besitz rechtstreuer Bürger sind, passiert statistisch und faktisch sogut wie nichts.

Die meisten Fälle, die passieren, sind Unfälle, denen keine Kontrollen entgegenwirken können und der Freitod, der nicht primär mit der Schusswaffe erfolgt. Am meisten werden doch ganz andere Geräte oder Methoden verwendet.

Geschrieben

Für die Überprüfung der einzelnen Waffen bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle sehe ich keine Rechtsgrundlage. Diese als Waffenbesitzer dann trotzdem zu dulden halte ich u.U. auch für nicht ganz ungefährlich. Beispiel: Im Tresor befinden sich neben WBK-Waffen auch freie Waffen, Dekoumbauten, Salutumbauten etc.. Bei den Kontrolleuren handelt es meist nicht um Waffensachverständige. Dann lautet die logische Meldung an die Behörde:“Es wurden zahlreiche Waffen vorgefunden, die nicht in den WBK’s eingetragen sind.“ Und dann ist es vorbei mit „verdachtsunabhängig“ und Schluss mit lustig. Auch wenn sich (Monate) später alles aufklärt, der Ärger ist erst mal da.

Geschrieben
Aus meiner Sicht, passt der Vergleich verdachtsunabhängige Kontrolle und TüV beim Auto einfch nicht.

Beim TüV ist ein großer Personalaufwand gekoppelt mit teuren Gerätschaften, teuren Werkzeugen und Räumlichkeiten, die auch irgendwo finanziert werden müssen.

Hinzu kommt der Punkt, dass die TüV Prüfung alle zwei Jahre der Unfallverhütung dient. Mit dem Auto bewege ich mch im öffentlichen Verkehr und gefährde ggf. mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug andere Menschen.

Das eine verdachtsunabhängige Kontrolle bei Waffenbesitzern der Unfallverhütung dient, wage ich stark zu bezweifeln. Hierbei geht es einfach nur darum, dem Kontrollwahn der Regierung folge zu leisten.

Fakt ist doch letztlich, bei mit den zig millionen legalen Schusswaffen, die in Deutschland im Besitz rechtstreuer Bürger sind, passiert statistisch und faktisch sogut wie nichts.

Die meisten Fälle, die passieren, sind Unfälle, denen keine Kontrollen entgegenwirken können und der Freitod, der nicht primär mit der Schusswaffe erfolgt. Am meisten werden doch ganz andere Geräte oder Methoden verwendet.

es ist alleine schon ein verstoß gegen die gleichbehandelung das nicht alle schützen gleichmässig davon betroffen sind und das der grösste teil der waffenbesitzer nicht kontrolliert wird - illegalschusswaffennbesitzer - messer schlagstock und sonstige waffenbesitzer

ein amt kann mit einer solchen regelung einzelne personen gängeln und finanziell ausbluten lassen - frei nach dem motto bitte teilen sie uns mit wer in ihrem urlaub den reserveschlüssel ihrer wohnung hat damit wir unsere tägliche kontrolle bei ihnen unbeschwert weiter fortführen koennen und nehmen sie schon einmal einen kredit auf da die kontrollen 150€ x 365 tage gleich 54750€ beträgt

so fördert man doch nur illegalen waffenbesitz!

Geschrieben
Beispiel: Im Tresor befinden sich neben WBK-Waffen auch freie Waffen, Dekoumbauten, Salutumbauten etc.. Bei den Kontrolleuren handelt es meist nicht um Waffensachverständige....Auch wenn sich (Monate) später alles aufklärt, der Ärger ist erst mal da.

Ich kann nur dazu raten, nicht erlaubnispflichtige Waffen getrennt (noch nicht mal in Sichtweite) von den erlaubnispflichtigen aufzubewahren.

Ich mache das seit 2009 so.

Erspart (siehe oben) "im Ernstfall" unter Umständen manches.

Geschrieben
ein amt kann mit einer solchen regelung einzelne personen gängeln und finanziell ausbluten lassen - frei nach dem motto bitte teilen sie uns mit wer in ihrem urlaub den reserveschlüssel ihrer wohnung hat damit wir unsere tägliche kontrolle bei ihnen unbeschwert weiter fortführen koennen und nehmen sie schon einmal einen kredit auf da die kontrollen 150€ x 365 tage gleich 54750€ beträgt

Das ist doch dem Amt egal !

An dem Punkt, wo Deutschland jetzt ist, sowohl im Allgemeinen ( alle Themen außerhalb von WO ), als auch mit dem Waffengesetz/-recht im Besonderen, da ist die persönliche Befindlichkeit, sprich finanzielle Potenz des Bürgers, uninteressant.

Ich könnte mir vorstellen, daß eine nicht fristgerecht gezahlte Gebühr nach einer solchen Hausschau sogar mehr auslöst, als z.B. ein nichtbezahltes Knöllchen ( wie ich dieses verniedlichende Wort für diese Abzockerei hasse, aber es gibt wohl kein Pendent, wo jeder gleich weiß, was gemeint ist ).

Frage an die Juristerei: Kann man da einen ( bösartig gewollten ) Bogen zur Zuverlässigkeit spannen ?

Wie oft eine solche Beschau stattfinden darf, ist sicher nicht definiert, oder ?

Somit paßt das obige Rechenbeispiel, wenn auch, sonst verdeutlicht es ja nichts, auf die Spitze getrieben, schon. Und wenn der LWB dann klagt/beschwert, wegen Schikane, dann ist er pleite, bis der Prozeß stattfindet.

W. Millowitsch sang mal: Wir sind alle kleine Sünderlein. Mit großer Verbeugung schreibe ich: Wir sind alle kleine und geknebelte Untertanen.

Geschrieben
Du hast aber schon mitbekommen das hier eine Verfassungsklage läuft die Du auch mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen kannst. Bekomme selber mal den Hintern hoch.

Gruß

Happie

Boah, genau auf den Kommentar hab ich doch gewartet. ;)

No Comment. Du kennst ja anscheinend meine genaue momentane Lebenssituation.

@all

Ich hatte ja schon hier die angehende Verfassungsklage beobachtet und werde zur mir möglichen Zeit da aktiv einsteigen. Momentan beschränken sich meine Möglichkeiten aber nur auf nicht monetäre Unterstützung.

Daher hatte ich ja nach dem Trauerspiel des DSB und diverser Vertreter desselben diese Gelegenheit genutzt und mal ein paar Funktionäre vom WSV und BSV direkt auf die Initiative des FvLW e.V. angesprochen und auch auf die Ausführungen von Hr. Dr. Streitberger (oder so ähnlich) keine Kontrollen zu zulassen u.a. wegen der Gebührenenthebung.

Reaktion: Erstmal Entsetzen und Kopfschütteln.

Anschliessend bereits o.a. Meinungen.

Grundtenor: GK wird bei dem nächsten Vorkommen (Schoolshooting) sowieso sterben und geopfert werden müssen, damit wenigstens die Olympischen Disziplinen erhalten werden können. Man hätte im Hintergrund sehr erfolgreich mit der Politik gesprochen und 2 Millionen Sportschützen seien eben auf die Toleranz der restlichen 80 Millionen Einwohner angewiesen.

Die Politik sagt man verstehe die Situation, müsse aber aus Rücksicht auf die öffentiche Meinung etwas tuen ohne es wirklich zu wollen.

Eben volle Kanne Politikgeschachere.

Und der Clou an dem ganzen ist, unsere Regionalfürsten kassieren auch noch ab und mein Verband findet das auch noch in Ordnung.

O-Ton: Wir müssen mit Beispiel vorangehen und unsere Zuverlässigkeit aufzeigen, den die Beanstandungen seien ja nicht bei uns Sportschützen zu finden gewesen, sondern bei Altbesitzern, Erben etc.

Fazit: Meinem Empfinden nach steckt der Verband hier mächtig den Kopf in den Sand und betreibt Vogelstrauss Politik.

Hoffentlich merken die das noch früh genug das Sie ihren Kopf umsonst aufs Schafott legen.

EDIT: Ach so, damits nicht nur Verbandsschelte wird. Immerhin haben sie mit Stefan Mappus gesprochen und er hat am Landesschützentag nochmals empfohlen keine Gebühren für die anlasslosen und unbeanstandeten Kontrollen zu erheben.

Nur leider hat er keine Weisungsbefugnis gegen die Regionalfürsten. Aaahh, wie ärgerlich. Aber immerhin strengt sich die Landesregierung an. (Upps, sollte glaub ich in Grün stehen)

Geschrieben
Und der Clou an dem ganzen ist, unsere Regionalfürsten kassieren auch noch ab und mein Verband findet das auch noch in Ordnung.

Ei, dann wechsel doch den Verband.

Kündigungs- bzw. Wechselgrund: Die Einstellung Deines Verbandes zu den aktuellen Waffenrechtsthemen. Diese Meinung shet nicht im Einklang mit der Meinung der LWB, sondern ist eher Schädigend.

Geschrieben
Wenn die Gebühr fällig wird sei das auch okay.

wer der meinung ist kann ja die 150euros bezahlen und sich freuen -

achso das amt kommt dann ab so fort dienstags und donnerstags zur kontrolle

macht dann 1200€ im monat - aber wer nix zu verbergen hat ......................

Da § 36 Abs. 3 S. 2 HS 1 WaffG nicht auf den Besitz einer Erlaubnis abstellt, sollten sowieso die Nachschauen bei jenen Menschen erfolgen, die keine Nachweise nach § 36 erbracht haben. Da es eh mehr Nicht-LWB als LWB gibt ist das dann auch viel erträglicher mit den Gebühreneinnahmen und deren Wohnanschriften findet man im Einwohnermelderegister. :eclipsee_gold_cup:

Ach ja,

anzugeben, keine erlaubnispflichtigen Waffen o.ä. zu besitzen, ist natürlich kein Grund nicht nachzuschauen. Weil ja die abstrakte Gefahr besteht, dass entgegen der Angabe erlaubnispflichtige Waffen und verbotene Gegenstände besessen werden. :yess:

Geschrieben
Ei, dann wechsel doch den Verband.

Kündigungs- bzw. Wechselgrund: Die Einstellung Deines Verbandes zu den aktuellen Waffenrechtsthemen. Diese Meinung shet nicht im Einklang mit der Meinung der LWB, sondern ist eher Schädigend.

Nee, so einfach mach ich das denen nicht. ;)

Ich roll die Bude von unter her auf. :angry2:

Geschrieben
Grundtenor: GK wird bei dem nächsten Vorkommen (Schoolshooting) sowieso sterben und geopfert werden müssen, damit wenigstens die Olympischen Disziplinen erhalten werden können. Man hätte im Hintergrund sehr erfolgreich mit der Politik gesprochen...

Wenn DAS "sehr erfolgreich" sein soll, dann weiß ich nicht, was die Herren dann unter "erfolglos" verstehen würden...

:blink:

Im Übrigen

1. mögen sie den Schwachsinn bezüglich GK-Disziplinen mal den zahlreichen DSB-Aktiven, die Gebrauchspistole- und "Gebrauchsrevolver-

Disziplinen ausüben, klarmachen; von den reinen GK-Verbänden mal ganz zu schweigen

2. hat sich "selbst" in Kreisen politischer Entscheider mittlerweile ("Eislingen" lieferte da einen traurigen Anstoß) herumgesprochen, dass die

GK-/KK-Differenziererei einigermaßen sinnlos ist.

Das soll KEIN (!) "DSB-Bashing" sein (liegt mir, obwohl vorrangig im BDMP aktiv, fern!);

aber manche unserer "Vertreter" haben ganz offensichtlich den Schuss noch nicht gehört.

Ansonsten wird mir immer deutlicher, dass es ein Riesenfehler war, nicht schon vor vielen Jahren zu versuchen, den legalen Waffenbesitz

hinsichtlich des Bedürfnisses auf "breitere Füße" (Vorbild z.B. Österreich) zu stellen. Die Halbwertszeit unserer Schießsport-Nische

könnte ab jetzt ziemlich überschaubar sein...

Geschrieben
...

Das soll KEIN (!) "DSB-Bashing" sein (liegt mir, obwohl vorrangig im BDMP aktiv, fern!);

aber manche unserer "Vertreter" haben ganz offensichtlich den Schuss noch nicht gehört.

...

Also ich verstehe das eher als ein

  1. mindestens angemessenes,
  2. notwendiges,
  3. selektives Bashing einzelner,
  4. unfähiger und
  5. untragbarer
  6. Funktionärs-(_._)(_._).

B)

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