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Waffenrecht Beschlussvorschlag IM BW vom 25.10.2013


2nd_Amendment

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Auf der 198. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 04. bis 06.12.2013 in Osnabrück wurde unter TOP 23 ein Beschlussvorschlag des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 25.10.2013 angenommen.

Danach soll der Bundesinnenminister unter Beteiligung des Fachbeirats Schießsport und der üblichen "Experten" bis zur Herbstsitzung 2014 berichten,

  • ob und inwieweit bestimmte Schusswaffen/Munition unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten;
  • wie der private Besitz von Schusswaffen weiter reduziert und auf das tatsächlich notwendige Bedürfnis beschränkt werden kann.

In einer Randnotiz verweist Bayern auf den Prüfungsprozess von 2009 und sieht keine Notwendigkeit für eine erneute Prüfung.

http://www.imk2013.niedersachsen.de/download/82696/Waffenrecht.pdf

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Ich find's gut, daß die grün-rote Regierung aus BaWü ihre Wahlversprechen einhält:

- Wir werden prüfen, ob wir GK verbieten können

- Wenn es eben geht, werden wir den privaten Besitz von Waffen verbieten.

Endlich kann man konstatieren: Es gibt noch Parteien, die ihre Versprechen einhalten.

Im Übrigen begrüße ich denn auch, daß es zumindest in der CSU Menschen gibt, die denken und handeln können. Viel Erfolg !

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Wer ist denn eigentlich Mitglied in diesem ominösen "Fachbeirat Schießsport"?

Dieselben Leute, die die Genehmigung der Sportordnungen einzelner Verbände nicht unterstützen?

Angeblich wären Vertreter der Schießsportverbände dort Mitglieder.

Weiß jemand von welchen Verbänden und wer das ist, Namen?

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Der DSB hat da genausowenig wie die anderen Verbände etwas zu schicken. :rtfm:

Alle Mitgleider werden vom BMI berufen. Während die Bundesländer für ihre Vertreter noch das Vorschlagsrecht haben, sind zur Berufung der Verbandsvertreter lediglich die Vorstände der jeweiligen Verbände anzuhören. Grundsätzlich kan das BMI jeden zum Vertreter des DSB berufen, sogar mich, obwohl ich nie im DSB war. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Danach soll der Bundesinnenminister unter Beteiligung des Fachbeirats Schießsport und der üblichen "Experten" bis zur Herbstsitzung 2014 berichten,

  • ob und inwieweit bestimmte Schusswaffen/Munition unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten;
  • wie der private Besitz von Schusswaffen weiter reduziert und auf das tatsächlich notwendige Bedürfnis beschränkt werden kann.

I

1. Wenn die wirklich die Deliktrelevanz legal besessener privater Waffen berücksichtigen bzw. würdigen wollen, können sie die Sache auch bleiben lassen. Die "Relevanz" ist praktisch nicht vorhanden, die Zahlen dazu liegen vor.

2. Eine Bedürfnisprüfung haben wir bereits - was ist bitteschön ein "tatsächlich notwendiges" Bedürfnis?

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Punkt 1 könnte auch dazu dienen, die unnötige Debatte ein für allemal zu beenden. Punkt 2 könnte die Jäger stark treffen ("Sie haben doch schon 2 Flinten Kaliber 12, wofür die dritte?").

Ausnahmsweise mach ich mich mal nicht verrückt, da gibt es andere Kriegsschauplätze auf denen sich die GroKo profilieren muss damit die Bundeskomiker nicht bei der nächsten Wahl sehr überrascht werden.

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Zu Punkt 1:

Die Untersuchungen zur Deliktsrelevanz werden solange fortgesetzt, bis das von der Politik gewünschte Ergebnis rauskommt. Etwas wissenschaftlich Fundiertes darf man jedenfalls nicht erwarten.

Vielleicht nimmt man ja wieder diesen dubiosen Experten von der Berliner Polizei (Oliver Tölle), der bereits 2008 den Bundestag von dem Einhandmesserverbot überzeugen konnte. Wir erinnern uns: Er zeigte einen Videoausschnitt aus einer Messerstecherei, wo es so aussah, als habe ein schmächtiger Typ völlig unvermittelt und spielend leicht einen hünenhaften Türsteher abstechen können. Dass das Video danach weiterging und zeigte, wie der Türsteher die Verfolgung aufnahm und hinterherrannte, hat er den Abgeordneten gegenüber gekonnt verheimlicht.

Später hieß es dann in einer Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschl. v. 14.06.2011, Az. 4 Ss 137/11), der Gesetzgeber von 2008 habe empirisch ermittelt, dass Einhandmesser vorwiegend bei gewaltbereiten Jugendlichen zum Einsatz kämen.

Zu Punkt 2:

Einige Politiker sind wohl der Meinung, dass die geltende Rechtslage zur Bedürfnisprüfung, die erst 2009 verschärft wurde, immer noch zu lasch sei. Jedes mal, wenn die einen LWB mit einem Schrank voller Waffen sehen, bekommen die Pickel im Gesicht.

Wegen des dummen Bedürfnisprinzips ist dem Einfallsreichtum der Politiker keine Grenze gesetzt, was sie zur Schikanierung der LWBs in Zukunft noch alles verlangen können (z.B. Anforderungen an Inhalt und Dauer einzelner Trainingseinheiten; Mindestergebnisse; Nachweis, das jede besessene Waffe 18x im Jahr "bewegt" wurde, etc.).

Solange es das Bedürfnisprinzip gibt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Selbst das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass das Instrument der waffenrechtlichen Bedürfnisprüfung in der NS-Zeit zu parteipolitischen Zwecken missbraucht wurde (BVerwG, NJW 1960, 1732 <1733>).

Das Bedürfnisprinzip ist eigentlich ein Fremdkörper im Waffenrecht, weil es nicht gefahrenabwehrrechtliche, sondern rein politische Ziele verfolgt. Mir hat noch niemand plausibel darlegen können, warum ein Sportschütze, der nur unregelmäßig trainiert, oder ein Jäger, der keinen Jahresjagdschein gelöst hat, plötzlich eine Gefahr darstellen und seine Waffen abgeben soll.

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Solange es das Bedürfnisprinzip gibt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Selbst das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass das Instrument der waffenrechtlichen Bedürfnisprüfung in der NS-Zeit zu parteipolitischen Zwecken missbraucht wurde (BVerwG, NJW 1960, 1732 <1733>).

Das Bedürfnisprinzip ist eigentlich ein Fremdkörper im Waffenrecht, weil es nicht gefahrenabwehrrechtliche, sondern rein politische Ziele verfolgt. Mir hat noch niemand plausibel darlegen können, warum ein Sportschütze, der nur unregelmäßig trainiert, oder ein Jäger, der keinen Jahresjagdschein gelöst hat, plötzlich eine Gefahr darstellen und seine Waffen abgeben soll.

Tja. Was soll man dazu sagen.... Du hast Recht.

"Technisch" gesehen ist das Bedürfnisprinzip eine nun fest installierte Stellschraube, an der sich jederzeit drehen lässt.

Leider wird fast ausschließlich in eine Richtung gedreht.

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Das Bedürfnisprinzip ist eigentlich ein Fremdkörper im Waffenrecht, weil es nicht gefahrenabwehrrechtliche, sondern rein politische Ziele verfolgt.

Ich bitte dich. Das gesamte Waffenrechtgesetz verfolgt ein einziges politisches Ziel, und das ist, dem Bürger zu verwehren, sich zu bewehren. Das Bedürfnisprinzip ist nichts weiter als eine geschickte Strategie, um dieses Ziel mit mögllichst wenig Widerstand zu erreichen.

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2. Eine Bedürfnisprüfung haben wir bereits - was ist bitteschön ein "tatsächlich notwendiges" Bedürfnis?

Das "Bedürfnisprinzip" ist die Worthülse, die man sich nach belieben schönreden kann ("Ich selber bin ja einer von den Guten, ich habe nichts zu befürchten!"). Das "tatsächlich notwendige Bedürfnis" ist die Interpretation der jeweiligen politischen Machthaber, die dann entsprechend gegen den Bürger durchgesetzt wird.

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Leute,

habt ihr es immer noch nicht verstanden?

Es geht ums Ganze! Denkt doch einmal an ESM und TARGET2! Die Pleite aller EU-Länder steht vor der eigenen Haustür!

  1. Entwaffnung aller Bürger
  2. Zwangshypothek auf privates Grund- Wohneigentum
  3. Enteignung von Privatvermögen
  4. Zwangspfändung von Sparguthaben

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  • 4 Wochen später...

Danke.

Wenn jedesmal so ein Müll bei deren Zusammenkünften rauskommt wie dieser Schwachsinn hier:

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=109208&sektor=pm&detail=1&r=183560&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0

dann Gute Nacht.

Klar, die wollen sich ohne Not selbst mehr einschränken als der sowieso schon restriktive Gesetzgeber. Super Idee. So macht man das als echter Untertan: Man nimmt einfach zukünftig vielleicht irgendwann mal mögliche gesetzliche Einschränkungen vorsichtshalber schon mal durch Selbstverpflichtungen vorweg, damit diese dann später politisch leichter durchsetzbar sind.

Klar und wenn man schon mal dabei ist, dann ächtet man auch gleich noch Kinderspielzeug, das nach Waffen aussieht! So muss man das machen, wenn man zukünftigen Nachwuchs für den Schießssport auf ein Minimum begrenzen und sich sein eigenes Grab schaufeln will.

Bei solchen Vertretern braucht man wirklich keine Waffengegener mehr.

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  • 2 Wochen später...

Freiheit hat keine Lobby. Ganz einfach. Öffentliche Sicherheit ist ein Totschlagargument, Klimaschutz ein anderes. Mit solchen Phantomen kriege ich jedes Grundrecht entstellt bis zur Bedeutungslosigkeit.

Warum muss es denn Mallorca sein? An der Ostsee gibt es auch schöne Strände (Klimaschutz). Ich meine: wenn schon das Bedürfnisprinzip, dann konsequent. Wer braucht denn große Hunde (öSi) oder Autos (Klima)? Mehr Wohnraum als 50qm braucht auch kein Mensch (Klima). Bunte Kleidung (Umwelt+Menschenrecht, man denke an die Billiglohnländer). Alles tinnef. Wenn´s einer doch brauchen sollte, kann er es ja darlegen.

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"Technisch" gesehen ist das Bedürfnisprinzip eine nun fest installierte Stellschraube, an der sich jederzeit drehen lässt.

Leider wird fast ausschließlich in eine Richtung gedreht.

Na ja, dass sich nicht nur jeder so just for fun Waffen kaufen darf (auch wenn er sachkundig und zuverlässig ist) finde ich schon gut. Andererseits sind die Auswüchse, die mit so manchen Bedürfnisprüfungen verbunden sind, nicht immer rechtlich sauber.

Sonderbar finde ich bei der Geschichte eigentlich nur, dass beim Sportschützen Aktivität gefordert wird, das bei einem Jäger aber niemanden interessiert.

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Na ja, dass sich nicht nur jeder so just for fun Waffen kaufen darf (auch wenn er sachkundig und zuverlässig ist) finde ich schon gut.

Warum ? Solange das Schießen nur auf Schießstätten gestattet ist, und dort auch der gröbste Unfug verboten bleibt, bleibt die öSiO, die doch als Begründung herbeigezerrt wird, völlig vom Privaten WB unberührt.

Und der Jäger muss doch auch den gültigen Jagdschein haben, wenn er neu kaufen will, ist quasi die Verbandsbescheinigung...

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Na ja, dass sich nicht nur jeder so just for fun Waffen kaufen darf (auch wenn er sachkundig und zuverlässig ist) finde ich schon gut.

Warum?

Welche negativen Erfahrungen (Risiko/Schusswaffentote/innere Sicherheit) etwa aus der benachbarten Schweiz lassen sich diesbezüglich anführen?

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..., dass beim Sportschützen Aktivität gefordert wird, das bei einem Jäger aber niemanden interessiert.

Liebe( r) SB(ine),

da bist Du aber weit hinter der Zeit.

Viele Städte/Kreise/Regierungspräsidien, bei denen i.d.R. die Untere Jagdbehörde (UJB) im selben Büro sitzt, wie die waffenrechtliche Erlaubnisbehörde, stellen schon seit geraumer Zeit unangenehme Fragen bezüglich des Fortbestehens der Bedürfnisgrundlage für den Besitz von Jagdwaffen, wenn über die Dauer von 2 oder mehr Jahren in Folge kein Jahres-/3-Jahres-Jagdschein mehr gelöst wurde. Das Argument, man könne mit einer bestandenen Jägerprüfung jederzeit nach Belieben seine jagdlichen Aktivitäten nach dem Lösen eines Jagdscheins wieder aufnehmen oder im Ausland auch ganz ohne gültigen dt. Jagdschein das Waidwerk ausüben, wird regelmäßig verworfen und so der Delinquent zum teuren Lösen eines Jahresjagdscheins genötigt.

Kann man den Zeitraum der "Inaktivität" vernünftig begründen, z.B. durch berufliche Verpflichtungen, Auslandsaufenthalte, etc. kann man die Frist evtl. verlängern, aber danach steht einem die Behörde wieder "auf der Matte".

CM

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Warum?

Welche negativen Erfahrungen (Risiko/Schusswaffentote/innere Sicherheit) etwa aus der benachbarten Schweiz lassen sich diesbezüglich anführen?

In der Schweiz kenne ich mich nicht aus, aber Waffenerwerb zum reinen Selbstschutz, Klärung diverser Meinungsdifferenzen oder für irgendwelche anderen Experimente muss z.B. nicht sein. Waffen sind kein Spielzeug und müssen deshalb mit gewisser Ernsthaftigkeit verwendet werden. Dass man sie u.a. zum Spiel und Sport benutzen kann, reicht ja wohl.

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