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IGNORED

Verfassungsklage


63hs

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Der Umstand, dass diese "SportMordWaffen"-Klage derart lange beim Bundesverfassungsgericht "köchelt", macht mir schon etwas Bauchweh.

Auf der anderen Seite kann, wenn das BVG in der aufgeworfenen Frage "WaffG ausreichend restriktiv zur Risikobegrenzung?" die FAKTEN bemüht (aus denen bekanntlich ein äußerst geringer Delikt-Anteil der Legalwaffen hervorgeht) im Grunde keine Entscheidung gegen uns herauskommen. Ich hoffe, dass es so läuft.

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Nur UNSERE Klage ist durch Nichtannahme vom Tisch.

... worin ich persönlich polit. Gründe vermute, das Grafes im Gegensatzt zu unserer Klage angenommen wurde, kann für uns zweierlei bedeuten.

- unser Sport wir verfassungrechtlich abgesegnet, ohne den Schützen direkt recht zu geben und sie zu ermutigen ihr recht einzuklagen, so nach dem Motto, " ... als Bürger hast Du gegen den Staat nichts zu melden".

oder.

- man macht den Weg frei für weitere Einschränkungen in Erwartung einer großen Koalition oder gar Rot/Grün.

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Zumindest scheint diese Klage aber zur Entscheidung angenommen worden zu sein.

Wirklich? Ich frage nur.

Die Entscheidung des BVG - in unserem Fall leider die Nichtannahme der Klage - wurde uns schriftlich, bzw. unserer Anwaltskanzlei, zugestellt.

Gab es dazu auch eine öffentliche Bekanntmachung? Ich habe danach nie gesucht. Warum auch.

Manfred

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Wirklich? Ich frage nur.

Die Entscheidung des BVG - in unserem Fall leider die Nichtannahme der Klage - wurde uns schriftlich, bzw. unserer Anwaltskanzlei, zugestellt.

Gab es dazu auch eine öffentliche Bekanntmachung? Ich habe danach nie gesucht. Warum auch.

Manfred

Gab es meines Wissen nicht, genauso wie die Klage selbst in den Medien überwiegend totgeschwiegen wurde.

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Aha - und was veranlasst jetzt zu Glauben, dass die Spo-Mo-Wa-Klage noch läuft? Der Kläger wird eine Abweisung sicher nicht an die große Glocke hängen - einen mehr positiven Zwischenbescheid schon. Gab es da was zu lesen?

Manfred

Steht doch so im Link. "... Das Gericht strebt an, eine Entscheidung noch im Laufe des Februars zu veröffentlichen", sagte Gerichtssprecher Bernd Odörfer am Montag in Karlsruhe auf dapd-Anfrage....Eltern von Opfern des Amoklaufs von Winnenden und der Autor Roman Grafe als Sprecher der bundesweiten Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" hatten bereits im Juli 2010 Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Waffengesetz eingereicht. ..."

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Könnte es nicht sein, das die Spo-Mo-Wa-Klage schon genau wie unsere abgewiesen wurde und Herr G. gegen diese Abweisung vorgegangen ist ??

Die Abweisung hätte Herr G. und Anhänger bestimmt nicht lauthals verkündet. Die Bekanntgabe des BVG im Feb. vermute ich jetzt mal als die finale Entscheidung.

Wie gesagt, persönliche Vermutung. Seit Juli 2010 darüber zu entscheiden ob annehmen oder nicht ist mir einfach zu lang.

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Herr G. kann gegen die Entscheidung des Gerichts nicht vorgehen...

Als unsere Klage nicht angenommen wurde, wurde doch die Möglichkeit diskutiert eventuell dagegen zu widersprechen. Aufgrund der prophezeiten geringen Erfolgsaussichten wurde jedoch davon Abstand genommen. Was ist wenn Hr. G. ordentlich Spendengelder investiert hat und genau das in seinem Fall durchgezogen hat ?

Oder bin ich hier komplett auf dem Holzweg ?

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Als unsere Klage nicht angenommen wurde, wurde doch die Möglichkeit diskutiert eventuell dagegen zu widersprechen

Nein.

Denn die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Klage nicht anzunehmen, war nicht anfechtbar und endgültig. Allein eine erneute Klage hätte erneut geprüft werden müssen.

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Denn die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Klage nicht anzunehmen, war nicht anfechtbar und endgültig.

Es hätte schon die Möglichkeit gegeben, das Ganze vor dem EuGH weiterzuverfolgen, zumal entsprechende Grundrechte auch auf europäischer Ebene existieren und durch das geänderte WaffG tangiert werden. Dafür hätte - nicht nur ich - auch gespendet. Im Gegensatz zu unseren US-Freunden von der NRA sind wir LWB in good old Europe extrem wenig klagefreudig, damit kann und wird die Waffenkontrollmaschinerie rechnen und entsprechend immer unverfrorener gegen uns vorgehen. Wohl bekomm's!

Grüße

Schwarzwälder

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Es hätte schon die Möglichkeit gegeben, das Ganze vor dem EuGH weiterzuverfolgen,

Vor dem EGMR. Aber auch dessen Verfahrensordnung kennt Zulässigkeitsanforderungen ähnlich derjenigen i.R.einer Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze.

Es spricht Bände hinsichtlich der Erfolgsaussichten, wenn Redeker Sellner Dahs (die mit der Verfassungsbeschwerde befasste Sozietät) in einem hier veröffentlichten Schreiben tendenziell von einer Individualbeschwerde vor dem EGMR abgeraten hat.

Macht man als Anwalt, der daran verdienen würde, nur dann, wenn die Chancen derart gering sind, dass ein Zuraten einer anwaltlichen Pflichtverletzung, mithin Haftung, nahe kommt ;)

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Was mich irritiert, ist eben der Umstand, dass man "unsere" Verfassungsklage derart schnell vom Tisch gewischt hat (Nichtannahme, somit natürlich ohne jede inhaltliche Prüfung), während die "Sport-Mord-Waffen"-Klage offenbar angenommen und inhaltlich behandelt wurde (warum sonst diese Verfahrensdauer?).

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Was mich irritiert, ist eben der Umstand, dass man "unsere" Verfassungsklage derart schnell vom Tisch gewischt hat ...

Das muss aber nicht unbedingt schlecht für uns sein.

Obwohl die beiden Klagen von ihrer Intention 100 % entgegengesetzt liegen befassen sie sich doch mit dem gleichen Grundthema (und damit auch mit den gleichen Fakten). Evtl. hat das Bundesverfassungsgericht unsere Klage, die ja fast zeitgleich mit der Waffenverbotsnarrenklage eingereicht wurde, deswegen abgeschmettert damit es diesen Komplex nur einmal behandeln muss.

Falls das Bundesverfassungsgericht streng nach Fakten beurteilt müsste ein Urteil ergehen aus dem klar wird das von den dt. LWBs keine verbotsfordernde Gefahr für die ÖSuO besteht.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon so manchen mit seinen Urteilen überrascht. Ich hoffe dass auch wir positiv überrascht sein werden.

GKBubi

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Da hoffe ich mit dir - und hoffe, wir werden nicht enttäuscht...

Klar, die Fakten sprechen für uns, sprich dafür, dass das WaffG (um das geht es ja bei der "SpoMoWa"-Klage) bei Weitem ausreichend restriktiv ist, um eine "ausreichende Sicherheit" zu gewährleisten... nichts spricht für zusätzliche Verschärfungen oder gar Totalverbote. Jetzt müssen wir nur darauf hoffen (schon wieder...), dass das BVG einigermaßen unbeeinflusst von der in D laufenden, unsachlichen Meinungsmache in Sachen LWB ist und bleibt.

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beim BVerfG gibt es einen Wissenschaftlichen Dienst,

I.d.R. jüngere Richter aus den verschiedenen Fachgerichtsbarkeiten, auch bezeichnet als der "Dritte Senat".

Angesichts der wirklich bedeutenden Verfahren des Gerichts sollte sich niemand der Illusion hingeben, Verfassungsbeschwerden ausgerechnet im Zusammenhang mit dem WaffG würden von den Mitgliedern des Ersten oder Zweiten Senats (die "echten" Verfassungsrichter) persönlich in ergebnisrelevanter Weise bearbeitet.

Vielmehr fertigt in den meisten anhängigen Verfahren der jeweilige wissenschaftliche Mitarbeiter einen mehr oder weniger ausführlichen Sachbericht/Vermerk sowie einen Entscheidungsvorschlag, dem dann bei ablehnender Entscheidung, d.h. Verneinung der Annahme/Zulässigkeitsvoraussetzungen, i.d.R. gefolgt wird.

Alles darüber hinaus ist Kaffeesatzleserei.

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Ich ging davon aus, dass dies entschieden sei und die Sache schon inhaltlich behandelt werde

In dem Fall hätten wir doch schon Jubelrufe von den hinreichend Bekannten gehört und unsere "Freunde" hätte alleine auf Grund dieser Tatsache schon wieder Forderungen erhoben......

Grüsse,

Colti

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