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IGNORED

§36 WaffG - Aufbewahrungskontrolle / Nachschau


Fyodor

Empfohlene Beiträge

Um mal einen Überblick zu erlangen, welche Behörden die Kontrollen durchführen, und wie, schlage ich vor hier eine Auflistung eben dieser bei WO-Usern bereits durchgeführten Nachschauen vorzunehmen.

Jeder, der bereits bei einer solchen Nachschau anwesend war, möge hier bitte seine Eindrücke schildern. Nutzt dazu bitte das gleiche Format wie ich, damit es übersichtlich bleibt.

Ich möchte dann mal anfangen:

- Rastatt (Land)

- Anmeldung: unangemeldet, bei Abwesenheit sehr freie Terminabsprache

- Kontrolleure: 2 Personen in zivil und zivilem Fahrzeug

- Kosten: Nur bei Beanstandungen, ca. 13€ pro angefangene 1/4 Stunde

- Grund: Flächendeckende Nachschau bei allen LWB

- Ablauf: Unaufgefordertes Vorzeigen der Dienstausweise, vor Betreten der Wohnung nochmals explizite Nachfrage "Dürfen wir reinkommen?". Es wurden keine Photos gemacht, lediglich das Typenschild des Tresors wurde begutachtet und ein flüchtiger Blick in den offenen Tresor vorgenommen. Die Seriennummern der auf der WBK eingetragenen Waffen wurden abgeglichen, dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen daß sie die Waffen nicht selbst in die Hand nehmen werden. Restliche Informationen wurden mündlich abgefragt (weitere Personen mit Zugang zum Tresorinneren, vorhandene Munition, Sprengstoffe und weitere Waffen) ohne weiteres Nachbohren

- Fazit: Keine grenzwertige Schnüffelei oder Fragen, abgesehen vom in meinen Augen nicht vom Gesetz gedeckten Nummernabgleich sehr korrekt und ohne Bedrängnisse.

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Kelheim (Bayern)

Anmeldung: ca. zwei Wochen vorher Telefonisch angekündigt und gefragt ob mir der Termin passen würde

Kontrolleure: Zwei mir persönlich bekannte Leute von der Waffenbehörde (Landratsamt)

Kosten: Keine

Ablauf: Auf die Minute genau erschienen, die Schränke/Typenschilder angeschaut, Protokoll erstellt... fertig!

Das vorzeigen von Dienstausweisen war nicht erforderlich.. die Leute waren freundlich wie üblich.. von schnüffeln, nachhacken oder sonstigen Lästigkeiten keine Spur... nach der Kontrolle (5 Min.) wurde noch ausgiebig geratscht.. des gehört in Bayern einfach dazu.. mehr gibts da nicht zu berichten!

Edit:

Nachtrag wegen der Verbesserungen von Mausebaer

Grund der Kontrolle: Der Nachweis der sicheren Aufbewahrung lag der Behörde vor, ich lag wohl auf der Strecke und es ist den Leuten vom Amt bekannt das ich kein Problem mit der Kontrolle habe!

Verwahrung Wohnräume: Ja und Nein

Gruß

Hunter

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Kontrolle Stuttgart (Baden-Württemberg)

- Anmeldung: war mehrere Wochen vorher schriftlich angekündigt

- Kontrolleure: 2 Personen in zivil (KFZ habe ich nicht gesehen)

- Kosten: keine (ob es bei zu beanstandenen Sachen anders ist weis ich nicht)

- Grund: Flächendeckende Nachschau bei allen LWB

- Ablauf: Zeigen des Schreibens und Dienstausweise (ich habe mir ihre PA's zeigen lassen) Waren nNett und nicht aufdringlich. Auch Nachfrage ob sie reinkommen dürfen. Bei der Kontrolle wurden nur überprüft ob die gemeldeten SN der Schränke zu den von mir gemeldeten (per Mail und Foto) passen. Die Anzahl der KW und LW wurde gecheckt und kurz "Pi mal Daumen" geprüft ob bei den KW keine KW-Munition drin ist (ebenso beid en LW). Aber ich musste nichts rausräumen oder so! Weder wurden die Waffen aus dem Schrank genommen, nocht die SN der Waffen kontrolliert.

- Fazit: meines Wissen völlig korrekt ausgeführt, ohne mehr zu tun als nötig bzw. angemessen.

Weitergehende Fragen wurden nicht gestellt.

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Mich hat man bisher noch nicht kontroliert, allerdings hat das Landratsamt schon mal angekündigt, dass sie Gebühren verlangen wollen, sie wissen bisher nur noch nicht wieviel.

Mal eine andere Frage: Wieso müssen die Kontrolleure eigentlich zu zweit kommen? Wie wird das begründet? Kann einer allein die gestellte Aufgabe nicht bewältigen oder fühlt er sich sonst zu einsam und hat Angst?

Die Angewohnheit gleich 2 Mann aufmarschieren zu lassen, erhöht ja wohl die Kosten wesentlich. Die Wasseruhren- und Stromzählerableser und die Kaminfeger kommen ja schließlich auch allein. Was soll also der Blödsinn?

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Mich hat man bisher noch nicht kontroliert, allerdings hat das Landratsamt schon mal angekündigt, dass sie Gebühren verlangen wollen, sie wissen bisher nur noch nicht wieviel.

Wo?

München Land:

Laut kürzlichem Gespräch mit dem Referatsleiter wurden bisher nur Altbesitzer die Ihrer Unterbringungsnachweispflicht nicht nachgekommen sind überprüft.

Gruß

Tauschi

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Mal eine andere Frage: Wieso müssen die Kontrolleure eigentlich zu zweit kommen? Wie wird das begründet? ...Die Angewohnheit gleich 2 Mann aufmarschieren zu lassen, erhöht ja wohl die Kosten wesentlich.

Berechtigte Frage (auch und gerade unter dem "Kostenaspekt"). Ich habe mir die auch schon gestellt.

Aber wir sollten darauf achten, diesen "Erfahrungssammel"-Thread nicht mit anderen Punkten zuzukleistern.

Vielleicht kann man die Frage in einem der anderen Aufbewahrungskontroll-Threads diskutieren.

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Hauptgrund ist Sicherheit und 2. Zeuge bei Mängelfeststellung.

Ja, ich denke auch, dass es diese beiden Gründe sind.

Die Frage ist nur, ob der LWB auch für den zweiten Mann eine kostenrechtliche Veranlassung gegeben hat, oder ob diese Kosten die Behörde selbst zu tragen hat.

Eine besondere Eigensicherung durch einen zweiten Mann hätte der LWB nur dann verursacht, wenn er vorher durch sein Verhalten Grund zur Sorge gegeben hat, gewaltbereit zu sein. Dies dürfte aber in den seltensten Fällen so sein, zumal dies ja ohnehin ein WBK-Widerrufsgrund wäre.

Das Beispiel mit dem Schornsteinfeger/Kaminkehrer, Stromableser ist in diesem Zusammenhang (ausnahmsweise) zutreffend. Auch wenn bekannt ist, dass es renitente Kaminkehrer-Verweigerer gibt, die diese teilweise sogar töten, dass Berufsrisiko für Kaminkehrer also höher sein dürfte als für Waffenkontrolleure, kommt dort nicht automatisch ein zweiter Mann zur Eigensicherung mit. Schon gar nicht kostenpflichtig!

Was die Hinzuziehung des zweiten Mannes als Zeugen zu Beweiszwecken angeht: Dies geschieht ja gerade dazu, dem LWB ein Fehlverhalten bei der Aufbewahrung nachzuweisen, wenn dieser die Feststellungen des einen Kontrolleus bestreitet.

Das Gesetz vermutet allerdings die Zuverlässigkeit, dass der LWB sich also rechtskonform verhält, und legt der Behörde insoweit die Beweislast für die Unzuverlässigkeit auf (VG Hamburg, Urt. v. 03.09.2002, Az. 5 VG 0955/2002, Rn. 16 (zit. nach Juris); BT-Drs. 7/2379, S. 14.).

Allgemein hat die beweislastpflichtige Partei aber ihre Kosten selbst zu tragen. Will der LWB selbst einen RA als Zeugen haben, damit ihm nichts untergeschoben wird, muss er diesen ja auch selbst bezahlen.

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Allgemein hat die beweislastpflichtige Partei aber ihre Kosten selbst zu tragen.

Wenn Du in diese Situation gerätst, sind die Gebühren eher ein äußerst geringer Anteil gegenüber den darauf folgenden Unkosten!

Ich denke aber dass die Gebühren nicht an der Anzahl der anwesenden Sachbearbeiter berechnet wird, denn manchmal sind sie wohl auch zu dritt, wobei es durchaus auch mehr werden können.

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Bleibt bitte beim Thema. Der Thread soll eine Faktensammlung werden. Wenn es Diskussionsbedarf gibt, kann ein neuer Thread erstellt werden.

Bingo!

Wer nicht lesen kann soll es lassen.

Ich bitte hiermit den Admin alle nicht relevanten Beiträge zu löschen! (ab dem 5. Beitrag alles)

Nur Fakten zur Sache sollen hier drin stehen... :gutidee:

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