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IGNORED

Ausstellung 2. gelbe WBK wurde verweigert.


Bender

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

meine gelbe WBK ist voll. Darauf hin habe ich den Antrag für eine weitere ausgefüllt. Dabei habe ich jedoch keinen Bedürfnisnachweis eingereicht. Soll ja bei der gelben nicht nötig sein.

Nun habe ich den schriftlichen Bescheid bekommen worin mir die Behörde die neue WBK verweigert. Man beruft sich aus §14 Abs. 4 WaffG und verlangt einen Bedürfnisnachweis vom Verband.

Ich möchte dem nicht nachgeben denn ich halte das für Behörden Willkühr.

Wie soll ich nun am besten vorgehen? Ich habe die Waffen Rechtsschutz und bin auch bereit mich durchzuklagen. Nur um dem Amt mal zu beweisen, dass sie sich gefälligst an die Gesetze zu halten haben.

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Warum hast Du überhaupt einen Antrag für eine neue Gelbe ausgefüllt und eingereicht ?

Waffe kaufen, Erwerb anzeigen (dafür gibts bei uns ein entsprechendes Formular) und die

volle Gelbe mit abgeben. Wo die das dann eintragen ist deren Problem.

Dieses Thema gabs hier schon zur genüge.

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WaffG §14 Abs. 4:

"Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes

Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2

Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader- Langwaffen mit

glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen

Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit

Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die

Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen."

steht alles da drin! sollte sich der/die SB mal durchlesen.

gruß alzi

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Wie verhällt sich das bei der grünen?

Theoretische Ausgangssituation, WBK Grün voll,

mit Bedürfniss zum SB der dann ein Folgedokument ausstellt?

Er stell eine Neue GRÜNE aus, mit eigener WBK Nummer ect.

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Hallo Leute,

meine gelbe WBK ist voll. Darauf hin habe ich den Antrag für eine weitere ausgefüllt. Dabei habe ich jedoch keinen Bedürfnisnachweis eingereicht. Soll ja bei der gelben nicht nötig sein.

Nun habe ich den schriftlichen Bescheid bekommen worin mir die Behörde die neue WBK verweigert. Man beruft sich aus §14 Abs. 4 WaffG und verlangt einen Bedürfnisnachweis vom Verband.

Ich möchte dem nicht nachgeben denn ich halte das für Behörden Willkühr.

Wie soll ich nun am besten vorgehen? Ich habe die Waffen Rechtsschutz und bin auch bereit mich durchzuklagen. Nur um dem Amt mal zu beweisen, dass sie sich gefälligst an die Gesetze zu halten haben.

Antrag für weitere "gelbe"? Wieso denn das? Wenn die Karte voll ist, gibt es automatisch eine neue :heuldoch:

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Wie verhällt sich das bei der grünen?

Theoretische Ausgangssituation, WBK Grün voll,

mit Bedürfniss zum SB der dann ein Folgedokument ausstellt?

genau sp...

habe mir für jede Waffe ne eigenständige WBK ausstellen lassen ... kost s'gleiche Geld..

allerdings wird der Stapel WBK's langam unhandlich :rolleyes:

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habe mir für jede Waffe ne eigenständige WBK ausstellen lassen ... kost s'gleiche Geld..

Auf dem Formular der der Bonner Rennleitung "Anzeige zum Erwerb von Schusswaffen" ist ein Passus in dem man ankreuzen kann ->

Hinweis: Bei Erwerb auf gelbe WBK bitte noch die anerkannte Sportordnung und die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben.

Ich beantrage hiermit die Eintragung in _ die beigefügte _ eine neue Waffenbesitzkarte.

Das dürfte doch alle weitere Fragen in diese Richtung gleich aufheben.

Bei Bedarf PN, maile das Formular gerne weiter.

T

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Hallo Leutz,

vielen Dank für eure Ratschläge.

@JuergenG Ich hab mal die Anwälte angemailt. Gleichzeitig habe ich auch meine Rechtsschutz benachrichtigt, dass sich da was anbahnt. :rolleyes:

Ich werde euch hier auf dem laufenden halten.

Übrigens hatte ich auch versucht mit dem SB zu diskutieren. Das bleib leider erfolglos. Die Antwort war: "Tja bei uns ist das halt so" Was für ein Geck! Ich schmeiß mich hin!

Recht und Gesetz sind sche... egal, denn "bei uns ist das halt so"

Wenn man solche Frechheiten vor den Latz bekommt, schreit das förmlich nach einem Anwalt.

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Hat er auch gesagt, was mit "bei uns" gemeint ist?

Sein Reich, unsere Republik, die EU?

Der meint sicher das Erfurter Amt! Ein Schützenkollege ist letztens dort hingezogen... was ich von dem schon über das Amt gehört habe... nunja... :icon13:

Seit 2002 sind die der Meinung ihr "eigenes" Waffengesetz durchsetzen zu müssen. Auf der Vorstandsversammlung unseres Schützenkreises hab ich auch schon öfter zu hören bekommen das wir mit unserem Amt recht zufrieden sein können... Dort hieß es Sinngemäß in den Nachbarkreisen Gotha und Erfurt hätte man den LWB's den Krieg erklärt. Und was ich schon für Storys gehört habe ist das wohl leider wirklich so... :gaga:

Meine Gelbe ist auch letztens voll geworden, bin schon echt mal gespannt was beim nächsten Eintrag auf mich zu kommt. :rolleyes:

Hoffentlich bekommen die vor Gericht mal ordentlich eine drauf. Gab es in Erfurt nicht letztens auch ein Urteil gegen das Amt, weil die aus fadenscheinigen Gründen einem Sicherheitsunternehmer einfach den Waffenschein entzogen haben?

Ich wünsche Bender auf jedenfall viel Erfolg! Und bitte berichte unbedingt wie es weitergeht!

Gruß

Stefan

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Warum hast Du überhaupt einen Antrag für eine neue Gelbe ausgefüllt und eingereicht ?

Waffe kaufen, Erwerb anzeigen ... und die

volle Gelbe mit abgeben. Wo die das dann eintragen ist deren Problem.

Dieses Thema gabs hier schon zur genüge.

Genau.

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Warum hast Du überhaupt einen Antrag für eine neue Gelbe ausgefüllt und eingereicht ?

Waffe kaufen, Erwerb anzeigen (dafür gibts bei uns ein entsprechendes Formular) und die

volle Gelbe mit abgeben. Wo die das dann eintragen ist deren Problem.

Dieses Thema gabs hier schon zur genüge.

Da habe ich auch schon ein Späßchen erlebt:

Contender mit 3 Wechselläufen gekauft; der letzte davon "passte" nicht mehr auf die Karte.

SB bringt's doch tatsächlich fertig, den als lfd. Nr. 9 (handschriftlich) hinzuzufügen :confused::016:

Kurz darauf hatte Sportarms auf der Kasseler Börse eine Unmenge an Contender und WL im

Angebot. Zwei weitere Läufe günstig erstanden und mit einem unverhohlenen Grinsen die (übervolle)

WBK zur Eintragung vorgelegt :eclipsee_gold_cup:

Wohl oder übel musste dann ein neues Dokument 'ran, das 4. dieser Art :021:

Sonst ist er nicht so, aber das Ganze hatte eine Vorgeschichte, nämlich beim Übergang von der 1.

zur 2. neuen Gelben. Da haben 3 Briefe vom Anwalt die Kreiskasse gut 400 Oironen gekostet, bis

das RP (hatte sich eingeschaltet) den Unterschied zwischen unbefristeter Erlaubnis und Urkunde

gelernt hatte.

Man hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die neue Gelbe zwar unbefristet, aber nicht unbegrenzt

zum Erwerb berechtigen würde. Die entsprechende Stelle im Gesetz blieb man allerdings schuldig :peinlich:

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Das ist in der Tat ober-peinlich für eine Verwaltungsbehörde.

Ihr Handwerkszeug, also zumindest das spezifische Verwaltungsrecht, sollten die Miatarbeiter schon beherrschen.

1. Peinlich ist den Behörden in diesem Punkt der fachlichen Unqualifiziertheit in Teilen schon gar nichts mehr; besonders wenn man davon überzeugt ist, damit durchzukommen.

2.) Dazu müßte der Arbeitger seine Mitarbeiter vernünftig schulen und vernünftige Mitarbeiter haben.

3.) Sieh den Vater von C++, Bjarne Stroutsrup in seinem Kapitel über das Management mit Fußnote.

Zitiert in abgewandelter Form:

Das öffentliche Management ([politische] Verwaltung)

Solange ein Mindestmaß an Sinn vorhanden ist, machen die meisten Men¬schen alles, wozu sie aufgefordert werden. Insbesondere gilt im Kontext des öffentlichen Management, das, wenn bestimmte Verhaltensweisen erwartet und andere bestraft werden, nur sehr außergewöhnliche Ange¬stellte und Beamte ihre Karriere aufs Spiel setzen, um das zu tun, was sie selbst für richtig halten, wenn sie damit in Konflikt mit dem öffetnlichen Management oder der Bezirksregierung geraten oder Gleichgültigkeit erwarten müssen.

Eine staatliche Organisation, die ihre Angestellten und Beamte wie Schwachsinnige behandelt, wird bald nur noch Angestellte und Beamte haben, die willens und fähig sind, sich wie Schwachsinnige zu verhalten.

Noch fragen Kienzle?

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...

Eine staatliche Organisation, die ihre Angestellten und Beamte wie Schwachsinnige behandelt, wird bald nur noch Angestellte und Beamte haben, die willens und fähig sind, sich wie Schwachsinnige zu verhalten.

Schwachsinnig ist schon etwas herbe ausgedrückt, aber ich will ja auch nichts beschönigen. Ersetzen wir das mal durch unfähige Mitarbeiter, die es schon immer gab, und diejenigen die demotiviert, resigniert sind oder wie es so schön heißt, ihre innere Kündigung vollzogen haben. Und gerade die letztere Gruppe nimmt in deinem Sinne rasend schnell zu, zumindest in den Behörden wo ich Einblicke habe.

Und die machen dann das was der Dienstherr von ihnen erwarten darf - Dienst nach Vorschrift.

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..., sich wie Schwachsinnige zu verhalten.

Schwachsinnig ist schon etwas herbe ausgedrückt, aber ich will ja auch nichts beschönigen. ...

Doch, genau das willst Du.

... Ersetzen wir das mal durch ...

Das ist kein "Ersetzen". Du zählst mögliche Gründe für das Verhalten auf.

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Da habe ich auch schon ein Späßchen erlebt:

Sonst ist er nicht so, aber das Ganze hatte eine Vorgeschichte, nämlich beim Übergang von der 1.

zur 2. neuen Gelben. Da haben 3 Briefe vom Anwalt die Kreiskasse gut 400 Oironen gekostet, bis

das RP (hatte sich eingeschaltet) den Unterschied zwischen unbefristeter Erlaubnis und Urkunde

gelernt hatte.

Man hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die neue Gelbe zwar unbefristet, aber nicht unbegrenzt

zum Erwerb berechtigen würde. Die entsprechende Stelle im Gesetz blieb man allerdings schuldig :peinlich:

DAs war doch nicht etwa in Südhessen?? :)

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WBK besteht ja weiter, es ist halt nur das erste Formular voll , dann gibt es ein zusätzliches.

Eben, oder anders gesagt: die als Verwaltungsakt erteilte Erlaubnis gilt im genehmigten Umfang fort, auch wenn eine zugehörige Erlaubnisurkunde keine Eintragungsmöglichkeiten mehr bietet.

Solange die bestehende Erlaubnis nicht zurückgenommen oder widerrufen worden ist, braucht man auch keine neue Erlaubnis zu beantragen.

Im vorliegenden Fall schlichtweg Waffenerwerb fristgemäß anzeigen und dann MUSS die Behörde automatisch das Folgedokument für die Waffen 9-16 ausstellen.

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Eben, oder anders gesagt: die als Verwaltungsakt erteilte Erlaubnis gilt im genehmigten Umfang fort, auch wenn eine zugehörige Erlaubnisurkunde keine Eintragungsmöglichkeiten mehr bietet.

Solange die bestehende Erlaubnis nicht zurückgenommen oder widerrufen worden ist, braucht man auch keine neue Erlaubnis zu beantragen.

Im vorliegenden Fall schlichtweg Waffenerwerb fristgemäß anzeigen und dann MUSS die Behörde automatisch das Folgedokument für die Waffen 9-16 ausstellen.

Ja das ist richtig, ich bin aber in einer Stadt, in der die Behörde die Anweisung hat den LWB zu trangsalieren. Oder ihm am besten zu entwaffnen. :icon13:

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