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Bernd.Wohltmann

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Über Bernd.Wohltmann

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  1. Bernd.Wohltmann

    Myth Busters

    Ich habs leider verpasst - kann einer von den glücklichen Zuschauern einen kurzen Bericht Online stellen? Danke!!
  2. Ich sehe es so, das es der Wille des Gesetzgers ist, das die Waffen ungeladen sein sollen. Wenn nicht, dann.... Für den Fall, das man das Entladen vergisst, hat man noch ein kleine Chance die o.g. Argumentation anzuführen, und so vieleicht mit einem blauen Auge davonzukommen. Jetzt aber nocheinmal ein frage zu ungeladen: - bei einem ungeladenen Revolver ist das klar - keine Bohnen in der Trommel Was ist jetzt aber bei einer Pistle, die den zustand TEILGELADEN und FERTIGGELADEN beherscht? Ist ungeladen jetzt - NICHT teilgeladen - also kein Magazin in der Pistole? - Nicht Fertiggeladen - also Magazin in der Waffe - aber keine Bohne um Patronenlager? Kennt jemenad dafür eine Quelle/Urteil/Verordnung?
  3. Danke für die Bestätigung. Was den Revolver angeht - deshalb habe ich für meine bessere Hälfte einen Quickload für Ihren 686 gekauft - dieser muss sich jetzt in der Praxis bewähren. Mit der Pistole ist dies ja wirklich wesentlich einfacher.
  4. Was der Artikel jetzt aber nicht geklärt hat, ist ob es noch Unterschiede zwischen Sportschützen und Jägern beim Transport der Waffe gibt. Wenn ich richtig weiss, dann war es früher so, das Jäger die Waffen auf dem Weg ins Revier niccht geladen - wohl aber offen transportieren durften. Wenn ich jetzt richtig gelesen habe, dann durfen bei Jägern die Waffen jetzt nicht mehr geladen - aber immer noch offen transpotiert werden - was gilt in diesem Zusammenhang für die Kurzwaffen. Ich freue mich auf eure erhellenden Antworten
  5. In der aktuellen Gesezgebung ist es so, das Waffenbesitz immer ein Bedürfnis voraussetzt. In deinem Fall ist diese nicht mehr gegeben, da du aus der Sicht des Amtes deine Waffen nicht mehr "zweckgebunden" einsetzt. Ich sehe jetzt für dich zwei Möglichkeiten: 1. Dir schnelle eine neuen Verein suchen, und Mitglied werden - der Behörde mitteilen, das Du die Waffen als Mitgleid eines Schützenvereins Zeckmässig verwendest. 2. Eine Nachweiss, das Du in der Vergangeheit regelmässig mit den Waffen trainiert hat. Es ist nicht ZWINGEND vorgeschrieben, das Du Mitglied in einem Verein bist - es ist nur leichter in der Agumentation mit dem Amt. Ich hoffe für Dich, das ei Du einen Ansatz gemäss 2. finden kannst.
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