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Spahlholz

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  1. Hallo, ich habe hier nicht alles gelesen, aber der Überblick reicht mir. Wenn jemand "für soetwas" - wie eine Waffenbesitzkarte und den Erwerb einer Waffe -"keine Zeit hat" den Sachbearbeiter aufzusuchen, habe ich so meine Bedenken. Und was ist mit der Identitätsüberprüfung oder der Mehrfachidentität oder Identitäsdiebstahl oder Identitäsmissbrauch usw.? Für "sowas" halte ich die persönliche Überprüfung für wichtig. Gerss Spa
  2. Hallo, und auch 1.4c, Treibladungspulver in l usw. Der Herr bezieht sich auf eine Sonderreglung eben für Kleinmengen und will natürlich bicht mehr sehen. Im Übrigen ist Treibladungspulver nicht nur ein "Explosion gefährlicherstoff" (das ist zum Beispiel auch Mehlstaub!) sondern ein "Explosivstoff" als "Treibladung". Aber da braucht man nicht mehr zu argumentieren da er nicht anderes wissen will. Gruss Spa
  3. Hallo, Munition, Treibladungen usw. mit Sicherheit doch. Zu dem muss man schon zwischen "Aufbewahren" und "Lagern" unterscheiden. Und wenn es Ausnahmen wie z.B. das Aufbewahren für Sportschützen und Jäger usw. gibt, ändert das nichts daran, dass es sich um explosionsgefährlicher Stoff handelt. Gruss Spa
  4. Hallo, das "Lagern" von Munition ist natürlich geregelt. Das fällt unter "Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen" und dem Sprengstoff Gesetz. Hat hier wirklich Jemand geglaubt so etwas ist bei uns nicht Geregelt??? Nach schneller Suche bereis das: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengv_2/gesamt.pdf gefunden. Auch wenn alt, ültig oder es gibt eine Novelierung, aber bestimmt nicht jedem freigestellt wie er Munition "lagert"! Gruss Spa
  5. Hallo, das ist ein Vergleich wie bei den Äpfeln mit Birnen! Die Flinte ist zum Verschuss von Geschossen - Mehrere oder einzelne (Flintenlaufgeschoss) - von vornherein ausgelegt und zugelassen. Daher ist auch das Bedürfnis entsprechen vorhanden. Bei "Signalwaffen" ist das Bedürfnis, abgesehen vom "Sammeln", für die "Signalgebung" nachgewiesen und daher der Bedarf anerkannt. Und nur dafür sind die Waffen z.Z. in Deutschland beschossen und zugelassen! Mehr nicht! Umwandeln der Waffe mit technischen Möglichkeiten zum Verschuß anderer Geschosse ist, ohne Genehmigung für ein neues Bedürfnis, eine Straftat. Nicht darunter fallen die alten "Kampfpistolen" aus WK 2, die darf man n.m.K, nicht besitzen, sind aber ein völlig anderes Thema. Gruss Spa
  6. Hallo, das ist mir schon klar, ändert aber nichts daran, dass man die Waffe in diesem Fall nicht durch einen "Einstecklauf" umwidmen kann ohne gegen das WaffG zu vertoßen. Gruss Spa
  7. Hallo, noch mal und ganz langsam: Signalwaffen sind zur Abgabe von "Signale" zugelassen. Das ist auch das "Bedürfnis" nach dem der Besitz erlaubt wurde! Eine "Umwandlung" in eine Waffe zum Verschluss von Geschossen jeglicher Art, die kein "Signal(körper)" sind, ist nicht durch das "Bedürfnis" abgedeckt und somit ein Verstoß gegen das Waffegesetz. Ein „Einstecklauf“ für eine Waffe, die diese in die Lage versetzt eine andere Funktion (als Schusswaffe) zu erfüllen, als im Bedürfnis erlaubt, verstößt gegen das Waffengesetz. Demnach dürfte ich mir ja auch sont einen „Signalrevolver“ in einem „Riesenkaliber“ z.B. .45 kaufen und den „legal“ mit einem Einstecklauf, natürlich „scharf“ auf .32 oder .22 umrüsten; ist ja nur ein „Einstecksystem“! Geht’s noch? Über die Folgen soll sich jeder selber Gedanken machen. Ich finde es mehr als Schlimm, wenn hier Kameraden ein Floh ins Ohr geblasen wird, wie man, vermeidlich legal, das Waffengesetz umgehen kann! Wenn ein Bedürfnis für eine andere Schusswaffe besteht, warum wird die den nicht beantragt,? Gruss Spa
  8. Hallo Schlaumaier! Ein "Einstecklauf" für eine "Signalwaffe" um diese zur "scharfen" Schußwaffe ist also erlaubt? Und der Büchsenmacher macht mir? Wer auf solche "Fachmänner" hört, braucht keine Feinde mehr. Gruss Spa
  9. Hallo,private Waffen waren, sind und werden bestimmt auch keine Dienstwaffen. Gruss Sp
  10. Hallo, 100 m istnicht! Der Stand hat 50 m und 25 m Bahnen. Gruss Spa
  11. Hallo, kann man mal den verbindlichen Termin bekannt geben? Gruss Spa
  12. Spahlholz

    7,62*39

    Hallo, hier ohne Kommentar mal der § 6 aus der WaffVo. Gruss Spa
  13. Hallo, man kann gegen Selbstbedienung, Privilegienvergabe, Ruhm und Ehre Trips und Mißachtung der Satzung und dem Recht nur mit absoluter Gradlinigkeit bestehen. Wer sich einmal abhängig gemacht hat, (z.B. Zustimmung zu unzulässigen Maßnahme), landet im „Büchlein“ und sein Fehlverhalten wird ihm vorgehalten, wenn er „ausscheren“ sollte oder will! Daher kann man nur und wird langfristig durch Offenheit gewinnen. Für die Posten ist es nützlich, wenn man auch Ahnung hat! So sollten für die Kassenprüfer und dem Contoller Kenntnisse aus der Verwaltung und möglichst auch aus dem Finanzwesen Voraussetzung sein. Für das Schiedsgericht müßten auf Bundesebene fünf Personen das Gericht bilden, davon mindestens zwei mit juristischen Kenntnissen. Ein automatischer Ausschluß vom Amt sollte in der Satzung stehen, wenn gegen das z.B. „Doppelamtsverbot“ verstoßen wird. Die Revisionsstelle muß der Bundesdelegiertentag sein, wobei bei „Ausschlüssen“ die Mitgliedschaft, bei Anrufung der Revision, bis zur Entscheidung nur ruht und der Antragsteller zum Delegiertentag zugelassen ist. Die Vorstandsmitglieder müssen nicht „vom Fach“ sein, wäre aber nützlich! Sie müssen aber delegieren können, wozu haben sie Referenten! Aber übertragen von Vorstandsbefugnisse muß mit der automatischen Amtsenthebung geahndet werden. Die Satzung muß so umgearbeitet werden, das ein Mißbrauch verhindert oder mindestens erheblich erschwert wird. Soviel soll erst mal reichen. Also: Jeder sollte befugt sein ein Amt auszuüben, aber bei bestimmten Ämtern sollte man Voraussetzungen fordern, bei der Leitung kann es aber nur die „Unbescholtenheit“ sein. Gruss Spa
  14. Hallo, Medaillen liegen das Stück bei 3,30 und die Plaketten bei 19,02 Euro mit % ! Das macht bei 30 Disziplinen, ohne Klassifizierung; 12 X 30 = 360 Medaillen X 3,30 Eureo = 1188,00 Euro 30 X 3 = 90 Plaketten X 19;00 Euro = 1720,00 Euro also rund 2900, 00 Euro ohne Versand! Das darf natürlich kein LV Leiter ohne Genehmigung einkaufen, auch wenn - in der Sportordnung Ehrenpreise gefordert werden; - der Bundessportleiter per E-Mail die LV Leiter zum Sportjahr 2003 aufgefordert hatte, die Ehrenpreise als Sammelbestellung zu beschaffen um dadurch Geld zu sparen; - auch wenn der Einzelpreis weite unter dem Limit ist; - auch wenn „gute“ LV Leiter keine Einzelerlaubnis brauchen. Mit der Weisung eine billigeren Lieferanten zu finden, hat er da zufällig eine Adresse Raumnahe zu seinem Wohnort angegeben? Denn Büromaterial für die BGSt wurde auch fast nur noch in Thüringen eingekauft, sei billiger. Gruss Spa B)
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