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IGNORED

Für Sportordnung Lauflänge verlängern?


Empty8sh

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Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur Sportordnung der Liste B der Landesverbände des DSB (hier: Bayern bzw. Oberpfalz).

https://www.bssb.de/service/downloads/func-download/4098/chk,05f3834ef8e9bc8456663a24d76c251b/no_html,1/

Seite 7: BY B 15 BSSB KK Mehrladergewehr

In dieser Disziplin sind u.a. Selbstlader in .22lfb mit einer Lauflänge von min. 42cm erlaubt.

Eigentlich wollte ich mir eine Ruger 10/22 Tactical kaufen, die hat jedoch "nur" einen 41cm Lauf, wie so viele amerikanische KK-Büchsen (Savage, Remington etc.). Da ich sowieso ein Mündungsgewinde darauf haben wollte, schlug mir ein Händler vor, eine Laufbuchse zu montieren, die den Lauf entsprechend um 1cm verlängert. Seiner Meinung nach wäre die Waffe dann SpO-konform.

 

Zitat

Kurzer Hinweis: Die 42cm LL beziehen sich auf die Sportordnung des DSB, nicht auf den AWaffV §6. Die betreffende Waffe hat keinen Anschein, ist deshalb NICHT durch Faktoren wie Lauflänge oder Hülsenlänge generell vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.



Nun meine Fragen:
- Kann man die Lauflänge durch Mündungsaufsätze verlängern, um sie sportordnungskonform zu machen?
- Reicht es, wenn ich eine verlängerte Laufbuchse oder alternativ einen Kompensator auf das Mündungsgewinde aufschraube oder muss der dauerhaft verschweißt/verklebt sein?

Zum Erwerb gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Erwerb auf Sportbedürfnis, dann muss die Waffe ja wohl exakt den Anforderungen der SpO entsprechen. Wenn ich später durch Abschrauben der Laufbuchse den Lauf praktisch auf 41cm kürze, fehlt mir dann theoretisch das Bedürfnis, befürchte ich.
2) Erwerb auf Jagdschein (sobald die BJagdG-Novelle durch ist), da ich die Waffe eigentlich auch jagdlich nutzen wollte. Dann ist die Lauflänge erst mal egal. Nur beim Schießen auf sportlichen Wettbewerben muss die Waffe der Sportordnung entsprechen.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Beste Grüße

Empty8sh

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Ich meine mal gehört zu haben, dass ein fest verklebter Kompensator zur Gesamtlänge zählt.

NICHT zur Lauflänge. Ist eben kein Lauf im eigentlichen Sinne.:)

Bsp. hier in einem Feststellungsbescheid nachzulesen:

 

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwjT2_7o6s3NAhWFOBQKHfltB8oQFggeMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.bka.de%2Fnn_205618%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FThemenABisZ%2FWaffen%2FFeststellungsbescheide%2FSchussSpielzeugwaffen%2F150730FbZ326SelbstladebuechseThe15th%2CtemplateId%3Draw%2Cproperty%3DpublicationFile.pdf%2F150730FbZ326SelbstladebuechseThe15th.pdf&usg=AFQjCNGJeYcosMIn6hbuD_zgX0Y4NFIarA&sig2=LGH3I4Mx842f6-6nNAEOWQ&cad=rja

 

 

Wenn du sie auf Jagdschein erwerben kannst, würde ich das so machen.

Angeblich ist die kleine Novelle zu den Halbautomaten bis zur Sommerpause durch. Also noch ca. 3 bis 4 Wochen.

Bearbeitet von Sebastians
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vor 6 Stunden schrieb Sebastians:

Ich meine mal gehört zu haben, dass ein fest verklebter Kompensator zur Gesamtlänge zählt.

NICHT zur Lauflänge. Ist eben kein Lauf im eigentlichen Sinne.:)

 

Ich erinnere mich, mehrfach gelesen zu haben, daß ein fest montierter MFD bei der Lauflänge mitgemessen werde. Allerdings habe ich keine Erinnerung, wo das stand.

In

http://www.waffenschumacher.com/sites_45_-testberichte.htm?action=show_site;siteID=45;p=downloadPDF;pdf=31

wird die Behauptung aufgestellt, daß auch das BKA in einem Feststellungsbescheid so gemessen habe. Vielleicht hat ja jemand den Bescheid und kann dies verifizieren.

 

Nachtrag: siehe auch hier:

Auch hier:

http://www.gunboard.de/topic/28631-lauflänge/

 

Aber durchweg fehlen Belege. Auch in den BKA-Bescheiden liest man nur, daß die Lauflänge ohne den "abnehmbaren" MFD soundsoviel cm beträgt ... woraus folgt, daß nicht abnehmbare MFD mitgemessen werden. Und nichtabnehmbar kann man den MFD ja leicht machen

Bearbeitet von MarkF
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Aktuell ist das Verfahren beim BKA  SO:

 

-Lauflänge ist bis ende ZUg/Feld, das bedeutet feste MFD/Comp werden bei der LAUFLÄNGE nicht berücksichtigt.

-Gesamtlänge ist inkl. fester Comp/MFD gemesser

 

 

On der DSB das auch so sieht kann wohl nur der DSB beantworten

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vor 10 Stunden schrieb Empty8sh:

danke schon mal für die Info :) Generell bin ich natürlich eher bereit, das Risiko einzugehen, nicht am Wettkampf teilnehmen zu dürfen als plötzlich kein Bedürfnis zu haben.

 

Ein KK-Selbstlader geht doch auf grün, oder? Da reicht es zum Bedürfniserhalt, wenn die Waffe nach irgend einer Sportordnung irgend eines Verbandes nicht ausgeschlossen ist. Ich schieße mit genau so einem Ruger 10/22 tactical im BDS Fallplatte, Speed und Mehrdistanz. Ohne Bedürfnis stehst Du also nicht so schnell da.

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Die Lauflänge bezüglich der schießsportlichen Verwendbarkeit wird

vom Stoßboden bei geschlossenen Verschluss bis zum Ende der

Züge/Felder an der Mündung definiert.

Es kann natürlich sein dass oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderungen

in Sporthandbüchern ach Komp. oder Mfd. zur tatsächlichen Lauflänge

hinzugerechnet werden.


 

oswald
 

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vor 43 Minuten schrieb Fyodor:

 

Ein KK-Selbstlader geht doch auf grün, oder? Da reicht es zum Bedürfniserhalt, wenn die Waffe nach irgend einer Sportordnung irgend eines Verbandes nicht ausgeschlossen ist. Ich schieße mit genau so einem Ruger 10/22 tactical im BDS Fallplatte, Speed und Mehrdistanz. Ohne Bedürfnis stehst Du also nicht so schnell da.

 

 

Nicht so ganz. Auf Neu-Gelb ist das so.......

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vor 5 Minuten schrieb CZM52:

Sagt WER?

Na ich. WER sagt denn, dass es nicht so ist?

 

Komm, lass gut sein. Ich weiß, dass es hier eine Fraktion gibt, die nicht müde wird, den Mythos der allumfassenden Besitzstandswahrung durch § 58 WaffG bei alten, gelben WBK`s zu verbreiten und ich werde nicht aufhören, darauf zu antworten, dass das aus meiner Sicht Quatsch ist und die höchstrichterliche Rechtsprechung meine Auffassung stützt.

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vor 3 Stunden schrieb CZM52:

Aktuell ist das Verfahren beim BKA  SO:

 

-Lauflänge ist bis ende ZUg/Feld, das bedeutet feste MFD/Comp werden bei der LAUFLÄNGE nicht berücksichtigt.

-Gesamtlänge ist inkl. fester Comp/MFD gemesser

 

 

On der DSB das auch so sieht kann wohl nur der DSB beantworten

 

Servus, dankeschön :)

 

Ich habe bereits OSB und BSSB angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Allerdings wäre dieser Punkt wohl nur relevant, wenn ich das ganze auf Jagdschein/BDS-Bedürfnis erwerben würde und es dann um die Zulassung zum Wettkampf geht.

Sollte ich das Gewehr auf DSB-Bedürfnis erwerben, wäre der Lauf gemäß der genannten Kriterien zu kurz und damit habe ich kein Bedürfnis für diese Waffe.

 

 

An alle anderen:

Ebenfalls danke für eure Mithilfe :)

 

 

Ich habe grade Rückmeldung bekommen, dass die 10/22 50th Anniversary noch lieferbar ist. Dort ist die Lauflänge lang genug, und Mündungsgewinde muss ich auch nicht extra schneiden lassen. Evtl. nehme ich erst mal diese und bau dann später einen 10/22 Racer mit Aftermarket-Lauf und allem Pipapo.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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vor 3 Minuten schrieb Empty8sh:

Ich habe grade Rückmeldung bekommen, dass die 10/22 50th Anniversary noch lieferbar ist.

 

Ein schönes Gewehr, das wollte ich mir damals auch kaufen. Allerdings wurde mir überall gesagt es sei nicht mehr verfügbar, daher ist es eine Tactical geworden. Viel Spaß mit dem Teil!

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vor 1 Minute schrieb Fyodor:

 

Ein schönes Gewehr, das wollte ich mir damals auch kaufen. Allerdings wurde mir überall gesagt es sei nicht mehr verfügbar, daher ist es eine Tactical geworden. Viel Spaß mit dem Teil!

 

Dankeschön :)

 

Ich opfere wohl etwas Präzision zur Tactical, aber mit gefällt die Anordnung mit dem Diopter. Für Bullbarrel gibt es zwar auch Diopter, aber die verhindern dann hinten die Montage enes ZF, weil sie hoch überstehen.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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Grade Rückmeldung vom Landessportleiter des BSSB bekommen:

 

Zitat

Grüß Gott Herr ...,
 
vielen Dank für Ihre Nachricht.
 
Eine Waffe muss im Grundzustand die vorgegebene Lauflänge aufweisen.
Die Umrechnung Zoll / cm würde ich hier als "Toleranz" einstufen und die Ruger Gewehre 10/22 (je nach Modell) als der Sportordnung entsprechend einstufen.
 
Mit freundlichem Schützengruß

 

Der Vollständigkeit her noch meine Anfrage:

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich hätte eine Frage zur Disziplin BY B 15 BSSB KK Mehrladergewehr, genauer zur Lauflänge der zugelassenen Waffen. Ich möchte mir vom BSSB für diese Disziplin ein Bedürfnis für einen KK-Selbstlader bestätigen lassen.
 
Vorgeschrieben ist eine Lauflänge von mindestens 42cm. Viele KK-Selbstlader amerikanischer Bauart haben leider nur Lauflängen von 16"-16.5", was 40,6-41,9cm entspricht. Ein Händler hat mir angeboten, bei einem Modell (Ruger 10/22 Tactical) mit Mündungsgewinde eine entsprechende Laufbuchse anzubringen, die den Lauf entsprechend um die fehlenden 1-2 cm verlängert.
 
Nun meine Frage:
1) Ist das zulässig? Kann durch Montage von Laufbuchsen, Kompensatoren oder Mündungsfeuer die Lauflänge entsprechend angepasst werden, um Sportordungskonform zu sein?
2) Falls ja, muss der montierte Aufsatz dauerhaft befestigt sein
(verklebt/verschweißt) oder genügt das Aufschrauben/Aufstecken (z.B. auf ein Mündungsgewinde)?
 
Zusatzinfo: Besagter Selbstlader fällt nicht in die Regularien des AWaffV
§6 (Lauflänge, Hülsenlänge, Bullpup), da er keinerlei Anschein einer Kriegswaffe besitzt.
 
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen, mit besten Grüßen

 

Bearbeitet von Empty8sh
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vor 4 Stunden schrieb CZM52:

Aktuell ist das Verfahren beim BKA  SO:

-Lauflänge ist bis ende ZUg/Feld, das bedeutet feste MFD/Comp werden bei der LAUFLÄNGE nicht berücksichtigt.

-Gesamtlänge ist inkl. fester Comp/MFD gemesser

 

Da hier nur Meinungen gepostet werden aber niemand auch nur eine Quelle/Beleg nennt:
Woher weißt Du das? Und falls das so ein sollte? weißt Du, auf welcher rechtlichen Grundlage das BKA dies so macht?

Ich verweise auf das obige Zitat

 

http://www.waffenschumacher.com/sites_45_-testberichte.htm?action=show_site;siteID=45;p=downloadPDF;pdf=31

 

 

Zwar gibt es den entsprechende BKA-Bescheid auf der Homepage von Schumacher nicht - aber kann man unterstellen, daß der verlinkte Artikel unwahre Behauptungen aufstellt?

 

Ich habe die Quelle wiedergefunden, derer Inhalt mir in Erinnerung gelieben ist:

 

Immerhin ein "Augenzeugenbericht", zumindest einer Diskussion wert.

Bearbeitet von MarkF
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vor 11 Minuten schrieb MarkF:

 

Da hier nur Meinungen gepostet werden aber niemand auch nur eine Quelle/Beleg nennt:
Woher weißt Du das? Und falls das so ein sollte? weißt Du, auf welcher rechtlichen Grundlage das BKA dies so macht?

Ich verweise auf das obige Zitat

 

http://www.waffenschumacher.com/sites_45_-testberichte.htm?action=show_site;siteID=45;p=downloadPDF;pdf=31

 

 

Zwar gibt es den entsprechende BKA-Bescheid auf der Homepage von Schumacher nicht - aber kann man unterstellen, daß der verlinkte Artikel unwahre Behauptungen aufstellt?

 

Ich habe die Quelle wiedergefunden, derer Inhalt mir in Erinnerung gelieben ist:

 

Immerhin ein "Augenzeugenbericht", zumindest einer Diskussion wert.

 

...in 2006 mag das ja alles noch so gewesen sein.

 

Aktuell zählt beim BKA bei der Lauflänge nur der eigentliche gezogenen Laufteil inkl. dem Patronenlager.

 

Bei der Beurteilung ob eine Waffe eine Kurz- oder Langwaffe ist, zählt allerdings ein fest angebrachter Mündungsaufsatz in der Gesamtlänge mit.

Ansonsten würde die Firma Schumacher bestimmt gerne ihre Saiga´s in .223Rem. mit 415mm Lauflänge mit einem festen MFD versehen und an Sportschützen verkaufen.

Und das Sie den MFD BKA-konform fest machen können, damit es z.B. keine Kurzwaffen sind, sieht man ja an ihren Saiga Modellen mit dem 315mm Lauf.

 

Ich denke das CZM52 das nicht nur vermutet, sondern als Betroffener eben auch etwas mehr Einsicht hat als wir.

 

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vor 17 Minuten schrieb MarkF:

 

Da hier nur Meinungen gepostet werden aber niemand auch nur eine Quelle/Beleg nennt:
Woher weißt Du das? Und falls das so ein sollte? weißt Du, auf welcher rechtlichen Grundlage das BKA dies so macht?

Ich verweise auf das obige Zitat

 

http://www.waffenschumacher.com/sites_45_-testberichte.htm?action=show_site;siteID=45;p=downloadPDF;pdf=31

 

 

Zwar gibt es den entsprechende BKA-Bescheid auf der Homepage von Schumacher nicht - aber kann man unterstellen, daß der verlinkte Artikel unwahre Behauptungen aufstellt?

 

Ich habe die Quelle wiedergefunden, derer Inhalt mir in Erinnerung gelieben ist:

 

Immerhin ein "Augenzeugenbericht", zumindest einer Diskussion wert.

 

 

Ich weiss es vom BKA.  Und  Fritz sagt in deinem Zitat ja dasselbe!

 

Das BKA wird sich hier vermutlich am WaffG orientieren:

 

..."der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; "

 

Der Bericht ist von 2006........da gab es auch noch Sabre Defence XR15 mit Sear Cut zu kaufen...........

 

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vor 27 Minuten schrieb karlyman:

 

Eine Handhabung mit gesundem Menschenverstand. :good:

 

Finde ich auch. Ich sehe das aber nur als Freifahrtschein, eine 16" KK-Büchse (auf JJS oder BDS, BdMP) auf BSSB-Wettbewerben zu verwenden. Ein Erwerb über BSSB-Bedürfnis für diese Disziplin wäre mir zu haarig.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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Hier noch die Antwort des OSB:

 

Zitat

Sehr geehrter Herr ...,


ob Sie sich eine derartige halbautomatische Waffe im Sinne
der Liste -B- anschaffen dürfen liegt in der Entscheidung des
Amtes für "öffentliche Sicherheit und Ordnung".
Die Sportordnung sieht eine Lauflänge von mindestens 42 cm vor.
Von einer zusätzlichen Montage einer Laufverlängerung steht nichts
drin.
Somit werden bauartbedingte Halbautomaten unter 42 cm nicht bewilligt.
Sie haben auch noch ein Landratsamt oder ein Amt für öffentl. Sicherheit und
Ordnung wo Sie sich erkundigen können.
Momentan sehe ich hierfür Probleme auf Grund der Ereignisse in aller
Öffentlichkeit. Der Sinn Halbautomaten sportlich zu verwenden ist sehr in
Frage
gestellt.

 
 
Mit freundlichen Grüßen

 

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Ändert sich eigentlich etwas, wenn man die Waffenart über den DSB bestätigt bekommen hat, aber genau so gut das Bedürfnis auch über den BDS bekommen hätte? 

Oder müsste man dann als Erwerber ein BDS-Bedürfnis nachschieben :-D 

 

 

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