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IGNORED

Waffenversendung nach egun Kauf


Drmario09

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Mal unabhängig davon, daß Konkurrenz das Geschäft belegt und es sicherlich nicht schädlich, wenn ein Unternehmen auch die Abholung aus dem Ausland anbietet und natürlich, daß derjenige, der die Zeche bezahlt, selbst entscheidet, wenn er beauftragt, gehört für mich zur Seriösität und Akzeptanz eines Dienstleisters auch, daß er nicht zu Geschäftsförderung falsche Angaben macht bzw. mit Selbstverständlichkeiten oder irrelevanten Dingen wirbt.

Wenn dieser Neue versucht, den Eindruck zu erwecken, daß es illegal sei, Waffen mit Transportdiensleistern zu versenden, der sie nicht ausdrücklich in einer Positivliste aufführt, dann ist das unseriös. Oder diese Berechttigungsprüfung - völliger Quatsch. Die Berechtigung des Empfängers prüft der Versender, innerdeutsch durch Anruf bei der Waffenbehörde, im Auslandsverkehr durch Erhalt der Importerlaubnis. Und dann steht der Empfänger fest und es ist nur erforderlich, daß nur an diesen ausgehändigt wird - siehe oben, Thema Befugnis der Ersatzzustellung. Und ob es waffenrechtlich (!) illegal ist, einen Dienstleister zu bemühen, der Waffen ausdrücklich ausschließt, wäre zu prüfen. Leistet er im übrigen das gleiche, also etwas hinsichtlich Organisation und Sicherheit des Nichtabhandenkommens, dann ist ein waffenrechtlicher Verstoß schwerlich zu begründen. Gleiches gilt für die "behördliche Prüfung" - was wurde denn behördlich geprüft? Allenfalls die Organisation, d.h. daß wie bei allen dieser tollen Zertifizierungen, wie ISO9000 usw., nur bestätigt wird, daß es für dieses und jenes Verfahrensvorschriften gibt und Regelungen vorschreiben, daß dieses eingehalten werden. Also vergleichbar mit dem, was von Anwälten etwa zu Fristen verlangt wird, damit bei Fristversäumnissen Wiedereinsetzung gewährt werden kann: Z.B., daß der Terminkalender von einer zuverlässigen Kraft geführt und durch Anweisungen sichergestellt ist, daß Fristen erst nach Vornahme der betreffenden Maßnahme gestrichen werden.

Schaut mal in die bemühten §§ 29ff WaffG - was steht da über den Transportdienstleister? Praktisch nichts. Denn der Transportdienstleister ist nicht derjenige, der die Ein- und Ausfuhrpapiere besorgen muß. Und Zoll/Verzollung spielt im EU-Bereich keine Rolle. Selbst die Zollverwaltung ist sich nicht wirklich im Klaren, was im EU-Raum verlangt wird. Nur wenn der Nicht-EU-Raum berührt wird muß bei der Einfuhr die nächste Zollstelle aufgesucht werden - aber zum Zwecke der Verzollung. Daher werden Waren, auch Waffen z.B. aus der Schweiz auch beim zuständigen Zollamt abgeladen, wo man mit seinen Einfuhrpapieren vorstellig werden muß, sofern man nicht den Transportdienstleister mit den Papieren ausstattet und mit der Abwicklung beauftragt.

Naja, und die Abholungsmöglichkeit .... schön, daß es sie gibt, aber das sind alles einfache Fälle, wo man sich die Waffen auch relativ problemlos zuschicken lassen kann, evtl. mit der Einschränkung wie in AT, daß es nur von Händler zu Händler geht. Die kniffligen Fälle wie BE, ES, CH, GB sind leider nicht erfaßt. 

Also, mich reißt das nicht vom Hocker und innerdeutsch braucht man das ohnehin nicht.

Bearbeitet von MarkF
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vor 49 Minuten schrieb MarkF:

Und ob es waffenrechtlich (!) illegal ist, einen Dienstleister zu bemühen, der Waffen ausdrücklich ausschließt, wäre zu prüfen. Leistet er im übrigen das gleiche, also etwas hinsichtlich Organisation und Sicherheit des Nichtabhandenkommens, dann ist ein waffenrechtlicher Verstoß schwerlich zu begründen. 

Danke. Diese Einschätzung wollte ich von dir hören. Ich teile sie.

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vor 21 Stunden schrieb Harry Callahan:

 

Ich gerade nicht. Nie wieder versende ich was mit dem Laden. 

 

Ich will nicht behaupten, daß man "oft" so etwas hört, aber doch so häufig, daß ein ganz großes Fragezeichn durchaus nicht unangebracht ist. Bei einem Transportdienstleister, der wie overnite seine Existenberechtigung dem Umstand verdankt, daß er angeblich all das waffenrechtspezifische Gedöns gewährleistet, was angeblich erforderlich sei und angeblich andere nicht könnten, und es sich auch wirklich teuer bezahlen läßt, darf es meiner Meinung nach keinen einzigen solcher Ausfälle geben. 100%ige Zuverlässigkeit ist daher nicht gegeben und wenn man dies weiß, darf man diesen Weg eigentlich nicht wählen. Mir ist dagegen noch kein Fall bekannt geworden, faß DHL(-Zusteller) den ausdrücklichen Ausschluß der Ersatzzustellung mißachten würden. Vielleicht gerade deswegen, weil sie wissen, daß es dann Riesenärger geben kann.

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vor 2 Stunden schrieb MarkF:

Mir ist dagegen noch kein Fall bekannt geworden, faß DHL(-Zusteller) den ausdrücklichen Ausschluß der Ersatzzustellung mißachten würden.

 

Kann ich aktuell bei DHL eine legale Versandart wählen welche ohne mögliche Ausnahmen einen nur personenbezogene Zustellung einer Schusswaffe sicherstellt?

Bei allen DHL Paketangeboten die ich online gefunden habe gibt es immer Ausnahmen auf die ich keinen Einfluss nehmen kann.

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Der Online-Auftritt von DHL ist auch fehlerhaft. Da wird z.B. "eigenhändig" als Zusatzservice zum Paketversand angeboten. Es wird aber nicht erwähnt, dass das nur für gewerbliche Kunden gilt.

Für Privatkunden nur in Kombination mit Express. Wird aber nirgendwo gelistet.

Erleuchtung brachte mir erst ein Besuch am Schalter. Im Kundenfaltblättchen steht es dann.

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Danke, kennst Du evtl. noch den Preis für so ein DHL Express Paket bis z.B. 10kg mit Abholung und Zustellung ausschließlich EIGENHÄNDIG ohne Ausnahme, auch nicht mit Postvollmacht?

 

Beim DHL Paket EIGENHÄNDIG und beim DHL EXPRESS Paket EIGENHÄNDIG heißt es von DHL dazu nämlich:

 

Mit dem Service Eigenhändig wird Ihr Paket ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben, oder einer Person die der Empfänger mit einer Postvollmacht ausgestattet hat. Der Service Eigenhändig wird dazu auf Ihrer Sendung besonders gekennzeichnet.

 

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vor 58 Minuten schrieb Bulldog:

...wahrscheinlich sogar teurer.

Aber muss es denn unbedingt DHL EXPRESS sein? Das EIGENHÄNDIG von DHL EXPRESS gibt es ja auch für 1,80 Euro Zusatzkosten bei jedem DHL Paket ohne EXPRESS.

 

Nur für gewerbliche Kunden!

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Die Frage ist allenfalls, was verboten wird, nicht was zugelassen wird Das ist ja einer der Dinge, die ich beim dem neuen Konkurrenten beanstande: Werbung mit zumindest irreführenden Angaben. DHL national verbietet definitiv keine Waffen - im Gegensatz zu DHL international.

Wie schon andere geschrieben haben beitet DHL seit ein paar Jahren eigenhändige Pakete nur noch für gewerbliche Kunden an - warum auch immer.

KW kann man aber als extraschweren Brief eigenhändig verschicken.

 

Noch ist es nicht soweit, daß erst mal alles verboten wäre. Das System ist: Erst mal ist alles erlaubt. Als Ausnahms sind (ja, sehr, sehr viele) bestimmte Dinge verboten bzw. eingeschränkt. Und hierfür gibt es dann wieder Erlaubnisausnahmen. 

 

Aber wie vorher schon geschrieben: Vereinbart mit dem Empfänger, daß er DHL durch entsprechende Nachricht an sein Zustell"amt" bzw. Zusteller oder auch z.B. Aufkleber am Briefkasten anweist, keine Ersatzzustellung vorzunehnmen bzw. daß keine Ersatzzustellung gewünscht und akzeptiert wird. Schaut in die DHL-AGBen. Da steht dies - wie auch in allen anderen AGBen von diesen Dienstleistern - drin. Dann kann DHl nicht mehr wirksam an andere zustellen und irgendein Empfangsbeleg wird dann nicht mehr gegen den Empfänger - weil ebene nicht an ihn zugestellt. Daher wird derartigen Weisungen im eigenen Interesse (denn das ist das einzige, was sicher hilft, das Regeln eingehalten werden) Folge geleistet. wenn auch zähneknirschend. Ohne Befugnis der Ersatzzustellung darf nur an den benannten Empfänger zugestellt werden. D.h. ein solcher Zustellauftrag ist ohne diese AGB-mäßige Ersatzzustellungsberechtigung immer "eigenhändig". Ist schon eine Schweinerei, daß sich DHL & Co. von dieser grundsätzlichen Vepflichtung per AGB freistellen und dann die Rücknahme bzw. Ausschluß dieser sich selbst zugebilligten Ersatzzustellungsbefugnis durch "eigenhändig" wieder bezahlen lassen.

Eine andere Möglichkeit wäre die Vereinbarung mit dem Empfänger, an dem Zustelltag und der ungefähren Zustellzeit, der/die ja mittlerweil per email mitgeteilt wird (bzw. werden kann)anwesend zu sein und selbst in Empfang zu nehmen. Ihr müßt eines bedenken: Alles, auch die angeblich "sichere" Zustellung mit overnite & Co., beruht auf nichts anderem als einer Vereinbarung. Der Versender vereinbart mit dem Transpordienstleister, daß die Ware nur an den benannten Empfänger übergeben wird. Auf diese Einhaltung dieser Vereinbarung dürft ihr euch verlassen, es sei, ihr wißt oder habt Anlaß, damit zu rechnen, daß diese Vereinbarung mißachtet werden wird (was m.E. bei overnite aufgrund entsprechender Erfahrungsberichte, mögen sie wahr oder nicht wahr sein, schon längst der Fall ist). Auch wenn die Zusteller selbst alles andere als zuverlässig im waffenrechtlichen Sinn sind. Nichts anderes ist aber eine der vorgenannen Vereinbarungen zwischen Versender und Empfänger - sogar noch "mehr" und viel verläßlicher, denn der Empfänger ist WBK-Inhaber, behördkich geprüft, zuverlässig, und würde vermutlich seine Zuverlässigkeit und WBKen verlieren, wenn er diese Vereinbarungen mißachten würde.

 

Bearbeitet von MarkF
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vor einer Stunde schrieb Bulldog:

Danke, kennst Du evtl. noch den Preis für so ein DHL Express Paket bis z.B. 10kg mit Abholung und Zustellung ausschließlich EIGENHÄNDIG ohne Ausnahme, auch nicht mit Postvollmacht?

 

 

Express bis 10 kg kostet 24,90 plus Eigenhändig 14,90 also 39,80. Risiko mit Postvollmacht dürfte mMn beim Empfänger liegen. Ob "Nur eigenhändig" möglich ist, weiß ich nicht.

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vor 5 Stunden schrieb Hephaistos:

Wenn ich mich recht erinnere, ist DHL Express eigenhändig praktisch so teuer wie z.B. mit Waffenversand.neu.

 

Teurer sogar als overnite!

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Am 28.5.2016 um 11:11 schrieb MarkF:

Die Frage ist allenfalls, was verboten wird, nicht was zugelassen wird Das ist ja einer der Dinge, die ich beim dem neuen Konkurrenten beanstande: Werbung mit zumindest irreführenden Angaben. DHL national verbietet definitiv keine Waffen

KW kann man aber als extraschweren Brief eigenhändig verschicken.

Noch ist es nicht soweit, daß erst mal alles verboten wäre. Das System ist: Erst mal ist alles erlaubt. Als Ausnahms sind (ja, sehr, sehr viele) bestimmte Dinge verboten bzw. eingeschränkt. Und hierfür gibt es dann wieder Erlaubnisausnahmen. 

Ihr müßt eines bedenken: Alles, auch die angeblich "sichere" Zustellung mit overnite & Co., beruht auf nichts anderem als einer Vereinbarung. Der Versender vereinbart mit dem Transpordienstleister, daß die Ware nur an den benannten Empfänger übergeben wird. Auf diese Einhaltung dieser Vereinbarung dürft ihr euch verlassen, es sei, ihr wißt oder habt Anlaß, damit zu rechnen, daß diese Vereinbarung mißachtet werden wird (was m.E. bei overnite aufgrund entsprechender Erfahrungsberichte, mögen sie wahr oder nicht wahr sein, schon längst der Fall ist).

 

 

Du wirfst dich ja mächtig ins Zeug für DHL, Beiträge ohne Ende, mit ellenlangen Texten. Hast wohl Angst um deinen Job bei DHL!

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