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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

vor 7 Stunden schrieb Kappa:

Vermutlich Hinterzimmergespräche zwischen Ford und den Vertretern von Rat und Kommission. Ich denke nicht, dass eine Gesprächsrunde von 3-6 Personen öffentlich gemacht wird. Die Sitzungen im IMCO waren ja erfahrungsgemäß und laut einem Parlamentarier auch nur Fassade, bei der jeder mal seinen Punkt darlegen darf. Die Entscheidungen werden dann hinterher getroffen. Deswegen haben doch Durand und Cofferatti nur so positives Zeug dahergelabert, dass sie ja nix böses wollen und mit sich reden lassen. Hinterher haben sie aber die knallharten Einschränkungen zu Papier gebracht.

Leider muss man das so sehen und lässt mich zum Gegner der  derzeitigen EU Politik werden. 

 

Zumal der IMCO noch nicht mal eine eigene Position in die Verhandlungen einbringt, sondern vorab Positionen  des EU Rates übernimmt. Ich fürchte ab jetzt dürfen wir nur noch zu sehen wie schlimm es wird. Die Waffenlobby konnte über den IMCO noch am Meisten Einfluss ausüben.

 

Am 22.11 entscheidet das EU Parlament über das Ergebnis des Trialogs.

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vor 13 Stunden schrieb low-ready:

Und dann am besten wieder so ein 500 Seiten Schinken was nur kurz vorher rumgereicht wird, wo keiner ausreichend Zeit hat das durchzulesen.

 

 

Wobei dann die korrekte Erfüllung der Amtspflicht eigentlich darin bestünde, schon aus diesem Grunde mit Nein zu stimmen...

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vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wobei dann die korrekte Erfüllung der Amtspflicht eigentlich darin bestünde, schon aus diesem Grunde mit Nein zu stimmen...

Oder zumindest hinzugehen!

Man darf sich von einem gewählten Volksvertreter erwarten, das er bei Abstimmungen anwesend ist und nicht irgendwo anders herumgaukelt, wo Gewinn winkt, es gerade lustig ist und es als Draufgabe ein Buffet gibt!

Den hier, Othmar Karas (Österreich, EPP), habe ich ja beim Schwänzen der Abstimmung im IMCO hier aufgespürt. Eine diesbezügliche Anfrage blieb unbeantwortet.

https://twitter.com/hashtag/CMU_conf?src=hash

 

Zitat

 

ACCA Views @ACCAViews 13. Juli

If we do the CMU the right way, everybody can be a winner, says @othmar_karas #CMU_conf pic.twitter.com/959JToxbRy

 

Jetzt macht MdEP Karas übrigends gerade Wahlwerbung für die Grünen 

Bearbeitet von horidoman
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Das schlimmste ist, dass in diesen trilog nur Politiker ohne Fachwissen sitzen. Experten nehmen wohl nicht teil. Und dann bekommen wir wieder sowas wie damals das Verbot der kk Pistolen, weil die Typen im Fernsehen gesehen haben, dass diese Munition angeblich Westen durchschlagen kann...

Es bleibt spannend, was wir als Weihnachtsgeschenk Anfang Dezember veröffentlicht bekommen.

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vor 6 Stunden schrieb Kappa:

Das schlimmste ist, dass in diesen trilog nur Politiker ohne Fachwissen sitzen.

und die rechtliche Überprüfung dieser Verfahrensweise wohl bald ansteht ! Hoffentlich noch vor dem 22.11.16.

 

EU-Trilog Wie Brüssel im Hinterzimmer die Demokratie aushöhlt

In informellen Triloggesprächen sorgen EU-Parlament, Rat und Kommission für schnelle Gesetzgebungsverfahren. Das macht die EU effizienter – und undurchsichtiger. Transparente Demokratie sieht anders aus.

von Elisa Simantke

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Die Chefs der Institutionen: Laimdota Straujuma (Lettische Ministerprasidentin/EU-Ratsvorsitz), Martin Schulz...Foto: picture alliance / dpa

 

Die EU-Institutionen müssen sich viele Vorwürfe anhören. Sie gelten als zu bürokratisch, zu technisch, zu übergriffig, zu behäbig. Aber als zu schnell? Diese Kritik ist neu für Brüssel. Und doch wird die EU-Gesetzgebung seit einigen Jahren so stark beschleunigt, dass sich Kritiker um die Demokratie sorgen: zu viel Geklüngel zwischen den Institutionen und zu viele Deals unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ermöglicht werden diese „Geheimabsprachen“ durch das sogenannte informelle Trilogverfahren, ursprünglich nur als Ausnahme in dringenden Fällen gedacht, durch das inzwischen aber mehr als 80 Prozent der EU-Gesetzgebung gepeitscht werden. „Kein System, das sich selbst demokratisch nennt, dürfte so etwas akzeptieren“, empört sich beispielsweise Tom Bunyan, Direktor der britischen Bürgerrechtsbewegung Statewatch. „Die Trilogverfahren müssen entweder transparent werden oder verschwinden“, sagt der Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament, Sven Giegold.

Um die Attraktivität und gleichzeitig die Probleme dieses Trilogverfahrens zu verstehen, muss kurz das EU-Gesetzesbäumchen herangezogen werden, wie es auch heute noch Schülern vermittelt wird. Das geht grob gesagt so: Die EU-Kommission hat das Vorschlagsrecht und denkt sich einen Gesetzesentwurf aus. Der geht zeitgleich an das EU-Parlament und den Rat der Europäischen Union, der die Mitgliedstaaten vertritt. Beide diskutieren den Vorschlag in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen, und dann wird in beiden Institutionen in der ersten Lesung über den Vorschlag abgestimmt. Wenn sich die Standpunkte von Rat und Parlament unterscheiden (was ziemlich häufig der Fall ist), geht das Ganze in die zweite Runde und muss von der Kommission überarbeitet werden. Erst wenn die zweite Abstimmung ebenfalls kein einvernehmliches Ergebnis bringt, gibt es eine Art Vermittlungsausschuss: den Trilog.

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Aus dem BDS-Infobrief August 2016:

Offener Brief von Vicky Ford, MdEP

 

Following last week’s vote in the European Parliament IMCO committee I thought it would be helpful to provide further clarification as I appreciate there are remaining concerns amongst the law abiding shooting community.

The EU Commission’s initial proposal to change the EU firearms directive was extremely badly worded and many stakeholders wished the entire package of changes be rejected. This rejection was put to the vote of the committee last week, but was not supported by a majority of members. Some of the other initial amendments I proposed were also not supported by a majority, and thus there were negotiations on varied approaches which were all put to the vote.

The Commission initially proposed to add to the Annex A list of prohibited firearms “Semi-automatic firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms”. This was firmly rejected by the committee vote. These items were left back in their original Category B7.

Instead the following was added:

A7a Semi-automatic firearms with centre fire percussion, and loading devices, with one or more of the following characteristics:

a) long firearms (i.e. firearms that are originally intended to be fired from the shoulder) that can be reduced to a length of less than 60cm without losing functionality by means of a folding or telescoping stock;

b) firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it;

c) in order to acquire a loading device a correspondent firearm authorisation must be presented at the time of acquisition

The following article was also inserted which gives each country the ability to decide to give existing owners and target shooters exemptions.

Member States may decide to confirm authorisations for firearms classified in category A.6 or A.7 and legally acquired and registered before [date of entry into force of amending Directive], and to renew them for the legal owner at that date, subject to the other conditions of this Directive, and may also allow such firearms to be acquired by persons authorised by Member States according to this Directive.

Member States may authorise target shooters to acquire and possess semi-automatic firearms classified in categories A.6 or A.7, subject to the following conditions:

a. the target shooter participates in shooting competitions organised by an official shooting sport organisation recognised by a Member State or by an internationally established and officially recognised shooting sport federation; and

b. the target shooter is a member of a recognised shooting club, regularly practises target shooting and has been doing so for at least twelve months.

Target shooters authorised to acquire and possess firearms in categories A.6 or A.7 shall be entitled to have such firearms listed in a European firearms pass pursuant to Article 12(2).

I have been in contact with the International Practical Shooting Confederation as to guidance on the practical implications, which they consider to be as follows.

Inserting a magazine that can take more than 20 rounds INTO any centrefire semi-automatic firearm turns it from its original Category B into Category A7. Taking out the magazine returns it back into Category B.

Only the acquisition of a loading device needs to be authorised by showing a license. The ownership is excluded from this proposal. As a result loading devices of more than 20 rounds can still be kept, their use is restricted to people with an exemption for Category A7.

The intention is to restrict the free sale of loading devices (especially those of a capacity above 20 rounds), while at the same time allow the legitimate use of both the firearms and loading devices in sport. Albeit with some additional administrative paperwork in regards to the application for an exemption.

The committee’s amendments also make it clear that hand loading and reloading for private use is permitted.

The Commission proposed to add a new clause A6 covering “Automatic firearms which have been converted into semi-automatic firearms”.

This is an issue to many legal owners especially in certain Eastern European countries. A number of MEPs proposed to delete this clause but there was not a majority support to do so. Therefore the IMCO text has added a requirement for the Commission to establish technical specifications to ensure that semi-automatic firearms which have been converted from originally automatic firearms cannot be reconverted into automatic firearms and proposed that A6 will not apply to firearms that have been converted in accordance with those requirements.

Many people have expressed their concern that there was no detailed impact assessment especially for this item.  Dita Charanzova, MEP from the Czech Republic, requested that I write to the European commission asking them to provide further details on concrete types and if available number of firearms of each type which could be affected.

This was supported by MEPs from all the other political groups and I have done this. I have also informed the Commission that their first response did not provide sufficient information and they in turn have asked Member States for more information.

For UK readers I would like to draw their attention to the fact that this only affects centrefire and not rimfire percussion.  This is also clearly specified in the European Council text at the request of the UK Home Office who have told me that they support keeping the status quo for rimfire rifles in the UK.

The vote of the European Parliament IMCO committee is not a final decision.  There will now need to be another vote by the committee whether or not to enter into negotiations with the European Council – so called “trialogue” discussions.

MEPs may wish to wait for the information that has been requested from the Commission especially regarding A6 and A7 before these are negotiated in trialogue, for example on whether further clarity is needed to distinguish between semi-automatic rifles and semi-automatic shotguns.

During the trialogue discussion it is often the case that further clarification or technical adjustments can be made.

I am very grateful to the many stakeholder groups and shooting organisations who have given expert guidance.   If readers have further technical concerns  that they believe have not been addressed please can they raise them through these organisations.

Yours,

Vicky Ford MEP

East of England

Chairman, European Parliament’s Internal Market and Consumer Protection Committee

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vor 3 Stunden schrieb guardde:

Könnte bitte jemand Vicky´s Offener Brief ins Deutsche übersetzen?

Hier werden Sie geholfen:

http://www.translated.net/de/?refid=5598&gclid=CPXd7Zyd7s4CFVTGGwodmuEMHg

 

altenativ und kostengünstiger:

Google Übersetzer

 

Zitat

Nach letzten Abstimmung Woche im Europäischen Parlament IMCO-Ausschusses dachte ich, es wäre hilfreich, eine weitere Klärung zu schaffen, wie ich es zu schätzen sind noch bestehenden Bedenken unter den gesetzestreuen Schießen Gemeinschaft.

Der ursprüngliche Vorschlag der EU- Kommission, die EU- Waffenrichtlinie zu ändern, war sehr schlecht formuliert und viele Akteure wollten das gesamte Paket von Änderungen abgelehnt. Diese Ablehnung wurde zur Abstimmung des Ausschusses der vergangenen Woche gestellt , wurde aber nicht von der Mehrheit der Mitglieder unterstützt. Einige der anderen anfänglichen Änderungen ich vorgeschlagen wurden auch nicht von einer Mehrheit unterstützt wird, und somit gab es Verhandlungen über unterschiedliche Ansätze , die alle zur Abstimmung gestellt wurden .

Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, auf den Anhang eine Liste der verbotenen Feuerwaffen " halbautomatische  Feuer für die zivile Nutzung , die Waffen mit automatischer Mechanismen ähneln " hinzuzufügen. Dies war fest von der Abstimmung im Ausschuss abgelehnt. Diese Gegenstände wurden links in ihrer ursprünglichen Kategorie B7 zurück .

Stattdessen wurde folgender Satz angefügt :

A7a halbautomatische  Feuer mit Zentralfeuerschlag und Ladevorrichtungen , mit einem oder mehreren der folgenden Merkmale :

a) Langwaffen (d.h. Feuerwaffen , die ursprünglich dazu bestimmt sind, von der Schulter abgefeuert werden ), die ohne Verlust Funktionalität durch eine Falt- oder Teleskop Lager zu einer Länge von weniger als 60cm verringert werden kann ;

b) Feuerwaffen , die den Abschuss von mehr als 21 Runden ohne Nachladen erlauben , wenn eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von über 20 Runden Teil der Waffe ist oder in sie eingeführt wird;

c ), um eine Ladevorrichtung ein Korrespondent Feuerwaffe Ermächtigung zum Erwerb muss zum Zeitpunkt des Erwerbs vorgestellt

Der folgende Artikel wurde auch eingeführt, die jedem Land die Möglichkeit gibt, vor dem [Datum zu geben, um zu entscheiden, bestehende Eigentümer und Sportschützen exemptions. Member Staaten können beschließen, um zu bestätigen, Genehmigungen für Feuerwaffen der Kategorie A.6 oder A.7 und rechtmäßig erworben und registriert des Inkrafttretens der Änderung der Richtlinie], und sie für die Rechtsinhaber zu diesem Zeitpunkt, sofern die übrigen Voraussetzungen dieser Richtlinie zu erneuern, und auch solche Waffen erworben werden von Personen die von den Mitgliedstaaten gemäß dieser Richtlinie zulassen.

Die Mitgliedstaaten können Sportschützen genehmigen zu erwerben und zu besitzen halbautomatisch in Kategorien A.6 oder A.7 klassifiziert Feuerwaffen, unter den folgenden Bedingungen:

ein. das Ziel-Shooter beteiligt sich an Schießwettbewerbe von einem offiziellen Schießsportorganisation von einem Mitgliedstaat oder durch einen international anerkannten und staatlich anerkannten Schießsportverband anerkannt organisiert; und

b. das Ziel-Shooter ist ein Mitglied eines Schützenvereins anerkannt, regelmäßig Zielschießübungen und mindestens zwölf Monaten getan hat, so zu.

Sportschützen autorisiert zu erwerben und zu besitzen Feuerwaffen der Kategorien A.6 oder A.7 ist berechtigt, solche Waffen in einer europäischen Feuerwaffen aufgeführt zu haben, passieren nach Artikel 12 (2).

Ich habe als auf Leitlinien zu den praktischen Auswirkungen mit dem Internationalen Practical Shooting Confederation in Kontakt gewesen, die nach ihrer Ansicht zu sein, wie folgt.

ein Magazin einfügen, die mehr als 20 Runden in jede centrefire halbautomatische Waffe verwandelt es von seiner ursprünglichen Kategorie B in Kategorie A7 nehmen. Der Abschluss des Magazins gibt sie zurück in Kategorie B.

Nur der Erwerb einer Ladevorrichtung muss durch zeigt eine Lizenz genehmigt werden. Das Eigentum wird von diesem Vorschlag ausgenommen. Als Folge Ladevorrichtungen von mehr als 20 Runden noch gehalten werden kann, ist ihr Einsatz, um Menschen für die Kategorie A7 mit einer Ausnahmeregelung beschränkt.

Die Absicht ist es, den freien Verkauf von Ladevorrichtungen zu beschränken (besonders die mit einer Kapazität von über 20 Runden), während zugleich die legitime Verwendung sowohl im Sport den Feuerwaffen und Ladevorrichtungen ermöglichen. Wenn auch mit einigen zusätzlichen administrativen Formalitäten in Bezug auf den Antrag auf eine Ausnahmeregelung.

Die Änderungsanträge des Ausschusses machen auch deutlich, dass die Hand Laden und Nachladen für den privaten Gebrauch ist erlaubt.

Die Kommission schlug eine neue Klausel A6 hinzuzufügen "Automatische Feuerwaffen, die in halbautomatischen Feuerwaffen umgewandelt wurden" abdeckt.

Dies ist ein Problem für viele Rechteinhaber vor allem in bestimmten osteuropäischen Ländern. Eine Reihe von Abgeordneten vorgeschlagen, diese Klausel zu löschen, aber es gab nicht eine Mehrheit, dies zu tun. Aus diesem Grund hat der IMCO Text eine Voraussetzung für die Kommission fügte hinzu, technische Spezifikationen festzustellen, dass halbautomatische Feuerwaffen zu gewährleisten, die von ursprünglich automatischen Feuerwaffen umgewandelt wurden, können nicht in automatische Feuerwaffen umgebaut werden und vorgeschlagen, dass A6 nicht auf Feuerwaffen anwenden, die umgewandelt wurden, in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen.

Viele Menschen haben ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht, dass es keine detaillierte Folgenabschätzung speziell für diesen Artikel. Dita Charanzová, MEP aus der Tschechischen Republik, beantragt, dass ich an die Europäische Kommission schreiben bat um weitere Details zu konkreten Typen zur Verfügung zu stellen und falls vorhanden Anzahl der Waffen jeder Art, die betroffen sein könnten.

Dies wurde von den Abgeordneten aus allen anderen Fraktionen unterstützt und ich habe dies getan. Ich habe auch die Kommission darüber informiert, dass ihre erste Reaktion nicht ausreichend Informationen zur Verfügung haben, und sie wiederum haben für weitere Informationen die Mitgliedstaaten gebeten.

Für UK Leser würde Ich mag ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass dies nur centrefire und nicht rimfire Perkussion. Dies spiegelt sich auch im Europäischen Rat Text auf Antrag des britischen Home Office eindeutig festgelegt, die mir gesagt haben, dass sie den Status quo für rimfire Gewehre in Großbritannien unterstützen zu halten.

Die Abstimmung des Europäischen Parlaments IMCO-Ausschusses ist keine endgültige Entscheidung. Es muss jetzt eine andere Stimme vom Ausschuss zu sein, ob oder nicht, in Verhandlungen mit dem Europäischen Rat zu geben - so genannte "Trialog" Diskussionen.

MEPs können die Informationen warten wollen, die von der Kommission insbesondere hinsichtlich A6 und A7 angefordert wurde, bevor diese in Dreier ausgehandelt werden, beispielsweise an, ob weitere Klarheit benötigt wird zwischen halbautomatische Gewehre und halbautomatische Gewehre zu unterscheiden.

Während der Trilog-Diskussion ist es oft der Fall, dass eine weitere Klärung oder technische Anpassungen vorgenommen werden können.

Ich bin sehr dankbar für die vielen Interessengruppen und Schieß Organisationen, die fachmännisch gegeben haben. Wenn der Leser weitere technische Bedenken haben, dass sie nicht angesprochen haben, glauben Sie können sie heben sie durch diese Organisationen.

Deine,

Vicky Ford MEP

East of England

Vorsitzender des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Ausschuss

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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Ein paar Fragen:
Wenn ich das richtig interpretiere, sollen Magazinenach dem Kauf "vorgestellt" werden. Heißt wohl registriert? Oder meinen die nur auf WBK zu erwerben? Nur bei zugehöriger Waffe?
Sollte ich jetzt noch schnell ein paar AR15 Magazine kaufen bevor es umständlich oder unmöglich wird obwohl ich grad noch gar kein AR hab?

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vor einer Stunde schrieb detlef86:

Sollte ich jetzt noch schnell ein paar AR15 Magazine kaufen bevor es umständlich oder unmöglich wird obwohl ich grad noch gar kein AR hab?

 

Ich mache aktuell grade das, dass ich Magazine einkaufe. V.a. Ar15 und Glock, aber auch ein paar seltenere Stücke.

 

Bei recht weit verbreiteten Magazinen wie Ar15 wirst du später durch den Kauf eines kompatiblen Repetierers evtl. noch ein Schlupfloch haben.

 

Beste Grüße

Empty8sh

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vor einer Stunde schrieb Empty8sh:

 

Ich mache aktuell grade das, dass ich Magazine einkaufe. V.a. Ar15 und Glock, aber auch ein paar seltenere Stücke.

 

Bei recht weit verbreiteten Magazinen wie Ar15 wirst du später durch den Kauf eines kompatiblen Repetierers evtl. noch ein Schlupfloch haben.

 

Beste Grüße

Empty8sh

 

Du kaufst mir also die Magazine weg :s75: :D

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vor 2 Minuten schrieb HolgerG:

 

Du kaufst mir also die Magazine weg :s75: :D

 

Ich bin harmlos, da ich eh schon gewisse Vorräte habe. Ich habe einen Kollegen, der Anfang des Jahres Jagdschein gemacht hat und jetzt wie blöde alle zusammenkauft, bevor evtl. Verschärfungen kommen. Drei Black Rifles hat er vor dem BVerwG-Urteil noch erwischt, Schalldämpfer sind auch schon alle da und jetzt kommen Magazine.

 

Alles natürlich in verschiedenen Kalibern für unterschiedliche jagdliche Applikationen :s3:

 

:drinks:

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vor 2 Stunden schrieb detlef86:

Ein paar Fragen:
Wenn ich das richtig interpretiere, sollen Magazinenach dem Kauf "vorgestellt" werden. Heißt wohl registriert? Oder meinen die nur auf WBK zu erwerben? Nur bei zugehöriger Waffe?
Sollte ich jetzt noch schnell ein paar AR15 Magazine kaufen bevor es umständlich oder unmöglich wird obwohl ich grad noch gar kein AR hab?

 

Kurze und eindringliche Antwort: JA!

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Was soll es jetzt bringen, Mags zu kaufen? Ich lese den Originaltext des Parlamentsbeschlusses so, dass man Mags nur noch bei vorhandener Waffe kaufen darf. Also so ähnlich wie mit Munition, dass man halt die WBK vorlegt. Sie werden aber nicht waffenrechtlich erfasst, da sie Verbrauchsmaterialien sind.

Wer also die Waffe hat, wird auch später so viele kaufen können, wie er will. Oder reden wir von 30er und 100er Glock und AR Mags?

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Was soll es jetzt bringen, Mags zu kaufen?


Auf EU-Ebene wird momentan eine Begrenzung auf 20 Schuss gefordert. In D wird das aber durch 6 AWaffV automatisch eine Begrenzung auf 10. Ich möchte auch in Zukunft 10/20er nutzen dürfen.

Und ja, rein vom "Haben wollen" sind auch ein paar Bananen, Stangen und Trommeln auf der Liste. U.a. für meine P08.

Beste Grüße
Empty8sh
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vor 3 Stunden schrieb Empty8sh:

 


Auf EU-Ebene wird momentan eine Begrenzung auf 20 Schuss gefordert. In D wird das aber durch 6 AWaffV automatisch eine Begrenzung auf 10. Ich möchte auch in Zukunft 10/20er nutzen dürfen.

Und ja, rein vom "Haben wollen" sind auch ein paar Bananen, Stangen und Trommeln auf der Liste. U.a. für meine P08.

Beste Grüße
Empty8sh

 

 

Hallo Empty,

 

ich hatte den letzten Entwurf doch so verstanden, dass 20 für KW und 10 für LW gilt?

 

Und zu deinem Kollegen - alles richtig gemacht würde ich sagen ;) so große Sprünge kann ich dank Vollzeit Master grade nicht machen aber ich decke mich ein so gut es geht. Aber die Regierung hat uns ja zu Hamsterkäufen aufgefordert :D 

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vor 16 Stunden schrieb Redfox333:

30er AR Mag´s gibts ab 7,90€ bei ZIP Militaria 

Artikel-Nr.: 230356

 

Wer weiß wieviel Zillionen Schuss da schon durchgenudelt wurden.

Und wenn man neue Federn und Follower reinmacht kann man die auch gleich neu kaufen.

Dann lieber Plaste elaste von OA oder Magpul.

Bearbeitet von low-ready
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